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Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen aus Sicht der Wirtschaft

Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen aus Sicht der Wirtschaft. Universität Trier, 30.05.2008. Die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen. Gliederung Entwicklung in Deutschland Rechtliche Grundlage Beispiele für Betätigungsfelder Kritikpunkte

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Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen aus Sicht der Wirtschaft

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Presentation Transcript


  1. Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen aus Sicht der Wirtschaft Universität Trier, 30.05.2008

  2. Die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen • Gliederung • Entwicklung in Deutschland • Rechtliche Grundlage • Beispiele für Betätigungsfelder • Kritikpunkte • Vor- und Nachteile einer wirtschaftliche Betätigung von Kommunen • Beteiligungen der Stadt Mainz • Möglichkeiten der zukünftigen Gestaltung

  3. „Es ist nicht Aufgabe des Staates, unmittelbar in die Wirtschaft einzugreifen. Auch passt es nicht in das Bild einer auf unternehmerischer Freizügigkeit beruhenden Wirtschaft, wenn sich der Staat selbst als Unternehmer betätigt“ • Ludwig Erhardt

  4. Aktuelle Lage • Die Kommunen haben in Deutschland zwischen 1999 und 2004 ihre Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten deutlich stärker gesteigert als ihre originären Einnahmen • Besonders expansive Geschäftsfelder: kommunale Entsorgungs- und Versorgungsbereiche • Größten Anteil der gesamten öffentlichen Investitionen haben die Kommunen • Die Kommunen investieren immer weniger

  5. Entwicklung der kommunalen Investitionen in Deutschland Quelle: Deutscher Städtetag, 2006; 2007; Institut der deutschen Wirtschaft Köln

  6. Kommunale Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit • Starke Ausweitung in den 90er Jahren • Zunahme der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen um 10,7 % (1999 – 2004) • Stärkeres Wachstum als das nominale BIP (9,7 %) • Rheinland-Pfalz liegt mit einer 10 %-igen Steigerung im bundesweiten Durchschnitt • Ausweitung insbesondere zulasten des Privatsektors

  7. Einnahmen der Kommunen aus wirtschaftlicher Tätigkeit • Schwerpunkte der kommunalen Tätigkeit: • Bereiche Ver- und Entsorgung (Abwasser- und Abfall- beseitigung) • Einnahmesteigerung um über 200 % in den vergangenen Jahren • Trend zur Re-Kommunalisierung

  8. Einnahmen der Kommunen aus wirtschaftlicher Tätigkeit Einnahmen nach ausgewählten Aufgabenbereichen im Jahr 2004 in Millionen Euro undVeränderung im Zeitraum 1999 bis 2004 in Prozent * Zum Beispiel kommunale Schlachthöfe und Bestattungswesen. Quelle: Statistisches Bundesamt; Institut der deutschen Wirtschaft Köln

  9. Beispiel: Abfallwirtschaft • Lohnkosten • Privater Müllmann (nach Tarif): 1.900-2.000 Euro/Monat bei 42 Stunden/Woche • Müllmann bei der Stadt: 2.000-2.500 Euro/Monat bei 38,5 Stunden/Woche • Entsorgung von über der Hälfte des Hausmülls in Deutschland durch private Firmen • Oft Mischmodelle unter Beteiligung privater Firmen • Baden-Württemberg: 83 % der Müllentsorgung privat

  10. Beispiel: Privatisierung in der Stadt Braunschweig • Der kommunale Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Braun- schweig wurde im Jahr 2005 voll privatisiert. • Die Ergebnisse: • Die Gebühren konnten stabil gehalten werden • Die Stadt erzielte mit dem Verkaufspreis eine zusätzliche Einnahme • Das Gewerbesteueraufkommen der Kommune stieg • Der private Entsorger schuf neue Arbeitsplätze • Der Service – wie Öffnungszeiten, Call-Center, zusätzliche Wertstoffhöfe – wurde erweitert

  11. Subsidiaritätsklausel § 85 Abs. 1 Nr. § GemO: Die Gemeinde darf wirtschaftliche Unternehmen nur errichten,übernehmen oder wesentlich erweitern, wenn 1. der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt 2. das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinde und dem voraussichtlichen Bedarf steht 3. der öffentliche Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt werden kann.

  12. Rechtliche Grundlage in Rheinland-Pfalz • Es gilt: „Privat vor Staat“ • Die Rechtslage in Rheinland-Pfalz ist gegenüber anderen Bundesländern verschärft zugunsten der Privatwirtschaft • Erstellung eines jährlichen Beteiligungsberichts • Bestandsschutz: Bestehende kommunale Unternehmen unterliegen keinem Privatisierungszwang, auch wenn sie die verschärfte Subsidiarität nicht erfüllen

  13. Beispiele für wirtschaftliche Betätigung der Kommunen (I) • Energieerzeugung und –versorgung (Strom, Gas, Wärme) • Wasserversorgung • Abwasserreinigung • Abfallwirtschaft (Sammlung, Verwertung, Verbrennung, Deponierung) • Kreditwirtschaft (Sparkassenverbund) • Öffentlicher Personennahverkehr • Parkplätze und –häuser • Verkehrsinfrastruktur (Häfen, Flughäfen) • Messe- und Kongresswesen • Gesundheitswesen (Kliniken, Kurbetriebe)

