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HARTZ IV

HARTZ IV. Aktuelle Informationen insbesondere für junge Menschen. Der Überblick. Eine kurze Einführung - Warum heißt Hartz IV eigentlich Hartz IV? - Was verändert sich im System ? Wer bekommt zukünftig Arbeitslosengeld II? - Was sind die Anforderungen? - Wer erhält wieviel?

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Presentation Transcript


  1. HARTZ IV Aktuelle Informationen insbesondere für junge Menschen

  2. Der Überblick • Eine kurze Einführung- Warum heißt Hartz IV eigentlich Hartz IV?- Was verändert sich im System ? • Wer bekommt zukünftig Arbeitslosengeld II?- Was sind die Anforderungen?- Wer erhält wieviel? • Was ist sonst noch Neu?- 1-Euro-Jobs und anderes... • Was ist mit jungen Menschen? • Was sind Alternativen? ver.di Bundesverwaltung - Jugend

  3. Warum eigentlich Hartz IV? • Hartz IV ist die vierte Stufe der Umsetzung der Vorschläge der sog. Hartz-Kommission. • Hartz I und IIEinführung von Ich-AG, Mini-Job, Personalserviceagenturen (PSA), Verschlechterungen beim Kündigungsschutz und bei der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld.Seit 01. Januar 2003 in Kraft • Hartz IIIReform der Bundesanstalt für Arbeit zur Bundesagentur für ArbeitSeit 01. Januar 2004 in Kraft ver.di Bundesverwaltung - Jugend

  4. Kernpunkte von Hartz IV • Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe • Zusammenführung zu einer Leistungsart • Zusammenführung der organisatorischen Abwicklung • Umsetzung des Prinzips „Fordern und Fördern“ der Bundesregierung • Rechtsmittel für Betroffene werden eingeschränkt ver.di Bundesverwaltung - Jugend

  5. Abschaffung der bisherigen Arbeitslosenhilfe Einführung der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ Was ändert sich durch Hartz IV? Sozialleistungen ab 2005 Grundsicherung für ArbeitssuchendeSGB II SozialhilfeSGB XII Arbeitslosengeld IIAlG II Sozialgeld Hilfe zum Leben Grundsicherung im Alter ver.di Bundesverwaltung - Jugend

  6. Wer bekommt was ? • Arbeislosengeld II • 15 bis 65 Jahre • Erwerbsfähig • Bedürftig • EU-Bürger oder Inhaber einer Arbeitserlaubnis mit gewöhnlichem Aufenthalt in der BRD • Sozialgeld • Nicht erwerbsfähige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft • Kinder unter 15 Jahren • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung • Personen ab 65 und voll Erwerbsgeminderte ab 18 Jahren • Sozialhilfe • Personen unter 65 die nicht erwerbsfähig sind und kein Sozialgeld erhalten ver.di Bundesverwaltung - Jugend

  7. Wann erhält man Arbeitslosengeld II? • Zwischen 15 und 65 Jahre alt • Erwerbsfähig • Mindestens 3 Stunden täglich ist Erwerbstätigkeit gesundheitlich möglich • Bei Ausländern muß die Arbeitsaufnahme erlaubt sein • Hilfebedürftig • Keine Absicherung des Lebensunterhalt durch zumutbare Arbeit oder • durch Verwendung vorhandenen Vermögens oder • durch Leistungen von Angehörigen der Mitglieder einer „Bedarfsgemeinschaft“ • Keinen Anspruch hat, wer länger als sechs Monate stationär untergebracht ist ver.di Bundesverwaltung - Jugend

  8. Ansprüche von Auszubildenden und SchülerInnen • Auszubildende haben grundsätzlich keinen Anspruch auf AlG II • „Auszubildende“ gilt für alle Ausbildungen • Als Auszubildende zählen auch Menschen in • Vollzeitschulischen Ausbildungen • Berufsvorbereitungsmaßnahmen • Qualifizierungsmaßnahmen • Sofern Auszubildende die persönlichen Voraussetzungen für Berufsausbildungsbeihilfe oder BAFöG nicht erfüllen, erhalten sie AlG II • SchülerInnen haben, wenn sie keinen Anspruch auf BAFöG haben, einen Anspruch auf AlG II oder Sozialgeld ver.di Bundesverwaltung - Jugend

  9. Welche Arbeit ist zumutbar ? • Zumutbar ist grundsätzlich jede Arbeit • Ausnahmen: • körperliche/geistige/seelische Überforderung • durch die Ausübung wird für die Zukunft wegen besonderer körperlicher Anforderungen die bisherige Tätigkeit erschwert • die Erziehung eines Kindes wird gefährdet • Pflege eines Angehörigen • sonstiger wichtiger Grund • Schulpflicht ! ver.di Bundesverwaltung - Jugend

  10. Was heißt „hilfebedürftig“? • Die „Bedarfsgemeinschaft“ hat kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen • Bedarfsgemeinschaft heißt: • Leistungsbezieher • PartnerIn (soweit nicht dauernd getrennt lebend) • minderjährige Kinder (soweit kein eigenes Einkommen) • Verwandte und Verschwägerte, die im gemeinsamen Haushalt leben • Bei unverheirateten Minderjährigen auch die im Haushalt lebenden Eltern mit ihren PartnerInnen • Einkommen sind alle Einnahmen • Faustformel: Nettogehalt abzüglich Werbungskosten • Bei Erwerbstätigkeit gibt es bestimmte Freibeträge • Kindergeld und Kindergeldzuschlag werden dem jeweiligen Kind zugerechnet ver.di Bundesverwaltung - Jugend

