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Gewährung einer Investitionskostenpauschale für ambulante Pflegedienste

Gewährung einer Investitionskostenpauschale für ambulante Pflegedienste . Gem.§ 9 des Landespflegegesetzes NW. Allgemeines. Seit dem 01.Juli 1996 in Kraft Ziel des Gesetzes nach §1 Satz 1 PfG NW

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Gewährung einer Investitionskostenpauschale für ambulante Pflegedienste

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Presentation Transcript


  1. Gewährung einer Investitionskostenpauschale für ambulante Pflegedienste Gem.§ 9 des Landespflegegesetzes NW Pflegeberatung Stadt Oberhausen

  2. Allgemeines Seit dem 01.Juli 1996 in Kraft Ziel des Gesetzes nach §1 Satz 1 PfG NW eine leistungsgerechte, bedarfsgerechte und wirtschaftliche ambulante Angebotsstruktur für alle Pflegebedürftigen zu gewährleisten. Pflegeberatung Stadt Oberhausen

  3. Umsetzung • Den ambulanten Pflegeeinrichtungen werden für die durch das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) bedingten durchschnittlichen betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen eine Pauschale von2,15 EURO je Leistungsstunde gewährt. Pflegeberatung Stadt Oberhausen

  4. Gefördert werden • Einrichtung und Erwerb von Gebäuden, Aufwendungen für Miete, Pacht, Nutzung oder Mitbenutzung von Gebäuden sowie • Erstbeschaffung, Instandsetzung, Instandhaltung und Beschaffung beweglicher Anlagegüter. • Ausgenommen ist die Förderung von zum Verbrauch bestimmter Wirtschaftsgütern gemäß der Pflege-Abgrenzungsverordnung Pflegeberatung Stadt Oberhausen

  5. Ziel • Die Landesregierung bezweckt • den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit dadurch zu unterstützen, daß Pflegebedürftigen keine Investitionskosten für ambulante Pflegeleistungen nach dem SGB XI in Rechnung gestellt werden. Pflegeberatung Stadt Oberhausen

  6. Zuständigkeit Vor dem 01.Januar 2001 Landschaftsverbände Rheinland (LVR) sowie Westfalen Lippe (LWL) als zuständige überörtliche Träger der Sozialhilfe nach § 9 Abs. 2 PfG NW zuständig. Pflegeberatung Stadt Oberhausen

  7. Zuständigkeit Nach dem 2. Modernisierungsgesetz sind ab dem 01.Januar 2001 die örtlichen Träger der Sozialhilfe für die Gewährung der Investitionskostenpauschale zuständig. Pflegeberatung Stadt Oberhausen

  8. Legaldefinition Neben der eigentlichen gesetzlichen Fördergrundlage in Abs. 2 enthält § 9 Abs.1 PfG NW die Legaldefinition eines Pflegedienstes. Pflegeberatung Stadt Oberhausen

  9. Legaldefinition “Pflegedienste“ Dies sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in Ihrer Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen. Pflegeberatung Stadt Oberhausen

  10. Antragsverfahren • 1.Form Der Antrag verlangt ausdrücklich der Schriftform. “ Antragsformular und Anlage 2“ welches alle erforderlichen Angaben des Trägers berücksichtigt und so eine zügige Sachbearbeitung gewährleistet. Pflegeberatung Stadt Oberhausen

  11. Antragsverfahren • Außer den Angaben zum Antragsteller und Träger findet man unter Punkt 2 dieses Antragsformulars auch die erforderlichen Erklärungen, die der Träger mit der Unterschrift des Antrages gleichzeitig abgibt. Pflegeberatung Stadt Oberhausen

  12. Antragsverfahren • Punkt 3 des Formulars erinnert den Antragsteller an die beizufügenden Unterlagen und hilft gleichzeitig dem späteren Sachbearbeiter der Behörde, zu prüfen ob die Unterlagen vollständig sind. Pflegeberatung Stadt Oberhausen

  13. Antragsverfahren • 2. Frist Gesetzgeber fordert die Investitionskostenpauschale jährlich “schriftlich zum 01.März“ zu beantragen. Pflegeberatung Stadt Oberhausen

  14. Antragsverfahren • Die Antragsabhängigkeit des Förderanspruchs bezweckt vor allem ein praktikables Verwaltungsverfahren zu schaffen. Pflegeberatung Stadt Oberhausen

  15. Antragsverfahren • Vorteile: 1. Rechtzeitige Einschätzung des Umfangs der zu verausgabenden Mittel zu treffen. 2. Die Förderung innerhalb eines überschaubaren Rahmens abzuwickeln. Pflegeberatung Stadt Oberhausen

  16. Antragsverfahren • Schwierigkeiten für die Träger, bis zum 01. März des Bewilligungsjahres auch die Vorjahresabrechnung zu testieren und einzureichen. • Behördliche Frist für den Eingang des Testates auf den 01. Mai des Bewilligungsjahres festgesetzt. Pflegeberatung Stadt Oberhausen

  17. Antragsverfahren Damit die zwingend zum 01. Juli zu bewältigende Auszahlung der Pauschalen nicht verzögert wird. Pflegeberatung Stadt Oberhausen

