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Finanzierung der Betriebsfortführung im Eröffnungsverfahren

Finanzierung der Betriebsfortführung im Eröffnungsverfahren. „Massedarlehen“ Dritter, das Zahlungen an Lieferanten als Bargeschäft ermöglicht Zahlungsziele gegen Zahlungszusage des (schwachen) vorläufigen Insolvenzverwal-ters. Sicherheit für Finanzierungshilfen Dritter (1).

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Finanzierung der Betriebsfortführung im Eröffnungsverfahren

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Presentation Transcript


  1. Finanzierung der Betriebsfortführung im Eröffnungsverfahren • „Massedarlehen“ Dritter, das Zahlungen an Lieferanten als Bargeschäft ermöglicht • Zahlungsziele gegen Zahlungszusage des (schwachen) vorläufigen Insolvenzverwal-ters

  2. Sicherheit für Finanzierungshilfen Dritter (1) • Problem: Ggf. muss auch nach Eröffnung sichergestellt sein, dass • Massendarlehen zurückgezahlt und verzinst • und Zahlungszusage an Lieferanten erfüllt werden kann • Lösung: Begründung eines Sicherungs-rechtes oder einer Masseschuld

  3. Schwache vorläufige Insolvenzverwaltung Masseschuld durch Masseschuldermächtigung (Problem: Masseunzu-länglichkeit) Sicherungsrechte durch (verl.) Lieferanten EV, sonstige Sicherheiten oder (Doppel-) Treuhandkonto Starke vorläufige Insolvenzverwaltung Masseschuldbegründung ist Regelfall Problem: Masseunzuläng-lichkeit Starke vorläufige Insolvenzverwaltung „kurz vor Toresschluss“? Sicherheit für Finanzierungshilfen Dritter (2)

  4. Sicherheit für Finanzierungshilfen Dritter (3) • Masseschuldbegründung durch schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter • Grundlage: BGHZ 151, 353 • Keine allgemeine Ermächtigung „für den Schuldner zu handeln“ und keine Überantwortung in das freie Ermessen des vorl. Insolvenzverwalters • Einzelfallermächtigung zu „einzelne(n), im voraus genau festgelegte(n)“ Masseschulden • Gruppenermächtigung? • Projektermächtigung? • Neumasseschuldermächtigung?

  5. Sicherheit für Finanzierungshilfen Dritter (4) • (Doppel-) Treuhandkonto • Voraussetzung: Treugut (Geld) ist schon vorhanden • Begründung eines Aussonderungsrechts zugunsten bestimmter Dritter als • Sicherungstreuhand ggü. Schuldner und • Verwaltungstreuhand ggü. Dritten • Treuhänder: schwacher vorl. Verwalter oder Dritter? • Zustimmung des Insolvenzgerichts wg. § 181 BGB? • Auszahlungsanspruch der Treugeber (Dritte) durch Individualvereinbarung oder Vertrag zugunsten Dritter?

  6. Sicherheit für Finanzierungshilfen Dritter (5) • Richterliche Wahlfreiheit zwischen • Ermächtigung zur Masseschuldbegründung, • Treuhandkontomodell und • starker vorläufiger Insolvenzverwaltung? • Arg.: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Marktkonformität der vorl. Insolvenzver-waltung?

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