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KfW-Förderprogramme für Kommunen, kommunale Unternehmen und soziale Organisationen

Meiningen, 07. September 2013 Silke Apel Referentin. KfW-Förderprogramme für Kommunen, kommunale Unternehmen und soziale Organisationen. Altersgerecht Umbauen KfW – Bank aus Verantwortung. Gründungsjahr: 1948 Sitz: Frankfurt am Main Niederlassungen: Berlin, Bonn Mitarbeiter: 5.190 (2012)

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KfW-Förderprogramme für Kommunen, kommunale Unternehmen und soziale Organisationen

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  1. Meiningen, 07. September 2013 Silke Apel Referentin KfW-Förderprogramme fürKommunen, kommunale Unternehmen und soziale Organisationen

  2. Altersgerecht UmbauenKfW – Bank aus Verantwortung • Gründungsjahr: 1948 • Sitz: Frankfurt am Main • Niederlassungen: Berlin, Bonn • Mitarbeiter: 5.190 (2012) • Auftrag: Inländische Förderung Export-/Projektfinanzierung Entwicklungsfinanzierung Sonderaufgaben • Fördervolumen 2012: 73,4 Mrd. Euro

  3. Bank mit vielfältigen Aufgaben Inländische Förderung Internationales Geschäft Wir fördern Deutschland Wir sichern Internationalisierung Wir fördern Entwicklung Förderung Mittelstand, Existenzgründer, Start-ups Geschäftsbereich Kommunal- und Privatkunden-bank/ Kreditinstitute26,5 Mrd. € Förderung Wohnwirtschaft, Bildung, Kommunale Infrastrukturvorhaben,Globaldarlehen, Auftragsgeschäfte des Bundes Internationale Projekt- & Exportfinanzierung Förderung Entwicklungs- & Transformationsländer Geschäftsbereich KfW Mittelstandsbank 24,1 Mrd. € Geschäftsbereich Export & Projektfinanzierung 13,4 Mrd. € Geschäftsbereich KfW Entwicklungsbank/DEG 6,2 Mrd. € Förderung Umwelt- und Klimaschutz 29,2 Mrd. (40% des Gesamtfördervolumens)

  4. Aktionsplan zur Energiewende KFW-AKTIONSPLAN ENERGIEWENDE Erneuerbare Energien Energieeffizienz Innovation für Energiewende KfW-ProgrammOffshore Windenergie(seit 06/2011) KfW-EnergieeffizienzprogrammErhöhung Höchstbetrag auf i.d.R. 25 Mio. EUR ERP-InnovationsprogrammErhöhung Höchstbetrag auf 25 Mio. EUR Energieeffizientes Bauen und Sanieren (Wohngebäude)Erhöhung InvestitionszuschüsseNeues Förderangebot Effizienzhaus Denkmal Energieeffizientes Sanieren (öffentliche Nicht-Wohngebäude)Neue Förderstufen: Effizienzhaus 55, 70 und Denkmal seit 01.09.2012 Neues Angebot für kommunale Unternehmen seit 01.09.2012 Kommunale EnergieversorgungKreditprogramm für Investitionen von Kommunen und kommunalen Unternehmen IKK-/IKU KfW-InvestitionskreditKommunale Unternehmen/Soz. OrganisationenErhöhung Höchstbetrag auf 50 Mio. EUR KfW-Programm Erneuerbare EnergienErhöhung Höchstbetrag auf 25 Mio. EUR Energetische Stadtsanierung Zuschüsse & Kreditprogramm„Energieeffiziente Quartiersversorgung“für Kommunen & kommunale Unternehmen Finanzierungsinitiative EnergiewendeDirektkredite für größere Unternehmen Finanzierungen der KfW IPEX-Bank Windenergie (On- und Offshore) Solarkraft (Photovoltaik und Solarthermie) Energieeffiziente Gas- und Dampfkraftwerke Perspektivisch: Netzausbau

  5. AntragswegDirektgeschäft vs. Bankdurchleitung Direktkredit Keine Sicherheiten Kommunen Kreditvertrag und Auszahlung Kommunale Unternehmen Soziale Organisationen Finanzierungs- partner Kreditantrag bei der Hausbank Übersendung des geprüften Kreditantrags Kreditvertrag und Auszahlung Kredit- refinanzierung Bankdurchleitung Sicherheiten

