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Sport in der gymnasialen Oberstufe Stand: Januar 2010

Sport in der gymnasialen Oberstufe Stand: Januar 2010. Perspektiven für das Fach Sport in der gymnasialen Oberstufe. Dokumentation Schriftliche Kursarbeit plus ggf. Präsentation Anforderungen an die schriftliche Arbeit, Umfang abhängig vom Gesamtkontext

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Sport in der gymnasialen Oberstufe Stand: Januar 2010

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Presentation Transcript


  1. Sport in der gymnasialen Oberstufe Stand: Januar 2010

  2. Perspektiven für das Fach Sport in der gymnasialen Oberstufe

  3. Dokumentation • Schriftliche Kursarbeit plus ggf. Präsentation • Anforderungen an die schriftliche Arbeit, Umfang abhängig vom Gesamtkontext • i.d.Regel systematische Reflexion der Zielsetzung, des Arbeitsprozesses und der Ergebnisse mit erhöhtem wiss.-propädeutischen Anspruch • Bei besonderer Lernleistung: ergänzendes Kolloquium im Abitur Perspektiven durch den Projektkurs Sport • Organisation • Zweistündiger Jahreskurs (halbjahres- übergreifend) • Qualifikationsphase • Anbindung an ein Referenzfach (Leistungskurs oder Grundkurs aus der Qualifikationsphase) • Gruppenarbeiten möglich • Wahlkurs Projektkurs Sport • Kompetenzerwerb • Verstärkt wissenschaftspropädeutisches u. produktorientiertes Arbeiten • Handlungsorientierung • Selbstständigkeit / Eigeninitiative durch Organisation der Lern- und Arbeitsprozesse • Experimentelles Arbeiten • Kommunikationsfähigkeit u. Darstellungs- kompetenz • Teamarbeit • Inhalte • Projektorientiertes, anwendungsorientiertes, ggf. fachübergreifendes Arbeiten • vertiefte Theorie-Praxis-Verknüpfung • Rahmenthema – klare Abgrenzung von der Obligatorik des Lehrplans im Referenzfach • Mögliche Einbindung von Wettbewerben, außerschulischen Partnern und Praktika Der Projektkurs ist nicht der Vertiefungskurs des Referenzfaches!!!

  4. Sport als Abiturfachweitere Informationen: www.schulsport-nrw.de

  5. PerspektiveWiederaufnahme von Sport als 4. Abiturfach • Genehmigungsverfahren • für neu einsetzende Schulen: schriftlich an die jeweilige • Bezirksregierung, Vorauswahl durch Fachdezernet, • Mitzeichnung durch jeweiligen Oberstufendezerneten • für erfolgreiche Schulen des Erprobungsvorhabens • gelten Bedingungen als erfüllt (bislang 54 Schulen) • Genehmigungskriterien und vorzulegende Unterlagen • sind durch Rundverfügung geregelt Wiederaufnahme in APO GOSt (§ 7 Abs. 3 der APO GOSt) …kann Sport an ausgewählten Schulen mit sportlichem Profil als 4. Abiturfach angeboten werden. • Abiturprüfung als • Fachprüfung • (erstmals Abitur 2013) • besteht aus einer praktischen und • einer mündlichen Prüfung • praktische Prüfung besteht aus zwei • Prüfungsteilen, darunter ein Teil Ausdauer- • leistung • Wertung der Prüfungsteile jeweils • gleichwertig, praktische Teile zueinander • und praktische Prüfung (gesamt) zur • mündlichen Prüfung • bis letztmalig Abitur 2012 gelten auslaufend • die Regelungen des Erprobungsvorhabens Sport als 4. Abiturfach nach erfolgreichem Abschluss des Erprobungsvorhabens • Lernerfolgsüberprüfung • Bereich Klausuren / Facharbeiten • Klausurpflicht in der Qualifikations- • phase, 2 Klausuren pro Halbjahr • Fachpraktische Prüfung und Facharbeit • als Ersatz für eine Klausur pro Halbjahr • möglich

  6. 1. Möglichkeit 2. Möglichkeit 3. Möglichkeit Möglichkeiten  Jahrgangsstufe  G-8 und G-9 Einführungsphase 1. Halbjahr evtl. 1–2 Klausuren 2 stündig Einführungsphase 2. Halbjahr evtl. 1-2 Klausuren 2 stündig Qualifikationsphase 1. Halbjahr 2 Klausuren 2-3 stündig Fachprüfung** + Klausur Facharbeit * + Klausur Qualifikationsphase 2. Halbjahr 2 Klausuren 2-3 stündig Fachprüfung** + Klausur Qualifikationsphase 3. Halbjahr 2 Klausuren 3 stündig Fachprüfung** + Klausur Qualifikationsphase 4. Halbjahr 1 Klausur 3 stündig Wird Sport als 4. Abiturfach gewählt, so muss es spätestens zu Beginn der Qualifikationsphase mit Klausuren belegt sein (§ 14 Abs. 2 APO GOSt). Klausuren, Fachprüfungenund Facharbeiten im 4. Abiturfach Sport G9 G8 * In der Qualifikationsphase kann im Abiturfach Sport eine Klausur kann durch eine Facharbeit ersetzt werden. G8: Die zeitliche Festlegung erfolgt durch die Schule. G9: In der Jgst. 12. G8/9: Durch die Belegung eines Projektkurses entfällt die Verpflichtung zur Erstellung einer Facharbeit. (§14 APO-GOSt) ** In einem Halbjahr, in dem eine Facharbeit im Sport erstellt wird, kann keine Klausur durch eine Fachprüfung ersetzt werden. Die Fachprüfung enthält zu gleichen Teilen praktische und theoretische Inhalte.

