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Vorstellung des Inhalts und Hinweise zur Anwendung des Handbuchs Workshop am 21.02.2006

Vorstellung des Inhalts und Hinweise zur Anwendung des Handbuchs Workshop am 21.02.2006 1. Grundlagen und Definitionen 2. Integriertes Genehmigungsverfahren Workshop am 23.02 2006 3. Integrierte Entscheidung 4. Überwachung der Anlage.

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Vorstellung des Inhalts und Hinweise zur Anwendung des Handbuchs Workshop am 21.02.2006

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  1. Vorstellung des Inhalts und Hinweise zur Anwendung des Handbuchs Workshop am 21.02.2006 1. Grundlagen und Definitionen 2. Integriertes Genehmigungsverfahren Workshop am 23.02 2006 3. Integrierte Entscheidung 4. Überwachung der Anlage Handbuch für das integrierte Genehmigungsverfahrenentsprechend der IPPC-Dircetive 1996/61/EC und der EGO 152/2005

  2. Ziel dieses Handbuches: Hilfestellung für die Durchführung von Genehmigungsverfahren für - Neue Anlage - Wesentliche Änderung von Anlagen - Bestehende Anlagen - Grundsätze für die Überwachung von Anlagen Inhalt des Handbuches Grundlagen, Begriffsbestimmungen Geltungsbereich Definition Anlage und Tätigkeit Genehmigungsarten Anzeigen von Änderungen und Stilllegung von Anlagen Ablauf des Integriertes Genehmigungsverfahren Inbetriebnahme der Anlage Überwachung einer Anlage Anhänge Handbuch für das integrierte Genehmigungsverfahrenentsprechend der IPPC-Dircetive 1996/61/EC und der EGO 152/2005

  3. Die IPPC-Richtlinie (EGO 152/2005) regelt die Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen auf der Grundlage eines medienübergreifenden Konzeptes. Ziel ist es, die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und eine hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen. Grundsätze: Integrierte Genehmigung für Anlage des Anhanges I Anwendung der besten verfügbaren Techniken (BVT) Informationsaustausch zu BVT Handbuch für das integrierte Genehmigungsverfahrenentsprechend der IPPC-Dircetive 1996/61/EC und der EGO 152/2005

  4. Anwendung der besten verfügbaren Techniken (BVT) Ziel: Emissionen in die Umwelt und Auswirkungen auf die gesamte Umwelt allgemein zu vermeiden oder, wenn dies nicht möglich ist, zu vermindern effizientester und fortschrittlichster Entwicklungsstand der Tätigkeiten und entsprechenden Betriebsmethoden Techniken müssen in Praxis erprobt sein Grundlage für die Festlegung von Emissionsgrenzwerten Beste Verfügbare Techniken (BVT)

  5. Was sind Beste Verfügbare Techniken? Beste am wirksamsten zum Schutz der Umwelt Verfügbare  für den Sektor unter Abwägung von Koste und Nutzen verfügbar Techniken  angewandte Techniken und Betriebsmethoden Informationsaustausch Beste Verfügbare Techniken (BVT) BREFs: BAT für jeden industriellen Sektor

  6. Aufgaben der BREFs Ergebnisse des Informationsaustauschs zu den besten verfügbaren Techniken Rechtlich nicht unmittelbar verbindlich BVT-Werte sind keine Grenzwerte, müssen aber bei der Festlegung der Grenzwerte durch die zuständige Behörde berücksichtigt werden BVT-Werte werden als Wertebereiche angegeben Zusätzlich können lokale, standortspezifische und technische Charakteristiken der betroffenen Anlage berücksichtigt werden BVT- Merkblätter (BREF)

  7. Diese Richtlinie gilt nicht für Anlagen oder Anlagenteile, die der Forschung, Entwicklung und Erprobung neuer Erzeugnisse und Verfahren dienen. z.B.: Forschungslabore der Universitäten, Hochschulen und Forschungsinstitute (auch die der Industrie), wenn diehergestellten Stoffe nicht für den Verkauf bestimmt sind. Diese Ausnahme gilt z.B. nicht für: Chemieanlagen mit geringem Produktionsvolumen, z.B. Herstellung von Wirkstoffen für Arzneimittel Versuchsanlagen

