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Regeln des Zusammenlebens

Regeln des Zusammenlebens. § 42 Schulgesetz NRW. Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten,

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Regeln des Zusammenlebens

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Presentation Transcript


  1. Regeln des Zusammenlebens

  2. § 42 Schulgesetz NRW Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, • sich auf den Unterricht vorzubereiten, • sich aktiv daran zu beteiligen, • die erforderlichen Arbeiten anzufertigen • und die Hausaufgaben zu erledigen.

  3. § 42 Schulgesetz NRW Sie [die Schülerinnen und Schüler] haben • die Schulordnung einzuhalten und • die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen.

  4. Grundsätze der Schulregeln • Die vorgetragenen Regeln ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben und den Notwendigkeiten des Zusammenlebens in unserer Schule. • Die Regeln werden von der Lehrerkonferenz und der Schulleitung aufgestellt und sind nicht zu diskutieren. Anregungen von Eltern oder Schülern sind allerdings willkommen. • Bei Bedarf können Regeln ergänzt oder abgeändert werden.

  5. Gewaltfreie Schule Wir sind eine gewaltfreie Schule und akzeptieren einander! Das wollen wir nicht: • Verbale Gewalt (Beleidigungen) • Internetgewalt • Körperliche Gewalt (auch Spaßkämpfe!!)

  6. Saubere Schule • Wir halten unsere Schule sauber und werfen den Müll in die dafür vorgesehenen Behälter. • Jeder Schüler ist für die Sauberkeit seines Arbeitsplatzes (Fach- und Klassenräume) verantwortlich. • Keine Lehrerin/kein Lehrer muss in einer vermüllten Klasse unterrichten. • Alle sorgen mit dafür, dass die sanitären Anlagen sauber gehalten werden.

  7. Benutzung elektronischer Geräte Elektronische Geräte wie Handys, MP3-Player, Kameras u.s.w. sind in ausgeschaltetem Zustand und nicht sichtbar aufzubewahren und dürfen während der Schulzeit auf dem gesamten Schulgelände nicht benutzt werden. Wer sich nicht an diese Regel hält, händigt sein Gerät ohne Diskussion an die Lehrerin oder den Lehrer aus. Das Gerät kann von den Eltern am nächsten Tag bei der Schulleitung abgeholt werden.

  8. Vor bzw. zwischen den Unterrichtsstunden • Schülerinnen und Schüler haben pünktlich zum Unterricht zu erscheinen. • Das Unterrichtsmaterial wird bereitgelegt. • Im Klassenraum wird für Sauberkeit und Ordnung gesorgt. • Die Tafel wird geputzt. • Mützen und Kappen werden abgelegt.

  9. Der Unterricht • Der Unterricht beginnt mit der höflichen Begrüßung. Alle stehen zur Begrüßung auf! • Der festgelegte Sitzplan ist einzuhalten. • Die allg. Gesprächsregeln werden eingehalten. • Essen (auch Kaugummi kauen!) ist während des Unterrichts nicht erlaubt. • Die Lehrerin/der Lehrer schließt die Unterrichtsstunde.

  10. Die Pausen • Die Wechselpausen zwischen den Stunden dienen der Unterrichtsvorbereitung. • Die Aula kann als Aufenthaltsbereich während der Pausen und ab 07.50 Uhr genutzt werden. • In allen anderen Gebäudeteilen und morgens vor dem Unterricht gilt ein striktes Aufenthaltsverbot. • Den Anordnungen der Schüleraufsichten ist Folge zu leisten. • Der Getränkeautomat wird nur während der ersten 5 Minuten der großen Pausen genutzt.

  11. Hausaufgaben Zu den Schülerpflichten gehört das angemes-sene Erledigen der Hausaufgaben! • Können Hausaufgaben dreimal nicht vorgelegt werden, erfolgt eine Benachrichtigung der Eltern. • Für die Jahrgänge 7 und 8 gilt zusätzlich, dass dann in der 7. Stunde nachgearbeitet werden muss.

  12. Schulgelände • Das Schulgelände gehört wie die Gebäudeteile zur Schule und es gelten die gleichen Regeln. • Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrrädern oder motorisierten Fahrzeugen ist verboten. Wer sich nicht daran hält, darf sein Fahrzeug nicht mehr im gesicherten, abgezäunten Bereich abstellen, sondern muss es vor der Schule abstellen.

  13. Nichteinhaltung der Regeln • Maßnahmen, die zur Wiedergutmachung des Fehlverhaltens führen. • Benachrichtigungen der Eltern • Wiederholtes Fehlverhalten geht in die Kopfnoten ein. • Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 Schulgesetz NRW

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