1 / 8

Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht

Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht. 3 Teile:  I Sicherheitsregelungen (verbindliche Vorschriften)  II Fachbezogene Hinweise Sicherheits- und Entsorgungsratschläge (schulpraktische Umsetzung)  III Anlagen. Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht.

halia
Download Presentation

Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht 3 Teile:ISicherheitsregelungen (verbindliche Vorschriften)  IIFachbezogene Hinweise Sicherheits- und Entsorgungsratschläge (schulpraktische Umsetzung)  IIIAnlagen

  2. Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht • Hinweise zur RiSU: • Zwei Nummerierungen • Kein durchgängiges Inhalts- und Stichwortverzeichnis für Teil I,II und III • Teil I + II: Inhaltsverzeichnis (S.4,5) und Stichwortverzeichnis (S.87), • Teil III: Inhaltsverzeichnis (S. 97) und Stichwortverzeichnis (S.254) oben: Teil I+II, Teil III unten durchgängig

  3. Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht zu TeilI:Sicherheitsregelungen • Fachräume/ Einrichtungen/ Geräte • Allgemeine Verhaltensregeln • Umgang mit gefährlichen Stoffen • Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen • Umgang mit radioaktiven Stoffen + Schulröntgeneinrichtungen

  4. Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht zu TeilII:Fachbezogene Hinweise • Allgemeine Hinweise für alle Fächer • Biologie • Chemie • Physik • Technik/ Arbeitslehre • Hauswirtschaft • Bildende Kunst

  5. Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht I - 5.6 Kartuschenbrenner I - 5.6.2 Kartuschenbrenner mit einem Rauminhalt der Druckgaskartusche von nicht mehr als 1 Liter dürfen in Räumen unter Erdgleiche benutzt werden, wenn sie nach Gebrauch in Räumen über Erdgleiche aufbewahrt werden. I - 5.6.3 Werden Kartuschenbrenner in Schränken aufbewahrt, müssen diese Öffnungen in Bodennähe haben. II - 1.2.4 Kartuschenbrenner Gebrauchsanweisungen des Herstellers beachten. Kartuschenbrenner nicht kippen oder schütteln, da Flüssigkeit aus der Düse strömen kann (Brandfackel). Entzündet sich eine Druckgaskartusche, diese bzw. den Brenner senkrecht stellen, damit die Brandfackel kleiner wird und durch Abdecken gelöscht werden kann. => Verbindliche Sicherheitsregelungen => Ratschläge für die Schulpraxis

  6. Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht zu TeilIII:Anlagen • Tabellen zur Biologie • Muster-Betriebsanweisungen zum Umgang mit Gefahrenstoffen • Informationen zur Ersten Hilfe • Anlagen zur Technik/ Arbeitslehre • Einrichtungen von Fachräumen • Fragenkataloge zur Gefährdungsbeurteilung für verschiedene Fächer

  7. Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht zu TeilIII:Anlagen • Legende zur Gefahrstoffliste S. 174 • Tabellen zur Kennzeichnung, Entsorgungsratschläge • Entsorgung von Gefahrstoffabfällen in Schulen • Herstellungs- und Verwendungsverbote • Einschlägige Gesetze und Verordnungen • Quellenverzeichnis • Anhang zur Anlage GEFAHRSTOFFLISTE S.261

  8. Beginn ab Seite 261 Legende ab Seite 174 zu III – 13.3 Liste der gefährlichen Stoffe => Anhang zum Anhang

More Related