  8. Tätigkeiten im Sinne der Kategorien in Anhang I unterhalb der Schwellenwerte, unterliegen nicht den Anforderungen der IPPC-Richtlinie. Für diese Industrieanlage gelten die Anforderungen entsprechend der OM 876/2004 Hinweis: Wird die Kapazität oder Leistungsgrenze einer bisher nicht unter die IPPC-Richtlinie fallenden Anlage so erweitert, dass die Schwellenwerte des Anhanges I überschritten werden, bedarf die gesamte Anlage der IPPC Genehmigung! Tätigkeiten unterhalb der Schwellenwerte nach Anhang I

  9. Anlagenbegriff: Ortsfeste technische Einheit mit - einer oder mehrere Tätigkeiten nach Anhang I - Nebeneinrichtungen, die im Technischen Zusammenhang stehen - eines Betreibers Technische Einheit bilden - Tätigkeiten gleicher Nummer des Anhanges I mit vergleichbaren Technologien Ausnahmen prüfen, z.B. bei: - Anlagen zur Herstellung von Roheisen oder Stahl (Nr. 2.2) - chemischen Fabriken unter der Nummer 4.1 - Anlagen zur Intensivhaltung nach Nr. 6.6 a) Integrierte Genehmigung

  10. Geltungsbereich: Kategorien Industrielle Tätigkeiten nach Anhang I, wenn die dort aufgeführten Schwellenwerte erreicht oder überschritten werden. Die Kapazitäten mehrere Tätigkeiten der selben Kategorie eines Betreibers auf den Betriebsgelände werden addiert. Integrierte Genehmigung Anlage zur Herstellung von Glas mit einer Kapazität von 30 t/Tag Nr. 3.3 Glasofen 2 7 t/Tag Nr. 3.3 Glasofen 3 15 t/Tag Nr. 3.3 Glasofen 1 8 t/Tag Anhang I, Nr. 3.3 Anlage zur Herstellung von Glas > 20 t/Tag

  11. Kraftwerk, Anlage nach Nr. 1.1 Anhang I mit einer Feuerungswärmeleistung von 550 MW (gemeinsame Anlage) Kapazitäten mehrere Tätigkeiten der selben Kategorie Kohle Kessel 1 200 MW Kohle Kessel 2 200 MW Öl Kessel 3 50 MW Öl Kessel 4 50 MW Gas Kessel 5 50 MW Anhang I, Nr. 1.1 Feuerungsanlage > 50 MW

  12. Beispiel: Nebeneinrichtungen, die Emissionen verursachen Anlage und Nebeneinrichtungen Heizöllager Service- Werkstätten Lager Anlage Nr. 3.3 Glasofen 200 t/Tag Rohstoffe Verarbeitung Lager Abwasserbehandlung

  13. Anlass für eine Genehmigung Errichtung einer neuen Anlage Wesentliche Änderung einer bestehenden Anlage mit integrierter Genehmigung Bestehende Anlage ohne integrierte Genehmigung Für den Weiterbetrieb vor Ablauf der Genehmigung Anpassung an neue Emissionsgrenzwerte Anpassung der Anlage zur Erhöhung der Betriebssicherheit Anpassung der Anlage an neue Rechtsvorschriften Bei Änderungen während der Errichtung der Anlage Integrierte Genehmigung

  14. Anlass für eine Genehmigung Erweiterung einer bisher nicht in den Geltungsbereich der IPPC-Richtlinie fallenden Tätigkeit über die Schwellenwerte des Anhanges I Hinweis: Wird die Kapazität oder Leistungsgrenze einer bisher nicht unter die IPPC-Richtlinie fallenden Anlage so erweitert, dass die Schwellenwerte des Anhanges I überschritten werden, muss vor dieser Erweiterung, für die gesamte Anlage mit dem bestehende und dem hinzukommende Teil, die IPPC Genehmigung im Sinne einer „Neugenehmigung“ erteilt sein! Integrierte Genehmigung

