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APO-GOSt. (G8 Fassung B). Phasen der Ausbildung. Abiturprüfung. 1. LK. 2. LK. 4. Fach. 3. Fach. Q2.II. Q2.I. Q1.II. Q1.I. EP.II. EP.I. Zulassung. Qualifikations- phase (Q1, Q2). 2 LK und 7 - 8 GK. Versetzung. 11(12) Grundkurse. Einführungs-

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Presentation Transcript


  1. APO-GOSt (G8 Fassung B)

  2. Phasen der Ausbildung Abiturprüfung 1. LK 2. LK 4. Fach 3. Fach Q2.II Q2.I Q1.II Q1.I EP.II EP.I Zulassung Qualifikations- phase (Q1, Q2) 2 LK und 7 - 8 GK Versetzung 11(12) Grundkurse Einführungs- phase (EP) Kontinuitätsprinzip

  3. Aufgabenfelder 1.Aufgabenfeld sprachlich - literarisch - künstlerisch: • Deutsch • aus der SI fortgeführte Sprachen (ab 5/6/7)Englisch / Lateinisch / Französisch • [ Lat und Franz (ab 7) in der EP evtl. 4-stündig ] • in SII neueinsetzende Sprachen [ 4-stündig ]Spanisch (kann nicht mehr als LK gewählt werden) • Kunst, Musik (decken in der Abiturprüfung dieses Aufgabenfeld nicht ab)

  4. Aufgabenfelder 2.Aufgabenfeld gesellschafts- wissenschaftlich: • Geschichte • Sozialwissenschaften • Erdkunde

  5. Aufgabenfelder 3.Aufgabenfeld mathematisch-naturwissenschaftlich- technisch: • Mathematik • Physik • Biologie = klassische Naturwissenschaften • Chemie

  6. Aufgabenfelder ohne Zuordnung zu einem Aufgabenfeld • Religionslehre (kann in der Abiturprüfung das 2. Aufgabenfeld abdecken) • Sport

  7. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 VK Deutsch fortg. Fremdsprache Mathematik Kunst oder Musik Gesellschaftswissenschaft BIO oder PHY oder CHE Religionslehre Sport 2. FS oder weiteres Fach III. AF evtl. Wahlfach Pflicht-Wahlfach Wahlfach Vertiefungskurs 11(12) Grundkurse + evtl. Vertiefungsfächer Einführungsphase (EP)

  8. Vertiefungsfächer • Die Vertiefungsfächer dienen zur Förderung bei Leistungsdefiziten in den Fächern Deutsch,Mathematik, fortgeführte Fremdsprache. • Es sind zweistündige Halbjahreskurse, ein halbjährlicher Wechsel ist möglich. (max. 4 Halbjahreskurse in EP) • Es erfolgt keine Benotung, sondern eine Bemerkung („teilgenommen, mit Erfolg teilge-nommen, mit besonderem Erfolg teilgenommen“)

  9. Vertiefungsfächer • Sie werden auf die Wochenstundenzahl an-gerechnet, sind aber nicht versetzungswirksam. • Vertiefungsfächer in der Qualifikationsphase können nicht auf die Gesamtqualifikation angerechnet werden. (max. 2 Halbjahreskurse) • Über die Zuweisung zu den Vertiefungsfächern entscheidet die Schulleitung.Die Grundlagen der Zuweisung sind die Ergebnisse der Beratungen und Empfehlungen der Fachlehrkräfte.

  10. Wochenstunden EP und Q1, Q2 • In der Einführungsphase und in beiden Jahren der Qualifikationsphase beträgt die Schülerwochenzahl durchschnittlich 34 Wochenstunden. • In der gymnasialen Oberstufe muss ein Wochenstundenrahmen von insgesamt 102 Stunden Unterricht erfüllt sein.

  11. Versetzungsbestimmung EP Q • Grundlage der Versetzungsentscheidung sind die Leistungen in den 9 Kursen des Pflichtbereichs und einem Kurs des Wahlbereichs • Die Versetzung wird ausgesprochen, wenn in den zehn versetzungswirksamen Kursen ausreichende oder bessere Leistungen erzielt wurden. • Versetzt wird auch, wer in nicht mehr als einem Fach eine mangelhafte Leistung hat, wobei eine 5 in D, M, fortg. Fremdsprache durch mindestens eine 3 in diesem Bereich ausgeglichen werden muss.

