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Was können und was sollen zivilgesellschaftliche Hilfsstrukturen leisten?

Was können und was sollen zivilgesellschaftliche Hilfsstrukturen leisten?. Jahrestagung Illegalität 8.3.2012 Dr. med. Jessica Groß Büro für medizinische Flüchtlingshilfe Berlin. Gliederung. Ziele und Hintergrund unserer Arbeit Wie sollen die Ziele erreicht werden?

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Was können und was sollen zivilgesellschaftliche Hilfsstrukturen leisten?

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Presentation Transcript


  1. Was können und was sollen zivilgesellschaftliche Hilfsstrukturen leisten? Jahrestagung Illegalität 8.3.2012 Dr. med. Jessica Groß Büro für medizinische Flüchtlingshilfe Berlin

  2. Gliederung • Ziele und Hintergrund unserer Arbeit • Wie sollen die Ziele erreicht werden? • Inhalt unserer Arbeit: Was wir leisten und was nicht – Zivilgesellschaft was ist das? • Ausblick: Menschenrechte und Zivilgesellschaft

  3. Ziele • Gründung 1996 als antirassistisches Projekt im Kontext von ausländerrechtlichen Verschärfungen und rassistischen Übergriffen • Hintergrund: „Gleiche Rechte für alle!“ • Praktische Arbeit: Gesundheitsversorgung für Menschen ohne Papiere hier und jetzt verbessern • Politische Arbeit: Medizinische Versorgung unabhängig von Aufenthaltsstatus und Eingliederung in die Regelversorgung • Analog GKV: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein“ • „Not - oder Grundversorgung“ medizinisch unsinnig

  4. Menschenrecht auf Gesundheitsversorgung: WSK Pakt • Die Vertragsstaaten müssen “für jedermann im Krankheitsfall den Genuss medizinischer Einrichtungen und ärztlicher Betreuung sicherstellen“ • „ohne Diskriminierung hinsichtlich der Rasse, der Hautfarbe,… der Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status“ • VN Ausschuss General Comment: „Medizinische Einrichtungen und ärztliche Betreuung müssen für alle, insbesondere für die besonders schutzbedürftigen und an den Rand gedrängten Gruppen der Bevölkerung de jure und de facto ohne Verletzung des Diskriminierungsverbots zugänglich sein“

  5. Durchsetzung der Menschenrechte – Wer ist zuständig? • Alle • Aufgabe des Staates: Menschenrechte achten sie gegen Beeinträchtigungen durch Dritte schützen ihre effektive Inanspruchnahme gewährleisten • Daher: Selbstabschaffung des Medibüros als langfristiges Ziel, praktische Unterstützungsarbeit soll überflüssig werden

  6. Wie soll das erreicht werden? • Kurzfristiger Ansatz: Praktische Unterstützungsarbeit zur Verbesserung der medizinischen Versorgung • Mittelfristiger Ansatz: Engagement auf lokaler Ebene für Veränderungen im bestehenden gesetzlichen Rahmen • Langfristiger Ansatz: Politische Arbeit auf Bundesebene zur Eingliederung aller in die medizinische Regelversorgung

  7. Konkrete Forderungen • Keine Leistungseinschränkung durch AsylbLG • Abschaffung Übermittlungspflicht § 87 AufenthG • Ein Schritt in die richtige Richtung auf lokaler Ebene: Anonymer Krankenschein • Realistische Bedürftigkeitsprüfung im Sozialamt • Soziale Rechte von EU BürgerInnen durchsetzen • Bestehende sozialrechtliche Möglichkeiten ausschöpfen

  8. Medibüro – Praxis • Selbstorganisiertes, nicht-staatliches Projekt getragen von 20-30 Freiwilligen • Keine bezahlten Stellen, keine offizielle Finanzierung, zweimal wöchentlich Bürodienst, keine medizinische Behandlung vor Ort • Vermittlung von etwa 800- 1000 Pat./Jahr an ca. 120 kooperierende medizinische Fachkräfte und Gesundheitseinrichtungen, die bereit sind zur unentgeltlichen Versorgung • Medikamente/Krankenhausaufenthalte teilweise durch Spenden finanzierbar

  9. Erfahrungen und Entwicklung in Berlin - Praxis • Parallelsystem medizinisch nicht ausreichend: Von Prävention über Intensivmedizin bis zur Nachsorge wird alles gebraucht • Unzureichende Versorgung und Angst vor Aufdeckung führt zu Komplikationen bis hin zum Todesfall • Realität in Krankenhäusern: Offenheit und sozialrechtliche Kenntnisse sehr unterschiedlich – Ablehnung oder Vorkasse in Erster Hilfe nicht selten, Hinzuziehung der Polizei zur Identitätsfeststellung kommt vor