  6. KfW KommunalfinanzierungProgrammübersicht ab 01.01.2013 Programm Nr. Kommunen Kommunale Unternehmen Gemein- nützige Energieeffizient Sanieren-Kommunen 218 IKK-Energetische Stadtsanierung-Quartiersversorgung 201 Energetische Stadtsanierung- Zuschuss 432 IKK-Barrierearme Stadt 233 IKK-Kita Ausbau ab 01.02.2013 199 IKK-KfW-Investitionskredit Kommunen 208 IKK-Kommunale Energieversorgung 203 KfW-Investitionskredit Kommunen Premium – 215 Energieeffiziente Stadtbeleuchtung IKU-Energetische Stadtsanierung – Energieeff. Sanieren 219 IKU-Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung 202 IKU-Kita Ausbau ab 01.02.2013 200 IKU-KfW-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unt. 148 IKU-Kommunale Energieversorgung 204 IKU-Barrierearme Stadt 234

  7. IKK - Investitionskredit KommunenProgramm-Nr. 208 Was wird finanziert? Programmvorteile/ -eckpunkte • Breiter Verwendungszweck • Niedrige Zinsen • Einfache Antragstellung • 100%-Förderung* • Antragstellung vor Haushaltsgenehmigung möglich • Antragstellung nach Vorhabensabschluss möglich** Allgemeine Infrastruktur • Alle Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur im Rahmen des Vermögenshaushaltes/-planes, auch Investitionen in Erneuerbare Energien Beteiligungen • Erwerb von Beteiligungen. Damit können sich Kommunen wirkungsvoller im Bereich (inter-) kommunaler Kooperationen oder bei Neugründungen kommunaler Unternehmen im Zuge von Rekommunalisierungen engagieren, um die Versorgungssicherheit in den Regionen zu stärken. Internet www.kfw.de/208 * Der Finanzierungsanteil beträgt bei Krediten ab 2 Mio. EUR max. 50% der förderfähigen Investitionskosten, bei Krediten unter 2 Mio. EUR bis zu 100% pro Vorhaben. ** Bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben, die im laufenden Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr oder im Vorjahr begonnen wurden, können noch mitfinanziert werden. Voraussetzung: langfristige Durchfinanzierung der Vorhaben ist noch nicht erfolgt

  8. Energetische Stadtsanierung – ZuschussProgramm-Nr. 432 Was wird finanziert? Programmvorteile/ -eckpunkte • Nicht rückzahlbarer Zuschuss • Förderung für Planung und Management • Weiterleitung des Zuschusses an Dritte möglich Erstellung integrierter Konzepte • Sach- und Personalkosten für fachkundige Dritte zur Erstellung vertiefter integrierter Konzepte auf Quartiersebene für 1 Jahr • Zuschussbetrag: 65 % der förderfähigen Kosten* Einsatz eines Sanierungsmanagers zur Planung und Kontrolle • Sach- und Personalkosten für einen Sanierungsmanager (z.B. Beamte oder Tarifbeschäftigte einer Kommune oder eines kommunalen Unternehmens) für 3 Jahre • Zuschussbetrag: 65 % der förderfähigen Kosten* (max. 150.000 EUR) Internet www.kfw.de/432 * Der 35%ige Eigenanteil kann aus weiteren Fördermitteln (EU, Länder), eigenen Mitteln der Kommune oder durch Mittel der in die Entwicklung oder Umsetzung des integrierten Konzepts beteiligten Akteure dargestellt werden. Die Finanzierung aus Mitteln des Bundes und/oder der Länder darf dabei einen Anteil von 85 % der Kosten nicht übersteigen, so dass stets ein mind. 15%iger Eigenanteil zwingend durch die Kommune bzw. den Begünstigten selbst zu erbringen ist.

