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Die EUR-1 Palette

Die Zukunft des Palettenausgleich -/ Palettenaustausch -Verfahrens im Bereich der EUR-Paletten-Bewirtschaftung Hans Petrikat epm Paletten Management Kooperation GmbH & Co. KG, Kettig Frankfurt, 23. April 2013. Die EUR-1 Palette.

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Die EUR-1 Palette

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Presentation Transcript


  1. Die Zukunft des Palettenausgleich-/ Palettenaustausch-Verfahrens im Bereich der EUR-Paletten-BewirtschaftungHans Petrikatepm Paletten Management Kooperation GmbH & Co. KG, KettigFrankfurt, 23. April 2013

  2. Die EUR-1 Palette Es gab im Original immer nur eine EUR-1 Palette und es wird zukünftig im Original immer nur eine EUR-1 Palette geben! • Hergestellt gemäß der UIC-Norm 435-2 • mit den Maßen 800 x 1200 x 144 mm • bestehend aus • 11 Brettern • 9 Klötzen • 78 zugelassenen Konvexringnägeln • miteinander normgerecht verbunden zu einer Europäischen Vier-Wege-Flachpalette • Diese stellt unter dem Gattungsbegriff „Europalette“ den Standard und letztendlich nach wie vor das Non Plus Ultra in der gesamten Logistik dar. • Hierzu bedarf es keiner Veränderung.

  3. Der EUR-Palettenpool Es gab im Original immer nur einen EUR-Palettenpool und es wird zukünftig im Original immer nur einen EUR-Palettenpool geben! • Ausschließlich die genormte Kennzeichnung auf dem rechten Klotz identifiziert den EUR-Palettenpool. • Klar definierte Norm-Verantwortlichkeit, UIC-Organisation • Klar definierte Kennzeichnungs-Hoheit, Normgeber / UIC-AG • Klar definierte Marken-Verantwortung, Rail Cargo Austria (RCA) • Auch hierzu bedarf es keiner Veränderung.

  4. Anpassungen der Kennzeichnung bei der Herstellung Normgerechte Anpassungen der Kennzeichnung bei Herstellung erfolgten im Laufe der Zeit auf dem linken und mittleren Klotz der EUR-1 Palette • Die Anpassungen orientierten sich am Stand der Technik, der Gesetzgebung und den Marktbedürfnissen: • Klar definierte Zulassungs-Verantwortlichkeit, EVU / Palettenorganisation • Klar definierte Produkt-Verantwortlichkeit, Herstellerkennung • Klar definierte Produkt-Behandlung, Hitzebehandlung / Kammertrocknung

  5. Anpassungen bei der Verwendung • Die UIC-AG hat das Merkblatt UIC 435-4 überarbeitet und dem Stand der Technik, den geltenden Gesetzen sowie den heutigen Marktbedürfnissen angepasst. • Die Toleranzen einer gebrauchten EUR-Palette wurden den heutigen Vorgaben und Marktbedürfnissen nicht mehr gerecht. • In dem Merkblatt ist beschrieben, wann es sich bei gebrauchten EUR-Paletten nicht mehr um ein gebrauchsfähiges EUR-Produkt handelt, das dann auch nicht mehr wiederverwendet und ausgetauscht werden darf. • Die ehemalige Begrifflichkeit der „Tauschfähigkeit“ wurde zugunsten von „Gebrauchsfähigkeit“ aufgegeben.

  6. Anpassungen bei der Verwendung Beurteilungskriterien gemäß UIC Merkblatt 435-4 (neueste Fassung) zur Sortier- und Reparatur- anweisung einer EUR-Palette der Baunorm UIC 435-2 bei der In-Verkehr-Bringung gebrauchter EUR-Paletten im Bereich der Verwender • Produkt: EUR Palette = Tauschpalette??? • Gemäß DIN EN ISO 445:2010-01: Palette, die auf Basis einer gegenseitigen Vereinbarung gegen eine gleichartige getauscht werden kann (gegenseitige vertragliche Vereinbarung allgemein nicht existent) • Juristisch: Tausch= Eigentumsübergang (wie beim Kauf) • Praxis: In der Regel aber lediglich Besitzwechsel

  7. Anpassungen im Sprachgebrauch Die EUR-1 Palette ist ein Produkt, das ausschließlich im gewerblichen Bereich verwendet wird. • Sie stellt ein technisches Arbeitsmittel dar, das bei bestimmungsgemäßem Gebrauch als Ladungsträger der Zusammenfassung von Gütern zu einer Einheit für Lagerung und Transport dient. • Nicht der „Tausch“, sondern der Gebrauch als Ladungsträger sowie die Wiederverwendung stehen im Vordergrund! • Daher sind beständige Anpassungen zur Sicherstellung der bestimmungsgemäßen Verwendung notwendig. Die als reiner Ladungsträger gedachte EUR-Palette muss heute den unterschiedlichsten Marktbedürfnissen (MFH-Tauglichkeit) aber auch den Gesetzmäßigkeiten gerecht werden.

