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Schulungsthema:

Schulungsthema:. Erste Hilfe. Gliederung: Grundsätze der Ersten Hilfe Notfall Notruf Wunden Schock. Grundsätze der Ersten Hilfe. Notwendigkeit zur Hilfeleistung. Hilfe zu leisten ist Pflicht !. Rechtliche Pflicht. Sittliche Pflicht. Sittliche Pflicht:

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Presentation Transcript


  1. Schulungsthema: Erste Hilfe

  2. Gliederung: • Grundsätze der Ersten Hilfe • Notfall • Notruf • Wunden • Schock

  3. Grundsätze der Ersten Hilfe Notwendigkeit zur Hilfeleistung Hilfe zu leisten ist Pflicht! Rechtliche Pflicht Sittliche Pflicht

  4. Sittliche Pflicht: Die ständig wachsenden Unfallgefahren im Haushalt, im Betrieb und im Straßenverkehr und wo sonst auch immer, machen es notwendig, dass möglichst viele Menschen in Erster Hilfe ausgebildet werden. Bei Unglücksfällen oder Not Hilfe zu leisten, ist zunächst eine sittliche Pflicht, denn wer bei einem Unfall erwartet, dass ihm schnell und sachgemäß von seinen Mitmenschen geholfen wird, sollte selbst in der Lage sein, anderen zu helfen.

  5. Rechtliche Pflicht: Nach einem Verkehrsunfall hat der Beteiligte sofort zu halten, sich über die Unfallfolgen zu vergewissern, den Verkehr zu sichern und den Verletzten zu helfen. (aus §34 der Straßenverkehrsordnung) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr oder ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (§323c des Strafgesetzbuches)

  6. Erwartungen an den Ersthelfer • Der Ersthelfer soll: • erkennen, was geschehen ist • überlegen, welche Gefahr droht • zielstrebig handeln • Verletzten vor zusätzlichen Schäden bewahren • lebensrettende Maßnahmen durchführen • eine Meldung veranlassen • Schmerzen durch sachgerechte Lagerung oder andere Maßnahmen lindern • Verletzten betreuen, trösten und Zuversicht ausstrahlen

  7. Der Ersthelfer soll nicht: • (tiefere) Diagnosen stellen • Maßnahmen durchführen, die Ärzten und Rettungsdienst vorbehalten sind • über die Erste Hilfe hinaus, den Verletzten behandeln

  8. Die Rettungskette Die Reihenfolge der Hilfeleistungen können als die Glieder einer Kette angesehen werden. Jede Kette ist nur so stark, wie ihr schwächstes Glied, darum gilt es, die ersten drei Glieder, die in die Verantwortung des Ersthelfers fallen, so stark wie möglich zu machen. Die Hilfsorganisationen, wie das Rote Kreuz, und die Krankenhäuser arbeiten ständig daran, dass die letzten beiden Glieder auf der Welt ihresgleichen suchen!

  9. Was ist ein Notfall? Bevor man einem Menschen im Notfall versucht beizustehen, muss man sich darüber klar werden, was ein Notfall eigentlich ist. Ein Notfall kann entstehen durch:

  10. Aber was tun, wenn es einen Notfall gibt?! Bsp.: Verkehrsunfall

  11. 1. Absichern der Unfallstelle Im Falle eines Verkehrsunfalls, hat der Ersthelfer als erstes dafür zu sorgen, dass die Unfallstelle abgesichert wird.

  12. 2. Niemanden ist damit geholfen, wenn der nachfolgende Verkehr, auch noch in den Unfall kracht und damit die Verletzungen bereits Verletzter verschlimmert, bisher Unverletzte verletzt oder gar den Ersthelfer verletzt!