  9. IKK - Energetische Stadtsanierung – QuartiersversorgungProgramm-Nr. 201 Was wird finanziert? Programmvorteile/ -eckpunkte Verbesserung der Energieeffizienz in den Bereichen Wärmeversorgung durch • hocheffiziente wärmegeführte KWK-Anlagen auf Gasbasis und Anlagen zur Nutzung industrieller Abwärme sowie dezentraler Wärmespeicher und –netze Wasserver- und Abwasserentsorgung durch • hocheffizienteMotoren und Pumpen • Optimierung der Mess- und Regeltechnik • Energierückgewinnungssysteme in Gefällestrecken • Anlagen zur Wärmerückgewinnung in öffentlichen Kanalsystemen, auch in Kombination mit BHKWs • Anlagen zur Energiegewinnung aus Klär- bzw. Faulgasen, Umrüstung bestehender Anlagen • Niedrige Zinsen • 100%-Förderung • Antragstellung vor Haushaltsgenehmigung möglich • Antragstellung nach Vorhabensabschluss möglich Internet www.kfw.de/201

  10. IKK - Kommunale EnergieversorgungProgramm-Nr. 203 Was wird finanziert? Programmvorteile/ -eckpunkte Verbesserung der Energieeffizienz in der Stromversorgung durch • Investitionen in den Ausbau der Verteilnetze zur Einbindung dezentraler Erzeugungsanlagen • Installation intelligenter Informations-, Kommunikations-und Netzsteuerungstechnologien zur Ertüchtigung derVerteilnetze (Smart Grids) • Investitionen in die Kommunikationsinfrastruktur und inEnergiemanagementsysteme zur Anbindung vonEndverbrauchern an intelligente Messsysteme (Smart Metering) • Dezentrale Energiespeicher (Druckluft- oderWasserstoffspeicher, Nutzung der Gasinfrastruktur alsSpeicher für Wasserstoff und/oder synthetisches Methan) • Niedrige Zinsen • 100%-Förderung • Antragstellung vor Haushaltsgenehmigung möglich • Antragstellung nach Vorhabensabschluss möglich Internet www.kfw.de/203

  11. Was wird finanziert? Programmvorteile/ -eckpunkte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher Stadtbeleuchtung in den Bereichen • Straßenbeleuchtung • Beleuchtung von Parkplätzen und sonstigen öffentlichen Freiflächen • Beleuchtung in Parkhäusern/Tiefgaragen • Lichtsignalanlagen • Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Verbindung mit förderfähigen Maßnahmen der Straßen- bzw. öffentlichen Stadtbeleuchtung • Niedrige Zinsen • 100%-Förderung • Antragstellung vor Haushaltsgenehmigung möglich • Antragstellung nach Vorhabensabschluss möglich Internet www.kfw.de/215 IKK – Energetische Stadtsanierung – StadtbeleuchtungProgramm-Nr. 215

  12. IKK – Energetische Stadtsanierung – Stadtbeleuchtung Förderhöchstbeträge Programm-Nr. 215 finanziert wird Ziel gefördert wird Straßenbeleuchtung vordefinierten Energie-effizienzwert erreichen Nachrüstung + Neubau * Parkplatzbeleuchtungund öffentlichen Freiflächenbeleuchtung 40 % Verbrauchseinsparung Nachrüstung, kein Neubau Parkhausbeleuchtungund Tiefgaragenbeleuchtung 35 % Verbrauchseinsparung Nachrüstung, kein Neubau Lichtsignalbeleuchtung 70 % Verbrauchseinsparung Nachrüstung, kein Neubau Ladestationen für Elektrofahrzeugein Verbindung mit lichttechnischen Maßnahmen Errichtung in Verbindung mitBeleuchtungsmaßnahmen * Bei einem Neubau müssen die vorgeschriebenen Energiebedarfswerte um 10% unterschritten werden.

  13. IKK - Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient SanierenProgramm-Nr. 218 Was wird finanziert? Programmvorteile/ -eckpunkte Energetische Sanierung kommunaler Nichtwohngebäude, die vor dem 01.01.1995 fertig gestellt worden KfW-Effizienzhäuser • KfW-Effizienzhaus 55*, 70, 85, 100, • KfW-Effizienzhaus Denkmal Einzelmaßnahmen • Wärmedämmung • Fenster, Heizung, Beleuchtung • Sonnenschutzeinrichtungen • Lüftungsanlagen • Niedrige Zinsen und Tilgungszuschüsse von bis zu 12,5 % bei KfW-Effizienzhaus • 500 EUR je m2 NGF + Tilgungszuschüsse bis 12,5 % bei KfW-Effizienzhaus sowie 300 EUR je m2 NGF bei Einzelmaßnahmen • Antragstellung vor Haushaltsgenehmigung möglich • Antragstellung nach Vorhabensabschluss möglich Internet www.kfw.de/218 * Jahresprimärenergiebedarf darf 55 % des in der EnEV2009 genannten Höchstwertes für Neubauten nicht übersteigen; Transmissionswärmeverlust darf 70 % des errechneten Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV2009nicht überschreiten

