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Abitur 2009 … damit Sie nicht baden gehen!

Abitur 2009 … damit Sie nicht baden gehen!. Die Gesamtqualifikation. Leistungen in den Prüfungen Schriftliche Prüfungen im 1. – 3. Prüfungsfach (eventuell zusätzliche mündliche Prüfungen) Mündliche Prüfung im 4. Prüfungsfach 5. Prüfungskomponente. Leistungen in den Kursen Leistungskurse

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Abitur 2009 … damit Sie nicht baden gehen!

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Presentation Transcript


  1. Abitur 2009… damit Sie nicht baden gehen!

  2. Die Gesamtqualifikation • Leistungen in den Prüfungen • Schriftliche Prüfungen im 1. – 3. Prüfungsfach (eventuell zusätzliche mündliche Prüfungen) • Mündliche Prüfung im 4. Prüfungsfach • 5. Prüfungskomponente • Leistungen in den Kursen • Leistungskurse • Grundkurse des 3. und 4. Prüfungsfach • Grundkurse der 5. Prüfungskomponente • Belegverpflichtungen

  3. ... und zwar: • 8 Leistungskurse • 24 Grundkurse die in die Gesamtqualifikation eingebracht werden müssen. Merke: Bei 8+24 stimmt die Wahl (Ausnahme: Sport als Prüfungsfach)

  4. Sport - ein unterschätztes Fach Belegung: • 4 Kurse Sportpraxis • Eine Sportart darf zweimal belegt werden, beim zweitenmal auf einer höheren Leistungsstufe. • Es dürfen nur drei Sportkurse aus demselben Bereich kommen. • Wird der Kurs Skifahren belegt,muss im selben Semester ein weiterer Sportkurs belegt (aber nicht eingebracht) werden. Einbringung in den 1. Block: • Nur 3 Sportkurse einbringbar

  5. Sport als Prüfungsfach Ist Sport Prüfungsfach, sind zwei Pflichtkurse in Sporttheorie und in jedem Kurshalbjahr ein Pflichtkurs Sportpraxis zu belegen. In den ersten Block der Gesamtqualifikation eingebracht werden müssen: 1. bei Sport als Prüfungsfach ein Kurs Sporttheorie sowie drei Kurse Sportpraxis aus dem ersten bis vierten Kurshalbjahr, 2. bei Sport als fünfter Prüfungskomponente der zuletzt belegte Kurs in Sporttheorie oder, 3. wenn Sport sowohl Prüfungsfach als auch fünfte Prüfungskomponente (besondere Lernleistung) ist, der zuletzt belegte Kurs in Sporttheorie und drei Kurse Sportpraxis aus dem ersten bis vierten Kurshalbjahr. Zusätzlich eingebracht werden können bei Sport als fünfter Prüfungskomponente bis zu drei Sportkurse (Sportpraxis und /oder Sporttheorie) und, wenn Sport sowohl Prüfungsfach als auch fünfte Prüfungskomponente ist, der zweite Kurs in Sporttheorie.

  6. Ausfälle, Rücktritte und Verweildauer Ausfall • Kurs mit weniger als 5 Punkten • Kurs mit 0 Punkten gilt als nicht belegt • Die Höchstzahl der Ausfälle beträgt 4 Pflichtgrundkurse und 2 Leistungskurse Rücktritt Erfolgt immer in den nächstfolgenden Schülerjahrgang

  7. Ausfälle, Rücktritte und Verweildauer Freiwilliger Rücktritt: • Am Ende des 1. Semesters – Rücktritt in die 11. Klasse • Am Ende des 2. Semesters – Rücktritt in das 1. Semester • Am Ende des 4. Semesters – Rücktritt in das 3. Semester

  8. Ausfälle, Rücktritte und Verweildauer Erzwungener Rücktritt • Wenn Pflichtkurs mit 0 Punkten bewertet wird • Wenn Zahl der Ausfälle überschritten wird • Wenn Abiturprüfung nicht bestanden wird

  9. Ausfälle, Rücktritte und Verweildauer Verweildauer in der Oberstufe • Normal 3 Jahre • Maximal 5 Jahre (einmal Rücktritt, einmal Nichtbestehen der Abiturprüfung)

  10. Die AbiturprüfungenDie Prüfungen in den vier Prüfungsfächern finden alle nach dem Ende des 4.Semesters statt. • Zulassung • Prüfungen

  11. Zulassung zur Abiturprüfung • Zugelassen wird zur Prüfung, wer am Ende des 4. Semesters > mindestens 200 Punkte erreicht hat, -> 8 Leistungskurse in doppelter Wertung (80 Punkte) -> 24 Grundkurse in einfacher Wertung (120 Punkte) und dabei die Anzahl der erlaubten Ausfälle nicht überschreitet.

