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De–minimis–Beihilfen an Unternehmen im Agrarerzeugnissektor (VO (EG) Nr. 1535/2007)

De–minimis–Beihilfen an Unternehmen im Agrarerzeugnissektor (VO (EG) Nr. 1535/2007). Infoveranstaltung am 08.07.2008 / 24.07.2008 Katharina Delius, Regierungspräsidium Freiburg. Inhalt. Begriff der Beihilfe Wer ist betroffen? „De-minimis“

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De–minimis–Beihilfen an Unternehmen im Agrarerzeugnissektor (VO (EG) Nr. 1535/2007)

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  1. De–minimis–Beihilfenan Unternehmenim Agrarerzeugnissektor(VO (EG) Nr. 1535/2007) Infoveranstaltung am 08.07.2008 / 24.07.2008 Katharina Delius, Regierungspräsidium Freiburg

  2. Inhalt • Begriff der Beihilfe • Wer ist betroffen? • „De-minimis“ • „Bestimmte Bedingungen“ für die Gewährung von De-minimis-Beihilfen • Was kann im Rahmen von De-minimis gefördert werden? • Beispiele • Fazit RPF, Referat 32 De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor,

  3. 1. Begriff der BeihilfeEine Beihilfe i.S. des EU - Rechts ist eine... • Geldleistung ohne marktübliche Gegenleistung z.B. Steillagenförderung, Investitionszuschuss, Besamungskostenzuschuss, Übernahme Kosten Berufsgenossenschaft • Sachleistung z.B. Düngermittelabgabe • Maßnahme zur Vermeidung von üblichen Kosten z.B. Befreiung von üblichen Steuern, marktunübliche Übertragung von Grundstücken/Gebäuden, marktunübliche Dienstleistung, Übernahme Bürgschaft RPF, Referat 32 De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor,

  4. Staatliche Beihilfen(auch Beihilfen von Gebietskörperschaften) • Nach Artikel 87 EG-Vertrag gibt es folgende Möglichkeiten für die Vereinbarkeit von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt: (1) Beihilfen sind mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar (2) Beihilfen sind mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar (3) Beihilfen können mit dem Gemeinsamen Markt als vereinbar angesehen werden. • Nach Artikel 87 überprüft die Kommission mit den Mitgliedstaaten fortlaufend die in den Mitgliedstaaten bestehenden Beihilferegelungen. Dies geschieht durch Notifizierung (=Meldung an die Kommission vor der Einführung einer Beihilfe) = Notifizierungsverfahren, Art. 88 EG-Vertrag) • Beihilfe im Sinne des Art. 87 EG-Vertrag begünstigt nur bestimmte Unternehmen/Produktionszweige d.h.: Bau eines Weges ist z.B. keine Beihilfe, da auch von nicht- landwirtschaftlichen Unternehmen nutzbar RPF, Referat 32 De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor,

  5. 2. Wer ist betroffen? • Unternehmen des Agrarerzeugnissektors (nicht Unternehmen, die ausschließlich verarbeiten und vermarkten)Definition Unternehmen: jede wirtschaftlich tätig werdende Einheitz.B. Landwirte z.B. Verein zur Förderung des Streuobstes, der Saft erzeugt und diesen kostenlos an seine Mitglieder abgibt nicht: z.B. Pächter/Eigentümer von Streuobstbäumen, der den Ertrag (Saft) ausschließlich für sich selbst verwendet RPF, Referat 32 De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor,

  6. 3. „De-minimis“ • Die EU-Kommission sieht Agrarbeihilfen mit „geringfügigen Beträgen“ unter „bestimmten Bedingungen“ als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar an • d.h. für diese ist kein besonderes Notifizierungsverfahren erforderlich RPF, Referat 32 De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor,

  7. „Geringfügige Beträge“ • max. Beihilfebetrag: 7.500 € • je Unternehmen • in 3 Steuerjahren (Kalenderjahre, fließender Zeitraum) RPF, Referat 32 De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor,

  8. 4. „Bestimmte Bedingungen“ A) Dem Mitgliedstaat zugeteilter Plafond (Kumulierter Höchstbetrag) darf nicht überschritten werden. B) Der Höchstbetrag für den einzelnen Empfänger darf nicht überschritten werden. C) Bestimmte Beihilfen sind ausgeschlossen. D) Bestimmte Verwaltungsschritte sind einzuhalten. RPF, Referat 32 De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor,

  9. A) Plafond für 3 Jahre • Deutschland: 297,84 Mio € • Baden-Württemberg: 22,38 Mio € d.h. pro Jahr: 7,46 Mio € Plafond muss auf die einzelnen Landkreise/Gemeinden aufgeteilt werden RPF, Referat 32 De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor,

