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Übertragung von Zahlungsansprüchen

Übertragung von Zahlungsansprüchen. ZID Zentrale InVeKoS- Datenbank www.zi-daten.de. Allgemeine Hinweise. LVLF stellt für jeden Antragsteller die zugeteilten ZA in ein "Konto" auf der ZID ein ZA mit Angaben zur Anzahl, Art (Stilllegung, normale, OGS, besondere ZA usw.) Wert,

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Übertragung von Zahlungsansprüchen

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Presentation Transcript


  1. Übertragung von Zahlungsansprüchen ZID Zentrale InVeKoS- Datenbank www.zi-daten.de

  2. Allgemeine Hinweise • LVLF stellt für jeden Antragsteller die zugeteilten ZA in ein "Konto" auf der ZID ein • ZA mit Angaben zur Anzahl, Art (Stilllegung, normale, OGS, besondere ZA usw.) Wert, Region, Nutzung NR  

  3. Allgemeine Hinweise • Privatrechtliches Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten ist Grundlage der Übertragung. (z. B. Kauf-, Übertragungs- oder Pachtvertrag) • ZID nur Transaktionsplattform für die Übertragung, Speicherung der ZA-Daten und Plausibilisierungsebnene der zu übertragenden ZA. • ZID ist keine Börse, über die ZA angeboten oder gesucht werden können!

  4. Allgemeine Hinweise • Meldepflicht für Übertragung (Verkauf, Überlassung, Verpachtung): Abgebender (Verkäufer, Verpächter) bis 15.05.2006 Übernehmer (Käufer, Pächter) bis 09.06.2006 • Anzeige an Landesstelle = Vollzug der Übertragung in der ZID. • Beachte: Übertragungen entgegen EU-rechtliche Wirksamkeitsvoraussetzungen sind unwirksam und werden von der zuständigen Behörde berichtigt. 

  5. Zugang zur ZID-Datenbank • Betriebsinhaber und Inhaber von Zahlungsansprüchen kann über die Internet-Adresse www.zi-daten.de sein Konto einsehen und im Fall einer Übertragung die entsprechende Meldung durchführen.  • Authentifizierung in ZID über: Betriebsnummer (BNR 15) und zugehörige 6stellige PIN. • Jeder Betriebsinhaber muss diese PIN beim Landeskontrollverband BB e.V Waldsieversdorf beantragen. (verantwortlich für die PIN-Vergabe in BB&BE) • Die PIN für die Meldung von Tierbestandsveränderungen in Hit ist nicht verwendbar.

  6. Antrag auf Vergabe einer PIN für die ZID Nummer des Betriebsinhabers auf der Zentralen InVeKoS Datenbank (ZID) 276 . . . . . . . . . . . . . ………………..………………………………................................ Antragsteller, Name, Vorname ggf. Unternehmensbezeichnung …………………………………………………. Anschrift Landeskontrollverband Brandenburg e. V. Straße zum Roten Luch 1 15377 Waldsieversdorf Antrag auf Vergabe einer PIN - ZID Ich beantrage hiermit die Vergabe und Zusendung einer PIN für den Zugang zu meinem Konto Zahlungsansprüche auf der Zentralen InVeKoS Datenbank (ZID)  Ort, Datum Unterschrift des Betriebsinhabers

  7. Vorsicht mit der PIN • Wichtig !Nur der Betriebsinhaber darf die PIN kennen und keine dritte Person. • Sofern die PIN einschließlich der Betriebsnummer an einen Dritten weiter gegeben wurde oder ein Dritter davon ungewollt Kenntnis bekommt, kann dieser Dritte das vorhandene Konto zu den Zahlungsansprüchen einschließlich aller dazu vorhandenen Informationen einsehen und ggf.kann auch Zahlungsansprüche aus dem Konto abbuchen und damit möglicherweise die Zahlung im Rahmen der Betriebsprämie blockieren.

  8. Sperren des Zugangs für Dritte • Wenn Sie ihre PIN in Verbindung mit der Betriebsnummer doch an einen Dritten weitergegeben haben oder ein Dritter davon Kenntnis erhalten hat, können Sie den Zugang für diese Person jederzeit selbst sperren, in dem Sie die PIN in der ZID ändern. Mit der alten PIN ist dann der Zugang zum System nicht mehr möglich. Achtung!!! Sie müssten dem Dritten allerdings zuvorkommen. • Sofern Sie über keinen Internetzugang verfügen oder der Dritte die Sperrung vorgenommen hat, können Sie schriftlich beim Landeskontrollverband Brandenburg e. V. die Änderung oder Löschung der PIN und damit die Sperrung für den Dritten beantragen.

