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Folgen der Regulierung für Stadtwerke, private Weiterverteiler und deren Eigentümer Gespräch im Bayerischen Landtag am 15.02.2007. Kostenbestandteile je kWh für Haushaltskunden mit 3.500 kWh/a am Beispiel der Stadtwerke Straubing. 2006. voraussichtl. 2007.

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Presentation Transcript


  1. Folgen der Regulierung für Stadtwerke, private Weiterverteiler und deren EigentümerGespräch im Bayerischen Landtag am 15.02.2007 Helmut Kruczek

  2. Kostenbestandteile je kWh für Haushaltskunden mit 3.500 kWh/a am Beispiel der Stadtwerke Straubing 2006 voraussichtl. 2007 Helmut Kruczek

  3. Staatsquote und StrompreisStaatlich verursachte Belastung der Stromkunden seit 1998 um mehr als das Fünffache gestiegen! 1998 2,3 Mrd. Euro 2006 12,4 Mrd. EuroMehrwertsteuererhöhung zum 01.01.2007 führt zu weiterem Anstieg der Staatsquote auf ca. 42%!Liberalisierung wurde von den Regierungen zur Erhöhung von Steuern und Abgaben genutzt Helmut Kruczek

  4. Zusätzliche neue staatliche Belastungen(Bruttowerte, da hierauf USt anfällt!)01.04.1999 Stromsteuergesetz (2,44 ct/kWh)01.04.2000 Erneuerbare-Energien- Gesetz (1,11 ct/kWh)18.05.2000 Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (0,35 ct/kWh) ? Ausstieg aus der Steinkohleförderung ( ? ct/kWh) Ramsauer-Vorschlag! Helmut Kruczek

  5. Entwicklung der Bezugspreise Weiterverteiler müssen inzwischen zu Börsen-preisen kaufen Integrierte Konzerne haben dagegen erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten (Transferpreise) Börse führte zu eklatanten Preissteigerungen (Grenzpreisargument, Spekulation, mögliche Einpreisung CO 2 Zertifikate) Börsenpreise haben sich deshalb weit von dentatsächlichen Produktionskosten entfernt Helmut Kruczek

  6. Netznutzungsentgelte nach StromNEVErstmalige Beantragung der Netzentgelte Strom zum 31.10.2005 Hier bereits gravierende umsetzungsbedingte, aber auch konzeptionelle Probleme (Startwert!) erkennbarAm 07.03.2006einseitige, rechtlich bedenkliche Inter-pretation der StromNEV durch BNA und Länder nur zu Lasten der NetzbetreiberErheblicher Kostenaufwand für das bisherige Verfahren Helmut Kruczek

  7. System der Anreizregulierung ab 2009Offensichtliche konzeptionelle Fehler Aufwands- und Aktivierungsproblem zwar endlich auch von der BNA anerkannt, es wird aber nicht reagiertProblem besteht aber auch bei StromNEV mit zum Teilverheerenden Auswirkungen bei betroffenen Unter-nehmenDies ist auch ein maßgeblicher Grund für die deutliche Spreizung der bisher genehmigten Netzentgelte Helmut Kruczek

  8. Fehler im Konzept der AnreizregulierungOrientierung am sog. Klassenbesten wird für viele Stadt-werke und private Weiterverteiler das Aus bedeutenVorgabe eines allg. Effizienzfaktors im Netzbereich in Höhe von 1,5 bis 2 % überdem normalen Produktivitäts-fortschritt pro Jahr ist absolut realitätsfremdEs gibt hier keinen nennenswerten techn. Fortschritt, sodass sich diese Vorgabe, wenn überhaupt, nur über massiven Personalabbau und Minimierung der Netz-investitionen erreichen lässt Helmut Kruczek

  9. Angriff der Konzerne auf die WeiterverteilerKeine Reaktion auf Angebote wie „E-wie einfach“ möglich, da jede Senkung im Tarif aufgrund größerer Kapitalkraft wieder unterboten wird (Vernichtungsunterbietung)Konzerne setzen hier die Erzeugergewinne gezielt im Vertrieb zur „Strukturbereinigung“ einVorlieferanten unterbieten damit ihre Weiterverteiler(prize squeezing)Politik begrüßt diesen „Wettbewerb“ ??? Helmut Kruczek

