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Rund um den Vorbereitungsdienst Grundlagen

Rund um den Vorbereitungsdienst Grundlagen. 24. Januar 2013 Friedrich-Schiller-Universität Jena. M. Bremisch, M. Helwig. www.reinindiegew.de. Rund um den Vorbereitungsdienst.

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Rund um den Vorbereitungsdienst Grundlagen

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Presentation Transcript


  1. Rund um den VorbereitungsdienstGrundlagen 24. Januar 2013 Friedrich-Schiller-Universität Jena M. Bremisch, M. Helwig www.reinindiegew.de

  2. Rund um den Vorbereitungsdienst Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG)vom12. März 2008 ( GVBL 3, S.45), geändert durch Gesetz vom 8. Juli 2009 (GVBl. S. 592) Erster Unterabschnitt: Ausbildung im Vorbereitungsdienst § 23 Ziel des Vorbereitungsdienstes § 24 Dienstverhältnis, Dienstbezeichnung § 25 Inhalt, Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes § 26 Ausbildung im Vorbereitungsdienst Zweiter Unterabschnitt: Zweite Staatsprüfung § 27 Zweite Staatsprüfung § 28 Anerkennung der Zweiten Staatsprüfung anderer Länder § 29 Zuerkennung und Anerkennung einer Zweiten Staatsprüfung M. Bremisch, M. Helwig www.reinindiegew.de 2

  3. Rund um den Vorbereitungsdienst Thüringer Gesetz zur Regelung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Lehramtsanwärter (ThürLZuG)Vom 2. November 1993 (GVBl. S. 644) Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für Lehrämter – ThürAZStPLVO - Vom 3. September 2002 (GVBl. S. 328) zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Juni 2012 (GVBl. S. 295) M. Bremisch, M. Helwig www.reinindiegew.de 3

  4. Rund um den Vorbereitungsdienst Wie wird zugelassen? Fristen: In Thüringen wird jeweils zum 01. Februar und zum 01. August eingestellt. Beispiel: Für eine Einstellung zum 01. August 2013 ist der 13. März 2012 (Ausschlussfrist). (Nachreichtermin für Zeugnisse ist der 23. Mai 2013). Bewerbungsunterlagen: www.thueringen.de/th2/tmbwk/bildung/lehrer/lehrerbildung/vorbereitungsdienst/einstellung/ M. Bremisch, M. Helwig www.reinindiegew.de 4

  5. Rund um den Vorbereitungsdienst Das Problem mit den Fristen! M. Bremisch, M. Helwig www.reinindiegew.de 5

  6. Rund um den Vorbereitungsdienst Wie wird zugelassen? Vergabeverfahren: • Nach Qualifikation (Note) [60%] • Nach Wartezeit [30%] • Nach Härtegesichtspunkten [10%] • Vergabe nach Fachhöchstzahlen (einzeln und Kombination),für beide Fächer muss die Zulassung erfolgen! M. Bremisch, M. Helwig www.reinindiegew.de 6

  7. Rund um den Vorbereitungsdienst Die Fachhöchstzahlen für Regelschulen und Gymnasien seit August 2009 im Überblick M. Bremisch, M. Helwig www.reinindiegew.de 7

  8. Rund um den Vorbereitungsdienst Fachhöchstzahlen für das Lehramt an Regelschulen (1) M. Bremisch, M. Helwig www.reinindiegew.de 8

  9. Rund um den Vorbereitungsdienst Fachhöchstzahlen für das Lehramt an Regelschulen (2) M. Bremisch, M. Helwig www.reinindiegew.de 9

  10. Rund um den Vorbereitungsdienst Fachhöchstzahlen für das Lehramt an Gymnasien (1) M. Bremisch, M. Helwig www.reinindiegew.de 10

  11. Rund um den Vorbereitungsdienst Fachhöchstzahlen für das Lehramt an Gymnasien (2) M. Bremisch, M. Helwig www.reinindiegew.de 11

  12. Rund um den Vorbereitungsdienst Fachhöchstzahlen für das Lehramt an Gymnasien (3) M. Bremisch, M. Helwig www.reinindiegew.de 12

