1 / 86

Herzlich Willkommen! 5. H.S.F. - Finanz-Forum 10. November 2004 Schloss Bedburg

Herzlich Willkommen! 5. H.S.F. - Finanz-Forum 10. November 2004 Schloss Bedburg. Agenda Begrüßung / Einführung Hartz IV Alterseinkünftegesetz AEG Pause Sauren / Herr Graff Gesellschaft Defensive / Offensive Anlagen . Das Leben bis 65 20 Jahre Schule und Arbeit 21 Jahre geschlafen

cicily
Download Presentation

Herzlich Willkommen! 5. H.S.F. - Finanz-Forum 10. November 2004 Schloss Bedburg

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Herzlich Willkommen!5. H.S.F. - Finanz-Forum10. November 2004Schloss Bedburg

  2. Agenda Begrüßung / Einführung Hartz IV Alterseinkünftegesetz AEG Pause Sauren / Herr Graff Gesellschaft Defensive / Offensive Anlagen

  3. Das Leben bis 65 20 Jahre Schule und Arbeit 21 Jahre geschlafen 12 Jahre Fernsehen 12 Jahre Zeit für Aktivitäten (Lesen, Sport, Bildung, Urlaub usw.)

  4. 12 Jahre Fernsehen /Einschaltquoten Sendung Zuschauer Big Brother 4,00 Mio. Dschungel 5,50 Mio. WiSo 3,00 Mio.

  5. 80 % der Deutschen haben im letzten Jahr kein Buch gelesen

  6. 80 % der Deutschen haben im letzten Jahr kein Buch gelesen 85 % der Deutschen würden nie ein Buch über Finanzplanung bzw. Vermögensanlagen lesen

  7. 80 % der Deutschen haben im letzten Jahr kein Buch gelesen 85 % der Deutschen würden nie ein Buch über Finanzplanung bzw. Vermögensanlagen lesen 92 % der Deutschen würden kein Seminar für Finanzplanung besuchen!

  8. 80 % der Deutschen haben im letzten Jahr kein Buch gelesen 85 % der Deutschen würden nie ein Buch über Finanzplanung bzw. Vermögensanlagen lesen 92 % der Deutschen würden kein Seminar für Finanzplanung besuchen! 95 % wünschen, dass es ihnen besser geht.

  9. 80 % der Deutschen haben im letzten Jahr kein Buch gelesen 85 % der Deutschen würden nie ein Buch über Finanzplanung bzw. Vermögensanlagen lesen 92 % der Deutschen würden kein Seminar für Finanzplanung besuchen! 95 % wünschen, dass es ihnen besser geht. 95 % halten an alten Rezepten fest

  10. Warum wurde in der Börseneuphorie investiert? 1998 – 2000

  11. Warum wurde in der Börseneuphorie investiert? 1998 – 2000 52 % weil im Umfeld davon gesprochen wurde

  12. Warum wurde in der Börseneuphorie investiert? 1998 – 2000 52 % weil im Umfeld davon gesprochen wurde 35 % weil die Bank es empfohlen hat

  13. Warum wurde in der Börseneuphorie investiert? 1998 – 2000 52 % weil im Umfeld davon gesprochen wurde 35 % weil die Bank es empfohlen hat 10 % weil sie etwas probieren wollten

  14. Warum wurde in der Börseneuphorie investiert? 1998 – 2000 52 % weil im Umfeld davon gesprochen wurde 35 % weil die Bank es empfohlen hat 10 % weil sie etwas probieren wollten 3 % weil sie sich informierten!

