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„Baumhaus“

„Baumhaus“. Projekt zur Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe in der Otto-Dix-Stadt Gera. Gesetzliche Grundlagen. Thüringer Schulgesetz vom 6. August 1993 in der zuletzt geänderten Fassung vom 16. Dezember 2008

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Presentation Transcript


  1. „Baumhaus“ Projekt zur Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe in der Otto-Dix-Stadt Gera

  2. Gesetzliche Grundlagen • Thüringer Schulgesetz vom 6. August 1993 in der zuletzt geänderten Fassung vom 16. Dezember 2008 • Thüringer Schulordnung vom 20. Januar 1994 zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Juli 2011 • Thüringer Förderschulgesetz vom 21. Juli in der zuletzt geänderten Fassung vom 30. April 2003 • Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfemit eingearbeiteten Änderungen auf der Basis des Bundeskinderschutzgesetzes vom 22.12.2011 • Kooperationsvereinbarung des Feistaates Thüringen zur Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule vom 16. April 2008

  3. Kooperationspartner • Staatliches Schulamt:Kostenübernahme der Pädagogen und SPF; Bereitstellung der Lehr- und Lernmittel • Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe: Kostenübernahme für die Sozialpädagogen bei freien Trägern der Jugendhilfe • Fachdienst Bildung und Sport: Bereitstellung und Instandhaltung der Räume und deren Ausstattung im FÖZ; Übernahme der Beförderungskosten

  4. Zielgruppe • Schüler, die seelisch behindert oder von einer seelischen Behinderung bedroht sind;Vorlage: Vorlage des fachärztlichen Gutachtens zum Bedarf Eingliederungsbedarf nach § 35 a SGB VIII - sowie Vorlage eine Hilfeplans nach § 36 SGB VIII • Schüler mit hohem Förderbedarf;Vorlage: Sonderpädagogisches Gutachten mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung

  5. Ziel der Kooperation • Reintegration in die „Herkunftsschule“ bzw. in anschließende Schulform, dem individuellen Bedarf des Schülers entsprechend • Vernetzung von Professionen und Ressourcen von Institutionen • Stärkung der Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung • Vermeidung bzw. Minderung von Benachteiligung der Schüler

  6. Teilziele der Kooperation • Stärkung und Erweiterung der Ressourcen der Schüler:- Anbahnung eines kontinuierlichen Schulbesuches - Aufarbeitung schulischer und psychosozialer Defizite - Erlernen von Gemeinschaftsfähigkeit und Sozialkompetenz - Stärkung der Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien - Stärkung des Selbstwertgefühls und des Selbstvertrauens - Orientierung an Leistungsanforderungen und Lernzielen der allgemein bildenden Schulen - Aufbau und Stabilisierung von Lernfreude, -wille und -motivation. • Stärkung und Erweiterung der Ressourcen der Eltern/ Erziehungsberechtigten: - Motivation und Unterstützung bei der eigenständigen Wahrnehmung von Erziehungsaufgaben der Eltern. - Förderung von Erziehungskompetenz der Personensorgeberechtigten bzw. Eltern.

  7. Rahmenbedingungen • Personelle Vorraussetzungen: 4 Förderschullehrer, 4 SPF, 1,5 Sozialpädagogen • Materiell – sächliche Vorraussetzungen: 6 Räume im FÖZ „Am Brahmetal“, Realisierung der Fahrtkosten

  8. Projektzeitraum • Zunächst für die Zeit von vier Schuljahren:(Schuljahre 10/11 – 13/14) • In dieser Zeit als Angebot an max. 10 Schüler(in der Regel im 2. Schulbesuchsjahr bis zum Ende des dritten Grundschuljahres)für eine Verweildauer bis zu zwei Schuljahren im Projekt „Baumhaus“ und anschließend bis zu sechs Monaten Reintegrationsphase.

  9. Lerngruppe Seit 2010 am Staatl. reg. Förderzentrum „Am Brahmetal“ in Gera, in Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt Ostthüringen, dem Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe sowie dem Fachdienst Bildung und Sport Gera.

  10. Zielgruppe In der Lerngruppe „Baumhaus“ werden Schüler beschult, die einen hohen sonderpädagogischen Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung haben. Sie ist auf Schüler ausgerichtet, die von seelischer Behinderung bedroht sind, sowie auf Schüler, die sich als kaum gruppenfähig zeigen und selbst in Kleingruppensituationen an ihre Grenzen stoßen. Bei ihnen ist von hoher Selbst- und Fremdgefährdung auszugehen, sie bedürfen deshalb besonderer Interventionsmaßnahmen. • Das Entwicklungsbild der beschriebenen Schüler ist gekennzeichnet durch soziale und/oder emotionale Störungen, welche sich wie folgt zeigen können: • dissoziale Verhaltensweisen und gestörte soziale Eingliederungsfähigkeit, geringe psychische Belastbarkeit, • mangelnde Selbstkontrolle im Affektbereich (Affektlabilität), • Steuerungsschwäche, spontan aggressives Verhalten • geringe Frustrationstoleranz, die durch starke Aggression gegenüber Eltern,Mitschülern und Pädagogen auffällt, • starke motorische Unruhe, Umtriebigkeit, • erhebliche Konzentrationsschwäche, • Ambivalenz Mutter – Kind – Beziehung, • Schulphobie, Schulangst, Leistungsversagen und Leistungsverweigerung, dadurch Vermeidungsverhalten

