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ÖFFENTLICHE AUFTRAGSVERGABE IM SPANNUNGSFELD VON VERGABE-, WETTBEWERBS- UND STRAFRECHT

ÖFFENTLICHE AUFTRAGSVERGABE IM SPANNUNGSFELD VON VERGABE-, WETTBEWERBS- UND STRAFRECHT. Probleme mit dem Vergaberecht aus der Sicht der Bauwirtschaft. Alfred SEBL-LITZLBAUER Porr Bau GmbH / Geschäftsführer öbv / Vorstandsvorsitzender. ANGEBOTSBEARBEITUNG Bearbeitung/Abgabe a lleine

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ÖFFENTLICHE AUFTRAGSVERGABE IM SPANNUNGSFELD VON VERGABE-, WETTBEWERBS- UND STRAFRECHT

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  1. ÖFFENTLICHE AUFTRAGSVERGABE IM SPANNUNGSFELD VON VERGABE-, WETTBEWERBS- UND STRAFRECHT Probleme mit dem Vergaberecht aus der Sicht der Bauwirtschaft Alfred SEBL-LITZLBAUER Porr Bau GmbH / Geschäftsführer öbv / Vorstandsvorsitzender

  2. ANGEBOTSBEARBEITUNG Bearbeitung/Abgabe alleine in Arbeitsgemeinschaft ANGEBOTSABGABE / AUFTRAGSERTEILUNG zu hoher Gesamtpreis (aus Sicht AG) AUSFÜHRUNGSPHASE Mehrkostenforderung Vorwurf der Bereicherung Abrechnung bzw. Verrechnung von Leistungen falsche Massen (nicht geleistet) • Projektphasen – Berührungspunkte mit dem Vergabe-, • Wettbewerbs- und Strafrecht Vergaberecht Wettbewerbsrecht Wettbewerbsrecht Strafrecht Strafgesetz

  3. ANGEBOTSBEARBEITUNG Zwischen Angebotsbehebung und Angebotsabgabe stehen dem Auftragnehmer im Durchschnitt folgende Zeiten zur Verfügung: Projektvolumen < 10 Mio. € > 10 Mio. € Bearbeitungszeit 1 Tage bis 2 Monate 1,0 bis 6,0 Monate Anzahl LV-Pos. 1 bis 4.000 500 bis 10.000 Trefferquote 1:6,5 / 15 % 1:20 bis 1:5 ENTSCHEIDUNG ARGE-BILDUNG Die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist kein Akt der Wettbewerbsverzerrung, sondern eine Entscheidung unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen sowie des Risikopotenzials eines Projektes. Eine ARGE-Bildung ist im Zusammenhang mit den Ressourcen keine Frage der Projektgröße, sondern eine Frage der Auslastung und Ressourcen.

  4. In Summe waren mehr als 30 Mitarbeiter an der Angebotsbearbeitung beteiligt und 6 Monate mit der Bearbeitung beschäftigt.

  5. ANGEBOTSABGABE / AUFTRAGSERTEILUNG zu hohe und/oder zu niedrige Einheitspreise zu hoher Gesamtpreis zu niedriger Gesamtpreis Ursachen • spekulative Preise • unrealistische Kostenschätzung AG • Preiskampf unter Herstellkosten Gegenmaßnahmen • Faire, eindeutige und widerspruchsreife Verträge • Gute Planung und richtige Massen • Faire Risikoverteilung • Keine Überwälzung von nicht kalkulierbaren Risiken • Ausscheiden von unterpreisigen Angeboten und Angeboten mit unterdurchschnittlichen Einheitspreisen • Zulassen von Alternativen • Weg vom Billigstbieter • Vergabe an das beste Angebot (Bestbieter)

  6. AUSFÜHRUNGSPHASE • Innovationen mit einem fairen Value Engineering fördern (Kostenoptimierung für den AG und Erlösoptimierung für den AN) • kein Wahlrecht des AG zwischen Value Engineering und Leistungsänderung mit Minderkostenforderung • gemeinsames Verbessern und Weiterentwickeln des Projektes in der Vertragsabwicklung • offener und sachlicher Umgang mit Ansprüchen (MKF) • Entscheidungen in der Projektebene fördern und mit ausreichenden Kompetenzen ausstatten – Compliance wird hier oft falsch interpretiert und wirkt als Hemmschuh • Bewusstsein schaffen, dass Leistungsabweichungen den Regelfall und nicht den Ausnahmefall im Bauvertrag darstellen. • MKF‘s: vertraglich geschuldeter Nachweis mit Ableitung der Neupreise auf Basis des Vertrages bzw. der Vertragskalkulation steht im Widerspruch mit dem sehr häufig geforderten Aufwandsnachweis im Sinne des Schadenersatzes • Kooperative Projektabwicklung

  7. Kooperative Projektabwicklung Das Projekt steht im Vordergrund Miteinander und nicht nebeneinander / gegeneinander

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