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Grundlagen der Unternehmensführung 3. Teil

Grundlagen der Unternehmensführung 3. Teil. Sanierungs-Maßnahmen. Man unterscheidet in der Regel drei Maßnahmen-Gruppen, die je nach Krisenart und Krisenausmaß einzeln oder gemeinsame ergriffen werden. Dabei geht es um eine sachlich abgestufte Prioritätsfolge:

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Grundlagen der Unternehmensführung 3. Teil

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  1. Grundlagen der Unternehmensführung3. Teil Thomas Sauter Dipl.Ing. (FH) MBA

  2. Sanierungs-Maßnahmen Man unterscheidet in der Regel drei Maßnahmen-Gruppen, die je nach Krisenart und Krisenausmaß einzeln oder gemeinsame ergriffen werden. Dabei geht es um eine sachlich abgestufte Prioritätsfolge: Liquidität > Substanz > Kapitalerhaltung > Rentabilität • Leistungswirtschaftliche Maßnahmen • In allen betrieblichen Bereichen von der Beschaffung über die Produktion, das Personal bis zum Vertrieb • Beständeabbau • Maschinen und Betriebsstilllegung • Kostensenkung • Personalabbau • Rationalisierung • Preis-, Werbungs- und Sortimentsmaßnahmen • Räumungsverkauf Thomas Sauter Dipl.Ing. (FH) MBA

  3. Sanierungs-Maßnahmen Man unterscheidet in der Regel drei Maßnahmen-Gruppen, die je nach Krisenart und Krisenausmaß einzeln oder gemeinsame ergriffen werden. Dabei geht es um eine sachlich abgestufte Prioritätsfolge: Liquidität > Substanz > Kapitalerhaltung > Rentabilität • Finanzwirtschaftliche Maßnahmen (mit erheblichen Wirkungen für alle Formen des Eigen- und Fremdkapital) • Im Falle drohender Zahlungsunfähigkeit • Aufnahme neuer Kredite (Zuschüsse, Kreditgarantien, Zinsgarantien und Ausfallbürgschaften durch die öffentliche Hand) • Verkauf von Beteiligungen • Verkauf von Unternehmensteilen • Umschuldung durch Umwandlung kurzfristiger in langfristige Kredite Thomas Sauter Dipl.Ing. (FH) MBA

  4. Sanierungs-Maßnahmen Man unterscheidet in der Regel drei Maßnahmen-Gruppen, die je nach Krisenart und Krisenausmaß einzeln oder gemeinsame ergriffen werden. Dabei geht es um eine sachlich abgestufte Prioritätsfolge: Liquidität > Substanz > Kapitalerhaltung > Rentabilität • Finanzwirtschaftliche Maßnahmen (mit erheblichen Wirkungen für alle Formen des Eigen- und Fremdkapital) • Im Falle drohender Überschuldung • Erhöhung des Eigenkapitals durch Kapitalherabsetzung mit anschließender Kapitalerhöhung • Umwandlung von Forderungen in Haftungskapital • Sanierungszuschüsse der Inhaber oder Gesellschafter • Kapitalzufuhr durch die Muttergesellschaft • Eintritt neuer Gesellschafter Thomas Sauter Dipl.Ing. (FH) MBA

  5. Sanierungs-Maßnahmen Man unterscheidet in der Regel drei Maßnahmen-Gruppen, die je nach Krisenart und Krisenausmaß einzeln oder gemeinsame ergriffen werden. Dabei geht es um eine sachlich abgestufte Prioritätsfolge: Liquidität > Substanz > Kapitalerhaltung > Rentabilität • Organisatorische Maßnahmen (mit Folgen für die Struktur und die Führungssysteme) • Veränderung der Organisationsstruktur • Neugliederung der Ressorts • Umgestaltung von Funktionsbereichen und Sparten • Schaffung von Informationssystemen • Verbesserung im Rechnungswesen • Erforderlichenfalls strategische Neuausrichtung Thomas Sauter Dipl.Ing. (FH) MBA