  7. Die Fachprüfung in der Qualifikationsphase • Derpraktische Prüfungsteil: • eine für alle Prüflinge gleiche Aufgabe im Rahmen des Unterrichts an einem Tag. • Dertheoretische Prüfungsteil: • Organisation hängt von der Zahl der Prüflinge ab • mündliche Prüfung von in der Regel zwanzig Minuten Dauer. Gruppenprüfungen mit maximal drei Prüflingen sind möglich, dabei ist ein Prüfungsanteil von mindestens zwanzig Minuten je Prüfling sicherzustellen. • Alternativ: schriftliche Übung Integrierte Praxis-Theorie-Prüfung: Praktische und theoretische Prüfungsteile können sich bei dieser Form der Prüfung in sachlich und zeitlich angemessener Form abwechseln. Bewertung: Prüfungsteile Praxis und Theorie werden 1:1 gewichtet. Note: durch Prüfer oder Prüferin festgelegt und zeitnah zur Prüfung mitgeteilt.

  8. Die Fachprüfung in der Qualifikationsphase • Festlegung der Fachprüfung: Zu Beginn jedes Halbjahres durch die Lehrkraft. Einschließlich Termin, Umfang und Bewertungskriterien (Hinweis: Vorgaben des Erprobungsvorhabens) • Prüfungstermin: Am Ende eines Kursabschnittes (i.d.R. Quartalsende). • Prüferin oder Prüfer: unterrichtende Lehrkraft. • Prüfungsinhalte: • orientieren sich sowohl in der Praxis als auch in der Theorie an den Gegenständen des vorausgegangenen Unterrichts. • müssen in beiden Prüfungsteilen den Pädagogischen Perspektiven Rechnung tragen, unter denen sie behandelt wurden. • Bei Fachprüfungen in mehreren Halbjahren: keine Beschränkung auf ein einziges Bewegungsfeld oder einen einzigen Sportbereich zulässig.

  9. Die Abiturprüfung im Fach Sport P–4 (erstmalig Abitur 2013) • Für Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2010/11 in die Einführungsphase eintreten, wird die mündliche Abiturprüfung im Grundkurs Sport durch eine Fachprüfung ersetzt (§ 35 APO-GOSt). • Die Fachprüfung im Abitur besteht aus einer praktischen Prüfung und einer mündlichen Prüfung. • Die Note der Fachprüfung ergibt sich gleichwertig aus den Notenergebnissen der praktischen und der mündlichen Prüfung. Nicht ganzzahlige Ergebnisse der Fachprüfung werden mathematisch gerundet. • Über die Fachprüfung jedes einzelnen Schülers und jeder Schülerin ist eine Niederschrift anzufertigen. • Der mündliche Teil der Abiturprüfung erfolgt gemäß §§ 37 und 38 der APO-GOSt.

  10. Die praktische Abiturprüfung • Durchführung: • Entspricht den Regelungen des Leistungskurses (Kapitel 5.3.1 des Lehrplans Sport in der gymnasialen Oberstufe). • Prüfungsumfang: • Davon abweichend im Grundkurs nur zwei Prüfungsteile aus zwei Bewegungsfeldern und Sportbereichen. • Gegenstand des ersten Prüfungsteils ist eine Ausdauerleistung. Der zweite Prüfungsteil besteht aus der Überprüfung wettkampfbezogener Leistungen. • Vorschlag zur Durchführung und Bewertung: • Durch die Fachlehrkraft spätestens bis zum 15. November eines jeden Jahres an die obere Schulaufsicht. • Anlagen zum Lehrplan werden derzeit für Sport als 4. Abiturfach überarbeitet bzw. angepasst (Fertigstellung Sommer 2010). • Zeitraum der Prüfung: • Vom Beginn des letzten Schulhalbjahres bis zur zweiten Sitzung des ZAA an zwei aufeinander folgenden Tagen. • Note der praktischen Prüfung: • ergibt sich gleichwertig aus den Notenergebnissen des ersten und zweiten Prüfungsteils.

  11. Qualitätssichernde Maßnahmen im Fach Sport

  12. Perspektive Netzwerk Sport

  13. Perspektive Qualitätszirkel im Abiturfach Sport Bewährtes wird fortgeführt – Neues integriert • Struktur: • P4 und LK Schulen getrennt oder integriert erfasst • stufenweise Aufnahme weiterer, neuer P4 Schulen; für neu einsetzende Schulen ist Teilnahme für mindestens ein Jahr obligat • geplant sind in der Regel vier Tagungen pro Jahr unter Leitung eines Fachberaters • Handlungsaufträge • Schwerpunkte: Unterrichtsplanung, -entwicklung und -erprobung sowie Prüfungsvorbereitung • Schulinterne Lehrpläne Sek. I und Sek. II, Theorie-Praxis-Verknüpfung, Aufträge zur selbständigen Arbeit in der Oberstufe und Operatorenanwendung, Individualisiertes Lernen • verstärkte Konzentration auf kompetenz- und standardorientiertes Arbeiten • Wissenstransfer • zu den definierten Themenschwerpunkten kann Unterstützung von außen (Wissenschaftler, Referenten) angefordert werden. • Netzwerk Sport erstellt Module mit fachdidaktischer Grundlegung

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