  12. fortgeführte Mindestbelegungen Q1.I – Q2.II EP.I EP.II Q1.I Q1.II Q2.I Q2.II Mathematik Deutsch Fremdsprache Geschichte/Sozialwiss./Erdkunde zus. Geschichte (3 stündig) zus. Sozialwiss. (3 stündig) Biologie/Physik/Chemie 2.FS oder weiteres Fach III.AF Kunst/Musik oder Literatur (in Q1) Religionslehre Sport

  13. Mindestbelegungen Gesellschaftswiss.

  14. Belegungen Q1.I – Q2.II • In der gesamten Qualifikationsphase müssen mindestens 38 höchstens 40 anrechenbare Kurse belegt werden. • 8 Leistungskurse, 30 - 32 Grundkurse • Vertiefungskurse können nur auf die Belegungsverpflichtung / Anzahl der Kurse und Stunden angerechnet werden.

  15. Bilingualer Bildungsgang in der Sek II • Schülerinnen, die in der Sek I bilingualen Unterricht erhalten haben, können ihre Schullaufbahn in der Sek II bilingual fortsetzen. • In der Einführungsphase sind folgende Fächer im Grundkursbereich zu belegen: a) Grundkurs Englisch (3-stündig), b) Grundkurs Geschichte in englischer Sprache (3-stündig), c) Grundkurs Erdkunde in englischer Sprache (3-stündig), • In der Qualifikationsphase ist Englisch 1.Leistungsfach. Der Grundkurs Geschichte in englischer Sprache wird bis zum Ende der Qualifikationsphase Q2.II fortgeführt. • Die Schülerin legt den Grundkurs Geschichte zu Beginn von Q2.I als 3. oder 4.Abiturfach fest. • Die Abiturprüfung in Geschichte findet in englischer Sprache statt. Auf dem Abiturzeugnis wird Folgendes vermerkt: (Name) hat den bilingualen englischen Unterricht von Klasse 5 bis Q2 mit Erfolg besucht und die Abitur- prüfung im Grundkurs Geschichte in englischer Sprache abgelegt.

  16. Certilingua in der Sek II • Auch Schülerinnen, die in der Sek I keinen bilingualen Unterricht erhalten haben, können als gesellschafts-wissenschaftliches Fach den Grundkurs Geschichte in englischer Sprache (3-stündig) belegen. • Sie erhalten damit die Möglichkeit, den Abschluss Certilingua zu erhalten. • Diese Möglichkeit steht natürlich auch den bilingualen Schülerinnen offen. Das SAG ist Certilingua-Schule und kann den vom Land NRW geförderten Abschluss zeitgleich mit dem Abitur vergeben.

  17. Certilingua in der Sek II Um den Certilingua Abschluss zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden: 1. Geschichte bilingual wird ab EP bis Q2 schriftlich belegt, es muss aber nicht Abiturfach sein. 2. Es werden zwei moderne Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Spanisch) von EP bis Q2 schriftlich belegt, müssen aber nicht Abiturfächer sein. 3. Es muss an einem Auslandsprojekt teilgenommen (z.B. Betriebspraktikum in London) und eine Projektarbeit geschrieben werden. 4. In allen drei Bereichen muss in der Regel mindestens die Note2- (10 Punkte) erreicht werden.

  18. Certilingua in der Sek II • Voraussetzungen: gute Kenntnisse in Englisch • Am besten: den jetzigen Fachlehrer in Englisch ansprechen und den Fachlehrer in Geschichte. • Herr Altberg (Englisch/Geschichte)gibt genaue Auskunft und muss kontaktiert werden.

  19. Klausuren in der Einführungsphase mindestens in: • Deutsch • allen Fremdsprachen • einer Gesellschaftswiss. (Wechsel zum Halbjahr möglich) • Mathematik • einer klassischen Naturwiss. (Wechsel zum Halbjahr möglich) In EP.II wird die zweite Klausur in Deutsch und Mathematik landeseinheitlich zentral gestellt.