  13. Rund um den Vorbereitungsdienst Wie den Übergang gestalten bzw.entstehende Lücken füllen? • Letzte Chance für Auslandsaufenthalt? • Familienplanung? • Drittfach! • Promovieren!? • Arbeiten im alternativen Berufsfeld • Arbeiten im Hort (Katrin Osterloh, Hortkoordinatorin) • Jobben (z.B. Minijob) und Wohngeld • Unterhalt bzw. Hotel Mama (und Wohngeld) • Hartz IV M. Bremisch, M. Helwig www.reinindiegew.de 13

  14. Rund um den Vorbereitungsdienst Was wird in der ThüringerAusbildungsverordnung geregelt? Zum Vorbereitungsdienst (1): § 2 Pädagogisch-praktische Ausbildung § 3 Zulassungsvoraussetzungen § 4 Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst § 5 Zulassung zum Vorbereitungsdienst § 6 Dienstverhältnis, Einstellung § 7 Dauer des Vorbereitungsdienstes § 8 Organisation der Ausbildung § 9 Ausbildungsfächer § 10 Anwärtervertretung M. Bremisch, M. Helwig www.reinindiegew.de 14

  15. Rund um den Vorbereitungsdienst Was wird in der Thüringer Ausbildungsverordnung geregelt? Zum Vorbereitungsdienst (2): § 11 Ausbildung am Staatlichen Studienseminar für Lehrerausbildung § 12 Ausbildung an den Schulen § 13 Lehrproben § 14 Beurteilungen § 14a Portfolio § 15 Verlängerung des Vorbereitungsdienstes § 16 Urlaub § 17 Nebentätigkeit § 18 Entlassung Zur Zweiten Staatsprüfung: §§ 19 bis 35 M. Bremisch, M. Helwig www.reinindiegew.de 15

  16. Rund um den Vorbereitungsdienst § 6 Dienstverhältnis, Einstellung (1) Soweit nicht beamtenrechtliche Vorschriften entgegenstehen, leistet der Bewerber den Vorbereitungsdienst als Lehramtsanwärter unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf ab. Bewerber werden zu dem vom Ministerium jeweils bekannt gegebenen Einstellungstermin oder einem (…) ausdrücklich genehmigten späteren Zeitpunkt eingestellt. (…) Die Dienstbe-zeichnung für alle Schularten ist Lehramtsanwärter.…in Meck.-Pomm. und Sachsen im Angestelltenverhältnis M. Bremisch, M. Helwig www.reinindiegew.de 16

  17. Rund um den Vorbereitungsdienst § 7 Dauer des Vorbereitungsdienstes (1) Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Regelschulen, an berufsbildenden Schulen und für Förderpädagogik dauert grundsätzlich 24 Monate. Werden während der ersten Phase der Lehrerbildung absolvierte Praktika oder schulpraktische Studien nachgewiesen, die vom Umfang und Inhalt her eine Anrechnung auf den Vorbereitungsdienst ermöglichen, wird der Vorbereitungsdienst … um bis zu sechs Monate verkürzt. (…) Über den Umfang der Anrechnung wird … bis spätestens sechs Wochen nach Beginn des Vorbereitungsdienstes entschieden. Seit 2011 hat das TMBWK die Möglichkeit der Verkürzung desVorbereitungsdienstes genutzt und im Bereich des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Regelschulen bei Denjenigen, die entsprechende Praktika absolviert haben, den Vorbereitungsdienst auf 18 Monate gekürzt. Es ist damit zu rechnen, dass das TMWBK die Verkürzungspraxis auch auf den Vorbereitungsdienst für weitere Lehrämter ausweitet. M. Bremisch, M. Helwig www.reinindiegew.de 17

  18. Rund um den Vorbereitungsdienst Beamtenrecht § 5 ThürBG Begründung und Beendigung des Beamtenverhältnisses (1) Das Beamtenverhältnis kann begründet werden 1. auf Lebenszeit, wenn der Beamte dauernd für Aufgaben im Sinne des § 2 Abs. 2 verwendet werden soll, 2. auf Zeit, wenn der Beamte auf bestimmte Dauer für derartige Aufgaben verwendet werden soll, 3. auf Probe, wenn der Beamte zur späteren Verwendung als Beamter auf Lebenszeit eine Probezeit zurückzulegen hat, 4. auf Widerruf, wenn der Beamte einen Vorbereitungsdienst abzuleisten hat ... M. Bremisch, M. Helwig www.reinindiegew.de 18