  15. Wesentliche Änderung einer Anlage jede Änderung, die einen erheblich nachteiligen Einfluss auf die Umwelt oder auf die menschliche Gesundheit ausüben kann Schon die Möglichkeit, dass der Einfluss negativ sein kann, reichen aus, um die Änderung als wesentlich einzustufen Einbezogen in die Genehmigung werden die zu ändernden Teile und die Teile der Anlage, die von der Änderung betroffen sein können Integrierte Genehmigung

  16. Teilgenehmigung, anwendbar für: Neue Anlagen Wesentliche Änderung von Anlagen Voraussetzungen: - Begründung des Bedarfs durch den Antragsteller - Darstellung des gesamten Vorhaben im Überblick mit seinen voraussichtlichen Umweltauswirkungen - Vollständige Antragsunterlagen für den Gegenstand der Teilgenehmigung Integrierte Genehmigung

  17. Anzeige einer Änderung jede technische oder technologische sowie betriebliche Änderung einer Anlage, soweit sie Auswirkungen auf die Umwelt oder die menschliche Gesundheit haben kann, unabhängig davon, ob diese Änderung einen positiven oder negativen Einfluss auf die Schutzgüter haben kann. Prüfung der Anzeige durch die Behörde Wird die Anzeige akzeptiert: - Bestätigung der Anzeige - Bei Erfordernis: Änderung von Genehmigungsauflagen Wird die Anzeige nicht akzeptiert, weil die Änderung wesentlich sein kann: - Anweisung der Betreibers zur Beantragung einer Genehmigung für die wesentliche Änderung der Anlage Anzeige

  18. Anzeige der endgültigen Stilllegung einer Tätigkeit oder der Anlage Termin: - vor Einstellung des Betriebes Unterlagen: - Zeitpunkt der Stilllegung - Maßnahmeplan für die Stilllegung - Maßnahmeplan für die Beseitig von Umweltgefahren - Maßnahmeplan zur Wiederherstellung des Betriebsgeländes Anzeige

  19. Vorstellung des Inhalts und Hinweise zur Anwendung des Handbuchs Workshop am 21.02.2006 Grundlagen und Definitionen Ende Teil 1 Handbuch für das integrierte Genehmigungsverfahrenentsprechend der IPPC-Dircetive 1996/61/EC und der EGO 152/2005

  20. Vorstellung des Inhalts und Hinweise zur Anwendung des Handbuchs Workshop am 21.02.2006 Grundlagen und Definitionen Integriertes Genehmigungsverfahren Workshop am 23.02 2006 3. Integrierte Entscheidung 4. Überwachung der Anlage Handbuch für das integrierte Genehmigungsverfahrenentsprechend der IPPC-Dircetive 1996/61/EC und der EGO 152/2005

  21. 1. Ablauf des IPPC – Genehmigungsverfahrens - Vorgespräche - Scopingtermin bei UVP-Pflicht - Antragstellung - Vollständigkeitsprüfung des Antrags - Beteiligung der Fachbehörden - Veröffentlichung des Antrags - Prüfung der Stellungnahmen der Fachbehörden Integriertes Genehmigungsverfahren

  22. 1. Ablauf des IPPC – Genehmigungsverfahrens - Auswertung der Einwendungen - Durchführung des Erörterungstermins - Behördliche Entscheidung über den Antrag 2. Entscheidung über den Widerspruch (falls zutreffend) - Rechtskraft des Entscheidung 3. Baubeginn 4. Inbetriebnahme der Anlage 5. Überwachungstätigkeit der Behörde 6. Regelmäßige Überprüfung und Anpassung an BAT (IPPC-RL) Integriertes Genehmigungsverfahren

