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Existenzgründerseminar 2014

Existenzgründung und Finanzamt. Erste Schritte in die Selbstständigkeit. Referenten: Marianne Sander & Regina Junginger. Existenzgründerseminar 2014. Rechtsform. Wahl der Rechtsform. Einzelunternehmen Personengesellschaft

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  1. Existenzgründung und Finanzamt Erste Schritte in die Selbstständigkeit Referenten:Marianne Sander & Regina Junginger Existenzgründerseminar 2014

  2. Rechtsform • Wahl der Rechtsform • Einzelunternehmen • Personengesellschaft • Kapitalgesellschaftz. B. GmbH, UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt ) Existenzgründerseminar 2014

  3. Unterscheidung • Gewerbebetrieb/freiberufliche Tätigkeit Auswirkung dieser Unterscheidung - Gewerbesteuerpflicht - Gründungsformalitäten Existenzgründerseminar 2014

  4. Anmeldungsverfahren • Gewerbebetrieb • Gewerbeanmeldung beim Ordnungs-, Gewerbe- bzw. städtischen Steueramt, in dem der Betrieb eröffnet wird • Freiberufliche Tätigkeit • Information des zuständigen Finanzamts Existenzgründerseminar 2014

  5. Gründungsformalitäten • Der Weg zum Ziel Den neu gegründeten Betrieb müssen Sie bei verschiedenen Stellen anmelden und eintragen lassen. Der oft beschriebene Weg durch das „Labyrinth der Behörden“ ist aber gar nicht so lang.Formalitäten planen: Planen Sie alle Anmelde- und Gründungsformalitäten sorgfältig und bereiten Sie die notwendigen Formulare und Unterlagen vor. Sie vermeiden dadurch Unannehmlichkeiten (evtl. sogar Bußgelder). Existenzgründerseminar 2014

  6. Gewerbeanmeldung Gewerbeamt, Städtisches Steueramt, Ordnungsamt GemeindeAuf dem Gewerbeamt zeigen Sie die Eröffnung Ihres Betriebes an. Das Gewerbeamt bestätigt Ihnen die Anmeldung und informiert neben der ggf. zuständigen Kammer eine Reihe anderer Ämter und Institutionen wie - das Finanzamt - die Berufsgenossenschaft - das statistische Landesamt - das Gewerbeaufsichtsamt.Unabhängig davon sollten Sie die Betriebseröffnung noch bei anderen Behörden evtl. ergänzend anmelden. Existenzgründerseminar 2014

  7. Erster Kontakt mit dem Finanzamt • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Betriebseröffnungsbogen) Festlegung welche Steuererklärungen, Voranmeldungen (USt), Anmeldungen (LSt), Vorauszahlungen von Ihnen gefordert werden. Hinweis: Anforderung beim Finanzamt Ulm oder Download unter • www.fa-ulm.de >Formulare >Betriebseröffnung oder • www.fa-baden-wuerttemberg.de >Formulare >Betriebseröffnung Existenzgründerseminar 2014

  8. Was ändert sich ? • Pflichten gegenüber dem Finanzamt bzgl. der Einkommensteuer Sie müssen – wie bisher auch – am Jahresende eine Einkommensteuererklärung ausfüllen. Dazu gehört ( bei einer Einzelfirma ) auch das Betriebsergebnis des Unternehmens.Abgabetermin des Folgejahres Dieses Betriebsergebnis ist in die ESt-Veranlagung einzubeziehen. 31.05. Existenzgründerseminar 2014

  9. Was ändert sich ? • Pflichten gegenüber dem Finanzamt als Unternehmer • Betriebsergebnis ermitteln (Grundlage zur Besteuerung) nach den handelsrechtlichen Buchführungsvorschriften • Umsatzsteuer anmelden und abführen - § 18 UStG • Lohnsteuer anmelden und abführen - § 41a EStG Existenzgründerseminar 2014