  15. Wieviel Prozent der Deutschen wissen nicht , worum es sich beim DAX handelt? A 20 % B 35 % C 65 % D 75 %

  16. Wieviel Prozent der Deutschen wissen nicht , worum es sich beim DAX handelt? C 65 % D 75 %

  17. Wieviel Prozent der Deutschen wissen nicht , worum es sich beim DAX handelt? A 20 % B 35 % C 65 % D 75 %

  18. Eine Investition in Wissen bringt die besten Zinsen! (Benjamin Franklin)

  19. Hartz IV

  20. Hartz-IV: Schaubilder Die alte Regelung: Arbeitslosengeld Höhe: 60% bzw. 67% (mit mindestens 1 Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens Bezugsdauer: 6 Monate bis zu 32 Monate Je nach Versicherungsdauer (mind. 12 Monate) und Lebensalter Aus Versicherungsbeiträgen finanziert

  21. Hartz-IV: Schaubilder Die alte Regelung: Arbeitslosengeld Höhe: 60% bzw. 67% (mit mindestens 1 Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens Bezugsdauer: 6 Monate bis zu 32 Monate Je nach Versicherungsdauer (mind. 12 Monate) und Lebensalter Arbeitslosenhilfe Höhe 53% bzw. 57% (mit mindestens 1Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens Bezugsdauer (bei Bedürftigkeit): unbefristet bis zur erneuten Arbeitsaufnahme oder bis zum 65. Lebensjahr Aus Versicherungsbeiträgen finanziert Aus Steuern finanziert

  22. Hartz-IV: Schaubilder Die alte Regelung: Arbeitslosengeld Höhe: 60% bzw. 67% (mit mindestens 1 Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens Bezugsdauer: 6 Monate bis zu 32 Monate Je nach Versicherungsdauer (mind. 12 Monate) und Lebensalter Arbeitslosenhilfe Höhe 53% bzw. 57% (mit mindestens 1Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens Bezugsdauer (bei Bedürftigkeit): unbefristet bis zur erneuten Arbeitsaufnahme oder bis zum 65. Lebensjahr Aus Versicherungsbeiträgen finanziert Aus Steuern finanziert Sozialhilfe(steuerfinanziert) Regelsatz Haushaltsvorstand 291 Euro (Durchschnitt) Weitere Haushaltsangehörige (146 bis 233 Euro nach Alter gestaffelt)

  23. Hartz-IV: Schaubilder Die alte Regelung: Arbeitslosengeld Höhe: 60% bzw. 67% (mit mindestens 1 Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens Bezugsdauer: 6 Monate bis zu 32 Monate Je nach Versicherungsdauer (mind. 12 Monate) und Lebensalter Arbeitslosenhilfe Höhe 53% bzw. 57% (mit mindestens 1Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens Bezugsdauer (bei Bedürftigkeit): unbefristet bis zur erneuten Arbeitsaufnahme oder bis zum 65. Lebensjahr Aus Versicherungsbeiträgen finanziert Aus Steuern finanziert Sozialhilfe(steuerfinanziert) Regelsatz Haushaltsvorstand 291 Euro (Durchschnitt) Weitere Haushaltsangehörige (146 bis 233 Euro nach Alter gestaffelt) Die neue Regelung: Arbeitslosengeld I Höhe: 60% bzw. 67%(mit mindestens 1 Kind) des letztendurchschnittlichen Nettoeinkommens Bezugsdauer: Arbeitnehmer über 55 : bis zu 18 Monate Arbeitnehmer unter 55 : 6 – 12 Monate Vertrauensschutz: Die alte Regelung gilt bis zum 31.01.2006 Aus Versicherungsbeiträgen finanziert