  23. Planung einer Anlage /wesentlichen Änderung Ablauf Genehmigungsverfahren Beratung durch Genehmigungsbehörde Scopingtermin bei UVP-Pflicht Antragstellung Vollständigkeitsprüfung Antrag unvollständig Keine Ergänzung = Verfahrenseinstellung Antrag vollständig Ergänzung durch Antragsteller Prüfung innerhalb der Genehmigungsbehörde Beteiligung Fachbehörden u. Institutionen (TAG) Veröffentlichung Stellungnahmen von Behörden u. Institutionen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit

  24. Prüfung der Stellungnahmen durch REPA Ablauf Genehmigungsverfahren Information des Antrag-stellers zur Stellungnahme Verhandlung mit Antragsteller Mündliche Verhandlung, wenn Einwendungen vorliegen Entscheidung nein Genehmigung Berufung Veröffentlichung ja Entscheidung rechtskräftig Entscheidung der Berufungsbehörde

  25. 1. Vorbereitung einer Investition durch den Vorhabensträger - Mitteilung an die Behörde 2. Vorbereitung der Behörde auf das Genehmigungsverfahren - Beratung des Antragsteller (Vorgespräch) 3. Durchführung des integrierten Genehmigungsverfahrens - Koordinierung der Prüfungen und der Genehmigungsauflagen 4. Entscheidung zum Antrag Integriertes Genehmigungsverfahren

  26. Terminplan des Antragstellers In Deutschland beträgt die gesetzliche Frist zwischen 3 und 7 Monate Vorgespräch bei der Behörde

  27. Der Antragsteller sollte zur Vorbereitung des Gesprächs bereits eine erste Kurzdarstellung der Behörde vorlegen. Darstellung des Vorhabens Einordnung der Anlage in Anhang 1 der EGO 152/2005 sowie zu den UVP-pflichtigen Projekten Festlegung „was ist die Anlage?“ Anlage (Art. 2 e) EGO 152/2005) Art und zeitlicher Ablauf des Genehmigungsverfahrens klären Klärung der planungsrechtlichen Situation Gibt es k. o. Argumente? Vorgespräch (1) Ablauf Genehmigungsverfahren

  28. Hinweis auf BVT (BREF) Immissionssituation - Ermittlung der Vorbelastung Berücksichtigung grenzüberschreitende Belange Hinweis auf die zu beteiligende Behörden Antragsteller sollte aufgefordert werden, mit den wichtigsten Fachbehörden ebenfalls Vorgespräche zu führen Erste technische Einschätzung durch die Behörde, ob die Anlage bzw. Änderung genehmigungsfähig erscheint Abstimmung der Antragsunterlagen (Checkliste) Vorgespräch (2) Ablauf Genehmigungsverfahren

  29. Beschreibung der Anlage und des Betriebes - Bestimmung der Nebeneinrichtungen - Emissionen Luft, Lärm, Gerüche, Wasser, Boden, Abfall - Maßnahmen zum Umweltschutz Beschreibung der Lage des Betriebsgeländes - Geographische Einordnung, Planungsrecht - Abgrenzung des Werksgeländes - Abstand zu Wohnungen und Schutzgebieten (Natura2000, Wasser) Bestand anderer Anlage auf dem Standort Vorgespräch: Darstellung des Vorhabens Ablauf Genehmigungsverfahren

  30. Planung einer Anlage /wesentlichen Änderung Ablauf Genehmigungsverfahren Scopingtermin bei UVP-Pflicht Beratung durch Genehmigungsbehörde Antragstellung Vollständigkeitsprüfung Antrag unvollständig Keine Ergänzung = Verfahrenseinstellung Antrag vollständig Ergänzung durch Antragsteller Beteiligung der REPA Beteiligung Fachbehörden u. Institutionen (TAG) Veröffentlichung Stellungnahmen von Behörden u. Institutionen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit

  31. Einordnung der Anlage zu den Projekten Anhang I oder II - Einzelfallprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht (Screening) UVP – unselbständiger Teil des Genehmigungsverfahrens Scopingtermin bei UVP-Pflicht - Teilnahme von betroffenen Fachbehörden, betroffenen Gemeinden, anerkannte Naturschutzverbände, Antragsteller - Festlegung von Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung mit Vorhabensträger und den beteiligten Behörden - Ermittlung der Untersuchungsbietes Abschließende Festlegung des Untersuchungsrahmens Vorgespräch: Umweltverträglichkeitsprüfung gem. Richtlinie 97/11/EG Ablauf Genehmigungsverfahren

