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Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters

Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters. Eine Information des Wahlamtes Braunschweig. Oberbürgermeisterwahl - Einleitung -. Ende. Anfang. der Präsentation.

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Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters

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Presentation Transcript


  1. Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters Eine Information des Wahlamtes Braunschweig

  2. Oberbürgermeisterwahl- Einleitung - Ende Anfang der Präsentation In der folgenden Präsentation wird Ihnen anhand eines sich aufbauenden Schaubildes verdeutlicht, wie die Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters abläuft. Sie haben anschließend die Möglichkeit, sich zu einzelnen Punkten nähere Informationen anzusehen. In der Präsentation werden folgende Abkürzungen verwendet: Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz NKWG Niedersächsische Gemeindeordnung NGO Hinweis:Wenn in der weiteren Präsentation von „Bewerbern“ oder vom „Oberbürgermeister“ die Rede ist, sind selbstverständlich immer auch „Bewerberinnen“ bzw. die „Oberbürgermeisterin“ gemeint. Versuche, konsequent geschlechtsneutral oder in männlicher und weiblicher Form zu formulieren, führen größtenteils zur Unlesbarkeit des Textes. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis. Vielen Dank.

  3. Mehrere Bewerber Mehrere Bewerber Ein Bewerber Ein Bewerber Ein Bewerber erhält mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen. Stichwahl14 Tage später zwischen den zwei Bewerbern mit den meisten Stimmen. Bei Stimmengleichheit: Losentscheid über die Teilnahme an der Stichwahl. Stichwahl14 Tage später zwischen den zwei Bewerbern mit den meisten Stimmen. Bei Stimmengleichheit: Losentscheid über die Teilnahme an der Stichwahl. Ein Bewerber stirbt vor der Stichwahloder verliert seine Wählbarkeit. Ein Bewerber stirbt vor der Stichwahloder verliert seine Wählbarkeit. Ein Bewerber verzichtet vor der Stichwahl. Der verbliebene Bewerber erhält die Mehrheit der gültigen Stimmen. Ein Bewerber verzichtet vor der Stichwahl. Der verbliebene Bewerber erhält die Mehrheit der gültigen Stimmen. Wieder-holungswahlin 2 bis 4 Monaten. Wieder-holungswahlin 2 bis 4 Monaten. Bei gleicher Stimmenzahl: Entscheidung per Los. Bei gleicher Stimmenzahl: Entscheidung per Los. Neue Wahl innerhalb von 6 Monaten. Neue Wahl innerhalb von 6 Monaten. Ein Bewerber erhält die Mehrheit der gültigen Stimmen. Ein Bewerber erhält die Mehrheit der gültigen Stimmen. Der Oberbürgermeister ist gewählt! Der Oberbürgermeister ist gewählt! Oberbürgermeisterwahl- Ablauf der Direktwahl - Ende Anfang der Präsentation direkt zur Übersicht Er erhält die Mehrheit der gültigen Stimmen und mindestens 25% der Wahlberechtigten haben für ihn gestimmt. Ein Bewerber erhält mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen. Ja Ja Nein Nein Ja Nein

  4. Mehrere Bewerber Ein Bewerber Stichwahl14 Tage später zwischen den zwei Bewerbern mit den meisten Stimmen. Bei Stimmengleichheit: Losentscheid über die Teilnahme an der Stichwahl. Ein Bewerber stirbt vor der Stichwahloder verliert seine Wählbarkeit. Ein Bewerber verzichtet vor der Stichwahl. Der verbliebene Bewerber erhält die Mehrheit der gültigen Stimmen. Wieder-holungswahlin 2 bis 4 Monaten. Bei gleicher Stimmenzahl: Entscheidung per Los. Neue Wahl innerhalb von 6 Monaten. Ein Bewerber erhält die Mehrheit der gültigen Stimmen. Der Oberbürgermeister ist gewählt! Oberbürgermeisterwahl- Ablauf der Direktwahl - Ende Anfang der Präsentation Er erhält die Mehrheit der gültigen Stimmen und mindestens 25% der Wahlberechtigten haben für ihn gestimmt. Ein Bewerber erhält mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen. Ja Ja Nein Nein Ja Nein