  24. Hartz-IV: Schaubilder Die alte Regelung: Arbeitslosengeld Höhe: 60% bzw. 67% (mit mindestens 1 Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens Bezugsdauer: 6 Monate bis zu 32 Monate Je nach Versicherungsdauer (mind. 12 Monate) und Lebensalter Arbeitslosenhilfe Höhe 53% bzw. 57% (mit mindestens 1Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens Bezugsdauer (bei Bedürftigkeit): unbefristet bis zur erneuten Arbeitsaufnahme oder bis zum 65. Lebensjahr Aus Versicherungsbeiträgen finanziert Aus Steuern finanziert Sozialhilfe(steuerfinanziert) Regelsatz Haushaltsvorstand 291 Euro (Durchschnitt) Weitere Haushaltsangehörige (146 bis 233 Euro nach Alter gestaffelt) Die neue Regelung: Arbeitslosengeld I Höhe: 60% bzw. 67%(mit mindestens 1 Kind) des letztendurchschnittlichen Nettoeinkommens Bezugsdauer: Arbeitnehmer über 55 : bis zu 18 Monate Arbeitnehmer unter 55 : 6 – 12 Monate Vertrauensschutz: Die alte Regelung gilt bis zum 31.01.2006 Arbeitslosengeld II Höhe: 345 (331) Euro West (Ost) für Alleinstehende, Zuschläge für bedürftige Partner und Kinder (plus Zusatzleistungen) Bezugsdauer (bei Bedürftigkeit): unbefristet bis zur erneuten Arbeitsaufnahme oder bis zum 65. Lebensjahr Zuschläge beim Übergang vom Arbeitslosengeld auf Arbeitslosengeld II Aus Versicherungsbeiträgen finanziert Aus Steuern finanziert

  25. Hartz-IV: Schaubilder Die alte Regelung: Arbeitslosengeld Höhe: 60% bzw. 67% (mit mindestens 1 Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens Bezugsdauer: 6 Monate bis zu 32 Monate Je nach Versicherungsdauer (mind. 12 Monate) und Lebensalter Arbeitslosenhilfe Höhe 53% bzw. 57% (mit mindestens 1Kind) des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens Bezugsdauer (bei Bedürftigkeit): unbefristet bis zur erneuten Arbeitsaufnahme oder bis zum 65. Lebensjahr Aus Versicherungsbeiträgen finanziert Aus Steuern finanziert Sozialhilfe(steuerfinanziert) Regelsatz Haushaltsvorstand 291 Euro (Durchschnitt) Weitere Haushaltsangehörige (146 bis 233 Euro nach Alter gestaffelt) Die neue Regelung: Arbeitslosengeld I Höhe: 60% bzw. 67%(mit mindestens 1 Kind) des letztendurchschnittlichen Nettoeinkommens Bezugsdauer: Arbeitnehmer über 55 : bis zu 18 Monate Arbeitnehmer unter 55 : 6 – 12 Monate Vertrauensschutz: Die alte Regelung gilt bis zum 31.01.2006 Arbeitslosengeld II Höhe: 345 (331) Euro West (Ost) für Alleinstehende, Zuschläge für bedürftige Partner und Kinder (plus Zusatzleistungen) Bezugsdauer (bei Bedürftigkeit): unbefristet bis zur erneuten Arbeitsaufnahme oder bis zum 65. Lebensjahr Zuschläge beim Übergang vom Arbeitslosengeld auf Arbeitslosengeld II Aus Versicherungsbeiträgen finanziert Aus Steuern finanziert Sozialgeld (steuerfinanziert) gestaffelte Regelsätze, orientiert am Arbeitslosengeld II

  26. Hartz-IV: Schaubilder Leistungen nach der neuen Grundsicherung

  27. Hartz-IV: Schaubilder Leistungen nach der neuen Grundsicherung Zusätzliche Leistungen: • Leistungen für Miete und Heizung, • Mehrbedarf bei Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung, • Leistungen für einmalige, nicht von der Regelleistung umfasste Bedarfe: Erstausstattungen für Bekleidung • (auch bei Schwangerschaften und Geburt) für die Wohnung einschl. Haushaltsgeräte sowie mehrtägige • Klassenfahrten im Rahmen der schuldrechtlichen Bestimmungen • - Für Bezieher von Arbeitslosengeld II die zu zahlenden Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und • Rentenversicherung • Für Bezieher von Sozialgeld in der Regel Kranken- und Pflegeversicherungsschutz als Familienversicherte

  28. Hartz-IV: Schaubilder Zuschläge zum Arbeitslosengeld Beim Übergang von Arbeitslosengeld auf´s Arbeitslosengeld II gibt es für die Berechtigten im ersten Jahr einen monatlichen Zuschlag von bis zu 160 Euro, im zweiten Jahr 80 Euro. Für jedes Kind gibt es im ersten Jahr 60 Euro monatlich, im zweiten Jahr 30 Euro. Zuschlag pro Erwachsenen Zuschlag pro Kind max. 160 Euro max. 80 Euro max. 60 Euro 30 Euro 1. Jahr 2. Jahr 1. Jahr 2. Jahr