  8. Die Zukunft des Palettenausgleich/-tausch-Verfahrens im Bereich der EUR Paletten-Bewirtschaftung epm Europäisches Paletten-Management® • Abwicklung: • In Kooperation mit dem Markeninhaber sowie in Koexistenz mit den nationalen Verwendern wird zukünftig durch die epm die europäische sowie die weitere internationale Ausrichtung der UIC-AG unterstützt. • Hintergrund: Europäischer Palettenpool (EPP) • Die anfängliche europaweite Optimierung zur Qualitätssicherung der EUR-Produkte auch außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des EPP durch die Beauftragung einer Palettenorganisation beschränkte sich darauf, die gleichbleibende Qualität der EUR-Produkte zu sichern. • Der Auftrag sicherte nicht das Funktionieren eines „EUR-Paletten-Tausch-Systems“ außerhalb des EPP der Bahnen. Die EUR-Produkte unterlagen in einem selbstregulativen System (Zug-um-Zug-Tausch) dem Selbstbestimmungsrecht des Marktes. • Ein nachweisliches Mehrweg-System war hierdurch nicht gegeben.

  9. Die Zukunft des Palettenausgleich/-tausch-Verfahrens im Bereich der EUR Paletten-Bewirtschaftung epm Europäisches Paletten-Management® • Zukunft: • Die Globalisierung eröffnet neue Möglichkeiten beim Einsatz von spezifizierten, genormten Mehrweg-Transport-Verpackungen, wozu auch die EUR-Produkte gehören. • Durch die Implementierung eines zertifizierten Managements zur Verwaltung und Bewirtschaftung wird dem Markt erstmals ein nachweisliches Mehrweg-Transport-Verpackungs-System für EUR-Produkte angeboten. • Dieses setzt dann die Europäische Verpackungsrichtlinie 94/62 EG vom 20.12.1994 um, so dass Compliance-Sicherheit in allen Mitgliedsstaaten und somit auch die jeweilige nationale Akzeptanz gegeben ist. • Umsetzung: • Bei den angedachten Umsetzungen handelt es sich nicht um einen statischen Vorgang, der erst erarbeitet und dann gestartet wird, sondern um einen dynamischen, der marktbegleitend aber konsequent umgesetzt wird. • Bei zukünftiger Betrachtungsweise gilt es, alte Zöpfe abzuschneiden. Gesetzlich nicht geregelter „Zug-um-Zug-Tausch“ gehört der Vergangenheit an. Für die Zukunft bedarf es einer rechtssicheren „Autorisierten Reorganisation“ im Interesse der Verwender.

  10. Zusammenfassung der künftigen Betrachtungsweise • Die Pool-Trägerschaft (Verantwortung der Bahnen) der im EPP (Europäischer-Paletten-Pool) angeschlossenen nationalen Bahnen wurde aufgegeben. • Allgemein gültige Tauschvereinbarungen/Tauschverträge existieren außerhalb der Zuständigkeit der Bahnen nicht, so dass die EUR-Paletten-Bewirtschaftung dem Selbstbestimmungsrecht des Marktes obliegt. • Die EUR-Palette wurde nicht für den Tausch zwecks Bestandsausgleich konzipiert, sondern für den Gebrauch als Ladungsträger zwecks Lagerung und Transport. • Demzufolge spricht man zukünftig vom Ausgleich/-tausch einer gebrauchten EUR-Palette im gebrauchsfähigen Zustand. Es gilt jetzt, alle Beteiligten nachhaltig zu informieren, so dass im Bezug auf die neuen Begrifflichkeiten und Pflichten im Rahmen der EUR-Paletten-Bewirtschaftung zukünftig jeder die gleiche Sprache spricht:

  11. Zusammenfassung der künftigen Betrachtungsweise Allgemein: • Bei In-Verkehr-Bringung (neue EUR-Paletten) und der Bereitstellung auf dem Markt (gebrauchte EUR-Paletten) von einem gebrauchsfähigen technischen Arbeitsmittel gemäß dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Im Besonderen: • Von einem gebrauchsfähigen Lagergerät, gemäß den berufsgenossenschaftlichen Regeln (BGR 234) integriert in der Betriebssicherheits-Verordnung (BetrSichV), • Von einer Transportverpackung (in Verbindung mit einer Ware) gemäß der Verpackungsverordnung (VerpackV). Dabei ergeben sich die Pflichten/Verantwortlichkeiten sowie Rechte der Verwender und beteiligten Akteure in erster Linie aus dem öffentlichen Recht (ProdSG, BetrSichV, KrWG, VerpackV, AltholzV, BefAnzV)und können durch Beauftragung Dritter in zivilrechtlicher Natur gestaltet werden, ohne dass dadurch der öffentlich-rechtliche Charakter der Verpflichtung auf eine privatrechtliche Ebene gezogen wird.

  12. Die Zukunft des Palettenausgleich/-tausch-Verfahrens im Bereich der EUR Paletten-Bewirtschaftung epm Europäisches Paletten-Management® • epm bietet zukünftig im EUR-Paletten-Pool allen System-Nutzern hohe Servicequalität und im Besonderen Rechtssicherheit. • Durch professionelle Reorganisation schließt die epm über die Ressourcen-schonungbis hin zur umweltgerechten Verwertung nachhaltig den Wirtschafts-Kreislauf. • Bei all unseren Leistungen behalten wir immer im Auge, dass die Innovationen von heute den Standard von morgen darstellen.

  13. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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