  14. Beispiele für wirtschaftliche Betätigung der Kommunen (II) • Sportanlagen (Stadien, Bäder) • Sonstige Freizeiteinrichtungen und Spielbanken • Wohnungswirtschaft und –bau • Altenheime, Pflegeheime • Schlachthöfe • Kultureinrichtungen (Theater, Opernhäuser, Kinos, Volkshochschulen) • Land- und Forstwirtschaft • Beschäftigungsgesellschaften des zweiten und dritten Arbeitsmarktes • Außenwerbung

  15. Ordnungspolitische Einordnung und Kritik • Steuerliche Wettbewerbsverzerrungen • Steuerliche Ungleichbehandlung zulasten der privaten Unternehmen. • Umsatzsteuerprivileg für kommunale Unternehmen • Öffentliche Unternehmen zahlen häufig weder Körperschafts- noch Gewerbesteuer • Kommunale Unternehmen nutzen einen steuerstrategisch angelegten Wechsel der Rechtsform.

  16. Ordnungspolitische Einordnung und Kritik • 2. Fehlende Ausschreibungen dämpfen den Wettbewerb • Durch eigene Leistungserstellung muss Ausschreibung nicht mehr erfolgen. • Häufige Bevorzugung von kommunalen Unternehmen bei staatlichen Ausschreibungen aufgrund eines Informationsvorsprungs

  17. Ordnungspolitische Einordnung und Kritik • 3. Effizienzverluste • Fehlender Wettbewerb führt zu einem ineffizienten Mitteleinsatz. • Bedrohung durch die Konkurrenz als Korrektiv fehlt • Öffentliche Unternehmen tragen weder ein echtes Konkurs- noch ein Beschäftigungsrisiko • Größeneffekte bleiben ungenutzt, die ein privater Anbieter erzielen könnte

  18. Vorteile kommunaler wirtschaftlicher Betätigung (I) • (Teilweise) Befreiung von den Fesseln des Vergaberechts, da- durch günstigere Verhandlungsergebnisse bei Auftragsvergaben • Tarifrechtliche Vorteile (höhere Flexibilität bei Arbeitszeiten und Entlohnung, bei Kündigungsschutz und Mitbestimmung) • Steuerliche Vorteile, etwa durch Vorsteuerabzugsfähigkeit bei großen Investitionsvorhaben oder mögliche Gewinn- und Verlustverrechnungen gewinnträchtiger mit verlustreichen Tätigkeiten

  19. Vorteile kommunaler wirtschaftlicher Betätigung (II) • Kürzere Entscheidungswege, höhere Motivation der Mitarbeiter und des Managements • Erleichterung des Personalabbaus der öffentlichen Verwaltung durch berufliche Qualifikationsmaßnahmen in Unternehmen mit kommunaler Beteiligung und damit Schaffung von Übergangsmöglichkeiten in den ersten Arbeitsmarkt

  20. Nachteile kommunaler wirtschaftlicher Betätigung • „Schattenhaushalte“ mit eingeschränkter Publizitätspflicht verschleiern die wahre finanzielle Situation • Intransparente Vergabepolitik, „Filz“ • Personalbesetzungen häufig weniger leistungs- als politisch motiviert („Versorgungsjobs“) • „Ewiges Leben“ von kommunalen Unternehmen macht sie oftmals zu „trojanischen Pferden“, deren Wirtschaften wenig mit dem ursprünglichen Zweck zu tun hat • Fehlender wirtschaftlicher Druck des Eigentümers erzeugt auf lange Sicht eher Non-Profit-Unternehmen

  21. Beispiel: Die Stadt Mainz • Unmittelbare Beteiligung an ca. 23 Gesellschaften und mittelbare (z.T. mit Partnern) an mehr als 50 Gesellschaften • Die Stadt unterhält vier Eigenbetriebe, mehrere Zweck- verbände (u.a. Sparkasse) und seit kurzem eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AGEM) • Die unmittelbaren Beteiligungen, die Eigenbetriebe und der AGEM erwirtschafteten in 2006 zusammen: • Bilanzsumme: 2,44 Mrd. € • Umsatzerlöse: 537 Mio. € • Beschäftigte: 3.033

  22. Beispiel: Die Stadt Mainz

  23. Möglichkeiten der zukünftigen Gestaltung • Die Kommunen beschränken sich auf ihre direkten gesetzlichen Aufgaben der Administration, der Daseinsvorsorge und der Gefahrenabwehr • Rückzug von allen sonstigen Betätigungen zugunsten privater Unternehmen • Überdenken des Begriffs der öffentlichen Daseinsvorsorge (schlanker Staat)

  24. Möglichkeiten der zukünftigen Gestaltung • Jede Kommune kann in einem einheitlichen Kontrollrahmen über wirtschaftliche Betätigungen jedweder Art befinden. • Möglicher Kontrollrahmen : • Verschärfte Publizitätspflicht • Besetzung der Aufsichtsgremien nach einheitlichen Regeln • Bestimmung der Wirtschaftsprüfer durch Kommunalaufsicht • Stärkere Einbindung der Aufsichtsbehörde

  25. Vielen Dank • für die Aufmerksamkeit!

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