  29. Hartz-IV: Schaubilder Rechenbeispiele (alte Bundesländer):

  30. Hartz-IV: Schaubilder Rechenbeispiele (alte Bundesländer): Alleinlebende/r, früheres Bruttoeinkommen: 1.500 €

  31. Hartz-IV: Schaubilder Rechenbeispiele (alte Bundesländer): Alleinlebende/r, früheres Bruttoeinkommen: 1.500 € Regelleistung ALG II Unterkunft und Heizung Berechnung Zuschläge Befristeter Zuschlag im ersten Jahr Befristeter Zuschlag im zweiten Jahr Haushaltseinkommen Im ersten Jahr Im zweiten Jahr Ab dem dritten Jahr : 345 € : 317 € : 31 € : 16 € : 693 € : 678 € : 662 € Zum Vergleich: frühere Arbeitslosenhilfe und Wohngeld nach alter Regelung: 659 €

  32. Hartz-IV: Schaubilder Rechenbeispiele (alte Bundesländer): Alleinlebende/r, früheres Bruttoeinkommen: 1.500 € Regelleistung ALG II Unterkunft und Heizung Berechnung Zuschläge Befristeter Zuschlag im ersten Jahr Befristeter Zuschlag im zweiten Jahr Haushaltseinkommen Im ersten Jahr Im zweiten Jahr Ab dem dritten Jahr : 345 € : 317 € : 31 € : 16 € : 693 € : 678 € : 662 € Zum Vergleich: frühere Arbeitslosenhilfe und Wohngeld nach alter Regelung: 659 € (Ehe-)Paar, 2 Kinder (4 und 12 Jahre), früheres Bruttoeinkommen: 3.000 €

  33. Hartz-IV: Schaubilder Rechenbeispiele (alte Bundesländer): Alleinlebende/r, früheres Bruttoeinkommen: 1.500 € Regelleistung ALG II Unterkunft und Heizung Berechnung Zuschläge Befristeter Zuschlag im ersten Jahr Befristeter Zuschlag im zweiten Jahr Haushaltseinkommen Im ersten Jahr Im zweiten Jahr Ab dem dritten Jahr : 345 € : 317 € : 31 € : 16 € : 693 € : 678 € : 662 € Zum Vergleich: frühere Arbeitslosenhilfe und Wohngeld nach alter Regelung: 659 € (Ehe-)Paar, 2 Kinder (4 und 12 Jahre), früheres Bruttoeinkommen: 3.000 € Regelleistung bei Partnerschaft Regelleistung bei Partnerschaft Regelleistung bei Kind Regelleistung bei Kind Unterkunft und Heizung : 311 € : 311 € : 207 € : 207 € : 538 € Zusätzliches anzurechnendes Einkommen Kindergeld Berechnung Zuschläge Befristeter Zuschlag im ersten Jahr Befristeter Zuschlag im zweiten Jahr : 308 € : 165 € : 83 €

  34. Hartz-IV: Schaubilder Rechenbeispiele (alte Bundesländer): Alleinlebende/r, früheres Bruttoeinkommen: 1.500 € Regelleistung ALG II Unterkunft und Heizung Berechnung Zuschläge Befristeter Zuschlag im ersten Jahr Befristeter Zuschlag im zweiten Jahr Haushaltseinkommen Im ersten Jahr Im zweiten Jahr Ab dem dritten Jahr : 345 € : 317 € : 31 € : 16 € : 693 € : 678 € : 662 € Zum Vergleich: frühere Arbeitslosenhilfe und Wohngeld nach alter Regelung: 659 € (Ehe-)Paar, 2 Kinder (4 und 12 Jahre), früheres Bruttoeinkommen: 3.000 € Regelleistung bei Partnerschaft Regelleistung bei Partnerschaft Regelleistung bei Kind Regelleistung bei Kind Unterkunft und Heizung Haushaltseinkommen (ALG II + Kindergeld) Im ersten Jahr Im zweiten Jahr Ab dem dritten Jahr : 311 € : 311 € : 207 € : 207 € : 538 € Zusätzliches anzurechnendes Einkommen Kindergeld Berechnung Zuschläge Befristeter Zuschlag im ersten Jahr Befristeter Zuschlag im zweiten Jahr : 308 € : 165 € : 83 € : 1.739 € : 1.657 € : 1.574 € Zum Vergleich: frühere Arbeitslosenhilfe, Wohngeld und Kindergeld nach alter Regelung: 1.670,51 €

