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Lebens-mittel

Lebens-mittel. Untersuchungs- und Inspektionstätigkeiten - National: Mehrjähriger Kontrollplan und Notfallpläne - Regional - Kantonal.

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Presentation Transcript


  1. Lebens-mittel

  2. Untersuchungs- und Inspektionstätigkeiten- National: Mehrjähriger Kontrollplan und Notfallpläne - Regional- Kantonal

  3. Die Lebensmittelkontrolle Bund: Aufsicht, Koordination, Gesetzgebung, ... Kantone: Kontrollen: regelmässig, in angemessener Häufigkeit, risikobasiert (festgestellte Risiken, bisheriges Verhalten der verantwortl. Person, Selbstkontrolle, Grösse des Betriebes, Täuschungspotential, etc.) Kantonschemiker/Lebensmittelinspektoren/Lebensmittelkontrolleur/Labor Kantonstierarzt/Fleischinspektoren/Fleischkontrolleure/Bieneninspektoren Was kostet die Kontrolle? Grundsätzlich gebührenfrei. Bei Beanstandungen: Aufwand wird verrechnet (gilt nicht als Strafe)

  4. Beanstandung Verfügung VerwarnungStrafanzeige

  5. Erwartung von KonsumentInnen Täuschungsschutz Lebensmittel, die den Erwartungen entsprechen und die halten, was sie versprechen. (Toleranzwert) Lebensmittelgesetz vom 9. Okt. 1992 Gesundheitsschutz Lebensmittel, die sicher sind, also nicht krank machen (Grenzwert) Das Lebensmittelgesetz gilt nicht für Eigengebrauch

  6. Gesundheitsschutz Bakterien /Toxine: Honig ist ein rohes, tierisches Lebensmittel (z.B. Clostridium Botulinum)Giftige Inhaltsstoffe in Rhododendren und Azaleen (Di- und Triterpene)FestkörperAntibiotika

  7. Täuschungsschutz (LMG, LGV) Alle Angaben müssen den Tatsachen entsprechenKeine falschen Vorstellungen beim Konsumenten wecken bzgl. Beschaffenheit, Haltbarkeit, Herkunft, Wirkungen, Wert, etc.:  „nicht vorbelastete Personen fragen“

  8. Täuschungsschutz: Heilanpreisungen sind verboten Honig wird seit alters her als Heilmittel bei Erkältungen und Verletzungen eingesetzt. Neue Forschungen belegen jetzt die Wirksamkeit dieser süßen Medizin.....67 Prozent der Erkälteten bevorzugen Hausmittel wie beispielsweise Honig, um die lästigen Symptome in den Griff zu bekommen. Doch nicht nur bei Erkältungen wird Honig als Heilmittel benutzt. Auch als Mittel zur Wundbehandlung wird Honig von alters her eingesetzt, besonders bei schlecht heilenden, eitrigen Wunden.

  9. Täuschung: Herkunftsangaben Apéro Champagner, ungarischer Salami im Blätterteig Vorspeise Parmaschinken Hauptmenü US-Beef, Basmati-Reis Käseplatte Appenzeller, Allgäuer Emmentaler, dänischer Tilsiter Dessert Appenzeller Biberli Havana

  10. Täuschung bzgl. Herkunftsangaben: - Land - Region - Imker

  11. Täuschung bzgl. Wert Die Begriffe „biologisch“ und „ökologisch“ dürfen nur verwendet werden, wenn nach der Bio-Verordnung produziert wird (siehe auch: VO über die biolog. Landwirtschaft) und diese zertifiziert ist.

  12. Täuschung: Hygiene(Art. 15 LMG. Art. 47 LGV, HyV) - Keine nachteilige Beeinflussung durch Mikroorganismen, Fremdstoffe, o.ä.- saubere, in gutem Zustand gehaltene Gefässe, Verpackungen, - Räume: sauber, genügend gross, zweckmässig eingerichtet, etc. Lösungsmittel aus lackierter Schleuder

  13. Paradichlorbenzol: Situation in der Ostschweiz

  14. Untersuchungskampagne: Rückstände von Streptomycin In Österreich ist der Einsatz von Streptomycin zur Bekämpfung des Feuerbrandes erlaubt. In der Schweiz nicht. Belastung von Honigen aus der Grenzzone zum Vorarlberg: • 2005 nur 1 Honig im Spurenbereich belastet. • 2006 alle untersuchten Honige waren unbelastet.

  15. Die „moderne“ Täuschung: z.B. Das Schnitzel

  16. Was ist Honig? (VO über Lm tier. Herkunft) Honig ist der süsse Stoff, den die Bienen erzeugen, indem sie Nektar und Honigtau oder andere an lebenden Pflanzenteilen zu findende zuckerhaltige Säfte aufnehmen, durch körpereigene Stoffe bereichern, in ihrem Körper verändern, in Waben speichern und reifen lassen. Blütenhonig ist Honig, ... Honigtauhonig ist Honig, der

  17. Das Lebensmittelrecht versus zusätzliche Wertschöpfung Das Lebensmittelrecht Das Goldsiegel

  18. Label - klare und wahre Botschaften

  19. Umstrukturierung Lebensmittelrecht LMG LMG BR LMV LGV Tierische Lm Speiseöl Speziallm. Wasser EDI LKV FIV Hygiene - VO HyV, ...