  10. Buchhaltung und Betriebsergebnis • Buchhaltung - Nur für das Finanzamt ? Nutzen Sie die Aussagekraft Ihrer Buchführungszahlen als Kontroll- und Steuerungsinstrument - erstellen müssen Sie diese sowieso!Wichtig: Zeitnah! • Ermittlung Betriebsergebnis Auch wenn Sie nicht zum Bestandsvergleich verpflichtet sind, müssen Sie am Jahresende die Betriebseinnahmen / -ausgaben wie folgt nachweisen:  vollständig  geordnet katalogisiert Existenzgründerseminar 2014

  11. Gewinnermittlungsarten • Im Einkommensteuerrecht gibt es im Wesentlichen folgende zwei Gewinnermittlungsarten: • Betriebsvermögensvergleich(Bestandsvergleich) Hierzu ist verpflichtet, wer gewerblich mehr als 500.000 € Jahresumsatz oder mehr als 50.000 € Gewinn im Wirtschaftsjahr erwirtschaftet. (e-Bilanz für Jahresabschlüsse ab 2013 ) ( • Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) Andere Gewerbetreibende unterhalb dieser Grenzen und Freiberufler erstellen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).Vordruck und Anleitung finden Sie unter www.fa-ulm.de /www.formulare-bfinv.de >Formularcenter>Formulare A-Z>Anlage EÜR 2012 . Existenzgründerseminar 2014

  12. Aufbewahrungsfristen • Für Buchführungsunterlagen gelten bestimmte Fristen (§147 AO ) • 10 Jahre • Bücher, Journale, Konten, Aufzeichnungen etc. • Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte etc. • Buchungsbelege (Rechnungen, Zahlungsanweisungen, Spesen, Lohn- und Gehaltslisten etc.) • 6 Jahre • Sonstige Dokumente (z.B. Aufträge, Ein-/Ausfuhrunterlagen, Verträge) Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht wurde bzw. der Beleg entstanden ist. Vernichtung erst dann zulässig, wenn Frist für die Steuerfestsetzung abgelaufen ist. Existenzgründerseminar 2014

  13. Bestandteile einer Rechnung §§ 14, 14a UStG • Name und Anschrift des Kunden (Rechnungsempfängers) • Vollständiger Name + Anschrift Ihres Unternehmens • Artikel- bzw. Leistungsbezeichnung / Menge und Preis / Zeitpunkt der Lieferung od. Leistung • Ausstellungsdatum / Rechnungsnummer • Netto- / Umsatzsteuer- und Bruttobetrag (sofern Bruttopreis über 150 € liegt) anzuwendender Steuersatz 19 % bzw. 7 % • Seit 01.07.2002: Steuernummer oder USt-Identifikationsnummer Hinweis: Die USt-IDNr. kann beim Finanzamt oder direkt beim Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de ) beantragt werden. Existenzgründerseminar 2014

  14. Kleinunternehmer-Regelung • Umsatzgrenze 17.500 € Kleinunternehmerregelung in § 19 Abs. 1 Umsatz-steuergesetz (UStG) kann in Anspruch genommen werden, wenn die steuerpflichtigen Einnahmen einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer im Jahr der Betriebseröffnung insgesamt 17.500 € nicht übersteigen (ggf. Umrechnung auf Jahresumsatz) • kein Vorsteuerabzug Im Fall der Anwendung der Kleinunternehmerregelung kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Existenzgründerseminar 2014

  15. Umsatzsteuer abführen Mehrwertsteuer Vorsteuer ausgewiesene MwSt in Eingangsrechnungen (Einkauf) Umsatzsteuerentstanden für Lieferungen / Leistungen an Kunden Vorsteuer wird vom Finanzamt zurückerstattet „Treuhänderisch“ für das Finanzamt vereinnahmt; muss an das Finanzamt weitergeleitet werden Umsatzsteuer minus Vorsteuer = Zahllast an das Finanzamt Existenzgründerseminar 2014