  13. 3. Zum absichern der Unfallstelle sind folgende Maßnahmen durchzuführen

  14. Abschalten des Fahrtlichts u. Einschalten der Warnblinkanlage • Laufe dem in gleicher Richtung fließenden Verkehr auf dem äußersten rechten Fahrbahnrand entgegen • Fordere beim Entgegenlaufen den laufenden Verkehr durch Auf- und Abwärtsbewegungen mit ihrem Arm zum Langsamfahren auf (in der Dunkelheit mit Taschenlampe (Warnweste)) • Bitte weitere Verkehrsteilnehmer um Hilfe • Stelle das Warndreieck in ausreichender Entfernung (ca. 70 cm vom Fahrbahnrand auf die rechte Spur der Fahrbahn) auf (einige PKW Fahrer besitzen blinkende Warnlampen, LKWs sind verpflichtet solche mit sich zu führen, stell sie diese zusätzlich zum Warndreieck auf) • Sichere falls notwendig die Unfallstelle in entgegengesetzter Fahrtrichtung genauso • Warndreiecke und Warnleuchten gehören vor eine eventuelle Kurve oder Bergkuppe • In der Dunkelheit kann das Fahrtlicht des eigenen Wagens die Unfallstelle ausleuchten

  15. Der Notruf • Für einen Verletzten, kann der Notruf, das Leben bedeuten. Deshalb ist es wichtig, dass hier so wenig Fehler, wie möglich, gemacht werden. • Die Rettungsleitstellen fordern den Rettungsdienst, zunächst aufgrund der eingegangenen Notrufe, an. • Durch möglichst genaue Beschreibung, der Verletzungen/Krankheiten kann der Disponent, welcher den Notruf entgegen nimmt, entscheiden, welche Rettungsmittel zum gemeldeten Einsatz geschickt werden. • Ist ein Notarzt nötig? • Muss gar ein Rettungshubschrauber geschickt werden? • Reicht ein Rettungswagen? • Müssen, aufgrund der Schadenslage, gar noch weitere Kräfte alarmiert werden (Feuerwehr, THW)? • All diese Fragen, beantwortet sich die Rettungsleitstelle zunächst aus einem einfachen Anruf. Dabei sollten, für den Ersthelfer, Melder die fünf W´s im Mittelpunkt stehen.

  16. Die fünf W´s • Wo geschah es? • Was geschah? • Wie viele Verletzte? • Welche Arten von Verletzungen? • Warten auf Rückfragen! Ein möglichst schneller, genauer Notruf gewährleistet, dass das richtige Rettungsmittel, in angemessener Zeit den Ersthelfer von seiner Verantwortung entbindet. Mit einem guten Notruf erleichtern man sich also selbst die Arbeit! Niemand erwartet allerdings, dass man die Diagnosen eines Arztes stellt.

  17. Wunden Wunden sind unplanmäßige Öffnungen des Körpers durch die Keime eindringen können.

  18. Eine Wunde entsteht durch äußere Einwirkung auf den Körper, durch Gewalt, Hitze, Kälte oder chemische Stoffe. Es wird zunächst die Haut, dann das darunter liegende Gewebe mit Muskeln, Sehnen, Nerven und Blutgefäßen verletzt, seltener sind auch Knochen und Organe von der Gewalteinwirkung betroffen. Durch eine Wunde ist die schützende Funktion der Haut gegenüber Keimen der Außenwelt gestört. Es besteht akute Infektionsgefahr. Immer sind auch kleinere oder größere Blutgefäße betroffen, so dass es zu Blutungen kommt.

  19. Verbote bei Wunden ! Bei der Wundversorgung gilt es vier Verbote zu beachten

  20. 1. Wunden nicht berühren! Trage Schutzhandschuhe und verwende steriles Material.

  21. 2. Wunden nicht auswaschen! • Egal was du verwendest, du bringst nur noch mehr Fremdkörper und Keime in die Wunde, die du eigentlich reinigen wolltest. • (Es gibt allerdings eine Ausnahme, bei Tierbissen, bei denen Tollwutverdacht besteht können sie die Wunde mit Seifenwasser (z.B. mit Spülmittel) ausspülen, um den größten Teil der Erreger unschädlich zu machen.)

  22. 3. Wunden nicht mit Puder, Sprays, Salben oder ähnlichem behandeln! Die Anwendung von Arzneimitteln ist Sache des Arztes.

  23. 4. Fremdkörper in der Wunde belassen! Du würdest die Körperöffnung (Wunde) nur noch vergrößern.