  12. Was ist ein Ausfall? • ein Kurs, der nicht oder nicht ausreichend besucht wurde (auch entschuldigtes Fehlen zählt!) • ein Kurs, der mit weniger als 5 Punkten bewertet wurde Kurse mit NULL Punkten gelten als „nicht besucht“

  13. nur noch 2009 !!! ● Pflichtgrundkurse: – höchstens 5 Kurse schlechter als ausreichend (1 - 4 Punkte) ● Leistungskurse: – höchstens 3 Kurse schlechter als ausreichend (1 – 4 Punkte)

  14. Ab 2010 ● Pflichtgrundkurse: – höchstens 4 Kurse schlechter als ausreichend (1 - 4 Punkte) ● Leistungskurse: – höchstens 2 Kurse schlechter als ausreichend (1 – 4 Punkte)

  15. Die Prüfungen • Grundlage der schriftlichen Prüfung sind alle 4 Semester. • in Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik erfolgt die Aufgabenstellung zentral. • sonst stellt der Lehrer des 3. Semesters die Themen. • In mindestens einer von den drei schriftlichen Prüfungen müssen 5 Punkte erreicht werden.

  16. Die Prüfungen • im 4. Prüfungsfach dauert die Prüfung 20 Minuten . • ist Sport 4. Prüfungsfach, dann sportpraktische Prüfung und mündliche Prüfung im Verhältnis 2:1. • Ergebnisse in vierfacher Wertung  mindestens 100 Punkte • dabei: in zwei Fächern (darunter 1 Leistungskurs) mindestens 5 Punkte. • nach Abschluss der Prüfungen: Prüfungsvorsitzender setzt weitere mündliche Prüfungen in schriftlichen Prüfungsfächern an (um Ziel zu erreichen) (=„Zwang“) • oder / und freiwillige mündliche Prüfungen im 1.-3. Prüfungsfach (um Ergebnis zu verbessern)

  17. 5. Prüfungskomponente in Form der Präsentationsprüfung Rahmenbedingungen: • Haben Sie ein geeignetes Thema gefunden? Wenn NEIN – dann ist es jetzt höchste Zeit!! SIE müssen das Thema finden! • Wenden Sie sich an Ihren betreuenden Lehrer! Lassen Sie sich beraten! Ihr BETREUER kann nur auf IHRE Vorschläge eingehen, Sie vor Fehlern bei der Planung bewahren, bei der Ein- und Abgrenzung des Themas helfen usw.

  18. 5. Prüfungskomponente in Form der Präsentationsprüfung • Die Präsentationsprüfung kann auch als Gruppenprüfung (bis zu drei Schüler) abgelegt werden. Suchen Sie sich geeignete Partner. Bei der Themenwahl muss der spezifische Charakter Ihres Teilvortrages erkennbar sein. (Guter Rat: Geeignet sind nur Teams, die über eingespielte Erfahrungen in der Partnerarbeit verfügen!) • Bis zum 17. Dezember 2008 / 08.00 Uhr muss das – aus IHRER Sicht – endgültige Thema für die Präsentationsprüfung abgegeben werden. Wird zu diesem Termin kein Thema abgegeben, können Sie von den Abiturprüfungen ausgeschlossen werden.

  19. 5. Prüfungskomponente in Form der Präsentationsprüfung Bei der Antragstellung müssen angegeben werden: • Thema • Referenzfach mit dem Namen des Kurses und der Lehrkraft • Bezugsfach (zuständige Lehrkraft wird von der Schule festgelegt) • kurze stichwortartige Darstellung des Vorhabens (der Problem- bzw. Fragestellung) • stichwortartige Darstellung des fachübergreifenden Aspektes • bei Partnerprüfungen: Angabe des individuellen Anteils • Quellen oder sonstige Materialien, die genutzt werden sollen • Form der Präsentation • Stand der Vorbereitung • Erklärung, dass die Präsentation eigenständig erstellt wird und alle verwendeten Quellen und Hilfsmittel angeben werden.

  20. 5. Prüfungskomponente in Form der Präsentationsprüfung • Unter Verantwortung des Prüfungsvorsitzenden wird das eingereichte Thema auf Realisierbarkeit; Angemessenheit usw. geprüft. • Ca. vier Wochen vor dem Prüfungstermin (Anfang März) erhalten Sie Ihr bestätigtes oder verändertes Thema und müssen nun eventuelle Präzisierungen vornehmen! • Die Prüfungen finden statt am 2. und 3.April (also unmittelbar vor den Osterferien)

  21. Zu beachten ist: 1. Für das Kolloquium der Präsentationsprüfung muss neben dem ersten bis vierten Prüfungsfach ein weiteres Fach als 5. Prüfungsfach gewählt werden. Dieses Prüfungsfach darf also nicht identisch sein mit einem der anderen vier Prüfungsfächer. Es muss 4 Semester lang besucht werden. Es sind alle Fächer auch als 5. Prüfungsfach wählbar, die für das Abitur Prüfungsfach sein dürfen. Von den vier besuchten Kursen muss der letzte Kurs in die Gesamtqualifikation für das Abitur eingebracht werden. 2. Es muss ein zweites Fach als Bezugsfach gewählt werden, um den fachübergreifenden Ansatz sicherzustellen. Dieses Bezugsfach muss in der Regel zwei Semester lang besucht worden sein oder noch besucht werden. Dieses Fach ist bei der Meldung zur Prüfung anzugeben. In der Formulierung des Themas muss der fachübergreifende Aspekt deutlich erkennbar sein. Darüber hinaus muss das Thema problemorientiert sein. Beispiel einer Themenstellung: Die sozialen Auswirkungen der Rezession (Referenzfach/Prüfungsfach: PW) am Beispiel Berlins (Bezugsfach: Geographie).