  10. Erfahrungen und Entwicklung in Berlin – Politisch • 2003 Gespräch mit Senatorin Gesundheit und Soziales: „Stadt kann nichts tun!“ • 2007 BAG Bericht „Gesundheit/Illegalität“ • 2008 Zusammenarbeit mit Senatsverwaltung: • Verlängerte Duldung für Schwangere • AG Anonymer Krankenschein • Schreiben zum „verlängerten Geheimnisschutz“ • Gründung Runder Tisch • 2011 Pleite Medibüro – große Spendenreaktion, Diskussionsveranstaltung mit Politik und Praxis vor Wahlen zum Abgeordnetenhaus

  11. Ergebnisse Runder Tisch • Kein Berliner Modell aufgrund Blockade Innensenat: „Ohne Offenbarung keine Leistung“ • Umsetzung Duldung für Schwangere, keine Polizei bei Geburtsurkunde • Einheitlicher Antrag zur Bedürftigkeitsprüfung bei Nothilfe • Runder Tisch unter großer Koalition: Verbesserungen jenseits des Konzeptes des Anonymer Krankenschein

  12. Aktuelle Probleme I Bedürftigkeitsprüfung durch Sozialämter: • Beweislast beim Nothelfer Krankenhaus • Detailliertes Antragsformular mit Angaben z.B. Wohnung, Vermieter, Namen Mitbewohner • Trotz Antrag meist zunächst Ablehnung Duldung für Schwangere: • scheitert oft an Umverteilung § 15 a AufenthG • Aussetzung Umverteilung möglich: „BÜMI“ • langwieriges Verfahren und diskriminierender Umgang in Ausländerbehörde

  13. Aktuelle Probleme II BürgerInnen der neuen EU Länder • Legaler Status, aber keine Krankenversicherung • inzwischen ein Drittel unseres Klientel • Sozialrechtliche Situation kompliziert • Kenntnisse in Beratungsstellen und Ämtern gering • Umsetzung bestehender Ansprüche schwierig

  14. Stand der Dinge • Medizinische Versorgung weiter unzureichend • Wenig Verständnis für Probleme EU BürgerInnen • Spendenbasierte Finanzierung unsicher • Mühsames Ringen mit Politik und Verwaltung • Umsetzung von Teilerfolgen schwierig • Spagat zwischen Pressure Group und Dialog • Leider weiter notwendig: Kombination Versorgungsangebot und politische Initiative

  15. Zivilgesellschaft: Was ist das? • Habermas: Selbstorganisierte Assoziationen von BürgerInnen im Bereich zwischen Staat, Markt und Privatsphäre • Gramsci: Raum, in dem Akteure der Gesellschaft um Deutung und Hegemonie kämpfen

  16. Was kann die Zivilgesellschaft leisten? • „Bürger vertreten über dieses Engagement nicht nur Anliegen von Statuslosen, sondern sie pflegen ihr Menschenrechtsverständnis in der Gesellschaft,…und verteidigen ihre Wertvorstellungen“ (Fisch 2001) • Zivilgesellschaftliche Assoziationen vermitteln zwischen Staat und Gesellschaft und tragen „als demokratische Produktivkraft zu einer Öffnung und Fortentwicklung der politischen Institutionen bei“ (Klein 2001) • Was wollen wir leisten: Verwaltungen mit Realität konfrontieren, Dialog führen, Prozesse initiieren, politische Veränderungen vorantreiben

  17. Was wollen wir nicht leisten? • Unsichere und inadäquate Gesundheitsversorgung in Parallelstruktur • Keine Professionalisierung angestrebt wegen Gefahr der Lückenbüßerfunktion • Durchsetzung von Menschenrechten abhängig machen von Spenden, Ehrenamt und unentgeltlicher Arbeit • Gefahr: Zivilgesellschaft als politischer und materieller Politikersatz - „Zivilgesellschaft ist dann nur ein anderes Wort für die Selbstabwicklung der Politik“ (Beck 2000)

  18. Menschenrechte als Almosen oder Recht auf Rechte Wenn „Menschen keine Staatsbürgerschaftsrechte mehr genießen und daher auf das Minimum an Recht verwiesen sind, das ihnen angeblich angeboren ist“ gabes niemanden mehr, der ihnen dieses Recht garantieren konnte und dann muss „das Recht auf Rechte oder das Recht jedes Menschen zur Menschheit selbst zu gehören, von der Menschheit selbst garantiert werden….Und ob dies möglich ist, ist durchaus nicht ausgemacht“ Wenn das Leben von Wohlfahrtsorganisationen und privater Mildtätigkeit abhängt, dann findet ein Verlust der Menschenrechte statt, weil der Mensch „den Standort in der Welt verliert, durch den er überhaupt Rechte haben kann“ (Arendt 1951)

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