  20. EP Beurteilungsbereich Klausuren Anzahl Dauer pro Halbjahr Deutsch, Mathematik, 2 2 Fremdsprachen 2 1 - 2 neu einsetz. Fremdsprachen 1 - 2 2 übrige Fächer Klausuren in der Einführungsphase

  21. Note Punkte Note Punkte + 15 + 6 Sehr gut 1 14 ausreichend 4 5 - 13 - 4 + 12 + 3 gut 2 11 mangelhaft 5 2 - 10 - 1 + 9 befriedigend 3 8 ungenügend 6 0 - 7 Benotung in der Sek II Am Ende eines Kurses werden die Leistungen aus den Klausuren und der „Sonstigen Mitarbeit“ zu einer Kursabschlussnote zusammengefasst. Ab Q1.I werden die Endnoten in folgendes Punktsystem umgesetzt:

  22. Leistungsnachweise: sonstige Mitarbeit Hierzu gehören alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen mit Ausnahme der Klausuren und der Facharbeit. „...Insbesondere für den Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ ist zu beachten, dass die Notenfindung im Kurs ein kontinuierlicher Prozess ist. Dadurch kommt der Zwischennote ein relativer Stellenwert zu.“ • Zu Beginn eines Kurses: Mitteilung über • Erwartungshorizont • geplante Leistungsnachweise • Gewichtungen (theoretisch/experimentell/praktisch)

  23. KOOPERATION im LK-Bereich Kardinal-Frings-Gymnasium SAG Liebfrauenschule

  24. Abschlüsse und Berechtigungen Am Ende der Einführungsphase EP.II Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) Wird man in die Qualifikationsphase versetzt, hat man diesen Abschluss. Voraussetzungen für diesen Abschluss: Die Versetzungsanforderungen gemäß § 21 Abs. 1, 25 APO-SI müssen erfüllt sein.

  25. Abschlüsse und Berechtigungen • Allgemeine Hochschulreife = Abitur • Fachhochschulreife (schulischer Teil) • am Ende der Q1.II (bzw. Q2.I bzw. Q2.II) • + mindestens 1-jähriges gelenktes Praktikum bzw. • abgeschlossene Berufsausbildung • (gilt an Fachhochschulen in NRW und weiteren 10 Bundesländern) • Die dem Zeugnis zugrunde liegenden Noten müssen in zwei aufeinander • folgenden Halbjahren erzielt worden sein.

  26. Abschlüsse und Berechtigungen Latinum (wird erst mit dem Abiturzeugnis zuerkannt) Note mind. ausreichend Note mind. ausreichend(5 Punkte)

  27. Gesamtqualifikation Die Gesamtqualifikation wird in drei Bereichen erworben . 1. Im Leistungskursbereich werden 8 Leistungs-kurse aus Q1.I bis Q2.II eingebracht. 2. Im Grundkursbereich werden 27 – 32 Grund-kurse aus Q1.I bis Q2.II eingebracht. 3. Im Abiturbereich werden die 4 Abiturprüfungen eingebracht.

  28. Gesamtqualifikation Von den einzubringenden Kursen dürfen höchstens 7 bis 8 Kurse vier oder weniger Punkte haben. Unter den Kursen mit vier oder weniger Punkten dürfen höchstens 3 Leistungskurse sein.

  29. Wahl der Abiturfächer 1. Die vier Fächer der Abiturprüfung müssen die drei Aufgabenfelder abdecken. 2. Unter den vier Abiturfächern müssen zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremd-sprache sein. (d.h. zwei Naturwissenschaften oder Naturwissenschaft + Kunst / Musik ist im Abitur ausgeschlossen.)

  30. Wahl der Abiturfächer Folgende Abiturfachkombinationen bedingen Mathematik als Abiturfach: 1.Kunst oder Musik als Abiturfach 2.Zwei Fremdsprachen als Abiturfächer 3.Zwei Gesellschaftswiss. als Abiturfächer

  31. Abiturberechnung Gesamtpunktzahl

  32. Rücktritt und Wiederholung Zwangsrückgang:vier oder weniger Punkte in vier Leistungs-kursen, oder/und null Punkte in einem Pflichtkurs, oder/und im Grundkursbereich sind Leistungsausfälle bis zum Abitur nicht mehr aufholbar. • Auf Antrag:vier oder weniger Punkte in zwei oder drei Leistungskursen, oder/und im Grundkurs-bereich erscheint die Zulassung zum Abitur gefährdet.

  33. Rücktritt und Wiederholung • Wichtig:ein Rückgang, weil man mit den Noten nicht zufrieden ist und z.B. einen besseren NC erreichen möchte ist nicht möglich.