  24. Wundverbände Jede Wunde ist wegen der Infektionsgefahr mit keimfreien (sterilen) Verbandsmaterial zu verbinden. Jeder sachgerechte Verband besteht aus zwei Teilen, der sterilen Wundauflage und dem Befestigungsmaterial. Es gibt eine ganze Reihe von Verbänden Es gibt verschiedene Arten von Verbänden

  25. Verbände mit: • Pflaster (für kleine Verletzungen) • Verbandpäckchen (eignet sich für sehr großflächige Hautverletzungen, z. B Schürfwunden oder Brandverletzungen) • Dreiecktuch (nicht steril und daher nur als Befestigungsmaterial für eine sterile Wundabdeckung zu verwenden) • Mullbinden (nicht steril und daher nur als Befestigungsmaterial zu verwenden) • Verbandtuch (ideale Verbandmittel, es ist steril und ist die Kombination aus eine sterilen Kompresse mit einer Mullbinde, verwendet wird es z. B. bei Druckverband)

  26. Druckverband Wenn eine Wunde stark blutet, oder ein arterielles Gefäß verletzt wurde, ist ein Druckverband anzulegen. Bei starkem Blutverlust droht ein Schock, der bis zum Tod des Betroffenen führen kann. Erste Maßnahme für den Helfer ist, das betroffene Körperteil hoch zu halten, oft wird dadurch die Blutung schon schwächer. Früher wurde das Abbinden durch den Ersthelfer gelehrt, heute soll dieser nicht abbinden.

  27. Für einen Druckverband sind zwei Verbandpäckchen bereitzulegen. Mit dem ersten Verbandpäcken wird, wie bei einer normalen Verwendung, die Auflage auf die Wunde gelegt und mit zwei bis drei Bindengängen fixiert. Danach wird das zweite Verbandpäckchen direkt über die Wunde auf die Wundauflage aufgelegt und mit den restlichen Bindengängen umwickelt. Zum Abschluss wird die Binde befestigt und falls möglich die Extremität (Körperteil) erhöht gelagert. Blutet der Druckverband durch, so darf er nicht entfernt werden, sondern mit einem zweiten Druckverband über den ersten versucht die Blutung zu stillen.

  28. Übersicht Wunden

  29. Schock Der Schock ist eine lebensbedrohliche Störung des Kreislaufes. Er beruht auf einem Missverhältnis zwischen dem im Kreislauf zirkulierenden und dem tatsächlich benötigten Blutvolumen. Auf gut deutsch, dem Körper fehlt Blut. Durch diese Minderleistung des Kreislaufes wird die Sauerstoffversorgung der Organe und des Gewebes beeinträchtigt.

  30. Als allgemeine Schockanzeigen gelten: • Schneller und schwächer werdender, schließlich kaum tastbarer Puls • Fahle Blässe • Kalte Haut • Frieren - Die Hautdurchblutung ist herabgesetzt • Kalter Schweiß auf der Stirn • Auffallende Unruhe • in fortgeschrittenem Stadium des Schocks, zunehmende Teilnahmslosigkeit, weite Pupillen und flache Atmung

  31. Maßnahmen • Betreue den Betroffenen ohne Unterlass, sorge für Ruhe • Bringe eine mögliche Blutung zum Stillstand • Decke den Betroffenen entsprechend der Jahreszeit zu. • Stelle die Schocklage her • Kontrolliere öfters das Bewusstsein, die Atmung und den Puls • Setze den Notruf ab

  32. Schocklage Blasses Gesicht: Der Oberkörper des Betroffenen wird flach gelagert, die Beine werden schräg hoch gelagert. Dadurch kann das Blut aus den Beinen besser in die lebenswichtigen Organe wie Herz und Gehirn fließen. Zum Hochhalten der Beine werden geeignete Gegenstände behutsam unter die Beine geschoben oder vom Helfer hochgehalten. Hochroter Kopf: Der Oberkörper des Betroffenen wird aufrecht gelagert, die Beine flach auf den Boden gelegt. Dadurch kann das im Kopf gesammelte Blut zurück in den Körper fließen. Der Oberkörper kann z.B. gegen die Beine des Helfers gelehnt werden.

  33. Die Schocklage darf nur bei vorhandenem Bewusstsein durchgeführt werden, nicht bei Knochenbrüchen im Bereich der Beine, der Wirbelsäule und des Beckens, bei Schädelverletzungen, Atemnot und plötzlichen Schmerzen im Bauchraum.

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