html5-img
1 / 25

Mietspiegel im Zustimmungsprozess

Mietspiegel im Zustimmungsprozess. Mietspiegel im Zustimmungsprozess. Im Zustimmungsprozess geht es um Beurteilung der formellen Ordnungsgemäßheit des Mieterhöhungsverlangens Die materiellen Voraussetzungen des Zustimmungsanspruchs Einhaltung der Jahressperrfrist und der 15-Monatsfrist

Download Presentation

Mietspiegel im Zustimmungsprozess

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Mietspiegel im Zustimmungsprozess

  2. Mietspiegel im Zustimmungsprozess • Im Zustimmungsprozess geht es um • Beurteilung der formellen Ordnungsgemäßheit des Mieterhöhungsverlangens • Die materiellen Voraussetzungen des Zustimmungsanspruchs • Einhaltung der Jahressperrfrist und der 15-Monatsfrist • Einhaltung der Kappungsgrenze • Das Nichtüberschreiten der ortsüblichen Vergleichsmiete

  3. Mietspiegel im Zustimmungsprozess • Im Zustimmungsprozess geht es um • Beurteilung der formellen Ordnungsgemäßheit des Mieterhöhungsverlangens • Ordnungsgemäße Begründung • Mietspiegel als Begründungsmittel • Der richtige Mietspiegel • Mietspiegel einer Nachbargemeinde • Beifügung • Anwendung im Einzelfall • Hinweis auf qualifizierten Mietspiegel

  4. Mietspiegel im Zustimmungsprozess • Im Zustimmungsprozess geht es um • Die materiellen Voraussetzungen des Zustimmungsanspruchs • Das Nichtüberschreiten der ortsüblichen Vergleichsmiete • Ausstattung und Beschaffenheit strittig • ggf Zeugen oder richterliche Inaugenscheinnahme • Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete strittig

  5. Mietspiegel im Zustimmungsprozess • Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete • Weder einfache noch qualifizierte Mietspiegel sind Beweismittel i.Sd. ZPO • Qualifizierten Mietspiegel kommt gem. § 558d Abs. 2 BGB eine Vermutungswirkung zu. (3) Ist die Vorschrift des Absatzes 2 eingehalten, so wird vermutet, dass die im qualifizierten Mietspiegel bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben.

  6. Mietspiegel im Zustimmungsprozess • Die Vermutungswirkung • Tatsachenvermutung • Eigenbesitz in § 938 BGB • Briefübergabe § 1117 III BGB • Echtheitsvermutung von Urkunden, §§ 437, 440 ZPO

  7. Mietspiegel im Zustimmungsprozess • Die Vermutungswirkung • Tatsachenvermutung • Rechtsvermutung • Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs, § 891 BGB • Berechtigung bei Grenzanlagen, § 921 BGB • Eigentumsvermutung für Besitzer, § 1006 BGB

  8. Mietspiegel im Zustimmungsprozess • Die Vermutungswirkung • Tatsachenvermutung • Rechtsvermutung • Der Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete passt in das Schema nicht • Modifizierte Durchschnittsmiete • Empirische Datenerhebung • Normative Bewertung

  9. Mietspiegel im Zustimmungsprozess • Die Vermutungsgrundlage • es muss einen Mietspiegel im Sinn des § 558c BGB geben • er muss nach den anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden sein, • er muss von der Gemeinde oder den Interessenverbänden anerkannt worden sein, • ggf. muss er nach 2 Jahren der Marktentwicklung angepasst worden sein, • die konkrete Wohnung kann in den Mietspiegel eingeordnet werden

  10. Mietspiegel im Zustimmungsprozess • Die Vermutungsfolge • Es wird vermutet, dass die im qualifizierten Mietspiegel bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. • Bei Spannen wird nur vermutet, dass die Einzelvergleichsmiete innerhalb der Spanne liegt • Orientierungshilfen gehören nicht zum qualifizierten Mietspiegel

  11. Mietspiegel im Zustimmungsprozess • Auswirkungen auf Darlegungs- und Beweislast • 4-Stufen-Prüfung des BGH • 1. Stufe • Hinweis auf Existenz eines qualifizierten Mietspiegels • Durch denjenigen, der sich auf dessen Werte berufen will in der Regel der Mieter

  12. Mietspiegel im Zustimmungsprozess • Auswirkungen auf Darlegungs- und Beweislast • 4-Stufen-Prüfung des BGH • 1. Stufe • 2. Stufe • „Zweifel säen“ • Tatsachen vortragen, die gegen die Einhaltung der anerkannten wissenschaftlichen Grundsätze sprechen • Soweit es eine Mietspiegeldokumentation gibt, muss er sich damit auseinandersetzen • Bestreiten mit Nichtwissen ist unzulässig

  13. Mietspiegel im Zustimmungsprozess • Auswirkungen auf Darlegungs- und Beweislast • 4-Stufen-Prüfung des BGH • 1. Stufe • 2. Stufe • 3. Stufe • Derjenige, der sich auf die Vermutungswirkung beruft, muss beweisen, dass die anerkannten wissenschaftlichen Grundsätze der Mietspiegelerstellung eingehalten wurden. • Zeugen • Auskunft • Sachverständigengutachten

  14. Mietspiegel im Zustimmungsprozess • Auswirkungen auf Darlegungs- und Beweislast • 4-Stufen-Prüfung des BGH • 1. Stufe • 2. Stufe • 3. Stufe • Sachverständigengutachten • Methodische Fragen (Stichprobengröße, Stichprobenausschöpfung, Repräsentativität der Daten, Extremwertbereinigung, Mischungsverhältnis) • Vorschusspflichtig ist i.d.R. der Mieter