  16. Umsatzsteuervoranmeldung § 18 UStG Seit 2002 müssen Existenzgründer in den ersten zwei Jahren monatlich die USt-Voranmeldung abgeben und die Umsatzsteuer abführen. Ist-Versteuerung       (Zahlungsdatum maßgeblich)Eingenommene USt  ./. Vorsteuer aus Eingangsrechnungen   ______________________________      = Zahllast/Erstattung Soll-Versteuerung (Leistungsdatum maßgeblich) Entstandene USt  ./. Vorsteuer aus Eingangsrechnungen   ______________________________      = Zahllast/Erstattung Hinweis: Antrag auf Ist-Versteuerungprüfen! Existenzgründerseminar 2014

  17. Abzugebende Steuererklärungen • Umsatzsteuer • Voranmeldungen Abgabefrist (im Jahr der Gründung und im Folgejahr) • monatlich bis spätestens am 10. Tag des Folgemonats gleichzeitig Vorauszahlung der selbsterrechneten USt (Dauerfristverlängerung um einen Monat ist auf Antrag möglich) Hinweis: ab 01.01.2005 grundsätzliche Übermittlung der Voranmeldungen in elektronischer Form ( ELSTER ) • Jahreserklärungen • Abgabefrist     31.05. des Folgejahres • Selbstberechnung • Zahlung innerhalb eines Monats nach Abgabe Existenzgründerseminar 2014

  18. Abzugebende Steuererklärungen • Lohnsteuer • Steuerabzugsbeträge sind durch den Arbeitgeber vom Arbeitslohn einzubehalten und an das Finanzamt  abzuführen • Lohnsteueranmeldung und Abführung (es handelt sich nicht um Voraus-, sondern um  abschließende Zahlungen) • monatlich • vierteljährlich • jährlich Lohnsteuer im Vorjahr mehr als 4.000 €  bis spätestens am 10. Tag des Folgemonats Lohnsteuer im Vorjahr mehr als 1.000 € aber weniger als 4.000 €   Lohnsteuer im Vorjahr nicht mehr als 1.000 € Hinweis: ab 01.01.2005 grundsätzliche Übermittlung der Voranmeldungen in elektronischer Form ( ELSTER ) Existenzgründerseminar 2014

  19. Abzugebende Steuererklärungen • Einkommensteuer • Grundlagen der Besteuerung • Die Einkommensteuer ist eine Personensteuer, die an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Person anknüpft. • Ihre Höhe wird durch das zu versteuernde Einkommen bestimmt. • Abgabefrist • 31. Mai des nachfolgenden Jahres • Ehegatten /eingetragene Lebenspartner • Zusammenveranlagung • Hinweis linear-progressiver Tarif mit gestaffelten Tarifzonen • Eingangssteuersatz ab 01.01.2009 14 % bis 42 %(über 250.730,-- € / 501.461,-- € Spitzensteuersatz 45 %) • Grundfreibetrag 2013: 8.130 € / 16.260 € ab2014: 8.354 € / 16.708 € Existenzgründerseminar 2014

  20. Abzugebende Steuererklärungen • Gewerbesteuer • Gewerbeertrag • Gewinn aus dem Gewerbebetrieb • Gewerbesteuermessbetrag • je nach Gemeinde unterschiedlicher Hebesatz auf den Messbetrag • Freibetrag • Einzelunternehmern und Personengesellschaften24.500 € • Kapitalgesellschaften kein Freibetrag • Ermäßigung bei der Einkommensteuer • keine Betriebsausgabe nach dem 31.12.2007 • Ermäßigung 3,8 fache des Gewerbesteuermessbetrages, max. die tatsächlich bezahlte Gewerbesteuer Existenzgründerseminar 2014