  5. Mehrere Bewerber Oberbürgermeisterwahl- Informationen - Ende Anfang der Präsentation zurück zur Übersicht Ein Bewerber erhält mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen. Bewerber können von Parteien, Wählergruppen oder von den Bewerbern selbst vorgeschlagen werden. Die Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 23, dürfen aber noch nicht 65 Jahre alt sein. Außerdem müssen sie die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft besitzen. Ein Bewerber darf nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein und muss die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Im Gegensatz zu den Wählbarkeitsvoraussetzungen bei Rats- und Stadtbezirksratswahlen muss der Bewerber nicht in Braunschweig wohnhaft sein. Bei der Oberbürgermeisterwahl hat jeder Wahlberechtigte eine Stimme, die er einem der Bewerber geben kann. Erhält ein Bewerber bei der Hauptwahl die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, ist eine Stichwahl nicht erforderlich. Rechtsgrundlagen: § 45 d Abs. 2 i.V.m. § 21 Abs. 1 NKWG § 61 Abs. 4 NGO § 45 g Abs. 2 Satz 2 NKWG

  6. Stichwahl14 Tage später zwischen den zwei Bewerbern mit den meisten Stimmen. Bei Stimmengleichheit: Losentscheid über die Teilnahme an der Stichwahl. Oberbürgermeisterwahl- Informationen - Ende Anfang der Präsentation zurück zur Übersicht Zu einer Stichwahl kann es dann kommen, wenn zur Hauptwahl mehr als zwei Bewerber antreten. Erhält bei der Hauptwahl kein Bewerber die absolute Mehrheit, ist eine Stichwahl zwischen den zwei Bewerbern durchzuführen, die bei der Hauptwahl die meisten Stimmen erhalten haben. Die Stichwahl findet 14 Tage nach der Hauptwahl statt. Wie bei der Hauptwahl hat jeder Wahlberechtigte eine Stimme, die er einem der beiden Kandidaten geben kann. Rechtsgrundlagen: § 45 g Abs. 2 Satz 3 NKWG § 45 b Abs. 3 NKWG §§ 45 j und 45 k NKWG

  7. Bei gleicher Stimmenzahl: Entscheidung per Los. Ein Bewerber erhält die Mehrheit der gültigen Stimmen. Oberbürgermeisterwahl- Informationen - Ende Anfang der Präsentation zurück zur Übersicht Findet eine Stichwahl mit zwei Bewerbern statt, so fällt an diesem Tag auf jeden Fall eine Entscheidung. Der Bewerber mit der höheren Anzahl an gültigen Stimmen ist gewählt. Die absolute Zahl der Stimmen ist hierbei nicht entscheidend. Selbst wenn beide Bewerber exakt die gleiche Stimmenzahl erhalten, wird eine Entscheidung gefällt; dann durch das vom Gemeindewahlleiter zu ziehende Los. Rechtsgrundlagen: § 45 l Abs. 1 Satz 1 und 2 NKWG

  8. Der Oberbürgermeister ist gewählt! Oberbürgermeisterwahl- Informationen - Ende Anfang der Präsentation zurück zur Übersicht Der Oberbürgermeister wird 2006 erstmalig für eine Amtszeit von 8 Jahren (vorher 5 Jahre) gewählt. In Zukunft wird daher die Neuwahl selten zusammen mit der allgemeinen Neuwahl des Rates durchgeführt werden. In seiner Amtszeit ist der Oberbürgermeister Beamter auf Zeit und sowohl Chef der Verwaltung als auch Kraft Amtes Mitglied im Rat der Stadt. Somit bildet er das Bindeglied zwischen Verwaltung und Politik. Eine Abwahl kann durch die Bürgerinnen und Bürger nur dann erfolgen, wenn drei Viertel der Ratsmitglieder die Einleitung eines Abwahlverfahrens beantragt und beschlossen haben. Rechtsgrundlagen: § 31 Abs. 1 NGO §§ 61 und 61a NGO

  9. Ein Bewerber stirbt vor der Stichwahloder verliert seine Wählbarkeit. Oberbürgermeisterwahl- Informationen - Ende Anfang der Präsentation zurück zur Übersicht Tritt ein Bewerber von sich aus nicht zur Stichwahl an, wird diese mit dem verbliebenen Bewerber allein durchgeführt. Anders ist es im Fall des Todes eines für die Stichwahl berechtigten Bewerbers oder wenn dieser die Wählbarkeit verliert. Zu unterscheiden ist die dann erforderliche Wiederholungswahl von einer neuen Direktwahl. Rechtsgrundlagen: § 45m Abs. 1 NKWG

  10. Wieder-holungswahlin 2 bis 4 Monaten. Oberbürgermeisterwahl- Informationen - Ende Anfang der Präsentation zurück zur Übersicht Im Gegensatz zu einer neuen Direktwahl wird bei einer Wiederholungswahl nicht das gesamte Wahlverfahren erneut durchgeführt. Für den ausgeschiedenen Bewerber kann von dessen Partei oder Wählergruppe ein neuer Wahlvorschlag eingereicht werden. Die anderen Wahlvorschläge bleiben bestehen. Die Frist für den Termin der Wiederholungswahl beginnt mit der Feststellung des Gemeindewahlausschusses, dass ein Bewerber für die Stichwahl ausgeschieden ist. Auch bei der Wiederholungswahl kann es zu einer Stichwahl kommen, wenn kein Bewerber die absolute Mehrheit erhält. Rechtsgrundlagen: § 45m NKWG