  15. Mietspiegel im Zustimmungsprozess • Auswirkungen auf Darlegungs- und Beweislast • 4-Stufen-Prüfung des BGH • 1. Stufe • 2. Stufe • 3. Stufe • 4. Stufe • Hängt vom Ergebnis der 3. Stufe ab

  16. Mietspiegel im Zustimmungsprozess • 4. Stufe • Steht fest, dass es sich um einen qualifizierten Mietspiegel handelt • Der Vermieter kann den Beweis des Gegenteils gem. § 292 ZPO erbringen • Es geht nicht um die Vermutungsgrundlagen, sondern die Vermutungsfolgen • Warum gilt dieser Mietspiegel nicht für die konkreten Wohnung • Adresslage, Wohnungen dieser Beschaffenheit gar nicht erfasst etc • Gericht muss entscheiden, ob Vermutungsfolge widerlegt

  17. Mietspiegel im Zustimmungsprozess • 4. Stufe • Gericht muss entscheiden, ob Vermutungsfolge widerlegt • Wenn es das verneint: • ortsübliche Vergleichsmiete nach qualifiziertem Mietspiegel • Wenn es das bejaht • Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete mit anderen prozessualen Beweismitteln, i.d.R. einem Sachverständigengutachten • Das ist ein normales Bewertungsgutachten

  18. Mietspiegel im Zustimmungsprozess • 4. Stufe • Es steht aufgrund Stufe 3 fest, dass es sich um keinen qualifizierten Mietspiegel handelt • Der Vermieter muss jetzt als Anspruchsteller beweisen, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete ist • Das Gericht kann ggf. den als nicht qualifiziert eingestuften Mietspiegel als Indiz benutzen • Ggf ist Gutachten einzuholen zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete. Der Gutachter wird sich dabei aber auch mit den Werten des Mietspiegels auseinanderzusetzen haben.

  19. Mietspiegel im Zustimmungsprozess • Einfache Mietspiegel im Prozess • Dogmatische Einordnung umstritten • als ein antizipiertes Sachverständigengutachten, • als ein normkonkretisierender Verwaltungsakt, • als eine Übersicht, die die in ihr ausgewiesenen Zahlen allgemeinkundig macht, so dass sie im Wege des Freibeweises in den Prozess eingeführt werden können, • als ein Parteigutachten, • als eine amtliche Auskunft, • im Rahmen des § 287 ZPO, oder • schlicht als ein in der ZPO nicht vorgesehenes Beweismittel eigener Art

  20. Mietspiegel im Zustimmungsprozess • Einfache Mietspiegel im Prozess Nach Ansicht des BGH stellt ein einfacher Mietspiegel gemäß § 558c BGB, der von den örtlichen Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt und/oder von der Gemeinde anerkannt wurde, im Mieterhöhungsprozess ein Indiz dafür dar, dass die dort angegebenen Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete zutreffend wiedergeben.

  21. Mietspiegel im Zustimmungsprozess • Einfache Mietspiegel im Prozess. • Indizwirkung wohl abhängig von der Qualität des Mietspiegels • Darlegungslast • Indizienbeweis ist indirekter Beweis Es wird aus tatbestandsfremden (Hilfs-)Tatsachen der Schluss auf das Vorliegen der Haupttatsache gezogen. Nach BGH (II ZR 139/67) ist der Indizienbeweis geführt, wenn andere Schlüsse aus den Indiztatsachen ernstlich nicht in Betracht kommen. • Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Hilfstatsache richtet sich danach, wer den Hauptbeweis zu erbringen hat. • Das ist in Verfahren der vorliegenden Art immer der Vermieter.

  22. Mietspiegel im Zustimmungsprozess • Einfache Mietspiegel im Prozess. • Indizwirkung wohl abhängig von der Qualität des Mietspiegels • Darlegungslast • Indizienbeweis ist indirekter Beweis Es wird aus tatbestandsfremden (Hilfs-)Tatsachen der Schluss auf das Vorliegen der Haupttatsache gezogen. Nach BGH (II ZR 139/67) ist der Indizienbeweis geführt, wenn andere Schlüsse aus den Indiztatsachen ernstlich nicht in Betracht kommen. • Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Hilfstatsache richtet sich danach, wer den Hauptbeweis zu erbringen hat. • Das ist in Verfahren der vorliegenden Art immer der Vermieter.

  23. Mietspiegel im Zustimmungsprozess • Einfache Mietspiegel im Prozess. • Indizwirkung wohl abhängig von der Qualität des Mietspiegels • Darlegungslast • Fraglich, wie substantiiert der Mieter vortragen muss • Mietspiegel muss aber vom richtigen Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete ausgehen. • Bergmannsglück in Ahlen (Sachverständigengutachten nicht verwertbar, da „Spezialmietspiegel“, Mietspiegel aber als Indiz verwertbar, obwohl Mieten nicht enthalten.

  24. Mietspiegel im Zustimmungsprozess • Fazit • Mietspiegel sind Begründungsmittel. Da erledigend sie ca. 97% aller Mieterhöhungsverfahren • Im Prozess nur bedingt geeignet • Es besteht die Gefahr, dass wegen der Anforderungen, die im Prozess erfüllt sein müssen, Mietspiegel als vorprozessuales Begründungsmittel nicht mehr erstellt werden. • Wegen der omnipräsenten Politik kommt es immer häufiger zu Manipulationsversuchen, um politisch in die Landschaft passende Mietspiegel zu erhalten. Stichwort Mietspiegelpolitik!

  25. Danke

More Related