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1 Jahr neues Kooperationsmodell - Erfahrungen und Herausforderungen -

1 Jahr neues Kooperationsmodell - Erfahrungen und Herausforderungen - . 25. August 2009 in Verden. Dr.-Ing. Torsten Birkholz. Dipl.-Ing. Dörte Burg. Gliederung. Zur Erinnerung A. Hinweise zu den Einzugsgebietsgrenzen B. ELER- kofinanzierte WZB C. Rahmenvertrag WVU/ Land D. Weitere Punkte

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  1. 1 Jahr neues Kooperationsmodell- Erfahrungen und Herausforderungen - 25. August 2009 in Verden Dr.-Ing. Torsten Birkholz Dipl.-Ing. Dörte Burg

  2. Gliederung • Zur Erinnerung • A. Hinweise zu den Einzugsgebietsgrenzen • B. ELER-kofinanzierte WZB • C. Rahmenvertrag WVU/ Land • D. Weitere Punkte • Fazit

  3. Zur Erinnerung • 2003: Start der Diskussionen mit und in den Verbänden • 2005:(Februar)Erste Sitzung des Beirates, Vorstellung Konzept MU • 2005:(April)Informationsveranstaltung für Mitgliedsunternehmen • 2005/2006:diverse Gespräche, Ministerschreiben, Positionspapiere •  Übergangsregelung bis 2012 • 2006: NWG-Novelle •  Verordnungsermächtigung zur Abwicklung •  Verbandsanhörung •  Anhörung vor dem Umweltausschuss

  4. Zur Erinnerung • 2006/2007: Verbandsanhörung zur Verordnung • 2007: (September) KoopVO veröffentlicht •  Musterertrag WVU-WVU durch WVT/BDEW/INTWA •  Mustervertrag WVU-Land • 2008: Start des neuen Kooperationsmodells • …Und jetzt???

  5. A. Einzugsgebietsgrenzen (I) Hydrogeologisches Einzugsgebiet in Wasserrechtsverfahren • Hauptzweck = Ermittlung der Auswirkungen • Basis = definierte Fördermengen oder mittlere Entnahmemenge im Gesamtgebiet • Ergebnis: Bewilligungsbescheid Hydrogeologisches Einzugsgebiet in WSG-Verfahren • Hauptzweck = Schutz des Grundwassers • Basis = zusätzliche Sicherheitszuschläge, weitere Kriterien • Ergebnis: Verordnung Fazit: keine zwingende Deckungsgleichheit der hydrogeologischen Einzugsgebietsgrenzen beider Verfahren!

  6. A. Einzugsgebietsgrenzen (II) Problem: Bemessungsgrundlage für Prioritätenprogramm? • Laut TGG-Erlass Einzugsgebiet WR-Verfahren, aber… • WVU müssen geänderte Einzugsgebietsgrenzen fristgerecht melden • Erhebliche Anwendungsprobleme beim Erlass Lösung: • Definition • Klarstellung • Flexible Anwendung / Flexible Reaktion auf neue Erkenntnisse

  7. B. ELER-kofinanzierte Wasserschutzberatung • Sehr hohe Regelungsdichte durch umfassende „Besondere Nebenbestimmungen“ und ergänzendes NLWKN-Merkblatt • 2009: Änderungsvorschläge durch Zusatzberater • 8/ 2009: Teilvereinfachungen durch Änderungsbescheide umgesetzt: • Wegfall der Pflicht zur Mittelübertragung • Wegfall von Zwischenberichtspflichten • Mehr Flexibilität bei jahresübergreifender Mittelverausgabung

  8. B1. Mittelumwidmung Problem: Mittelumwidmung im Standard-LV der ELER-FRL • Umwidmungen zwischen Leistungsblöcken nur nach schriftlicher Genehmigung durch NLWKN möglich • Kein Beginn vor der schriftlichen Genehmigung • Aufwendige Bürokratie! Lösung: • Flexiblere und unbürokratischere Gestaltung! • Sicherstellung der zeitnahen Rücksendung der Genehmigungsbescheide durch NLWKN (spätestens 2-4 Wochen nach Antrag!)

  9. B2. Arbeitsprogramm mit Kostenplänen Problem: • Arbeitsprogramme mit Kostenplänen werden bis zum 31.10. eingereicht • Zustimmungsbescheide NLWKN z.T. erst Febr./März • Arbeit darf erst nach Erhalt des Bescheides beginnen  Zwangspause für die Leistungen! Lösung: • Bearbeitung bis 31.12. • Leistungserbringung (Standardleistungen) auch ohne Bescheid schon möglich • Flexiblere Gestaltung!

  10. B3. Standard-LV der ELER-FRL Problem: Mangelnde Anpassungsflexibilität • Defizite im Standard-LV können nicht behoben werden, da über die ELER-FRL festgeschrieben • Anpassungsbedarf inhaltlich (insbes. Block I) und preislich Lösung: • Anpassungen ermöglichen • Vorab Anpassungsvorschläge bei WVU und WZB erfragen • Block I allgemeiner fassen

  11. C1. Rahmenvertrag WVU / Land Problem: Hohe Regelungsdichte • Alle Verpflichtungen gem. KoopVO (insbes. Geschäftsführung) • Konzept- und Berichtspflichten (Schutzkonzept, Erfolgsbericht) • Informationspflichten • Abwicklungs-, Kontroll- und Sanktionspflichten zu FV • Datenlieferpflichten (insbes. DIWA-Shuttle) • Meldepflichten • …  Kosten! Insbesondere Probleme bei Prüf-, Kontroll- und Datenlieferpflichten !