  11. Was ist „Vermögen“ ? • Vermögen sind alle verwertbaren Gegenstände und auch Rechte gegenüber Dritten • Es gibt geschützte Freibeträge! Kein Vermögen ist: • angemessener Hausrat • ein angemessenes KFZ je erwerbsfähigem Hilfebedürftigen • selbst genutztes Haus/Eigentumswohnung in angemessener Größe • Sachen, deren Verwertung unwirtschaftlich ist ver.di Bundesverwaltung - Jugend

  12. Welche „Freibeträge“ beim „Vermögen“ gibt es ? • Grundfreibetrag für Hilfebedürftige und PartnerIn • Je Lebensjahr 200 €, maximal 13.000, mind. 4.100 • „Echte“ Altersvorsorge in gleicher Höhe • Riester-Rente unbegrenzt • Freibetrag für Anschaffungen in Höhe von 750 € p.P. • Kinderfreibetrag von 4.100 € ver.di Bundesverwaltung - Jugend

  13. Wer bekommt wieviel ? Neben den Pauschalierten Regelleistungen werden die Kosten für eine angemessene Unterkunft und Heizung, die Mehrbedarfe (bei Schwangerschaft, Alleinerziehenden, sowie Behinderten) und Einmalleistungen (Wohnungseinrichtung, Schwangerschaft, geburt, Klassenfahrten) gezahlt. Die ersten 2 Jahre nach dem Bezug von Arbeitslosengeld ein „Armutsgewöhnungszuschlag“. ver.di Bundesverwaltung - Jugend

  14. Arbeitslosenhilfe (Letztes Einkommen: 1730€) AlHi 707,87 Wohngeld + 64,00 ANSPRUCH +771,87 Kindergeld +154,00 Unterhalt +145,00 EFFEKTIV 1070,87 Arbeitslosengeld II Regelsatz AlG II 331,00 Sozialgeld Kind +265,00 Miete + Heizung +330,00 Kindergeld (Einkommen) - 154,00 Unterhalt (Einkommen) - 145,00 ANSPRUCH: 627,00 Kindergeld +154,00 Unterhalt +145,00 EFFEKTIV 926,00 Konkrete Auswirkungen Beispielrechnung: Alleinerziehend mit 15jährigem Kind ver.di Bundesverwaltung - Jugend

  15. Auswirkungen im Überblick Quelle: DGB - Informationen zum Arbeits-und Sozialrecht 3/2004 ver.di Bundesverwaltung - Jugend

  16. Weitere Neuerungen • Verschärfte Sanktionen • AlG II kann einfacher gekürzt werden • Eingliederungsvereinbarungen werden geschlossen • Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, sowie in der Rentenversicherung • Einführung eines Kinderzuschlags • Einführung von Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs) • Widersprüche haben keine aufschiebende Wirkung ver.di Bundesverwaltung - Jugend

  17. 1 - Euro - Jobs Arbeitsgelegenheiten „für Hilfsbedürftige die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden“ • Arbeitsgelegenheiten begründen kein Arbeitsverhältnis • Es müssen zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Tätigkeiten sein • Es ist eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen • Es gelten die allgemeinen Zumutbarkeitskriterien ver.di Bundesverwaltung - Jugend

  18. Sonderregelungen unter 25 „Unter 25jährige sind unverzüglich nach Antragstellung in Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit zu vermitteln.“ • Kein Anspruch auf Ausbildung oder Arbeit! • Anspruch wahrscheinlich kaum einklagbar! • Sinnlos ohne Umlagefinanzierung! Sondersanktionen • Jeder Pflichtverstoß wird gleich sanktioniert - egal wie schwer! • Wegfall aller Leistungen für 3 Monate! Nur Unterkunft und Heizung werden direkt gezahlt! • Kein Anspruch auf Sozialhilfe! • Lebensmittelgutscheine oder Sachleistungen! ver.di Bundesverwaltung - Jugend

  19. Und wo wird eigentlich gefördert? Einkommensteuersenkung 2005 ver.di Bundesvorstand Bereich Wirtschaftspolitik Entlastung eines Ledigen ohne Kinder 2005 gegenüber 2003 50.000 € 4,0% 45.000 € 3,5% 2,9% 40.000 € 2,8% 3,0% Entlastung in Prozent 35.000 € des Einkommens 29.070 2,5% 30.000 € 2,1% 25.000 € 2,0% 20.000 € 1,5% 1,1% 14.070 Entlastung in 15.000 € 1,0% Euro pro Jahr 0,5 % 10.000 € 0,2 % 0,5% 5.000 € 2.070 572 153 32 0 € 0,0% 15.000 € 30.000 € 50.000 € 100.000 € 500.000 € 1.000.000 € Jahresbruttoeinkommen Quelle: Bundesfinanzministerium, eigene Berechnungen ver.di Bundesverwaltung - Jugend

  20. Was fordert ver.di ? • Umlagefinanzierung für genügend Ausbildungsplätze • Arbeit für alle durch Arbeitszeitverkürzung • Änderungen bei den Zumutbarkeitskriterien • Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns • Echtes „Fordern und Fördern“ • Fordern bei den Vermögenden und Spitzenverdienern • Fördern bei sozial Schwachen Endlich gerechte Politik! ver.di Bundesverwaltung - Jugend

  21. Was können wir tun? • Informieren • Gespräche führen • Materialien weitergeben • Koalieren • Bündnispartner suchen • Netzwerke aufbauen/nutzen • „Nur gemeinsam sind wir stark!“ • Protestieren ver.di Bundesverwaltung - Jugend

  22. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit !

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