  35. Anrechnung von Vermögen ALG wird nur an Bedürftige gezahlt, eigenes Vermögen wird angerechnet.

  36. Anrechnung von Vermögen ALG wird nur an Bedürftige gezahlt, eigenes Vermögen wird angerechnet. Grundfreibetrag 200 € pro Lebensjahr, mindestens 4.100 € - maximal 13.000 € Zusätzlicher Freibetrag für Altersvorsorge möglich, 200 € pro Lebensjahr.

  37. Quintessenz

  38. Quintessenz - Überzogene Reaktionen in der Öffentlichkeit - schlechte Informationspolitik der Regierung

  39. Quintessenz • - Überzogene Reaktionen in der Öffentlichkeit • schlechte Informationspolitik der Regierung • hohes Einkommen – tiefer Fall

  40. Quintessenz • - Überzogene Reaktionen in der Öffentlichkeit • schlechte Informationspolitik der Regierung • hohes Einkommen – tiefer Fall • Druck zur Annahme von zumutbarer Arbeit / Niedriglohn

  41. Quintessenz • - Überzogene Reaktionen in der Öffentlichkeit • schlechte Informationspolitik der Regierung • hohes Einkommen – tiefer Fall • Druck zur Annahme von zumutbarer Arbeit / Niedriglohn • Hartz IV alleine schafft keine Arbeitsplätze

  42. Alterseinkünftegesetz / AEG

  43. Alterseinkünftegesetz / AEG Urteil BVG aus März 2002 Gleichbehandlung Beamtenpension / Renten aus gesetzlicher Rentenversicherung

  44. Alterseinkünftegesetz / AEG Urteil BVG aus März 2002 Gleichbehandlung Beamtenpension / Renten aus gesetzlicher Rentenversicherung Ab 2005 Einführung der nachgelagerten Besteuerung Leistungen NACH Rentenbeginn werden besteuert. Beiträge VOR Rentenbeginn werden steuerfrei.

  45. Der Wechsel von der 3-Säulen-Theorie zum 3-Schichten-Modell

  46. Der Wechsel von der 3-Säulen-Theorie zum 3-Schichten-Modell BISHER 3 Säulen der Altersvorsorge GRV bAV Private Vorsorge

  47. Der Wechsel von der 3-Säulen-Theorie zum 3-Schichten-Modell BISHER 3 Säulen der Altersvorsorge NEU ab 2005 3 Schichten der Altersvorsorge GRV bAV Private Vorsorge

  48. Der Wechsel von der 3-Säulen-Theorie zum 3-Schichten-Modell BISHER 3 Säulen der Altersvorsorge NEU ab 2005 3 Schichten der Altersvorsorge GRV bAV Private Vorsorge 1. Schicht: Basisversorgung

  49. Der Wechsel von der 3-Säulen-Theorie zum 3-Schichten-Modell BISHER 3 Säulen der Altersvorsorge NEU ab 2005 3 Schichten der Altersvorsorge GRV bAV Private Vorsorge 1. Schicht: Basisversorgung

  50. Der Wechsel von der 3-Säulen-Theorie zum 3-Schichten-Modell BISHER 3 Säulen der Altersvorsorge NEU ab 2005 3 Schichten der Altersvorsorge GRV bAV Private Vorsorge 1. Schicht: Basisversorgung 2. Schicht: kapitalgedeckte Zusatzversorgung

More Related