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Wege öffnen!

Agentur Barrierefrei NRW „Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen an Gebäuden, Kreuzungen und Haltestellen“ Architekt Dipl.-Ing. Martin Philippi Sachverständiger für barrierefreies Bauen. Wege öffnen!. Reg.-Nr. PZ-FP-025. Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden.

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Presentation Transcript


  1. Agentur Barrierefrei NRW „Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen an Gebäuden, Kreuzungen und Haltestellen“ Architekt Dipl.-Ing. Martin Philippi Sachverständiger für barrierefreies Bauen Wege öffnen! Reg.-Nr. PZ-FP-025

  2. Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden

  3. Sehbehinderte / blinde Besucher: Orientierungshilfen zum Gebäudeeingang • Taktiles Aufmerksamkeitsfeld auf dem Gehweg • Taktile Hinweisschilder

  4. Sehbehinderte / blinde Besucher: Taktile und visuelle Informationen im Außen- und Innenbereich Schild außen vor dem Eingang Übersichtsplan Bilder: Veranstaltungszentrum „Der kleine Prinz“ in Duisburg

  5. Sehbehinderte / blinde Besucher: Wegweiser innerhalb des Gebäudes • Bodenindikator zum Empfangstresen • Info-Säule und Übersichtsplan

  6. Gehörlose, ertaubte, schwerhörige Besucher: Empfangstresen, Service-Point • Ausstattung mit einer mobilen Induktionsschleife Bild: agentur barrierefrei NRW

  7. Besucher mit körperlichen Einschränkungen / Rollstuhlnutzer: Automatische Türöffner Aufmerksamkeitsfelder vor automatischen Türen

  8. Besucher mit körperlichen Einschränkungen / Rollstuhlnutzer: Rampe mit beidseitigem Handlauf in unterschiedlichen Höhen Verlängerung des Handlaufs um 30cm Bodenbelag

  9. Besucher mit körperlichen Einschränkungen / Rollstuhlnutzer: geeignete Möblierung Stühle mit Armlehnen Tische und Rednerpult für Rollstuhlnutzer Bilder: Veranstaltungszentrum „Der kleine Prinz“

  10. Veranstaltungen: Einsatz von Induktions-, Infrarot oder FM-Anlagen Einsatz von Gebärden- und/oder Schriftdolmetschern

  11. Aufzüge: nach DIN EN 81-70 optische Rückmeldung

  12. Treppen: Kontrastreiche Markierung der Treppenstufen Aufmerksamkeitsfeld vor der untersten und obersten Treppenstufe Treppenhandlauf

  13. Behinderten-WC: • Raumspartür und Zuziehstange

  14. Sehbehinderte / blinde Besucher: Taktile und visuelle Raumbeschilderung Pyramidenschrift Brailleschrift Symbol Bild: Veranstaltungszentrum „Der kleine Prinz“

  15. Behinderten-WC: Bewegungsflächen und Stützgriffe Kontrastreiche Gestaltung der Sanitärobjekte

  16. Behinderten-WC: Anordnung der Sanitärobjekte einfach zu bedienen für Menschen mit körperlichen Einschränkungen

  17. Sanitärraum: Pflegeliege, Wickelplatz und integrierte Sitzdusche

  18. Notfallmaßnahmen: Blitzalarmierung z.B. in Hotelzimmern und im Bad In öffentlichen Gebäuden in den Toiletten Rettungswegweiser auch in taktiler Form in Greifhöhe

  19. DIN-Normen für Barrierefreiheit DIN 18040-1, Barrierefreies Bauen - Öffentliche Gebäude DIN18040-2, Barrierefreies Bauen – Wohnungen DIN18024-1, Barrierefreies Bauen - Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen DIN32975, Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung EDIN32984, Bodenindikatoren im öffentlichen Verkehrsraum DINEN81-70, Aufzüge für Personen mit Behinderungen

  20. Abbildung Quelle: www.din18040.de

  21. Barrierefreiheit im öffentlichen Raum (gemäß Leitfaden Straßen NRW) Richtungsfeld Bild: Leitfaden Straßen NRW

  22. Aufmerksamkeitsstreifen Begleitstreifen Richtungsfeld Distanzstreifen „Warnfeld“ Bild: Leitfaden Straßen NRW

  23. Querungsstelle in einer Kurve Richtungsfeld Bild: Leitfaden Straßen NRW

  24. Anforderungen an Bodenindikatoren mit allen Langstockspitzen gut zu ertasten möglichst mit den Füßen wahrnehmbar Bild: Leitfaden Straßen NRW

  25. Lichtsignalanlagen Bild: Leitfaden Straßen NRW

  26. Barrieren auf dem Gehweg: Außengastronomie oder Geschäftsauslagen Bild: Leitfaden Straßen NRW

  27. Bushaltestellen Auffangstreifen: Rippenausrichtung parallel zur Bushaltestellen-Bordkante Aufmerksamkeitsfeld: Noppenplatten Bild: Leitfaden Straßen NRW

  28. Bushaltestellen Bild: Leitfaden Straßen NRW

  29. Bushaltestelle Einstiegsfeld (nach E DIN 32984:2010-02) Bushaltestelle in Dortmund, Bild: agentur barrierefrei NRW

  30. Einstiegsfeld und Warnfeld Quelle: Ingenieurbüro - Barrierefreies Planen und Bauen Fulda, Dipl.-Ing. Wendelin Mühr

  31. Kreisverkehr • Geschlossene Leitsysteme • Innerorts Fußgängerüberwege • Querungsstelle und Kreisrand mind. 5m Abstand • Trenninseln als Querungshilfen • Keine Bordabsenkung unter 4cm außerhalb der Querungsstelle • Begrünter Trennstreifen zw. Fahrbahn und Verkehrsfläche für Fahrradfahrer u./o. Fußgänger Bild: Leitfaden Straßen NRW

  32. Im Internet finden Sie uns unter: www.ab-nrw.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wege öffnen!

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