  22. 3. Die Aufgabe muss inhaltlich und methodisch eigenständig lösbar sein. Die Ergebnisse müssen im Rahmen der Präsentation in 15 – 20 Minuten darstellbar sein und den drei Anforderungsbereichen (Darlegen von Kenntnissen, Anwenden von Kenntnissen, Beurteilen) Rechnung tragen. 4. Das Thema darf nicht in identischer Form vorher im Unterricht oder im Rahmen einer Klausur bzw. eines Referates behandelt worden sein: Keine Prüfungsleistung kann doppelt erbracht werden!

  23. 5. Das in Einzelprüfungen 30 Minuten dauernde Kolloquium beinhaltet einen 15-20-minütigen Präsentationsteil und ein sich daran anschließendes 10-15-minütiges Gespräch. Bei Partnerprüfungen verlängert sich die Dauer um insgesamt 10 Minuten. 6. Die Ergebnisse beider Teile gehen im Verhältnis 2 zu 1 in die Gesamtnote ein.

  24. 7. Präsentationsformen können beispielsweise sein: • freier Vortrag • Vortrag mit Thesenpapier • Softwaregestützte oder foliengestützte Präsentation • Lesung • szenische Präsentation • Videoproduktion • Plakate • künstlerische Eigenproduktion • musikalische Darbietung • Streitgespräch • Experimente • und natürlich Kombinationen dieser Formen.

  25. Wichtig ist bei allen Präsentationsformen, dass diese nicht Selbstzweck sein dürfen, sondern den mündlichen Vortrag stützen. Im Mittelpunkt der Präsentation steht der Vortrag mit seinen Inhalten, die Medien haben unterstützende Funktion. Der Vortrag ist frei zu halten, er darf nicht abgelesen werden. So dürfen z. B. weder ein Computerprogramm abgespielt werden, das die eigene sprachliche Artikulation ersetzt, noch ein vorbereiteter 15-minütiger Film gezeigt werden. Dieses wären ungenügende Leistungen.

  26. 8. Für die Beurteilung der Präsentationsprüfung spielen folgende Aspekte eine Rolle: o Die Präsentation weist eine klare Problem- und Fragestellung auf. o Sie ist themenangemessen, anschaulich und fachlich klar strukturiert. Ein „roter Faden“ ist deutlich erkennbar, Überleitungen sind sinnvoll. o Es erfolgt eine Konzentration auf das Wesentliche. o Der gegebene Zeitrahmen wird eingehalten. o Die Ausführungen sind gut verständlich. Fachsprache wird angemessen verwendet. o Die eingesetzten Medien sind funktional und von fachlicher Qualität. Sie sind keine „Spielereien“ ohne inhaltliche Relevanz.

  27. Der gesamte Vortrag und das Auftreten zeigen also 􀂃 O Fachkompetenz (auch fachübergreifend) 􀂃 O Methodenkompetenz 􀂃 O Kenntnisse über die angemessene Verwendung von Medien 􀂃 O Strukturierungsfähigkeit 􀂃 O kommunikative Kompetenz 􀂃 O Eigenständigkeit 􀂃 O Originalität

  28. 9. Im zweiten Teil des Kolloquiums wird in einem Gespräch das inhaltliche Verständnis sowie die methodischen und kommunikativen Kompetenzen überprüft. Mit dem Prüfling werden ausgewählte Fragestellungen zum Vortrag diskutiert. Dabei werden auch fachübergreifende Aspekte berücksichtigt. Der Prüfling muss seine Ergebnisse verteidigen und nachweisen, dass er sich im Fachgebiet gut auskennt.

  29. Weitere Prüfungen 24.4. Deutsch – zentral 27.4. Englisch – zentral 29.4. Mathematik – zentral 4.5. Drittes PF 5.5. Physik / Geographie (Neu) 6.5. PW / Ge / Geographie (Heib) 7.5. Bio 8.5. Ch 26.5. mündl. Abitur – 4. PF 16.6. Bekanntgabe der Ergebnisse 17.6. Meldung zu weiteren Prüfungen 22.6. zusätzliche mündl. Prüfungen im 1. bis 3. PF

  30. Bis 30.6. - Zeugnisausgabe

  31. Kleiner Trost: • Die Abiturprüfung darf einmal wiederholt werden. • aber nur, wenn nicht vorher zwangsweise zurückgetreten werden musste ... • ... und nach Absolvieren des nächstfolgenden Jahrganges! • Auch bei Nichtbestehen bzw. Verlassen der Schule nach abgeschlossenem 2. Semester hat man eventuell den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben! (Informationen bzw. Prüfung bei den PäKos)

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