  21. Betriebseinnahmen • Wertzugänge • Betriebseinnahmen, betrieblich veranlasst • Grundgeschäfte • Veräußerung von Waren eines Handelsbetriebs • Veräußerung der erzeugten Produkte eines Fabrikationsbetriebs • Erlöse aus Werk- und Dienstleistungen • Hilfs- und Nebengeschäfte • Veräußerung von Anlagevermögen • Einlagen • keine Betriebseinnahmen sind Einlagen • Steuerfreie Einnahmen • Gründungszuschuss • Existenzgründungszuschuss nach Sozialgesetzbuch oder Arbeitsförderungsgesetz (Steuerfreiheit bei EU-Mitteln prüfen) Existenzgründerseminar 2014

  22. Betriebsausgaben • betriebliche Veranlassung • Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. • Wirtschaftsgut in Privatvermögen, anteilige Aufwendungen • sofort abziehbare Betriebsausgaben • Miet- und Zinszahlungen • Lohn- und Gehaltszahlungen • Reparaturkosten, die keine Herstellungskosten sind • Zahlung von Versicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschafts- beiträgen, betrieblichen Steuern, Gebühren etc. • Nicht sofort abziehbare Betriebsausgaben • Gebäude • Anlagevermögen: Maschinen Kraftfahrzeuge Einrichtung Existenzgründerseminar 2014

  23. Betriebsausgaben • Gewinnminderung durch Abschreibung • Methoden: - linear - degressiv - geringwertige Wirtschaftsgüter - Sonder-AfA - Ansparabschreibungen - Investitionsabzugsbetrag (Bildung ab 2007) • Absetzung für Abnutzung (AfA) - Nutzungsdauer siehe AfA-Tabellen unterwww.bundesfinanzministerium.de – unter Suche > AfA-Tabellen Existenzgründerseminar 2014

  24. Steuervorauszahlungen Auf die Steuer, die Sie voraussichtlich für das laufende Jahr insgesamt bezahlen müssen, sind Vorauszahlungen zu entrichten.  Einkommen- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag 10. März / 10. Juni / 10. September / 10. DezemberGewerbesteuer15. Februar / 15. Mai / 15. August / 15. November  Umsatzsteuer10 Tage nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums Existenzgründerseminar 2014

  25. Steuervorauszahlungen • Einkommensteuer • Vorauszahlungsbescheid vom Finanzamt Das Finanzamt kann die Höhe der Vorauszahlungen anpassen, wenn die Steuerschuld wesentlich höher oder deutlich geringer ausfällt. • Gewerbesteuer • Vorauszahlungsbescheid von der Gemeinde Ein Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen ist jedoch ebenfalls beim Finanzamt zu stellen. Existenzgründerseminar 2014

  26. Elektronische Steuererklärung ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) ist ein Verfahren, das es ermöglicht, • die Jahressteuererklärungen (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer nebst Bilanz mit Gewinn und Verlustrechnung bzw. Anlage EÜR) sowie die • Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer- Anmeldungen und • Lohnsteuerbescheinigungsdaten in elektronischer Form am PC zu erstellen und dem Finanzamt unmittelbar über das Internet zur weiteren Bearbeitung authentifiziert zu übermitteln. Existenzgründerseminar 2014

  27. Elektronische Steuererklärung • Kommerzielle Anbieter einer Steuersoftware Inzwischen bieten fast alle Programme kommerzieller Software-hersteller für den betrieblichen Bereich die Möglichkeit an, am PC eingegebene Steuererklärungsdaten mit ELSTER an das Finanzamt zu senden (zum Beispiel Buchhaltungsprogramme). • Kostenlose Steuersoftware der Finanzverwaltung Für die elektronische Datenübermittlung ist auch die kostenlose Software ElsterFormular erhältlich. Bei den Finanzämtern sind hierzu Informationsblätter und eine kostenlose CD mit der ElsterFormular-Software erhältlich. Außerdem steht die ElsterFormular-Software auch im Internet unter der Adresse www.elsterformular.de zum Download zur Verfügung. Weitere aktuelle Informationen zu den ELSTER-Verfahren können unter der Adresse www.elster.de abgerufen werden. Nähere Hinweise siehe Info-Blatt Existenzgründerseminar 2014

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