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Fachbereiche Gestaltung (FB 1) Architektur und Bauingenieurwesen (FB 2)

Fachbereiche Gestaltung (FB 1) Architektur und Bauingenieurwesen (FB 2) Ingenieurwissenschaften und Mathematik (FB 3) Sozialwesen (FB 4) Wirtschaft und Gesundheit (FB 5) Technik (FB T). Dezentrale Organe der Hochschule Fachbereichsrat (§ 28 HG) Dekanin/ Dekan/ Dekanat (§ 27 HG).

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Fachbereiche Gestaltung (FB 1) Architektur und Bauingenieurwesen (FB 2)

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  1. Fachbereiche Gestaltung (FB 1) Architektur und Bauingenieurwesen (FB 2) Ingenieurwissenschaften und Mathematik (FB 3) Sozialwesen (FB 4) Wirtschaft und Gesundheit (FB 5) Technik (FB T)

  2. Dezentrale Organe der Hochschule Fachbereichsrat (§ 28 HG) Dekanin/ Dekan/ Dekanat (§ 27 HG)

  3. besteht aus (§ 13 GO): 6 stimmberechtigten Professorinnen/Professoren 2 stimmberechtigten akademischen Mitarbeitern 1 weiteren stimmberechtigten Mitarbeiter/in und 2 stimmberechtigten Studierenden sowie Dekan/in und Prodekan/in mit beratender Stimme ist für alle Aufgaben des Fachbereichs, die nicht durch die Dekanin/den Dekan behandelt werden oder eine andere Verantwortlichkeit haben, zuständig wählt die Dekanin/den Dekan bzw. die Mitglieder des Dekanats Der Fachbereichsrat (§ 28 HG)

  4. Leitet den Fachbereich und vertritt ihn innerhalb der Hochschule Erstellt im Benehmen mit dem FBR den Entwicklungsplan des Fachbereichs Ist verantwortlich für Evaluation, Vollständigkeit des Lehrangebotes, Einhaltung der Lehrverpflichtungen, Studien- und Prüfungsorganisation Verteilt die Stellen und Mittel innerhalb des Fachbereichs Wirkt darauf hin, dass die Funktionsträger/Innen, die Gremien und Einrichtungen des FB ihre Aufgaben wahrnehmen Vertretung durch Prodekanin/ Prodekan Die Dekanin/der Dekan (§ 27 HG)

  5. Befugnisse der Dekanin oder des Dekans können von einem Dekanat wahrgenommen werden. Dem Dekanat gehören die Dekanin oder der Dekan und eine Prodekanin oder ein Prodekan aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren sowie eine Prodekanin oder ein Prodekan aus einer der Gruppen im Sinne des § 11 Abs. 1 HG an. Vertretung der Dekanin/des Dekans nur aus der Gruppe der Professorinnen/Professoren Der Fachbereichsrat bestimmt eine oder einen der beiden Prodekaninnen oder Prodekane zur Studiendekanin oder zum Studiendekan. Das Dekanat (§ 27 (6) HG)

  6. Unterstützung der Dekanin/des Dekans insbesondere bei der: Struktur- und Entwicklungsplanung Finanzplanung (dezentrales Budget) Akkreditierung/Reakkreditierung Lehrveranstaltungsevaluation Weiterentwicklung der Studiengänge Eingeführt mit der Qualitätsoffensive 2008/2009 Aufgaben der Fachbereichsreferenten

  7. Erledigen administrative Aufgaben im Verwaltungsbereich Sind Angehörige der Hochschulverwaltung (D III) Außenstelle der Hochschulverwaltung Sie kennen die Abläufe in der Verwaltung und im Fachbereich und können so koordiniert in den Fachbereichen Unterstützung leisten Büroleitungen

  8. In Gremien mit Entscheidungsbefugnissen (z. B. Senat, Fachbereichsrat) müssen alle nachfolgend genannten Mitgliedsgruppen vertreten sein (§ 11 Abs. 2 HG): Professorinnen und Professoren Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Lehrkräfte für besondere Aufgaben Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Studierende Sie wirken stimmberechtigt an den Entscheidungen der Gremien mit Mitgliedsgruppen

  9. Beihilfestelle der Universität (Cluster) Ab 2003 Vereinbarung mit der Universität über die Bearbeitung von Beihilfen (14 Arbeitstage) Sachbearbeitung: Frau Susanne Bartels, Tel.: 67050 Frau Hildegard Giesselmann, Tel.: 67050 Herr Rolf Strachau, Tel.: 3331 Ab 01.01.2015 Wechsel zu anderer Beihilfebearbeitung Organisation der Beihilfe

  10. Für Tarifbeschäftigte 39,83 Stunden Für Beamte gestaffelt (41 bis 39 Stunden) Für die weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dienstvereinbarung sein Mai 2010 (Anschluss der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FB 3 und Bibliothek) Für die wiss. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Absprache mit Vorgesetztem), bisher keine DV Dienstvereinbarung GLAZ für wiss. und weitere Mitarbeiter/Innen tritt am 1.7.2015 in Kraft Arbeitszeitregelungen

  11. Zentrale Vervielfältigungsstelle mit Schwarz-weiß/Farbkopierer Farbdrucker Schneidemaschine Klebebindervorrichtung Aufträge über die Büroleitung mit Vordruck (Kostenstelle/Kostenträger) Kuvertieraufträge bis 500 Stück Druckerei

  12. Bearbeitung der Eingangspost: Öffnen, sortieren, zuordnen Persönliche Post, Infopost und Werbung werden nicht geöffnet „Chefpost“ an D III Bearbeitung der Ausgangspost: Frankierung nach Kostenstellen Frau Sungur, Tel.: 7702/7708 Herr Schwarzer, Tel.: 7702/7708 Poststelle Hochschulverwaltung

  13. Im Intranet finden Sie unter Fortbildung verschiedene Anbieter (z.B. HÜF, HIS, Fortbildungsakademie MontCenis). Bei weiteren Wünschen wenden Sie sich an: Fortbildungsbeauftragte: Anke Behnke Tel.: 7742 Martina Elkenkamp Tel.: 7728 Der Fortbildungsantrag ist von der Dekanin/dem Dekan zu unterschreiben (oder Vertretung). Fortbildung

  14. Gemeinsame wissenschaftliche Einrichtung aller 20 Fachhochschulen des Landes NRW Geschäftsstelle an der FH Bielefeld Außenstelle an der FH Aachen Leitung: Frau Prof. Dr. TobinaBrinker Ziel: sinnvolle Vernetzung der hochschuldidaktischen Weiterbildungsaktivitäten der Fachhochschulen Mentor an der FH Prof. Dr. Dominic Becking, FB T hdw

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