  34. Beratung Das Auskunftsrecht liegt NUR bei den beiden BeratungslehrernFrau Neuhaus und Herr Dr. Schalück und der Oberstufen-koordinatorin Frau Krämer

  35. Beratung Frau Neuhaus, Herr Dr. Schalück und Frau Krämer (im Einzelfall), sind über folgende E-Mail- Adressen erreichbar: i.neuhaus@mail.sag-bonn.de a.schalueck@mail.sag-bonn.de s.kraemer@mail.sag-bonn.de

  36. Formales 1 • Stichtage sind AUSSCHLUSSFRISTEN, das bedeutet:Wahlzettel werden spätestens zum Stichtag abgegeben. • Bei Nichteinhaltung gibt es keine Garantie auf die gewählte Belegung. • Um- und Abwahlanträge für Kurse oder Klausuren werden spätestens zum Stichtag abgegeben. Bei Nichteinhaltung der Frist werden die Anträge abgelehnt.

  37. Formales 2 • Wahlen, Umwahlen und Abwahlen sind schriftlich vorzunehmen. Liegen keine schriftlichen Mitteilungen vor, gelten diese als nicht ausgesprochen. • Wahlen, Umwahlen und Abwahlen (Ausnahme: Wahlen zu EP) gelten erst als genehmigt, wenn die Genehmigung ausdrücklich ausgesprochen, also im Mitteilungskasten ausgehängt ist.

  38. Formales 3 Entschuldigungsregelung Kernpunkte: • Anruf/Fax am Morgen des ersten Versäumnistages • schriftlicher Antrag an Oberstufenleitung (Frau Krämer) beim Versäumnis einer Klausur • Anträge auf Beurlaubung sind schriftlich an die Beratungslehrer (bis 2 Tage) bzw. an die Schulleitung (ab 3 Tage) zu richten.

  39. Formales 4 Grundsätzlich seid Ihr verpflichtet jeden Tag auf die Mitteilungsbretter: • Vertretungsplan • Informationsbrett Jahrgangsstufe G8 EP • Glaskasten Oberstufe zu schauen

  40. Laufbahn-Planungsbeispiel

  41. LuPO Schüler-Planungstool Wahlen erfolgen über LuPO. Schülerinnen und Eltern können die Laufbahn selber „durchspielen“. Im Laufe dieser Woche: E-Mail mit Erläuterungen und Anleitungen Präsentation für die Informationsveranstaltung Jgst. 9 Präsentation für die Informationsveranstaltung Jgst. 9

  42. Wahlen - Procedere E-Mail von der Schule erhalten, darin Wahldatei Link zum LuPO-Download Weitere Hinweise Präsentation für die Informationsveranstaltung Jgst. 9 Präsentation für die Informationsveranstaltung Jgst. 9 Präsentation für die Informationsveranstaltung Jgst. 9

  43. Wahlen - Procedere LuPO herunterladen und installieren LuPO-SCHÜLERVERSION starten Wahlen im Programm LuPO mit der Wahldatei durchführen Wahlen ausdrucken (als Sicherung) Präsentation für die Informationsveranstaltung Jgst. 9

  44. Lupo Planungstabelle Präsentation für die Informationsveranstaltung Jgst. 9

  45. Wahlen - Procedere Wahldatei bis spätestensFreitag, 26. April 2013, 0.00 Uhr an dieE-Mail: abi2016@mail.sag-bonn.de senden - geht automatisch aus LuPO (Beratung erfolgt NICHT unter dieser Adresse!). Präsentation für die Informationsveranstaltung Jgst. 9

  46. Wahlen - Procedere Laufbahnberatung bereits vorherdurch die Beratungslehrer möglich, vorher unbedingt die Wahldatei an o.g. Mail-Adresse senden Letzter Abgabetermin für den unterschriebenen Wahlzettel: Freitag, 26.April 2013 bei den Beratungslehrern (Briefkasten) Präsentation für die Informationsveranstaltung Jgst. 9 Präsentation für die Informationsveranstaltung Jgst. 9

  47. Zu viel Information in zu geringer Zeit? • Abhilfen • www.sag-bonn.de => Gemeinsam Lernen => Sekundarstufe II => Abi 2016 • Hier ist die Präsentation zur Ansicht hinterlegt • Fragen? Ihre Töchter können gerne mit dem ausgedruckten Laufbahnbogen zu uns zur Beratung kommen !!! Präsentation für die Informationsveranstaltung Jgst. 9

  48. Zu viel Information in zu geringer Zeit? • Support? • Bitte nicht falsch verstehen, aber technischen Support rund um LuPO können wir leider nicht anbieten, es sprengt unsere Möglichkeiten! Präsentation für die Informationsveranstaltung Jgst. 9 Präsentation für die Informationsveranstaltung Jgst. 9

  49. Ende der Präsentation Abiturzeugnis 2016

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