  11. Zugangsvoraussetzungen • Vorlage eines Sonderpädagogischen Gutachtens mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung • Vorlage des fachärztlichen Gutachtens zum Bedarf Eingliederungsbedarf nach SGB VIII § 35 a •  vom Fachdienst für Kinder- und Jugendhilfe (Jugendamt) überprüfter und • bestätigter Bedarf und Vorlage eines Hilfeplans nach § 36 SGB VIII

  12. Zielsetzungen • Vermeidung bzw. Minderung von Benachteiligung der Schüler • Reintegration in die bisherige Schule oder einen geeigneten Lernort, welcher den beschriebenen Rahmenbedingungen in der aktuellen Fortschreibung des sonderpädagogischen Gutachtens entspricht • soziale Integration in die Gruppe der Gleichaltrigen • Unterstützung und Stärkung der Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung

  13. Personelle und sächliche Voraussetzungen In der Lerngruppe „Baumhaus“ werden maximal 10 Schüler in 2 Lerngruppen beschult. Wir arbeiten in einem multiprofessionellen Team aus Grund-, Förder- und Regelschullehrern sowie sonderpädagogischen Fachkräften und Sozialpädagogen. Innerhalb des FÖZ „Am Brahmetal“ wurden für die Lerngruppe „Baumhaus“ sechs Räume zur Verfügung gestellt und entsprechend den Anforderungen ausgestattet.

  14. Lernraum Gruppenraum

  15. Unterricht Im Zentrum steht die Erfüllung des Bildungsauftrages nach den Vorgaben des Thüringer Lehrplanes für die Grundschulen. Zur Erreichung dieses Zieles arbeiten wir nach dem Prinzip des handlungsorientierten Unterrichts. Hier wenden wir vor allem das Projekt- und Stationslernen an. Dabei arbeiten wir in vielfältigen Sozialformen. Zur individuellen Förderung und damit zum gezielten Ausgleich von Defiziten nutzen wir die Arbeit nach Wochenplan. Um positive Verhaltensweisen zu entwickeln und zu festigen, arbeiten wir mit einem Verstärkerplan.

  16. Stundenplan

  17. Punktesystem Die Schüler müssen nach jeder Stunde ihr Verhalten und ihre Leistungsbereitschaft reflektieren. Dabei werden die Schüler durch den Pädagogen unterstützt. Dieser verteilt während der Stunde in 5 Kategorien blaue oder rote Punkte. Diese Form der Visualisierung hilft den Schülern, sich objektiv einzuschätzen.

  18. 1 Punkt 0 Punkte - 1 Punkt 2 Punkte

  19. Punktetabelle 8 Freitags werden die Punkte zusammengezählt. Die Schüler reflektieren ihr Wochenverhalten. Erreichen sie die vorgegebene Punktzahl, nehmen sie an den monatlichen Höhepunkten der Lerngruppen teil. (Sport, Spiele, gemeinsam Kochen u.v.m.)

  20. Einsatz Sozialpädagogen • Ziele • Vermeidung bzw. Minderung von Benachteiligung der Schüler • Reintegration • soziale Integration im Wohnumfeld • Stärkung und Erweiterung der Ressourcen der Schüler • Unterstützung bei der Gestaltung sozialer Kontakte/ Erlernen von Gemeinschaftsfähigkeit • Förderung sozialer Kompetenzen und individueller Fähigkeiten • Entwicklung von Frustrationstoleranz, Durchhaltevermögen und Motivation • Verbesserung der Kommunikationsfähigkeiten/ Stärkung der Konfliktfähigkeit/ Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien • Hilfestellung beim Erlangen einer realistischen Eigen- und Fremdwahrnehmung • Förderung der Erziehungskompetenz der Erziehungsberechtigten/ Motivation und Unterstützung bei der eigenständigen Wahrnehmung der Erziehungsaufgaben

  21. Ferienarbeit

  22. Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum Durch die Teilnahme an Projekten und Veranstaltungen des Förderzentrums sollen die Schüler in das soziale Umfeld eingebunden werden und auf die spätere Integration vorbereitet werden.

  23. Elternarbeit Pädagogen und Eltern erarbeiten gemeinsam angemessene Erziehungsstrategien und setzen diese gemeinsam um. Um die Eltern zu stärken und zu unterstützen, finden monatliche Elterngespräche und zweimal halbjährlich ein thematischer, lösungs- und ressourcenorientierter Elternabend statt. Erlebnisorientierte Veranstaltungen mit den Kindern und deren Erziehungsberechtigten werden zu Höhepunkten gestaltet, fördern die Interaktion und die soziale Kompetenz zwischen den Teilnehmern sowie die Eltern-Kind-Beziehung.

  24. Stufen der Reintegration Stufe 1 Vergleichbarkeit der Leistungen mit Grundschule (Stammschule) Oktober/November Stufe 2 Möglichkeiten der weiteren Beschulung beraten und festlegen Dezember/Januar Stufe 3 Maßnahmeplan zur Reintegration in die festgelegte Schule erstellen Januar/Februar

  25. Unsere Wünsche und Vorstellungen: • geeignete Schulen im Schulgebiet für die Reintegration • Verlängerung der Beschulung im Baumhaus • Folgeprojekte an Regelschulen • Bildungsgang RS am FÖZ • - Fortführung des Projektes über den geplanten Projektzeitraum • als fester Bestandteil der Schullandschaft • - Vereinfachung/Intensivierung der Zusammenarbeit mit • Medizinern und Therapeuten

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