  11. Ein Bewerber verzichtet vor der Stichwahl. Der verbliebene Bewerber erhält die Mehrheit der gültigen Stimmen. Oberbürgermeisterwahl- Informationen - Ende Anfang der Präsentation zurück zur Übersicht Der Verzicht auf die Teilnahme an der Stichwahl muss dem Gemeindewahlleiter gegenüber schriftlich bis zum Beginn der Sitzung des Gemeindewahlausschusses erklärt werden. Verzichtet ein Teilnahmeberechtigter, rückt kein weiterer Bewerber nach, sondern die Stichwahl wird mit dem verbliebenen Bewerber durchgeführt. Verzichten beide Teilnahmeberechtigten, muss eine neue Direktwahl durchgeführt werden. Tritt ein Bewerber zur Stichwahl an, gibt es auf dem Stimmzettel die Möglichkeit, „Ja“ oder „Nein“ anzukreuzen. Der Bewerber ist gewählt, wenn er mehr gültige Ja- als Nein-Stimmen erhält. Im Gegensatz zu einer Hauptwahl mit nur einem Bewerber müssen bei einer Stichwahl mit nur einem Bewerber nicht 25% der Wahlberechtigten für ihn stimmen. Rechtsgrundlagen: § 45 g Abs. 2 Satz 5 NKWG § 45 e Abs. 1 Satz 4 NKWG § 45 l Abs. 1 Satz 3 NKWG

  12. Neue Wahl innerhalb von 6 Monaten. Oberbürgermeisterwahl- Informationen - Ende Anfang der Präsentation zurück zur Übersicht Außer in den in dieser Präsentation dargestellten Fällen, kommt es auch zu einer neuen Direktwahl, wenn: - ein Bewerber nach Ende der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen aber noch vor der Wahl verstirbt oder seine Wählbarkeit verliert, - kein Wahlvorschlag zugelassen wurde, - beide Berechtigten auf die Teilnahme an der Stichwahl verzichten oder - die gewählte Person die Wahl nicht annimmt. Die Wahl ist innerhalb von sechs Monaten mit dem gesamten Vorverfahren neu durchzuführen. Dadurch unterscheidet sich eine neue Direktwahl von der Wiederholungswahl. Rechtsgrundlagen: § 45 n NKWG

  13. Ein Bewerber Oberbürgermeisterwahl- Informationen - Ende Anfang der Präsentation zurück zur Übersicht Er erhält die Mehrheit der gültigen Stimmen und mindestens 25% der Wahlberechtigten haben für ihn gestimmt. Auch ein allein antretender Bewerber muss noch von den Bürgern gewählt werden. Die Stimmzettel geben dann die Möglichkeit, mit „Ja“ oder „Nein“ zu stimmen. Der Bewerber muss dabei zwei Hürden überwinden. Zum einen muss ein Viertel der Wahlberechtigten für ihn stimmen, das sind in Braunschweig fast 50.000 Stimmen. Zum anderen müssen mehr Bürger ihre Stimme für den Bewerber abgeben als gegen ihn. Erfüllt der Bewerber eine dieser Bedingungen nicht, muss eine neue Direktwahl durchgeführt werden. Rechtsgrundlagen: § 45 g Abs. 3 NKWG

  14. Oberbürgermeisterwahl- Impressum - Ende Anfang der Präsentation Herausgeber: Stadt Braunschweig, Wahlamt, Reichsstr. 3 38100 Braunschweig Telefon: 05 31/4 70-41 14 Telefax: 05 31/4 70-41 41 E-Mail: wahlen@braunschweig.de Alle Rechte vorbehalten. Eine weitere, auch auszugsweise Verwendung nur mit Genehmigung des Herausgebers. Es ist insbesondere nicht gestattet, ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers diese Veröffentlichung oder Teile daraus für gewerbliche Zwecke zu verwenden. Es ist ferner zu beachten, dass die Veröffentlichung weder von Parteien noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden darf. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung oder Verwendung auf Wahlveranstaltungen oder an Informationsständen der Parteien sowie die Verwendung in Verbindung mit parteipolitischer Information oder Werbemitteln. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Wege und in welcher Anzahl die Veröffentlichung dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Stadt Braunschweig zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. zurück zur Übersicht

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