  10. Aktuelle Genehmigungspraxis durch Bay. BehördenBei der Tarifgenehmigung werden die Strombezugskostenauf den durchschnittlichen Bezugspreis in Bayern für 2007 zzgl.10 % begrenzt (5,874 ct/kWh)In diese Durchschnittsbildung gehen aber auch die großen Versorger wie E.ON, N-ergie oder LEW ein! Hat ein Unternehmen tatsächlich teuerer eingekauft, wie zum Beispiel die SW Straubing, wird es gezwungen, zu einem nicht mehr kostendeckenden Preis zu liefernDas ist behördlich erzwungene und politisch sanktionierte Existenzgefährdung der Weiterverteiler Helmut Kruczek

  11. Tarifpreisgenehmigung gemäß BTOEltV nicht mit dem EnWG 2005 vereinbar – gesetzessystematischer Fehler! Widerspricht auch den tatsächlichen Verhältnissen im Markt (z.B. für Lieferantenwechsel genügt Unterschrift) Wechselraten sind kein brauchbarer Indikator für einenfunktionierenden Wettbewerb (vgl. z.B. Markentreue der Automobilkäufer)Bayer. Wirtschaftsministerium zwingt die Unternehmen zu einer, nach EnWG 2005 unzulässigen, Quersubven-tionierung des Vertriebs durch das Netz Helmut Kruczek

  12. Folgen für die Unternehmen Reduzierung der Netzerlöse schlägt mit Hebelwirkung auf das Ergebnis durch, da sich die tatsächlichen Kosten nicht kurzfristig und in diesem Maß anpassen lassen Die Genehmigungspraxis in Bayern und die aktuelle Dumpingstrategie der Konzerne verhindern, dass die überzogenen Bezugskosten im Tarif weitergegeben werden können Dies führt zum Ausscheiden der Weiterverteiler aus dem Energievertrieb an Letztverbraucher Helmut Kruczek

  13. Folgen für den kommunalen EigentümerKommunen werden ihr Angebot im ÖPNV oder im Bäderbereich, gar nicht oder nur noch auf geringerem Niveau erhalten könnenErlöseinbruch erhöht den Verkaufsdruck Regulierung führt zu einer staatlich gesteuerten Netzbewirtschaftung mit zwangsläufiger Unternehmenskonzentration Die drastisch reduzierten Ertragswerte der Netze führen dann zu erheblichen Verlusten bei den Eigentümern im Fall der Notverkaufs Helmut Kruczek

  14. Folgen für den WettbewerbNetzbetrieb wird durch diese Art der Regulierung technisch, personell und von der Rendite her ausgezehrtKonzentration wird sich somit auch im Verteilnetz-bereich drastisch erhöhen(kontrollfreie Übernahme von Netzen bis 10 Mio. Euro Umsatz z.B. durch Gazprom, Fusion, privat equity-Fonds, Insolvenz) Wettbewerbswirkung reduzierter Netzentgelte wird überschätzt ( Erfahrungen aus GB, NL, S und A) Einstieg in dezentrale Erzeugung bzw. Beteiligung an Kraftwerken, wie angeblich politisch gewünscht, ist aufgrund fehlender Finanzmittel in Zukunft unmöglich Helmut Kruczek

  15. Forderungen an Politik und BehördenPolitik muss sich viel intensiver als bisher mit den wettbewerblichen und strukturellen Auswirkungen der Regulierung beschäftigenDie echten Strombezugskosten müssen bei der Tarifge-nehmigung 2007 akzeptiert werden Aufwands- und Aktivierungsprobleme müssen bereits bei der StromNEV gelöst werdenNetzeinbringungen zu Buchwerten, Netzkäufe und Netz-pacht sind angemessen im Verfahren zu berücksichtigen Helmut Kruczek

  16. Regulierung mit Augenmaß ?Bayern bleibt bisher für diese Motto den Nachweis schuldig, denn der Rückzug von nicht haltbaren Positionen (GewSt, Rückwirkung) ist kein echtes EntgegenkommenWenn die Staatsregierung tatsächlich den absehbaren Strukturwandel in der Versorgungswirtschaft nicht will, muss sich das endlich auch in konkretes Handeln umsetzen Helmut Kruczek

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