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Einführung in das Betreuungsrecht und die Bedeutung der Vorsorge

Einführung in das Betreuungsrecht und die Bedeutung der Vorsorge. Gesetzliche Betreuung Betreuungsverfügung Vorsorgevollmacht. Gesetzliche Betreuung. Voraussetzungen: geregelt in § 1896 BGB Eine Betreuung kann für Volljährige eingerichtet werden bei

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Einführung in das Betreuungsrecht und die Bedeutung der Vorsorge

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Presentation Transcript


  1. Einführung in das Betreuungsrecht und die Bedeutung der Vorsorge Gesetzliche Betreuung Betreuungsverfügung Vorsorgevollmacht

  2. Amtsgericht Schlüchtern Gesetzliche Betreuung • Voraussetzungen: geregelt in § 1896 BGB • Eine Betreuung kann für Volljährige eingerichtet werden bei • Psychischer Krankheit z.B. Schizophrenie • Körperlicher Behinderung z.B. Lähmung, Aphasie • Geistiger Behinderung z.B. Down-Syndrom • Seelischer Behinderung z.B. Demenz • und wenn der Betroffene infolge der Krankheit bzw. Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen kann

  3. Amtsgericht Schlüchtern Gesetzliche Betreuung • Grundsatz der Erforderlichkeit: • Ein Betreuer darf nur für solche Aufgaben bestellt werden, die der Betroffene nicht selbst regeln kann oder für die dem Betroffenen andere Hilfemöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen • Bestellung des Betreuers für bestimmte Aufgaben • Gesundheitssorge • Aufenthaltsbestimmung • Vermögenssorge • Vertretung gegenüber Behörden

  4. Amtsgericht Schlüchtern Gesetzliche Betreuung • Subsidiarität der Betreuung: • Eine Vorsorgevollmacht geht der Betreuung vor und macht sie überflüssig • Grundsatz der Freiwilligkeit: • Eine Betreuung darf nicht gegen den Willen des Betroffenen eingerichtet werden. • Ausnahme: Der Betroffene kann aufgrund seiner Erkrankung bzw. Behinderung keinen freien (d.h. von der Krankheit oder Behinderung unbeeinflussten) Willen bilden

  5. Amtsgericht Schlüchtern Gesetzliche Betreuung • Auswahl des Betreuers (§ 1897 BGB) • natürliche Person, in der Regel nahe Angehörige • Wunsch des Betroffenen ist maßgeblich • Interessenkonflikte sind zu berücksichtigen • ehrenamtlicher Betreuer vor Berufsbetreuer • Betreuervorschlag der Betreuungsstelle • Mitarbeiter von Einrichtungen sollen nicht bestellt werden

  6. Amtsgericht Schlüchtern Gesetzliche Betreuung • Stellung und Pflichten des Betreuers • Der Betreuer ist der Stellvertreter des Betroffenen (§ 1902 BGB) • Er muss in seinem Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betroffenen regeln • Der Betreuer muss die das Wohl und die Wünsche des Betroffenen berücksichtigen und mit ihm seine Handlungen besprechen • Durch die Einrichtung der Betreuung wird der Betroffene nicht geschäftsunfähig. Er darf seine Angelegenheiten auch selbst regeln • Ausnahme: Einwilligungsvorbehalt (§ 1903 BGB)

  7. Amtsgericht Schlüchtern Gesetzliche Betreuung • Verfahren der Betreuerbestellung: • Antrag des Betroffenen oder • Anregung eines Angehörigen, des Krankenhauses oder jedes Dritten • Prüfung der medizinischen Voraussetzungen durch Einholung des Gutachtens eines Arztes • Persönliche Anhörung des Betroffenen durch den Richter • Sozialbericht der Betreuungsstelle mit Betreuervorschlag

  8. Amtsgericht Schlüchtern Gesetzliche Betreuung • Entscheidung des Vormundschaftsgerichtes • Der Vormundschaftsrichter entscheidet durch Beschluss mit Begründung • Beschluss wird wirksam durch Zustellung an den Betreuer; • bei Eilbedürftigkeit ist die Anordnung der sofortigen Wirksamkeit möglich • Richter entscheidet über Bestellung des Betreuers, Erweiterung oder Einschränkung des Aufgabenkreises, Verlängerung oder Aufhebung der Betreuung, Betreuerwechsel, Einwilligungsvorbehalt

  9. Amtsgericht Schlüchtern Gesetzliche Betreuung • Vormundschaftsgerichtliche Genehmigungen sind erforderlich bei • ärztlichen Maßnahmen (§ 1904 BGB) z.B. Amputationen • Sterilisation (§ 1905 BGB) • Unterbringung (§ 1906 Abs. 1 BGB) in der geschlossenen Psychiatrie oder einer beschützenden Abteilung eines Pflegeheims • unterbringungsähnlichen Maßnahmen (§ 1906 Abs. 4 BGB) • z. B. Bettgitter, Bauchgurt, Sitzhose, sedierende Medikation

  10. Amtsgericht Schlüchtern Gesetzliche Betreuung • Aufsicht und Beratung des Betreuers durch das Vormundschaftsgericht • Verpflichtung des Betreuers • Vermögensverzeichnis • Jahresbericht • Rechnungslegung • vormundschaftsgerichtliche Genehmigungen von Wohnungskündigung, Geldanlagen, Grundstücksgeschäften, Verfügungen über größere Geldbeträge

  11. Amtsgericht Schlüchtern Vorsorgevollmacht • Wer kann eine Vorsorgevollmacht verfassen? • Jeder Erwachsene solange er bei klarem Verstand ist • fakultativ: vom Hausarzt die Geschäftsfähigkeit schriftlich auf Verfügung oder durch Attest bestätigen lassen • Zweck: Eine gesetzliche Betreuung soll vermieden werden • Aber: auch ein Bevollmächtigter braucht eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes für ärztliche Maßnahmen (§ 1904 BGB), Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen (§ 1906 BGB).