  19. Rund um den Vorbereitungsdienst Beamtenbesoldung & ~versorgung allgemein Besoldungsgesetze Besoldungsämter Besoldungsordnungen Grundgehalt + Stellenzulagen ( allgemeine u.a. ) + Familienzuschlag - Steuern und Solidaritätszuschlag = Netto keine RV, AV , KV – Beiträge werden hier abgezogen M. Bremisch, M. Helwig www.reinindiegew.de 19

  20. Rund um den Vorbereitungsdienst Beihilfe (1) • Beihilfe ist eine Leistung im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, • Beihilfe ergänzt die Eigenvorsorge, • Beihilfe wird gewährt auf Grund von Krankheits-, Geburts-,Pflege- und Todesfällen, • Beihilfeberechtigt ist jeder Beamte und die berücksichtigungsfähigen Angehörigen, • Beihilfe muss schriftlich mit Vorlage der entsprechenden Rechnungen beantragt werden, • Beihilfebemessungssätze : Beihilfeberechtigter 50% der beihilfefähigen Aufwendungen Beihilfeberechtigter + 2 Kinder u.m. 70% berücksichtigungsfähiger Ehegatte 70% berücksichtigungsfähige Kinder 80% • Versicherung der Restbeträge der Aufwendungen in der Regel in einer privaten Krankenkasse oder auch in einer gesetzlichen Krankenkasse (Versicherungspflicht)z.B. in Ba-Wü Einsparungen an dieser Stelle in den ersten 3 Dienstjahren M. Bremisch, M. Helwig www.reinindiegew.de 20

  21. Rund um den Vorbereitungsdienst Beihilfe (2) Seit dem 1. Januar 2009 müssen sich auch Beamtinnen und Beamte grundsätzlich für den Teil, der nicht von der Beihilfe abgedeckt wird, selbst versichern. Dementsprechend hat Anspruch auf Beihilfe nur, wer seinen Krankenversicherungsschutz einschließlich abgeschlossener Wahltarife nachweist.(Rundschreiben des Bundesministeriums des Inneren vom April 2009) M. Bremisch, M. Helwig www.reinindiegew.de 21

  22. Rund um den Vorbereitungsdienst Andere Absicherungen? • Rentenversicherung • Arbeitslosenversicherung • Unfallversicherung • Privathaftpflicht • Hausrat • Diensthaftpflicht • Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit • Vermögenswirksame Leistungen • andere Förderungen M. Bremisch, M. Helwig www.reinindiegew.de 22

  23. Rund um den Vorbereitungsdienst Rechtliche Grundlagen der Lehrtätigkeit (1) Hierarchische Ordnung vom Allgemeinen zum Konkreten Grundgesetz Art. 7 „Schulwesen“ i.V.m. Art. 30 „Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern“ 16 verschiedene Landesbildungsgesetze Thüringer Lehrerbildungsgesetz Regelungen für die Ausgestaltung des Vorbereitungsdienstes sowie der Berufseinstiegsphase für junge Lehrerinnen und Lehrer  Thüringer Schulgesetz    Grundsätze des Thüringer Schulwesens mit z. B. Schulart Regelschule       Allgemeine Aufgaben des Lehrers (§34)       Pädagogische Maßnahmen (§51) usw. M. Bremisch, M. Helwig www.reinindiegew.de 23

  24. Rund um den Vorbereitungsdienst Rechtliche Grundlagen der Lehrtätigkeit (2) Thüringer Schulordnung Konkretes zu Leistungsnachweisen, Leistungsbewertung, Versetzung Aufgaben des Lehrers/Klassenlehrers Aufsichten, Hausaufgaben Verwaltungsvorschriften / Verordnungen Detaillierte Ausgestaltung der in den Gesetzen und Verordnungen dargelegten Vorschriften Lehrerdienstordnung: z. B. betreuende Fachleiter für Lehramtsanwärterausbildung Lernen am anderen Ort: Klassenfahrten Hausordnung der Ausbildungsschule: Pausenaufsicht Sicherheitsvorschriften: Umgang mit Chemikalien, Sportunterricht Dienstordnung der Studienseminare: Kompetenzverteilung M. Bremisch, M. Helwig www.reinindiegew.de 24