  32. Untersuchungsgebiet: 50fach der tatsächlichen Schornsteinhöhe z. B. Schornsteinhöhe beträgt 100 m 50 x 100 m = 5000 m Dann entspricht das Untersuchungsgebiet einer Kreisfläche mit dem Radius von 5 km um den Schornstein (Emissionsschwerpunkt). Bei Austritthöhe der Emissionen unter 20 m, wie z.B. bei Intensivtierhaltung, wird eine Fläche mit einem Radius von mindestens 1 km festgelegt. Beurteilungs- gebiet R= 5 km Vorgespräch: Umweltverträglichkeitsprüfung gem. Richtlinie 97/11/EG Ablauf Genehmigungsverfahren

  33. Vorgespräch: Umweltverträglichkeitsprüfung gem. Richtlinie 97/11/EG Beteiligung der betroffenen Gemeinden, die im Untersuchungsgebiet liegen

  34. ZEHNERPOTENZEN IM INTERNATIONALEN EINHEITENSYSTEM T = tera- = 10 12 = 1.000.000.000.000 G = giga- = 10 9 = 1.000.000.000 M = mega- = 10 6 = 1.000.000 k = kilo- = 10 3 = 1.000 m = milli- = 10 -3 = 0,001 µ (u) = micro- = 10 -6 = 0,000 001 n = nano- = 10 -9 = 0,000 000 001 p = pico- = 10 -12 = 0,000 000 000 001 f = femto- = 10 -15 = 0,000 000 000 000 001 a = atto- = 10 -18 = 0,000 000 000 000 000 001 Beispiel. Maßeinheiten Ablauf Genehmigungsverfahren

  35. Untersuchungsrahmen (nach Anhang IV RL 97/11/EG) Beschreibung des Projektes - Merkmale der Projektes - Bedarf an Grund und Boden, Materialien - Art und Qualität der Emissionen, Rückstände Übersicht über geprüfte Alternativen zum Projekt Beschreibung der vom Projekt betroffenen Umwelt1) Beschreibung der Auswirkungen des Projektes auf die Umwelt Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung der Umweltauswirkungen Nichttechnische Zusammenfassung Angabe etwaiger Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben 1) Z.B, Ermittlung des Bestandes von Flora und Fauna über der Vegetationsperioden Vorgespräch: Umweltverträglichkeitsprüfung gem. Richtlinie 97/11/EG Ablauf Genehmigungsverfahren

  36. Betrieb: ist der gesamte unter der Aufsicht eines Betreibers stehende Bereich innerhalb des Betriebsbereiches Anlage: technische Einheit, in der gefährliche Stoffe hergestellt, verwendet oder gelagert werden sowie alle dafür erforderlichen Einrichtungen Grundpflichten der Betreiber (Art. 3 der EGO 152/2005):„die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Unfälle zu verhindern und deren Folgen zu begrenzen“ Allgemeine Betreiberpflichten (Art. 5 der Seveso-RL): „...alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um schwere Unfälle zu verhüten und deren Folgen für Mensch und Umwelt zu begrenzen“ Gefährliche Stoffe gem. Anhang I, Teil 1 und Teil 2 Seveso-RL - (werden vom Antragsteller ermittelt) Vorgespräch: Seveso-II-Richtlinie – Betriebsbereich Ablauf Genehmigungsverfahren „Wenn ein Sicherheitsbericht gemäß der Seveso-RL oder sonstige Informationen in Erfüllung anderer Rechtsvorschriften eine der Anforderungen dieses Artikels erfüllen, können sie in den Antrag aufgenommen (Artikel 6 Abs. 2 IPPC-Richtlinie)

