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Betriebsrat – mehr Rechte für alle Beschäftigten

Betriebsrat – mehr Rechte für alle Beschäftigten. Mit einem Betriebsrat haben alle Beschäftigten im Unternehmen mehr Rechte und werden besser in betriebliche Entscheidungsprozesse einbezogen. Der Betriebsrat sorgt für eine gerechte Eingruppierung,

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Betriebsrat – mehr Rechte für alle Beschäftigten

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Presentation Transcript


  1. Betriebsrat – mehr Rechte für alle Beschäftigten Mit einem Betriebsrat haben alle Beschäftigten im Unternehmen mehr Rechte und werden besser in betriebliche Entscheidungsprozesse einbezogen. Der Betriebsrat sorgt für eine gerechte Eingruppierung, bestimmt mit über Arbeitsbedingungen: über Arbeitsbeginn und -ende, Pausenzeiten, Überstunden, Bereitschaftsdienst, Teilzeit, Gleitzeit usw., ist vor jeder Kündigung anzuhören, setzt sich für die Rechte der Auszubildenden ein, achtet darauf, dass alle Beschäftigten Weiterbildungsangebote erhalten, sorgt für den Arbeits- und Gesundheitsschutz.

  2. Betriebsrat – Beschäftigte – GEW Beschäftigte • Der Betriebsrat organisiert die Interessenvertretung der Beschäftigten im Betrieb. • Die GEW berät und unterstützt den Betriebsrat bei seiner Arbeit. • Die GEW-Mitglieder stärken dem Betriebsrat den Rücken. Betriebsrat GEW

  3. Rechtsgrundlage: Betriebsverfassungsgesetz Die allgemeinen Aufgaben Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden • Gesetze • Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften, • Tarifverträge und • Betriebsvereinbarungen vom Arbeitgeber eingehalten werden. Paragraf 80 Absatz 1

  4. Stufenaufbau des Arbeitsrechts Grundrecht, EU-Recht z.B. Grundrechte, Diskriminierungsverbote, internationale Arbeits- und Sozialabkommen Arbeitsgesetze, öffentliche Verordnungen z.B. Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Unfallverhütungsvorschriften Tarifverträge Verträge zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband bzw. Unternehmen Betriebsvereinbarungen Verträge zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Arbeitsverträge Vertrag des/r Arbeitnehmers/-in mit dem Arbeitgeber

  5. Arbeitsfelder des Betriebsrats Personelle Angelegenheiten und Berufsbildung Soziale Angelegenheiten • Lage und Verteilung der Arbeitszeit • Gleitzeit, Arbeitszeitkonten, Schichtarbeit • Urlaub • Auszahlung der Entgelte • betriebliche Lohngestaltung • Festsetzung von Akkord, Prämien und leistungsbezogene Entgelten • Einstellungen, Versetzungen • Beurteilungen • Kündigungen • Personalplanung • Beschäftigungssicherung • Berufliche Weiterbildung Gesundheitsschutz, Arbeitsplatzgestaltung Wirtschaftliche Angelegenheiten • Arbeitsunfälle • Gesundheitsgefahren verhüten • allgemeine Aufgaben im Umwelt- und Arbeitsschutz • Arbeit humanisieren • Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung gestalten • Betriebsänderungen • Interessenausgleich • Sozialplan • Wirtschaftsauschuss in Unternehmen mit in der Regel mehr als 100 Beschäftigten

  6. Vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren Erste Wahlversammlung • Muss von der GEW und ihren Mitgliedern im Betrieb gut vorbereitet werden. Zeit für Mitgliederwerbung nutzen. Zweite Wahlversammlung • Findet sieben Tage nach der ersten Wahlversammlung statt. Die wahlberechtigten Arbeitnehmer/innen wählen ihre Betriebsratsmitglieder.

  7. Erste Wahlversammlung • Wahl eines Wahlvorstands (besteht aus drei wählbaren Arbeitnehmern/-innen) • Zahl der wählbaren Arbeitnehmer/innen feststellen / Wählerliste • Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder festlegen • Wahlausschreiben erlassen und bekannt machen • Wahlvorschläge registrieren • Termin für zweite Wahlveranstaltung festlegen

  8. Nach der ersten Wahlversammlung Der Wahlvorstand veröffentlicht • die Wählerliste • die Wahlordnung • die Wahlvorschläge Für diese Veröffentlichung müssen die vorhandenen Kommunikationswege genutzt werden, um alle Beschäftigten zu erreichen.

  9. Zweite Wahlversammlung • Findet eine Woche nach der ersten Wahlversammlung statt • Persönliche Stimmabgabe durch die wahlberechtigten Arbeitnehmer/innen Danach: • Briefwahlumschläge öffnen und in die Wahlurne werfen • Öffentliche Stimmauszählung durch den Wahlvorstand • Wahlergebnis feststellen

  10. Wahlergebnis steht fest – was nun? • Wahlvorstand informiert die gewählten Kollegen/-innen • Kollegen/-innen können die Wahl annehmen oder ablehnen • Gewählte Kollegen/-innen, die die Wahl annehmen, werden bekannt gegeben • Einladung zur konstituierenden Sitzung des Betriebsrats • Konstituierende Sitzung des Betriebsrats

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