  6. Sanierungs-Maßnahmen Liquidität > Substanz > Kapitalerhaltung > Rentabilität • Prozessuale Maßnahmen (Unternehmenskrisen sind nach Art und Ausmaß und der mutmaßlichen Dynamik nicht leicht abschätzbar, deshalb ist eine Sanierung selbst bei Nutzung eines Frühwarnsystems immer eine komplexe Angelegenheit, die möglichst geordnet ablaufen sollten: • Identifikation der Krise und Situationsanalyse • Nach Art, Auftrittsbereich, Umfang, Ursachen, absehbaren Wirkungen, potentiellen Maßnahmen und deren Erfolgsaussichten • Sofortmaßnahmen der Organisation • Dienen der Stabilisierung und des Krisen-Management • Problemdiagnose und Krisentherapie(n) • Markt- und Unternehmensanalysen sowie Überlegen zu Folgen und Nebenwirkungen • Auswahl und Durchsetzung von Maßnahmen • Durch Festlegung einzelner und kombinierter Interventionen sowie der Durchsetzung gegen Widerstände, denn Krisen-Management ist i.d.R. unpopulär • Krisen-Steuerung und Ergebnisanalyse (Prozeßkoordination und Erfolgskontrolle) Thomas Sauter Dipl.Ing. (FH) MBA

  7. Sanierungs-Maßnahmen • Strategisch-bilanzielle Maßnahmen • Unternehmenskrisen fallen in die Verantwortung des bisherigen Managements (verbunden mit Schuld, Verschulden, Rechtfertigungsdruck und Gefahren für eine (selbst-)kritische objektive Diagnose • Sanierungsmaßnahme treffen deshalb auf Widerstände • Bisheriges Management sollte aus der Hauptverantwortung der Sanierung herausgenommen werden Thomas Sauter Dipl.Ing. (FH) MBA

  8. Sanierungs-Maßnahmen • Strategisch-bilanzielle Maßnahmen – Beispiel • Ausgangslage Sanierung wegen Überschuldung • AV = Anlagevermögen • UV = Umlaufvermögen • EK = Eigenkapital (gezeichnetes Kapital + Rücklagen • FK = Fremdkapital Ausangssituation Thomas Sauter Dipl.Ing. (FH) MBA

  9. Sanierungs-Maßnahmen • Abschreibungsverzicht • Durch völliges oder teilweisesAussetzen üblicher Abschreibungenwird das AV künstlich vergrößert.(von 4 auf 5 WE) Die Gefahr istist aber nur vorübergehend undbetriebswirtschaftlich nicht solidegelöst Abschreibungsverzicht Thomas Sauter Dipl.Ing. (FH) MBA

  10. Sanierungs-Maßnahmen • Umwandlung von Fremdkapital inEigenkapital • sog. Passivtausch Passivtausch Thomas Sauter Dipl.Ing. (FH) MBA

  11. Sanierungs-Maßnahmen • Kapital Nachschuss derEigentümer • sog. Passivtausch Kapitalnachschuss Thomas Sauter Dipl.Ing. (FH) MBA

  12. Sanierungs-Maßnahmen • 1. Kapital Kürzungfalls die zuvor behandelten Maßnahmennicht realisierbar sind, muss ein Stufenweiser Sanierungs-Prozess in Gang gesetzt werden.I.d.R. nimmt dieser Prozess vor allem dieEK-Geberstark und ausschließlich inAnspruch • Kapital-Kürzung durch Auflösung von Gewinn-Rücklagen des EK (von 3-2 WE) mit der Folgeder Minderung des Verlusts (v. 3-2WE)Die Überschuldung ist damit nicht behoben,jedoch geringer und damit leichter lösbar. Kapitalkürzung Thomas Sauter Dipl.Ing. (FH) MBA

  13. Sanierungs-Maßnahmen • 2. Eigenkapital Erhöhungin einen nächsten Schritt, der Monatespäter angegangen werden kannoder muss wird das EK (v. 2-4 WE) erhöht.Dem Verlust von 2 WE steht ein EK von 4 WEgegenüber. Die Überschuldung ist behoben,aber es existiert noch ein Verlust, dereine weitere Sanierung nahe legt. Kapitalerhöhung Thomas Sauter Dipl.Ing. (FH) MBA

  14. Sanierungs-Maßnahmen • 3. Erneute Kapital Kürzunges erfolgt ein erneuter Kapital-Schnittdes EK (v. 4-2 WE) zur vollständigen Tilgungdes Verlustes. Das Unternehmen istjetzt überschudung- und verlustfrei,die Sanierung ist damit prinzipiellabgeschlossen Kapitalkürzung Thomas Sauter Dipl.Ing. (FH) MBA

  15. Sanierungs-Maßnahmen • 4. Erneute Kapital Erhöhungdie EK-Anteil von 15 % = 2 WE ist sehrgering. Zur Sicherung der Bonität könntedas EK um 1 WE = 21% angehobenwerden. Das würde zu mehr Finanzmitteln1WE führen und die Bilanzoptik verbessern Kapitalkürzung Thomas Sauter Dipl.Ing. (FH) MBA