  37. Antragsunterlagen(für Betriebsbereiche mit erweiterten Pflichten, Artikel 9 Seveso-RL) Sicherheitsbericht für Betriebsbereiche Teilsicherheitsbericht für Anlagen innerhalb eines Betriebsbereiches - Beschreibung des Standorts und sein Umfeld - technische Beschreibung der Anlage - Zeichnerische Darstellung der sicherheitsrelevanten Anlagenteile (Pipe – Instrumenten - Diagram) - Gehandhabte und im Störfall entstehende Stoffe - Systematische Gefahrenanalyse - Störfallauswirkungsbetrachtung - Maßnahmen zur Begrenzung von Störfallfolgen Vorgespräch: Seveso-II-Richtlinie – Betriebsbereich Ablauf Genehmigungsverfahren

  38. Antragsunterlagen(für Betriebsbereiche mit Grundpflichten, Artikel 7 Seveso-RL) Konzept zur Verhütung schwerer Unfälle Sicherheitstechnische Betrachtung - technische Beschreibung der Anlage - Zeichnerische Darstellung der sicherheitsrelevanten Anlagenteile (Pipe – Instrumenten - Diagram) - Gehandhabte und im Störfall entstehende Stoffe - Maßnahmen zur Begrenzung von Störfallfolgen Seveso-II-Richtlinie – Betriebsbereich Ablauf Genehmigungsverfahren

  39. Seveso-II Richtlinie – Betriebsbereich Betriebsbereich IPPC - Anlagen

  40. Angaben in den Formularen Art und Ausmaß der Emissionen – Luftschadstoffe Lärm Gerüche Wasserschadstoffe Lage und Dimensionierung der Emissionsquellen für Luftschadstoffe Lage der Emissionsquellen Lärm Emissionsquellen für Gerüche Anfallstellen für Abwasser Einleitstellen für Abwasser Darstellung der Lage der Emissionsquellen auf dem Betriebsgelände (Emissionsquellenplan) Vorgespräch: Emission / Emissionsquellen Ablauf Genehmigungsverfahren

  41. Abstimmung und Festlegungen: - Ermittlung der Immissionsvorbelastung für bestimmte Luftschadstoffe1) . Ermittlung der vorhandenen Lärmbelastung - Ermittlung der vorhandenen Belastung durch Gerüche - Ermittlung der Gewässergüte - Immissionsprognose Luftschadstoffe - Immissionsprognose Lärm - Immissionsprognose Gerüche Gutachten: z.B. Brandschutz, Explosionsschutz, Abstimmung: Prüfung Sicherheitsbericht intern/extern 1) Messzeitraum 1 Jahr, 6 Monate, wenn die Jahreszeit mit den höchsten Emissionen erfasst wird Vorgespräch: Gutachten und Prognosen Ablauf Genehmigungsverfahren

  42. (Art. 5 Abs. 1 EGO 152/2005) Anlage sowie Art und Umfang ihrer Tätigkeit Roh- und Hilfsstoffe, sonstige Stoffe und Energie, die in der Anlage eingesetzt/erzeugt werden Quellen der Emissionen aus der Anlage (Luft, Lärm, Abfall, Abwasser) Art und Menge der vorhersehbaren Emissionen aus der Anlage Vorgesehne Technologie zur Vermeidung/Verminderung der Emissionen Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen Sonstige Maßnahmen zur Erfüllung der Grundpflichten gemäß Art. 3 EGO 152/2005 Vorgesehene Maßnahmen zur Überwachung der Emissionen Hinweis: Abstimmung der erforderlichen Antragsunterlagen (Checkliste) Abstimmung des voraussichtlichen Termins für das Einreichen des Antrages bei der Behörde 2 Antragsexemplare für die Prüfung der Vollständigkeit einreichen, die anderen nach Vervollständigung Vorgespräch: Antragsunterlagen Ablauf Genehmigungsverfahren