  9. ZID- Vollmachten Es gibt 3 Arten von ZID-Vollmachten: • ZID-Melde- und Abfragevollmacht (ZI-Daten Gesamtvollmacht)der Bevollmächtigte kann alle im Kompetenzbereich des Vollmachtgebers liegenden Daten melden, ändern, und abfragen • ZID-Meldevollmachtder bevollmächtigte kann nur Melden, aber keine Informationen zu den Zahlungsansprüchen des Vollmachtgebers abfragen • ZID-Lesevollmachtder Bevollmächtigte kann alle im Kompetenzbereich des Vollmachtgebers liegenden Daten abfragen  Ein entsprechendes Vollmacht- Formular kann in der ZID herunter geladen werden. Der Bevollmächtigte selbst benötigt eine eigene Betriebsnummer und PIN. Unter dieser Betriebsnummer und PIN meldet er sich bei der ZID an. Mit der Betriebsnummer des Vollmachtgebers kann er so in dessen Auftrag handeln.

  10. Jeder einzelne ZA wird durch eine bundesweit eindeutige Seriennummer in Verbindung mit einer laufenden Nummer in der Form „12 AACJ 1“ identifiziert Die ersten beiden Ziffern identifizieren das Land der Ausgabe, die darauf folgende 1- bis 5-stellige Buchstabenserie den Betrieb, dem dieser Zahlungsanspruch erstmalig zugeteilt wurde und die darauf folgende Nummer den einzelnen Zahlungsanspruch. Gleichartige fortlaufende Zahlungsansprüche werden zur einfacheren Handhabung als Intervall in der Form „12 AACJ 1 – 100“ dargestellt. Die Verordnung geht von „ganzen“ Zahlungsansprüchen aus., die einem Hektar entsprechen, Da die Zuteilung und die weitere Nutzung aber zwei Kommastellen berücksichtigt (Ar-Ebene), gibt es neben den „ganzen“ auch so genannte „gebrochene“ ZA, die sich bildlich gesprochen nur auf bestimmte Ar des „ganzen ha“ beziehen. Identifikation eines Zahlungsanspruchs

  11. Identifikation eines Zahlungsanspruchs  Darstellung

  12. Grundsätze für die Wirksamkeit der Übertragung von ZA • Vorliegen eines entsprechenden privatrechtlichen Vertrages zwischen Abgebenden und Übernehmenden Betriebsinhaber, • Die zu übertragenden Zahlungsansprüche müssen durch Angabe der Seriennummern und Intervalle im Vertrag exakt benannt sein, • Eigenschaften wie Umfang, Wert, letzte Aktivierung sollten zur Klarstellung ebenfalls festgehalten sein. • Versicherung des Verkäufers (Verkauf ohne Fläche), das mind. 80% der ZA genutzt wurden. • Im Rahmen der Datenbankmeldung erhalten die Handelspartner auch Ausdrucke, die als Vertragsbestandteil genutzt werden können. • Die Anzeige der Übertragung gegenüber der Behörde erfolgt durch Meldung an die Datenbank. • Übernehmende der ZA muss in der ZID-Datenbank mit einer Betriebsnummer (BNR-15) bis spätestens am letzten Tag der Antragsfrist eines Kalenderjahres gemeldet sein.

  13. Übertragung von ZAVerkauf ohne Fläche Eine Übertragung von ZA ist grundsätzlich jeder Zeit möglich

  14. Übertragung von ZAVerkauf mit Fläche Eine Übertragung von ZA ist grundsätzlich jeder Zeit möglich

  15. Übertragung von ZAVerpachtung Eine Übertragung von ZA ist grundsätzlich jeder Zeit möglich

  16. Region Anzahl gepachteter Zahlungsansprüche FLIK Parzelle zu ZA gepachtete Fläche (ha,ar) Nummer des Betriebsinhabers des Verpächters Unterschrift des/der Antragsteller/s/in oder des/der Vertretungsbefugten des Betriebes Ort, Datum Anlage 6Code für PEB: 79 Pachtung von Zahlungsansprüchen Ich/Wir habe/n Zahlungsansprüche für einen befristeten Zeitraum mit Fläche gepachtet. Mir/uns ist bekannt, dass die Übertragung der betreffenden Zahlungsansprüche nur möglich ist, wenn vom Verpächter mindestens im gleichen Umfang und für den gleichen Zeitraum Fläche gepachtet wurde. 1.Angaben zu den gepachteten normalen Zahlungsansprüchen 2.Angaben zu den mit gepachteten Zahlungsansprüchen vom Verpächter übergebenen Flächen Die Pachtverträge zu den betreffenden Flächen sind in der zuständigen Behörde angezeigt worden.

  17. Übertragung von ZAaus der Nationalen Reserve (NR) Nationale Reserve (NR)

  18. Übertragung von ZABesondere ZA Besondere ZA werden zu „normalen“ ZA, sobald sie mit Fläche aktiviert werden und erlangen für die Zukunft nicht mehr den Status eines besonderen Zahlungsanspruchs.

  19. Beteiligung der Behörden - Keine direkte Beteiligung (nur in bestimmten Fällen) -soll auf der privatrechtlichen Ebene vollzogen werden

  20. Umschreibung von ZA Beteiligung der Bewilligungsbehörde grundsätzlich notwendig

  21. Ablauf der ÜbertragungOnline durch Übertragenden und Übernehmer

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