  14. IKK – Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient SanierenFörderstufen Programm-Nr. 218 Effizienz Förderkredit Tilgungs- zuschuss Energie-kosten KfW-Effizienzhaus 55 12,5 % 500 EUR / m² Höchstbetrag Nettogrundfläche 10,0 % KfW-Effizienzhaus 70 7,5 % KfW-Effizienzhaus 85 + Einheitlicher Zinssatz für alle Förderstufen 5,0 % KfW-Effizienzhaus 100 KfW-Effizienzhaus Denkmal 2,5 % 300 EUR / m² Einzelmaßnahmen - KfW-Effizienzhaus 100 entspricht dem zulässigen Effizienzniveau (Energiebedarf) eines Neubaus

  15. IKK – Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient SanierenBewährte und international anerkannte Fördersystematik • Förderung basiert auf bestehendem Ordnungsrecht: Energieeinsparverordnung • Effizienzanforderungen sind anspruchsvoller als Energieeinsparverordnung • 2 Indikatoren: Jahresprimärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust • Förderung isttechnologieneutral (Heizungstechnik und Gebäudehülle) • Obligatorische Einbindung eines qualifizierten Sachverständigen(Qualitätssicherung) • Je höher die Energieeffizienz, desto attraktiver die Förderung (Sanierungstiefe)

  16. IKK - Barrierearme StadtProgramm-Nr. 233 Was wird finanziert? Programmvorteile/ -eckpunkte Abbau von Barrieren in Öffentlichen Gebäuden • Wege zu Gebäuden und Stellplätze, Gebäudezugänge und Servicesysteme • Vertikale Erschließung/ Überwindung von Niveauunterschieden/ Raumgeometrie • Sanitärräume, Bodenbeläge in Innenräumen • Bedienelemente, Raumakustik, Orientierung • Sportstätten, z. B. Sportplätze/- hallen, Schwimmbäder Öffentlicher Raum und Verkehr (ÖPNV) • U- und S-Bahnstationen, Über-/Unterführungen • abgesenkte Bürgersteige etc. • Niedrige Zinsen • 100%-Förderung • Antragstellung vor Haushaltsgenehmigung möglich • Antragstellung nach Vorhabensabschluss möglich Internet www.kfw.de/233

  17. Prozess Direktkredit: Antragsstellung  Auszahlung 1. Antragstellung Darlehen 4. Mittel werden benötigt Antragsformular (unter www.kfw.de/Programmnummer) per Fax unterschrieben und gesiegelt an 030 / 20264 62503 Bestätigung zum Antrag (nicht in Programm 208) im Original an: KfW Niederlassung Berlin, 10865 Berlin Tagesaktueller Zinssatz auf KfW-Programmseite (unter www.kfw.de/Programmnummer) 5. Abruf der Darlehensmittel 2. Darlehenszusage der KfW • Zinsfixierung bis 15 Uhr des betreffenden Bankarbeitstages • Abruf im Original per Post • Vorab-Abruf per Fax möglich* erhalten Sie per Post mit allen relevanten Unterlagen. 3. vor Abruf der Darlehensmittel 6. Auszahlung • Schicken Sie bitte folgende Unterlagen (Original o. beglaubigte Kopie): • Annahmeerklärung (entfällt bei 201 und 218) • Vollmacht und Unterschriftenprobenblatt • Veröffentlichung der/des aktuellen Haushaltssatzung/ Wirtschaftsplans (alternativ Sitzungsniederschrift über den Darlehensaufnahmebeschluss des Repräsentativorgans; Bayern: zusätzlich den beglaubigten Ratsbeschluss zur einzelnen Kreditaufnahme • Aufsichtsbehördliche Genehmigung für die Aufnahme des Kredits • an: KfW Niederlassung Berlin, 10865 Berlin • Prüfung der Unterlagen durch die KfW • Bestätigung: Darlehensmittel stehen zum Abruf bereit Die KfW zahlt den abgerufenen Betrag in der Regel innerhalb eines Bankarbeitstages nach Abruf der Mittel aus. 7. Verwendungsnachweis Nach Abschluss der Maßnahmen weisen Sie den programmgemäßen Einsatz der Mittel innerhalb der in der Zusage genannten Frist nach. * Außer in den Programmen 201 (IKK - ES - Quartiersversorgung) und 218 (IKK - ES – Energieeffizient Sanieren)