  43. Planung einer Anlage /wesentlichen Änderung Ablauf Genehmigungsverfahren Scopingtermin bei UVP-Pflicht Beratung durch Genehmigungsbehörde Antragstellung Vollständigkeits-prüfung Antrag unvollständig Keine Ergänzung = Verfahrenseinstellung Antrag vollständig Ergänzung durch Antragsteller Beteiligung der REPA Beteiligung Fachbehörden u. Institutionen (TAG) Veröffentlichung Stellungnahmen von Behörden u. Institutionen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit

  44. Antragstellung - Prüfung der Vollständigkeit Eingangsbestätigung durch die Behörde Grundsätzlich muss der Antragsteller alle Unterlagen vorlegen, die erforderlich sind, um die Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens abschließend zu beurteilen Prinzipien der Vollständigkeitsprüfung, Vorgehensweise Ziele definieren, die mit den Unterlagen erreicht werden sollen Anhand der Checkliste abhaken, evtl. Unterlagen nachfordern Erklärung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen durch die Behörde innerhalb von 4 Wochen1) Festlegung der Anzahl der Antragsexemplare 1) ab jetzt läuft die Frist! In Deutschland zwischen 3 und 7 Monaten Antrag auf integrierte Genehmigung Ablauf Genehmigungsverfahren

  45. Planung einer Anlage /wesentlichen Änderung Ablauf Genehmigungsverfahren Scopingtermin bei UVP-Pflicht Beratung durch Genehmigungsbehörde Antragstellung Vollständigkeitsprüfung Antrag unvollständig Keine Ergänzung = Verfahrenseinstellung Antrag vollständig Ergänzung durch Antragsteller Beteiligung Fachbehörden u. Institutionen (TAG) Beteiligung der REPA Veröffentlichung Stellungnahmen von Behörden u. Institutionen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit

  46. Beteiligung der Fachbehörden Die Genehmigungsbehörde fordert die Fachbehörden zur Stellungnahme auf Organisiert die Prüfung der eingereichten Prognosen Veranlasst die Begutachtung von Sicherheitsberichten gem. Seveso-RL durch Sachverständige Genehmigungsbehörde setzt Termine und verfolgt deren Einhaltung Genehmigungsverfahren Ablauf Genehmigungsverfahren

  47. Beteiligung von Behörden und Gutachtern im Genehmigungsverfahren Brand- und Katastrophen- schutzbehörde Naturschutz- behörde Landwirtschafts-- behörde Gewerbeaufsichts- amt Forstamt Sicherheitsbericht (Sachverständiger) Genehmigungs-- behörde Standortgemeinde Sachverständigen gutachten zur Luftreinhaltung, Lärmschutz ... Bauaufsichtsbehörde Gesundheitsamt Wasserwirtschafts- amt Ablauf Genehmigungsverfahren • Die Genehmigungsbehörde verschickt alle Unterlagen an die zu beteiligenden Fachstellen und Träger öffentlicher Belange

  48. Inhalt der Bekanntmachung Anragsteller Kurzbeschreibung des Vorhabens (Größe, Leistung) Ort und Zeit der öffentlichen Auslegung Einwendungsfrist Ort und Datum der Erörterungstermins Zustellung der Entscheidung Genehmigungsverfahren Ablauf Genehmigungsverfahren

  49. Planung einer Anlage /wesentlichen Änderung Ablauf Genehmigungsverfahren Beratung durch Genehmigungsbehörde Scopingtermin bei UVP-Pflicht Antragstellung Vollständigkeitsprüfung Antrag unvollständig Keine Ergänzung = Verfahrenseinstellung Antrag vollständig Ergänzung durch Antragsteller Beteiligung der REPA Beteiligung Fachbehörden u. Institutionen (TAG) Veröffentlichung Stellungnahmen von Behörden und Institutionen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit

  50. Stellungnahmen von Behörden und Sachverständigen Auswertung erfolgt durch die Genehmigungsbehörde Wichtig ist eine klare Aussage, ob das Vorhaben genehmigungsfähig ist oder nicht Bei nicht klar formulierten Aussagen in den Stellungnahmen sind Erläuterungen einzuholen Auflagen sollen sich auf BAT beziehen und begründet sein Genehmigungsverfahren Ablauf Genehmigungsverfahren

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