  12. C2. Datenlieferung, Prüf-und Kontrollpflichten Problem: Hinweisblätter NLWKN • Zwei separate NLWKN-Hinweisblätter zu FV A. Hinweisblatt „zur Abwicklung der FV für WVU“ B. Hinweisblatt „zur Zuständigkeit bei FV nach Abschluss Rahmenvertrag“ • Verteilung an alle WVU nicht sichergestellt Lösung: • Gemeinsames Hinweisblatt und einheitliche Verteilung

  13. C3. Datenlieferpflichten zu FV Problem: Abgleich Doppelförderung • Zunehmender Aufwand • 2008: nur Pflicht Lieferung einer Betriebsliste • 2009: jetzt Pflicht einer Schlagliste mit weiteren Daten aus GNN • 2010: Was kommt auf die WVU noch zu? Lösung: ???

  14. C4. Prüf- und Kontrollpflichten Problem: Kürzungen bei Verstößen zur „Guten fachlichen Praxis“ • WVU erhält i. d. Regel keine Kenntnis, Meldung nur durch NLWKN oder Selbstanzeige des Landwirtes • Kann WVU bei EU-Prüfung ggf. selbst sanktioniert werden, wenn es GfP-Verstöße wegen mangelnder Kenntnis nicht sanktioniert hat? Lösung: • Ggf. Meldepflicht der Prüfbehörde LWK an WVU einführen?

  15. C5. Prüf- und Kontrollpflichten Problem: Vor-Ort-Kontrollen der FV • Sichere Prüfgrundlagen fehlen, z.B. • Herbst-Maßnahmen (z.B. 2009/2010) können nicht über GNN 2009 geprüft werden, sondern nur über GNN 2010, der aber im Prüfjahr 2009 nicht vorliegt Lösung: • Zwei Prüfschritte (Erstprüfung, z.B. 2009 und Zweitprüfung anhand GNN 2010) • Noch besser: Nur eine Prüfung anhand abschließender GNN • Oder ggf. Vermessen • …aber: Hoher Aufwand!

  16. C6. Prüf- und Kontrollpflichten Problem: Abschluss der FV • Unklare Aussagen im NLWKN-Hinweisblatt „Zuständigkeit bei FV nach Abschluss RV“ zur Notwendigkeit der FV-Prüfung auf Basis des GNN • Sehr unterschiedliche Auslegung / Handhabung • WVU hat keinen Zugang zu digitalen GNN-Daten der Landwirte • Dem WVU fehlen sichere Prüfgrundlagen! Lösung: • Klären, ob Erfüllungspflicht tatsächlich besteht bzw. notwendig ist. • Wenn ja, muss das Land digitalen Datenzugriff sicherstellen und belastbaren Prüfprozess entwickeln • Reicht ggf. Selbstverpflichtung des Landwirtes zur GNN-gemäßen Angabe aus?

  17. D1. Politische Gesamtlage Problem: Diskrepanz bei den Interessen • WVU versucht Maßnahmen vorrangig auf prioritären Flächen einzusetzen • Landwirtschaft wünscht eher gleichmäßige Berücksichtigung aller Flächen • Konkurrenz (Biogasanlagen, Entwicklung Landwirtschaft) • … Was bringt die Zukunft?

  18. D2. Informationswege (I) Problem: Unterschiedliche Verbreitung von Informationen • Informationen zur Abwicklung zentral NLWKN-Direktion • Weiterleitung an Betriebsstellen • Und dann?  Weiterleitung an WVU 1:1, nur Ausschnitte, mit oder ohne betriebsstelleneigener Interpretation, keine Weiterleitung… Lösung: • Einheitliche Informationswege festlegen • Ggfs. Unterstützung durch Internet …Und: Wesentliche Informationen einfach und verständlich darstellen; Checklisten statt Verlaufstexte, weniger Abkürzungen,…

  19. D2. Informationswege (II) Problem: fehlende Plattform für Erfahrungsaustausch • Früher: NLÖ-Grundwasserworkshop mit praxisnahen Vorträgen, kostengünstig  Austausch-Plattform für Behörden, WVU, Beratungsträger und Landwirte • Heute: praxisferne Präsentationsveranstaltung, teuer  Rückzug der Beteiligten des Kooperationsmodells Lösung: • Einführung eines regelmäßigen Erfahrungsaustausches ähnlich dem früheren GW-Workshop

  20. D3. Umsetzung der Regeln Seite 20 Problem: Uneinheitliche Regel-Anwendung/-Auslegung durch NLWKN • Vorschriften, Vorgaben, Handreichungen von MU / NLWKN-Direktion werden durch 11 NLWKN-Betriebsstellen „sehr“ unterschiedlich umgesetzt. • Geringe bis hohe Ermessensspielräume je nach Betriebsstelle • Großer Anpassungsaufwand für überregional agierende WVU u. Beratungsträger Lösung: • Für gleiche Regeln/Vorgänge landesweit einheitliche, gleichförmige Umsetzung sicherstellen • Sicherstellung ähnlicher Ermessensspielräume

  21. Fazit Problem: • Das System ist kompliziert geworden • Viele bürokratische Baustellen • Regelungsdichte • Informationswege und Umsetzung nicht einheitlich • Was ist, wenn juristisch mal etwas „schief läuft“? Lösung: • Entbürokratisieren und verschlanken! • Aufhören, immer weiter zu regeln! • Vorhandene Regeln vereinfachen! • Einheitliche Informationswege und Umsetzung, • Gemeinsame Plattform für Erfahrungsaustausch aller! …Was bringt die Zukunft? Seite 21

  22. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit

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