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Kirchenpflegertagung 2011. Atelier Grundwissen Finanzen Hansueli Herzog Treuhänder in Stein Rechnungsexperte Landeskirche (Bezirke Baden, Brugg und Zurzach) seit 1988 Telefon 062 866 11 33 Mail: hansueli.herzog@herzog-treuhand.ch. Ziele des Ateliers. Grundwissen der gesetzlichen Grundlagen
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Kirchenpflegertagung 2011 • Atelier Grundwissen Finanzen • Hansueli HerzogTreuhänder in SteinRechnungsexperte Landeskirche (Bezirke Baden, Brugg und Zurzach) seit 1988Telefon 062 866 11 33Mail: hansueli.herzog@herzog-treuhand.ch
Ziele des Ateliers • Grundwissen der gesetzlichen Grundlagen • Kirchenpflege - Aufgaben • Ihre Fragen zu beantworten
Gesetzliche Grundlagen • Organisationsstatut der Landeskirche vom 2. Juni 2004http://www.kathaargau.ch/_download_pdf/dokumente-unterlagen/Roem-Kath-AG_organisationsstatut2007_v7.pdf • Dritter Abschnitt: Die KirchgemeindenArt. 27 bis Art. 45
Gesetzliche Grundlagen Kirchgemeindeversammlung Art. 31 e) Beschluss Voranschlag, Steuerfuss und Jahresrechnung • Beschluss Verpflichtungskredit und neue Stellen • Beschluss Erwerb und Veräusserung von Grundstücken
Gesetzliche Grundlagen Kirchenpflege Art. 35 • Aufsicht über den Finanzhaushalt • Verwaltung des Kirchgemeinde-vermögens, Unterhalt Gebäude und Inventar nur Vermögen der Kirchgemeinde und nicht des Pfarramtes (schwarzer Weg)
Gesetzliche Grundlagen Kirchenpflege Art. 35 Jahrzeitenfond und Pfarreifond Entstehung – Zusammenlegung Verwaltung Grundsatz: Wie Frauengut im alten Eherecht – Nutzen aber nicht verputzen.
Gesetzliche Grundlagen Finanzkommission Art. 37 Fiko prüft den Voranschlag und die Jahresrechnung Aufgabe eines Revisors – Abgrenzung zu Rechnungsexperten formelle Prüfung Bestätigungsbericht an Kirchgemeinde
Gesetzliche Grundlagen Finanzverordnung 13.6.1984 Leitfaden für Finanzverwalter http://www.kathaargau.ch/_download_pdf/finanzverwaltung/Roem-Kath-AG_FV_Leitfaden.pdf detaillierte Regelung - derzeit in Überarbeitung
Aufgaben Kirchenpflege • Tagesgeschäft operative tägliche / regelmässige Verantwortung und Tätigkeit • Langfristige Aufgaben und Strategien Wichtig Vom Tagesgeschäft nicht auffressen lassen!
Kirchenpflege: Tagesgeschäft • Haushaltvollzug mit allem was dazu gehört • Geldanlage / Darlehensaufnahmen • zu hohe Liquiditätsbestände vermeiden • Schulden abbauen, keine zu grossen Schuldbeträge in zu langen Darlehensverträgen fixieren – auch bei günstigen Zinsen • Geldanlagen „mündelsicher“ – Risiken vermeiden
Kirchenpflege: Zahlungsanweisung • Zahlungsanweisung nach vorheriger Rechnungskontrolle durch Leistungsempfänger • Jede Rechnung hat somit 2 Visa • Empfang der Leistung / Richtigkeit der Rechnung (rechnerische Nachprüfung) • Zahlungsanweisung gemäss Kompetenzordnung mit Kontierungshinweis
Kirchenpflege: Interne Kontrolle • Reglung der internen Kontrolleund KompetenzenWer / Betragunbedingt in einem kleinen Reglement festhalten • Regelung Unterschriftsberechtigung Immer Doppelunterschrift für alle Bankkonten
Kirchenpflege: organisatorisches 1/ • Organisation Finanzverwaltungzweckmässige Ausrüstungeinfaches Buchhaltungsprogramm genügt • BuchhaltungssystemDoppelte Buchhaltung zwingendNRM wenn möglich
Kirchenpflege: organisatorisches 2/ • Ablage und ArchivierungVorschriften Leitfaden beachtenGrundsätzlich Rechnungsband einbinden. • Ansprechpartner für FinanzverwalterIn definieren
Kirchenpflege: Agenda Februar Jahresabschluss, Verwendung Überschuss April Übergabe Rechnung an Fiko August Budgetierung Folgejahr Oktober Überprüfung Budget / Rechnung, restl. Kredite, Saldoliste und Detailkonti Nov./Dez. Kirchgemeindeversammlung
Kirchenpflege: langfristiges Finanzplan Wichtigstes Führungsinstrument Bedarfsplanung Einfaches, gut brauchbares Muster: http://www.kathaargau.ch/dokumente/finanzen/index.php Kurt Schmid, Rechnungsexperte, Lengnau Zwingend, neu vorgeschrieben Informieren, in Botschaft aufnehmen
Kirchenpflege: Seelsorgeverbände Meistens Gemeindevertrag Eigene Rechtspersönlichkeit Eigene Rechnung Rechnungslegung oft ungenügend geregelt Keine Aufsicht der Landeskirche
Zum Schluss Viel Freude an Ihrer Aufgabe!