  18. KfW KommunalfinanzierungProgrammübersicht ab 01.01.2013 Programm Nr. Kommunen Kommunale Unternehmen Gemein- nützige Energieeffizient Sanieren-Kommunen 218 IKK-Energetische Stadtsanierung-Quartiersversorgung 201 Energetische Stadtsanierung- Zuschuss 432 IKK-Barrierearme Stadt 233 IKK-Kita Ausbau ab 01.02.2013 199 IKK-KfW-Investitionskredit Kommunen 208 IKK-Kommunale Energieversorgung 203 KfW-Investitionskredit Kommunen Premium – 215 Energieeffiziente Stadtbeleuchtung IKU-Energetische Stadtsanierung – Energieeff. Sanieren 219 IKU-Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung 202 IKU-Kita Ausbau ab 01.02.2013 200 IKU-KfW-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unt. 148 IKU-Kommunale Energieversorgung 204 IKU-Barrierearme Stadt 234

  19. Wer ist in den Programmen für kommunale Unternehmen antragsberechtigt? Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund (unmittelbare oder mittelbare Beteiligung einer oder mehrerer Kommunen oder Bundesländer mit insgesamt mehr als 50 % bei einer kommunalen Mindestbeteiligung von 25 %). Alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen. Unternehmen (unabhängig von Rechtsform und Beteiligungsverhältnissen) sowie natürliche Personen im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP-Modellen), deren Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht überschreitet. (Vorausssetzung: Nutzung der finanzierten Investitionsgüter durch Kommunen, mehrheitlich kommunale Unternehmen bzw. gemeinnützige Unternehmen für die Laufzeit des KfW-Darlehens.) Unternehmen im Rahmen von Forfaitierungsmodellen (unabhängig von Rechtsform, Gruppenumsatz und Gesellschafterstruktur). Definition Kommunale Unternehmen

  20. Antragstellung und Vorhabensbeginn Wann sollte der Antrag gestellt werden? Der Kreditantrag ist grundsätzlich vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank zu stellen. Wird der Kreditantrag später als 3 Monate nach Vorhabensbeginn bei der KfW eingereicht, so dürfen höchstens 50 % des Vorhabens fertig gestellt sein, andernfalls ist eine Förderung nicht mehr möglich. Die Antragsfrist ist ebenfalls gewahrt, wenn vor Vorhabensbeginn ein aktenkundig gemachtes Finanzierungsgespräch bei der Hausbank geführt wurde. Welcher Zeitpunkt gilt als Vorhabensbeginn? Als Vorhabensbeginn gilt grundsätzlich der Beginn der Bauarbeiten ("erster Spatenstich") bzw. der Abschluss eines Liefervertrages. Die Vergabe von Planungs- und Projektierungsaufträgen gilt nicht als Vorhabensbeginn. Mit dem Vorhaben bzw. Bauabschnitt sollte innerhalb von 6 Monaten nach Kreditzusage begonnen werden.

  21. IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale UnternehmenProgramm-Nr. 148 Was wird finanziert? Programmvorteile/ -eckpunkte • Breiter Verwendungszweck • Niedrige Zinsen • 100%-Förderung • 10 und 20 Jahre Zinsbindung Allgemeine Infrastruktur • Alle Investitionenin die kommunale und soziale Infrastruktur Beteiligungen • Erwerb von Beteiligungen • Netzerwerb • „Rekommunalisierung“ Internet www.kfw.de/148

