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Jahrestagung der Kooperationsstelle Oldenburg

Jahrestagung der Kooperationsstelle Oldenburg. Europäische Integration und Soziale Sicherheit – ein Widerspruch? Freitag, 26. Januar 2001 Europäisierung der industriellen Beziehungen – veränderte Anforderungen an die Sozial- und Tarifpolitik Reiner Hoffmann.

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Jahrestagung der Kooperationsstelle Oldenburg

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Presentation Transcript


  1. Jahrestagung der Kooperationsstelle Oldenburg Europäische Integration und Soziale Sicherheit – ein Widerspruch?Freitag, 26. Januar 2001 Europäisierung der industriellen Beziehungen – veränderte Anforderungen an die Sozial- und Tarifpolitik Reiner Hoffmann Europäisches Gewerkschaftsinstitut (EGI)

  2. EUROPÄISIERUNG DER INDUSTRIELLEN BEZIEHUNGEN • Europas Gewerkschaften – auf dem Weg zu einer handlungsfähigen europäischen Interessenvertretung? • Sozialer Dialog • Europäische Betriebsräte und Information und Konsultation • Koordinierung der Tarifpolitik Europäisches Gewerkschaftsinstitut (EGI)

  3. EGB MITGLIEDSORGANISATIONEN (Stand: Oktober 1999) Europäisches Gewerkschaftsinstitut (EGI)

  4. SOZIALER DIALOG TITEL XI DES EG VERTRAGES: SOZIALPOLITIKArtikel 138(ex Artikel 118a) 1. Die Kommission hat die Aufgabe, die Anhörung der Sozialpartner auf Gemeinschaftsebene zu fördern und erläßt alle zweckdienlichen Maßnahmen, um den Dialog zwischen den Sozialpartner zu erleichtern, wobei sie für Ausgewogenheit bei der Unterstützung der Parteien sorgt. (...) 4. Bei dieser Anhörung können die Sozialpartner der Kommission mitteilen, daß sie den Prozeß nach Artikel 139 in Gang setzen wollen. Die Dauer des Verfahrens darf höchstens neun Monate betragen, sofern die Sozialpartner und die Kommission nicht gemeinsam eine Verlängerung beschließen. Europäisches Gewerkschaftsinstitut (EGI)

  5. TITEL XI DES EG VERTRAGES: SOZIALPOLITIKArtikel 139(ex Artikel 118b) 1. Der Dialog zwischen den Sozialpartnern auf Gemeinschaftsebene kann, falls sie es wünschen, zur Herstellung vertraglicher Beziehungen, einschließlich des Abschlusses von Vereinbarungen führen. 2.(...) Sofern nicht die betreffende Vereinbarung eine oder mehrere Bestimmungen betreffend einen der in Artikel 137 Absatz 3 genannten Bereiche enthält und somit ein einstimmiger Beschluß erforderlich ist, beschließt der Rat mit qualifizierter Mehrheit. Europäisches Gewerkschaftsinstitut (EGI)

  6. SOZIALER DIALOG • Vereinbarung zum Elternurlaub (1995) • Vereinbarung zur Teilzeitarbeit (1997) • Vereinbarung über befristete Arbeitsverhältnisse (1999) Europäisches Gewerkschaftsinstitut (EGI)

  7. 3. EBR UND INFORMATION UND KONSULTATION Europäisches Gewerkschaftsinstitut (EGI)

  8. EBR UND INFORMATION UND KONSULTATION (2) Europäisches Gewerkschaftsinstitut (EGI)

  9. EBR UND INFORMATION UND KONSULTATION (3) Europäisches Gewerkschaftsinstitut (EGI)

  10. Figures from the 1999 - 2000 update of the ETUImultinationals database The inventory of companies affected by the EWC directive

  11. UNTERNEHMEN IM GELTUNGSBEREICH DER RICHTLINIEN 94/45/EG und 97/74/EG (Nach Sitz der Muttergesellschaft) Europäisches Gewerkschaftsinstitut (EGI)

  12. VERTEILUNG DER EBR NACH EUROPÄISCHEN GEWERKSCHAFTSVERBÄNDEN Europäisches Gewerkschaftsinstitut (EGI)

  13. ÜBERPRÜFUNG DER RICHTLINIE ÜBER EBR Vom EGB Exekutivauschuß am 2./3. Dezember angenommene Entschließung • Stärkung des Rechts auf Unterrichtung und Anhörung • Bessere Arbeitsmöglichkeiten für Arbeitnehmervertreter • Anerkennung der Rolle Europäischer Gewerkschaftsverbände • Einfachere und effizientere Verhandlungen • Absenkung der Schwellenwerte • Aufhebung der Ausnahmeregelungen für Tendenzunternehmen • Neuverhandlungen von Vereinbarungen • Arbeitnehmervertreter aus Beitrittsländern und Drittstaaten Europäisches Gewerkschaftsinstitut (EGI)

  14. 3. EBR UND INFORMATION UND KONSULTATION (Vorschlag) Richtlinie des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Information und Anhörung der Arbeitnehmer in der EU Von der Kommission vorgelegt am 17. November 1998 «Eine rechtzeitige Information und Anhörung der Arbeitnehmer ist eine Vorbedingung für die erfolgreiche Bewältigung der Unternehmen an die im Zuge der Globalisierung der Wirtschaft – insbesondere auch durch die Entstehung neuer Fromen der Arbeitsorganisation – geschaffenen Bedingungen.» Europäisches Gewerkschaftsinstitut (EGI)

  15. Anwendungsbereich: • Unternehemen die mindestens 50 Arbeitnehmer beschäftigen • Mitgliedstaaten können Unternehmen, die weniger als 100 Arbeitnehmer beschäftigen, von der Pflicht zur Information und Anhörung entbinden • Tendenzschutz Europäisches Gewerkschaftsinstitut (EGI)

  16. Inhalt und Modalitäten der Information und Anhörung • Entwicklung und Perspektiven der wirtschaftlichen und finanziellen Situation • Beschäftigungssituation, Beschäftigungsstruktur • Ausbildung und Qualifizierung • Arbeitsorganisation und Arbeitsverträge Europäisches Gewerkschaftsinstitut (EGI)

  17. Schutz der Arbeitnehmer Durchsetzung der Rechte Angemessene Sanktionen bei schwerwiegenden Verstössen Europäisches Gewerkschaftsinstitut (EGI)

  18. KOORDINIERUNG DER TARIFPOLITIKEUROPEAN INDUSTRY FEDERATIONS Europäisches Gewerkschaftsinstitut (EGI)

  19. EGB MITGLIEDSORGANISATIONEN FRANKREICH (Stand: Oktober 1999) Europäisches Gewerkschaftsinstitut (EGI)

  20. EGB MITGLIEDSORGANISATIONENUNGARN (Stand: Oktober 1999) Europäisches Gewerkschaftsinstitut (EGI)

  21. EGB MITGLIEDSORGANISATIONENÖSTERREICH (Stand: Oktober 1999) Europäisches Gewerkschaftsinstitut (EGI)

  22. EGB MITGLIEDSORGANISATIONENITALIEN (Stand: Oktober 1999) Europäisches Gewerkschaftsinstitut (EGI)

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