  12. Amtsgericht Schlüchtern Vorsorgevollmacht • Form: Grundsätzlich formfrei, aber Schriftform ist schon wegen Beweisfunktion dringend anzuraten. • Beglaubigung der Unterschrift bei Ortsgericht oder Betreuungsstelle • Notarielle Form ist zwingend bei Grundstücksgeschäften und ratsam, wenn der Vollmachtgeber Grundstücke und viel Vermögen besitzt • Banken wollen Vollmachten auf eigenen Formularen.

  13. Amtsgericht Schlüchtern Vorsorgevollmacht • Bei der Bevollmächtigung zu Entscheidungen über ärztliche Maßnahmen (§ 1904 BGB), die Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen (§ 1906 BGB) muss die Vollmacht schriftlich erteilt sein und die Maßnahmen müssen ausdrücklich benannt sein

  14. Amtsgericht Schlüchtern Vorsorgevollmacht • Inhalt: • Wirksamkeit nicht an Bedingungen knüpfen wie z. B. Amtsarzt muss in Gutachten Geschäftsunfähigkeit feststellen • Im Innenverhältnis klare Bestimmungen an den Bevollmächtigten, wann er von der Vollmacht Gebrauch machen soll • Evtl. mehrere Bevollmächtigte oder Kontrollbetreuer benennen • Wirksamkeit auch nach Eintritt der Geschäftsunfähigkeit und über den Tod hinaus (wegen Regelung der Bestattung, Wohnungsauflösung)

  15. Amtsgericht Schlüchtern Vorsorgevollmacht • Einzelne Aufgabenbereiche möglichst genau benennen ähnlich wie der Aufgabenkreis im Betreuungsbeschluss • Bevollmächtigten mit vollem Namen, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Handynummer, Verwandtschaftsgrad benennen damit er vom Krankenhaus und vom Gericht schnell erreicht werden kann • Ersatzbevollmächtigten benennen (für den Fall der Verhinderung, des Versterbens oder der Unlust des Bevollmächtigten)

  16. Amtsgericht Schlüchtern Vorsorgevollmacht •   Gemeinschaftliche Vertretung, gegenseitige Vertretung regeln • Befreiung von Vertretungsverbot bei Insichgeschäft nach § 181 BGB • Recht zur Unterbevollmächtigung • Fakultativ: Anweisungen an den Bevollmächtigten

  17. Amtsgericht Schlüchtern Vorsorgevollmacht • Aufbewahren: • dem Bevollmächtigten das Original geben • Kopien in mehrfacher Ausfertigung zu Hause, beim Hausarzt oder bei Rechtsanwalt hinterlegen •   beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen • beim Vormundschaftsgericht hinterlegen • Kontrolle und Haftung des Bevollmächtigten • Nachteil: Keine Kontrolle durch Vormundschaftsgericht, Bevollmächtigter haftet privat

  18. Amtsgericht Schlüchtern Betreuungsverfügung • Zweck: Vorschlag eines Wunschbetreuers • Gericht ist an Vorschlag gebunden solange das nicht dem Wohl des Betroffenen widerspricht oder der vorgeschlagene Betreuer ablehnt • Form: schriftlich; fakultativ: Anweisungen an den künftigen Betreuer • Aufbewahren: Verfügung beim Vormundschaftsgericht hinterlegen und Wunschbetreuer informieren • Folgen: Reguläres Betreuungsverfahren wird vom Amtsgericht durchgeführt, Betreuer wird kontrolliert und vergütet bzw. erhält Aufwandspauschale

  19. Amtsgericht Schlüchtern Patientenverfügung • Zweck: Anweisungen an Ärzte und Betreuer/Bevollmächtigte dazu, wie man medizinisch behandelt werden will, wenn man seinen Willen selbst nicht mehr äußern kann • Form: keine gesetzlich normierten Formvorschriften, • aber wegen Beweisbarkeit sollte die Verfügung grundsätzlich schriftlich niedergelegt werden

  20. Amtsgericht Schlüchtern Patientenverfügung • Inhalt: • Lebens- und Krankheitssituation schildern • Wertvorstellungen, religiöse Anschauung und Einstellung zu Leben, Krankheit und Tod schildern • Personen benennen, die dies bezeugen können • Handlungsanweisung an Ärzte und Betreuer zum Umgang mit bestimmten medizinischen Maßnahmen (z. B. PEG-Sonde, Beatmung, Dialyse, Schmerztherapie) • Was soll gemacht werden? • Was und unter welchen Umständen soll unterlassen werden?

  21. Amtsgericht Schlüchtern Patientenverfügung • Aufbewahren: zu Hause, beim Hausarzt, beim Betreuer/Bevollmächtigtem • Folgen: Arzt, Pflegepersonal, Betreuer, Bevollmächtigter müssen sich an diese Anweisungen halten • Ausnahmen: Anweisungen verstoßen gegen das Wohl oder den später geäußerten Willen des Betroffenen oder das Gesetz (keine aktive Sterbehilfe)

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