  25. Rund um den Vorbereitungsdienst Verwaltungsvorschrift für die Organisation des Schuljahres 2012/ 2013 2.5.3. Bedarfsdeckender Unterricht der Lehramtsanwärter Der Umfang des selbstständig zu erteilenden Unterrichts der Lehramtsanwärter ergibt sich aus der Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter (ThürAZStPLVO) vom 3. September 2002 (GVBl. S. 328), in der jeweils geltenden Fassung. Hiervon werden der Schule im ersten Ausbildungsjahr durchschnittlich 5 und im zweiten Ausbildungsjahr durchschnittlich 11 Wochenstunden auf die Wochenstunden für den Unterricht (…) angerechnet (bedarfsdeckender Unterricht). Der tatsächliche Unterrichtseinsatz ist abhängig vom Ausbildungsfortschritt und den pädagogisch-didaktischen Voraussetzungen des Lehramtsanwärters und wird vom Leiter der Ausbildungsschule im Einvernehmen mit dem Seminarleiter festgelegt. (…) M. Bremisch, M. Helwig www.reinindiegew.de 25

  26. Rund um den Vorbereitungsdienst Reisekosten Lehramtsanwärter/innen haben für die Teilnahme an den Seminar-veranstaltungen des Staatlichen Studienjahres ein Anrecht auf die Erstattung von Reisekosten, da sie eine Reise zum Zwecke der Ausbildung an den Sitz des Studienseminars durchführen. (Thüringer Reisekostengesetz ThürRKG § 15 sowie grundsätzlicher Erstattungsanspruch § 3 Abs. 2 ThürRKG). Seit dem letzten Schuljahr zahlen die Staatlichen Schulämter diese Reisekosten an die Lehramtsanwärter/innen nicht mehr. Wenn du dennoch dein Recht durchsetzen möchtest, musst du die entstandenen Reisekosten innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten auf dem Dienstweg über die Schulen gegenüber dem staatlichen Schulamt geltend machen. Erhältst du einen ablehnenden Bescheid, musst du innerhalb einer Frist von 1 Monat Widerspruch einlegen. M. Bremisch, M. Helwig www.reinindiegew.de 26

  27. Rund um den Vorbereitungsdienst Der/die Lehramtsanwärter/in ist „Diener/in mehrerer Herren“: 1.    Seminarleitung mit Fachleitern und 2.    Schulleitung mit betreuenden Fachlehrerinnen In der Regel werden die Lehramtsanwärterinnen und ~anwärter durch die Kollegien gut aufgenommen, die Schüler freuen sich über junge Gesichter sowieso !!! M. Bremisch, M. Helwig www.reinindiegew.de 27

  28. Rund um den Vorbereitungsdienst Seit Anfang 2012 gibt es in Thüringen nur noch 5 Schulämter, statt bisher 11: • Staatliches Schulamt Mittelthüringen / Sitz in Weimar: Erfurt, Weimar, Sömmerda, Weimarer Land • Staatliches Schulamt Nordthüringen / Sitz in Leinefelde-Worbis: Kyffhäuserkreis, Eichsfeld, Nordhausen, Unstrut-Hainich-Kreis • Staatliches Schulamt Ostthüringen / Sitz in Gera: Gera, Jena, Altenburger Land, Greiz, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis • Staatliches Schulamt Südthüringen / Sitz in Suhl: Suhl, Hildburghausen, Saalfeld-Rudolstadt, Schmalkalden-Meiningen, Sonneberg • Staatliches Schulamt Westthüringen / Sitz in Gotha: Eisenach- Ilm-Kreis, Gotha, Wartburgkreis Derzeit befinden sich die Schulämter in der Neuordnungsphase, sodass diese häufig noch an ihren alten Standorten zu erreichen sind. M. Bremisch, M. Helwig www.reinindiegew.de 28

  29. Rund um den Vorbereitungsdienst M. Bremisch, M. Helwig www.reinindiegew.de 29

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