  20. Die für einen Imker relevanten Rechtserlasse Lebensmittelgesetz (LMG) Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) Verordnung über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV) Hygieneverordnung (HyV) Fremd- und Inhaltsstoffverordnung (FIV) Fremdstoffe dürfen in Lebensmitteln nur in gesundheitlich unbedenklichen und technisch vermeidbaren Mengen vorhanden sein VO über Lebensmittel tierischer Herkunft (VLtH) Bio-VO und VO über die biolog. Landwirtschaft; VO über die Primärproduktion; Tierseuchengesetz und Tierseuchenverordnung

  21. Ziele der Neustrukturierung Angleichung des Schweizer Rechtes im Bereich Lebensmittel an das EG Recht mit dem Ziel eine Äquivalenz im Bereich Lebensmittel tierischer Herkunft zu erreichen. Erleichterte Exporte in die EU Mit dem Beschluss 1/2006 wurde auch die Äquivalenz für das Produkt Honig beschlossen.

  22. Produktion / Import / Export

  23. Selbstkontrolle (Art. 23 LMG, Art. 49 LGV) Die verantwortliche Person sorgt auf allen Verarbeitungsstufen dafür, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.schriftliche Dokumentation (Art. 55 LGV) Das bedeutet:Gute Herstellungs- und HygienepraxisProbenahme und Analyse von Proben

  24. Anforderungen an Honig? (VO über Lm tier. Herkunft) Wassergehalt von Honig: < 21 % Heidehonig: < 23 % nicht übermässig erhitzt SLMB, Kap. 23A Kein fremder Geschmack oder Geruch, keine Schäumung oder Gärung, keine zu starke Erhitzung, sonst: Backhonig oder Industriehonig

  25. Kennzeichnung (LGV, Art. 26, Dekl.V, LKV) Sachbezeichnung Mindesthaltbarkeit (wenn mehr als 18 Mte: Jahr reicht): mind. haltbar bis .. Herkunft Name und Adresse des Produzenten oder Abfüllers  Warenlos Abfüllgewicht Hinweise zur sachgemässen Verwendungoptional: regionaler, territorialer oder topographischer Name, GUB/GGA  Nährwertkennzeichnung : optional/zwingend zudem: Landessprache gut lesbar, sichtbar (mind. Arial 7)

  26. Aber ich möchte Honig von diesem Jahr! Ist der Honig von diesem Jahr? Nein, vom letzten Jahr. Dann komm nächstes Jahr!

  27. Mindesthaltbarkeit (LKV, Art. 13 Bst. g)Änderung vom 15. November 2006 Bst. g wird aufgehoben und damit muss das Mindesthaltbarkeitsdatum neu auch für Honig angegeben werden.Übergangsregelung: Die Lebensmittel dürfen noch bis zum 31. Dezember 2007 nach bisherigem Recht gekennzeichnet und angepriesen werden. Sie dürfen noch bis zur Erschöpfung der Bestände an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden. Lehre: Etikettenbestand: < 1 Jahr!

  28. Was ist ein Mindesthaltbarkeitsdatum?LKV, Art. 11:Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist das Datum, bis zu dem ein Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält.Angabe: «mindestens haltbar bis …», wenn der Tag genannt wird, sonst «mindestens haltbar bis Ende …» Die Datierung ist, soweit erforderlich, durch einen Hinweis auf die Aufbewahrungsbedingungen zu ergänzen. Das Verbrauchsdatum ist das Datum, bis zu welchem ein Lebensmittel zu verbrauchen ist. Nach diesem Datum darf das Lebensmittel nicht mehr als solches an Konsumentinnen oder Konsumenten abgegeben werden.

  29. Räuberei unter Bienen oder die Abhängigkeit der Imker voneinander 1 km

  30. Schlussfolgerung Allgemein: • Die Selbstkontrolle ist zentral. • Untersuchungen sollen sich am Risiko orientieren: intelligente Konzepte sind gefragt (Abhängigkeiten beachten). • Das Rechts-Karussell dreht sich immer schneller (Übernahme von EU-Recht): keine Vorratshaltung von Etiketten! • Die KonsumentInnen erwarten viel vom „Naturprodukt“ Honig. • gute, imkerliche Praxis ist zentral und daher auch die Kontrolle beim Imker. Qualitätsprogramm: • Das Qualitätsprogramm gibt auch bezüglich den lebensmittelrechtlichen Vorgaben Sicherheit. • Nur eine strenge und konsequente Kontrolle führt zu einem geschätzten Label. • Das Label muss erstrebenswert sein und bleiben.

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