  16. Unternehmens-Auflösung • Ob und in welcher Form es zur Auflösung eines Unternehmens kommt, hängt von mehrer Faktoren ab: • Sanierbarkeit verstanden als wahrscheinlicher Sanierungserfolg • Krisenform, also drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung • Rechtsform des Unternehmens • Gläubiger-Verhalten • Die Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens und Gläubiger-Interessen sind sehr eng miteinander verbunden. Das zeigt sich deutlich im Falle der Umschuldung, also der Überführung von Fremdkapital in Eigen- und Haftungskapital. • Überführung seiner Lieferantenkredite in Unternehmensbeteiligung mit völlig neuen Rechten und Pflichten Thomas Sauter Dipl.Ing. (FH) MBA

  17. Unternehmens-Auflösung Die Formen und Verfahren der Unternehmensauflösung werden im weiteren nach ihrer Strenge und Unausweichlichkeit geordnet dargestellt. Außergerichtlicher Vergleich < Gerichtlicher Vergleich < Freiwilliger Liquidation < Konkurs • Der außergerichtliche Vergleich • Ist vergleichbar mit der Umschuldung aber schon erheblich schwieriger • Der außergerichtliche Vergleich erfolgt früh, schnell und still außerhalb des Insolvenzverfahrens • Nachteil ist, dass der Vergleich mit jedem Gläubiger einzeln geschlossen werden muss Thomas Sauter Dipl.Ing. (FH) MBA

  18. Unternehmens-Auflösung Die Formen und Verfahren der Unternehmensauflösung werden im weiteren nach ihrer Strenge und Unausweichlichkeit geordnet dargestellt. Außergerichtlicher Vergleich < Gerichtlicher Vergleich < Freiwilliger Liquidation < Konkurs • Der gerichtliche Vergleich • Kann vom Schuldner beantragt werden solange noch kein Konkursantrag vorliegt – bzw. es kann damit auch ein Konkursantrag eines Gläubigers verhindert werden • Ziel ist die Abwendung eines Konkurses und die Verhinderung der persönlichen Haftung bei Personengesellschaften • Mehrheit der Gläubiger müssen dem Vergleich zustimmen und die Gesamtsumme der Forderungen der zustimmenden Gläubiger muss mindestens 75% der Forderungen aller stimmberechtigten Gläubiger betragen. • Als Mindestvergleichsquote müssen 35 % aller Verbindlichkeiten innerhalb 12 Monaten oder 40 % innerhalb von 18 Monaten bar gezahlt werden Thomas Sauter Dipl.Ing. (FH) MBA

  19. Unternehmens-Auflösung Die Formen und Verfahren der Unternehmensauflösung werden im weiteren nach ihrer Strenge und Unausweichlichkeit geordnet dargestellt. Außergerichtlicher Vergleich < Gerichtlicher Vergleich < Freiwilliger Liquidation < Konkurs • Die freiwillige Liquidation • Erfolgt in 3 Schritten • Auflösung der Unternehmung durch Eintrag ins Handelsregister bzw. Umwandlung von einem Erwerbsunternehmen in ein Liquidationsunternehmen, Die Firmierung erhält den Zusatz i.L. und stellt ihre Geschäfte ein • Das Vermögen der Gesellschaft wird in Geld umgesetzt also veräußert und liquidiert • Verpflichtungen werden erfüllt, Überschüsse gehen an die Gesellschafter und die Firma wird im Handelsregister gelöscht. Thomas Sauter Dipl.Ing. (FH) MBA

  20. Unternehmens-Auflösung Die Formen und Verfahren der Unternehmensauflösung werden im weiteren nach ihrer Strenge und Unausweichlichkeit geordnet dargestellt. Außergerichtlicher Vergleich < Gerichtlicher Vergleich < Freiwilliger Liquidation < Konkurs • Der Konkurs • Kann sich aus Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit ergeben • Bei Überschuldung deckt das Vermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr, d.h. die Summe aus AV und UV ist kleiner als das FK bzw. der Verlust ist größer als das EK • Die Feststellung der Überschuldung erfolgt • A.) Bewertung des Vermögens zu Liquidationspreisen und des FK zu Nominalwerten für den Fall, dass keine Sanierung zu gelingen scheint • B.) Bewertung des Vermögens und FK zu Nominalwerten wenn ein Sanierung und damit Fortführung des Unternehmens möglich erscheint. • Zahlungsunfähigkeit besteht, wenn ein Unternehmen „wesentliche“ Zahlungsverpflichtungen „nachhaltig“ nicht mehr erfüllen kann. Thomas Sauter Dipl.Ing. (FH) MBA

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