  18. Berücksichtigungsfähige Leistungen • Grundlage: sind die im Vorjahr nach dem SGB XI abgerechneten Pflegestunden. Die in der Vergütungsvereinbarung festgelegten Punktwerte werden gemäß vorgegebenen Verfahren in Leistungsstunden umgerechnet. Pflegeberatung Stadt Oberhausen

  19. Berücksichtigungsfähige Leistungen • Mit den Pflegekassen abgerechnete Pauschbeträge (wie beispielsweise die Hausbesuchspauschale) werden ebenfalls in Punktwerte umgerechnet. • Gleiches gilt für die Verhinderungspflege, bei der es auch üblich ist pauschalen zu vereinbaren. • Pflegeeinsätze nach § 37 Abs.3 SGB XI Pflegeberatung Stadt Oberhausen

  20. Nicht Berücksichtigungsfähige Leistungen • Pflegeleistungen, die über den Rahmen der Kassenleistung hinaus vom Pflegedienst erbracht und somit dem zu Pflegenden selbst in Rechnung gestellt werden. • Leistungen die mit Selbstzahlern und dem Sozialhilfeträger abgerechnet werden. Pflegeberatung Stadt Oberhausen

  21. Nachweis der Einrichtung über die Richtigkeit der Angaben (Testat) • Die Landschaftsverbände haben in der Vergangenheit festgestellt, daß die tatsächlichen Angaben der Träger zu den ihnen obliegenden Zahlungen der sog. Altenpflegeumlage zum Teil erheblich schwankten. Daher einigte man sich unter Beteiligung der Spitzenverbände darauf von allen Trägern eine Testierung Ihres Antrags zu fordern. Pflegeberatung Stadt Oberhausen

  22. Nachweis der Einrichtung über die Richtigkeit der Angaben (Testat) • Zur Testierung berechtigt sind: • Spitzenverbände • Wirtschaftsprüfer • Steuerberater Pflegeberatung Stadt Oberhausen

  23. Nachweis der Einrichtung über die Richtigkeit der Angaben (Testat) • Die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Angaben werden mit Stempel und Unterschrift bescheinigt ! • Die Frist für den Eingang des Testates wird auf den 01.Mai des Bewilligungsjahres festgesetzt. • Auszahlung der Investitionskostenpauschale zum 01.Juli des Bewilligungsjahres. Pflegeberatung Stadt Oberhausen

  24. Was sollte die Revision beachten ! • Gewinn und Verlustrechnung 2004 oder, falls diese noch nicht vorliegt • eine abgegrenzte betriebswirtschaftliche Auswertung für 12/2004 (inkl. Erlöse und Forderungen für 12/2004) Pflegeberatung Stadt Oberhausen

  25. Was sollte die Revision beachten ! Aufteilung der Erlöse nach: • a) Erlöse von Pflegekassen • b) Erlöse von Selbstzahlern mit einer Pflegestufe (Privat Pflegeversicherte und oder Beihilfeberechtigte) bis zur Höhe der jeweiligen Leistungsobergrenze der Pflegeversicherung inkl. Angabe der Pflegestufe. Pflegeberatung Stadt Oberhausen

  26. Was sollte die Revision beachten ! • c) Sonstige Erlöse (z.B. Zuzahlungen bei Überschreitung der leistungsrechtlichen Obergrenzen, Sozialhilfeträger, SGB V, Sonstige) als Gesamtsumme. Pflegeberatung Stadt Oberhausen

  27. Vertretungsberechtigung • Pflegedienste, die in der Rechtsform eines Vereins, einer GmbH oder GbR tätig sind dürfen ihren Antrag nur mit der Unterschrift des gesetzlichen oder rechtsgeschäftlich bervollmächtigten Vertreters stellen. Pflegeberatung Stadt Oberhausen

  28. Vertretungsberechtigung • Die Vertretungsberechtigung ist dabei durch Auszug aus dem Vereinsregister (ggfls.Satzungsauszug) oder dem Handelsregister oder durch Vorlage des Gesellschaftsvertrages oder Vollmachten usw. nachzuweisen. • Für Einpersonengesellschaften: Nachweis entbehrlich. Pflegeberatung Stadt Oberhausen

  29. Zusammenfassung • Form: Schriftform • Frist: 01. März Antragsfrist 01. Mai Testierung 01. Juli Auszahlung • Vollständigkeit: Angaben zum Träger, Bankverbindung und Erklärung zu: Pflegeberatung Stadt Oberhausen

  30. Zusammenfassung • § 8 PfG NW • Qualitätsvorgaben nach § 80 SGBXI • Keine Berechnung von Investitionskosten an Pflegebedürftige • unverzügliche Mitteilung aller Änderungen an den Zuwendungsgeber • Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben Pflegeberatung Stadt Oberhausen

  31. Zusammenfassung • Anlagen (Berechnung der Investitionskostenpauschale, Vorlage eines gültigen Versorgungsvertrages ggfls. Nachweis der Vertretungsberechtigung/ Vollmacht) Pflegeberatung Stadt Oberhausen

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