  22. IKU – Energetische Stadtsanierung – Energieeffiziente QuartiersversorgungProgramm-Nr. 202 Was wird finanziert? Programmvorteile/ -eckpunkte Verbesserung der Energieeffizienz in den Bereichen • Wärmeversorgungdurch • hocheffiziente wärmegeführte KWK-Anlagen auf Erdgasbasis und • Anlagen zur Nutzung industrieller Abwärme sowie • dezentraler Wärmespeicher und –netze • Wasserver- und Abwasserentsorgungdurch • hocheffizienteMotoren und Pumpen • Optimierung der Mess- und Regeltechnik • Energierückgewinnungssystemen in Gefällestrecken • Anlagen zur Wärmerückgewinnung in öffentlichen Kanalsystemen, auch in Kombination mit BHKW‘s • Anlagen zur Energiegewinnung aus Klär- bzw. Faulgasen, Umrüstung bestehender Anlagen • Niedrige Zinsen • 100%-Förderung • 10 Jahre Zinsbindung Internet www.kfw.de/202

  23. IKU – Kommunale EnergieversorgungProgramm-Nr. 204 Was wird finanziert? Programmvorteile/ -eckpunkte Verbesserung der Energieeffizienz in der Stromversorgung durch • Stromerzeugung • Neubau oder Aufrüstung zu flexiblen und hocheffizienten GuD-Kraftwerken (Erdgas) • Erhöhung der Flexibilität der Stromerzeugung durch Aufrüstung zu hocheffizienten GuD-, Gasturbinen- sowie erdgasbetriebenen Motoren-Kraftwerken mit KWK • Ausbau Verteilnetze • Ausbau der Verteilnetze zur Einbindung dezentraler Erzeugungsanlagen, Aufbau intelligenter Stromnetze • Energiemanagement, intelligente Messsysteme • Dezentrale Energiespeicher • Druckluft- oder Wasserstoffspeicher, Nutzung der Gasinfrastruktur als Speicher für Wasserstoff und/oder synthetisches Methan • Niedrige Zinsen • 100%-Förderung • 10 Jahre Zinsbindung Internet www.kfw.de/204

  24. IKU – Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient SanierenProgramm-Nr. 219 Was wird finanziert? Programmvorteile/ -eckpunkte • Kreditbeträge 500 EUR je m² NGF bei KfW-Effizienzhaus sowie 300 EUR je m² NGF bei Einzelmaßnahmen • Niedrige Zinsen • Tilgungszuschüsse von bis zu 12,5 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, die vor dem 01.01.1995 fertig gestellt worden • KfW-Effizienzhäuser • KfW-Effizienzhaus 55*, 70, 85, 100, Denkmal • Einzelmaßnahmen • Wärmedämmung • Fenster, Heizung, Beleuchtung • Sonnenschutzeinrichtungen • Lüftungsanlagen Internet www.kfw.de/219 *Jahresprimärenergiebedarf darf 55 % des in der EnEV2009 genannten Höchstwertes für Neubauten nicht übersteigen; Transmissionswärmeverlust darf 70 % des errechneten Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV2009nicht überschreiten

  25. IKU – Barrierearme StadtProgramm-Nr. 234 Was wird finanziert? Programmvorteile/ -eckpunkte Abbau von Barrieren in • Öffentlichen Gebäuden • Wege zu Gebäuden und Stellplätze, Gebäudezugänge und Servicesysteme • Vertikale Erschließung/ Überwindung von Niveauunterschieden/ Raumgeometrie • Sanitärräume, Bodenbeläge in Innenräumen • Bedienelemente, Raumakustik, Orientierung • Sportstätten, z. B. Sportplätze/- hallen, Schwimmbäder • Öffentlicher Raum und Verkehr (ÖPNV) • U- und S-Bahnstationen, Über-/Unterführungen • abgesenkte Bürgersteige etc. • Niedrige Zinsen • 100%-Förderung • 10 Jahre Zinsbindung Internet www.kfw.de/234

  26. KfW-Programm Erneuerbare Energien Programmteil Standard Programmteil Premium Stromerzeugung sowie Strom- und Wärmeerzeugung in KWK-Anlagen Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt

  27. Kontakt zur KfW-Kommunalfinanzierung Internet Telefon/E-Mail Beratung Informationen & Formulare unter www.kfw.de/infrastruktur • KfW Hotline für Kommunen • 030 20264 – 5555  030 20264 – 5941  kommune@kfw.de KfW-Hotline für kommunaleUnternehmen und soziale Organisationen08005399002(kostenfrei)

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