1 / 12

Die gestreckte Abschlussprüfung in Industrie und Handwerk

Die gestreckte Abschlussprüfung in Industrie und Handwerk. Wolfgang Noack eldyn Elektromaschinenbau GmbH Chemnitz . Neuordnung der Berufsausbildungsverordnungen in den Elektroberufen. - jetzige Verordnungen Stand 1987. - Veränderungen in der HWO. - Weiterentwicklung der Berufe. aber:

donnica
Download Presentation

Die gestreckte Abschlussprüfung in Industrie und Handwerk

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Die gestreckte Abschlussprüfung in Industrie und Handwerk Wolfgang Noack eldyn Elektromaschinenbau GmbH Chemnitz

  2. Neuordnung der Berufsausbildungsverordnungenin den Elektroberufen - jetzige Verordnungen Stand 1987 -Veränderungen in der HWO - Weiterentwicklung der Berufe aber: Auch bei der Neuordnung gilt generell zunächst die alte Zwischenprüfung

  3. Handwerk Industrie -Elektroniker Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik Fachrichtung Automatisierungstechnik Fachrichtung Informations- und Telekommunikationstechnik - Systemelektroniker - Informationselektroniker Schwerpunkt Geräte + Systeme Schwerpunkt Bürosysteme - Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik - Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme - Elektroniker für Automatisierungstechnik - Elektroniker für Betriebstechnik - Elektroniker für Geräte und Systeme - Systeminformatiker/in - Elektroniker für luftfahrt- technische Systeme - Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik Neue elektrotechnische Ausbildungsberufein Industrie und Handwerk 7 Ausbildungsvarianten 7 Ausbildungsvarianten

  4. Die gestreckte Abschlussprüfung • Grundlage ist die „Verordnung zur Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Elektroniker (-in) für ...........“ • Zwischenprüfung entspricht damit dem Teil 1 der Abschluss-/Gesellenprüfung

  5. Strukturmerkmale und Abläufeder neuen Prüfungen • - Verzahnung von Zwischenprüfung (40%) und Gesellenprüfung (60%) • Modellversuch „Gestreckte Abschlussprüfung“ • Ganzheitliche Prüfungen (Kundenauftrag) • Keine Trennung mehr zwischen „praktischer“ und „theoretischer“ Prüfung • Statt dessen v.a. im Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag“ Orientierung an einem ganzheitlichen Kundenauftrag (= fallorientierte Aufgabenstellung), einschließlich begleitendem Fachgespräch- Industrieberufe: „Variantenmodell“, d. h. Wahl zwischen „betrieblicher Auftrag“ und „praktischer Aufgabe“. • Kein Prüfungsstück und Arbeitsprobe- Autonomie der Prüfungsausschüsse wird gestärkt

  6. Zwischenprüfung(= Gesellenprüfung Teil 1) • Ausführung einer komplexen Arbeitsaufgabe, die situative Gesprächsphasen und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet • „Komplex“ bedeutet hierbei: Die Aufgabe ist aus mehreren Teilen zusammengesetzt • „situative Gesprächsphase“ bedeutet: Der Prüfling wird aus der Situation heraus zu seinen Ausführungen befragt • Dauer der Prüfung insgesamt: max. 10 Stunden • von diesen 10 Stunden insgesamt max. 10 Minuten für die situativen Gesprächsphasen • Umfang der einzelnen Aufgabenstellungen (vgl. § 8 (3) der Verordnungen): max. 120 Minuten • Ergebnis der Zwischenprüfung (= Teil 1 der Gesellenprüfung) geht zu 40 % in das Gesamtergebnis ein

  7. Gesellenprüfung(= Gesellenprüfung Teil 2) • Gesellenprüfung besteht aus vier unterschiedlich gewichteten Prüfungsbereichen • - Arbeitsauftrag 50% • - Systementwurf 20% • - Funktions- und Systemanalyse 20% • - Wirtschafts- und Sozialkunde 10%

  8. Gesellenprüfung(= Gesellenprüfung Teil 2) • Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag“: • im Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag“ muss eine Aufgabe bearbeitet werden, die einem ganzheitlichen Kundenauftrag entspricht - der handwerklich-praktische Anteil der Gesellenprüfung ist hierinenthalten und wird dokumentiert • während der Bearbeitung des Kundenauftrags durch den Prüfling wird ein begleitendes Fachgespräch hierüber geführt • dieses Fachgespräch ist somit keine „klassische“ mündliche Prüfung alter Prägung! • Gesamtdauer des Prüfungsbereichs „Arbeitsauftrag“: Je nach Beruf max. 17, 18 oder 24 Stunden; davon max. 20 Min. (Elektroniker/-in) bzw. 30 Min. (EMA) für das begleitende Fachgespräch • Gewichtung zwischen Aufgabenbearbeitung einschl. Dokumentation und Fachgespräch: 70% zu 30 %

  9. Gesellenprüfung(= Gesellenprüfung Teil 2) • Prüfungsbereich „Systementwurf“: • Prüfling soll gem. jeweiliger Verordnung / Fachrichtung ein System entwerfen • dabei sollen eine technische Problemanalyse durchgeführt und unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und betrieblicher Aspekte Lösungskonzepte entwickelt werden • ebenfalls ganzheitlicher Ansatz, allerdings ohne handwerklich- praktische Anforderungen („rein“ schriftlich-theoretische Prüfung) • max. Gesamtdauer: 120 Minuten

  10. Gesellenprüfung(= Gesellenprüfung Teil 2) • Prüfungsbereich „Funktions- und Systemanalyse“: • Prüfling soll eine Anlage analysieren • dabei sollen Schaltungsunterlagen und Anlagendokumentationen ausgewertet, Mess- und Prüfverfahren sowie Diagnosesysteme ausgewählt, Programme analysiert, Signale an Schnittstellen zugeordnet sowie Fehlerursachen bestimmt und elektrische Schutzmaßnahmen bewertet werden • ebenfalls ganzheitlicher Ansatz, allerdings ohne handwerklich- praktische Anforderungen • max. Gesamtdauer: 120 Minuten

  11. Gesellenprüfung(= Gesellenprüfung Teil 2) • Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“: • Prüfling soll praxisbezogene handlungsorientierte Aufgaben bearbeiten • dabei sollen allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt erkannt, dargestellt und beurteilt werden • max. Gesamtdauer: 60 Minuten.

  12. AusbildungsberufElektroniker/-in Bestehen der Gesellenprüfung Mindestens ausreichende Leistungen im - Prüfungsbereich Arbeitsauftrag und - Gesamtergebnis der Prüfungsbereiche: Systementwurf, Funktions- und Systemanalyse sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (2:2:1) mündliche Prüfung auf Antrag des Prüflings oder des Prüfungsausschusses möglich (2:1)

More Related