  10. B) Höchstbetrag • 7.500,- € in 3 Steuerjahren entscheidend für die Zuordnung zum Steuerjahr ist das Datum des Bewilligungsbescheides • ACHTUNG: es gibt noch weitere De-minimis-Beihilfen außerhalb des Agrarerzeugnissektors, die hiervon nicht berührt sind (gewerbliche De-minimis) • ACHTUNG: Wenn der Höchstbetrag durch die Gewährung der "neuen" Beihilfe überschritten wird, darf diese insgesamt nicht gewährt werden! Beispiel: Landwirt hat 2008 und 2009 6.000,- € erhalten, soll 2010 für eine Maßnahme nach dem Förderprogramm 3.000,- € erhalten Folge: die 3.000,- € dürfen insgesamt nicht gewährt werden RPF, Referat 32 De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor,

  11. C) Ausgeschlossene BeihilfenNicht als De-minimis-Beihilfen gewährt werden dürfen Beihilfen... • deren Höhe sich nach dem Preis oder der Menge vermarkteter Erzeugnisse richtet z.B. Beihilfe je kg erzeugten Käse, Zuschuss zur Verminderung der Schlachtgebühren • die von der bevorzugten Verwendung heimischer Erzeugnisse gegenüber Importwaren abhängig gemacht werden • für exportbezogene Tätigkeiten, d.h. Beihilfen, die unmittelbar mit den ausgeführten Mengen, dem Aufbau und dem Betrieb eines Vertriebsnetzes oder anderen laufenden Ausgaben einer Exporttätigkeit in Zusammenhang stehen • an Unternehmen in Schwierigkeiten RPF, Referat 32 De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor,

  12. D) Verwaltungsverfahrensbedingungen Mitgliedstaat hat sicherzustellen, dass weder der Gesamtplafond noch der Höchstbetrag je Empfänger überschritten wird MLR muss entsprechende Einzelkontingente an zuwendungsgewährende Stellen zuteilen d.h. MLR benötigt Info über geplante Beihilfesummen Zuwendungsgeber hat vorder Beihilfegewährung an Empfänger mitzuteilen a) den Betrag und b) dass es sich um eine De-minimis-Beihilfe handelt, Eine De-minimis-Beihilfe liegt nur vor, wenn dem Empfänger auch mitgeteilt wird, dass es sich um eine D.-m.-B. handelt! Zuwendungsempfänger hat dem Zuw.geber (schriftl. oder in elektron. Form ) jede D.-m.-B. mitzuteilen, die er in diesem und den beiden vorangegangenen Jahren erhalten hat Beihilfegewährung (Aufbewahrungspflicht!) Meldung über gewährte Beihilfen/geplante Beihilfen an MLR RPF, Referat 32 De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor,

  13. Verwaltungsverfahren • es gibt keine Rechts- und Formvorgaben für kommunale Programme • De-minimis-Beihilferegelungen müssen schriftlich vorliegen • Aufzeichnungen über De-minimis-Beihilferegelungen sind ab dem Zeitpunkt, zu dem letztmals eine entsprechende Beihilfe gewährt wurde, 10 Jahre lang aufzubewahren RPF, Referat 32 De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor,

  14. 5. Was kann im Rahmen von „De-minimis“ gefördert werden? (1) • Grundsätzlich alles, was nicht ausgeschlossen ist! • Fördertatbestände, die nicht Gegenstand eines staatlichen Förderprogramms sind bzw. von diesem explizit ausgeschlossen sind RPF, Referat 32 De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor,

  15. 5. Was kann im Rahmen von „De-minimis“ gefördert werden? (2) • Fördertatbestände, die bereits Gegenstand eines nationalen Förderprogramms sind: kein Kumulierungsverbot, ABER: die von der EU z.B. in der ELER-VO (Grundlage für den MEPL Baden-Württemberg: u.a. MEKA, AZL, LPR, Agrarinvestitions-förderung AFP) festgelegten Höchstsätze dürfen nicht überschritten werden, falls der Betrieb für diesen Fördergegenstand bereits gefördert wird RPF, Referat 32 De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor,

  16. Kumulierungsproblematik Was ist zu prüfen?Handelt es sich um dieselben förderbaren Aufwendungen?wenn ja: - wird auf der Fläche oder Teilfläche MEKA oder AZL oder LPR beantragt? Höchstbetrag beachten - wird auf der Fläche keine ELER-Maßnahme beantragt? Höchstbetrag nicht relevant wenn nein: - egal ob auf der Fläche MEKA oder AZL oder LPR beantragt wird Höchstbetrag nicht relevant RPF, Referat 32 De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor,

  17. Beispiele (1) A)Landwirt pflegt eine Fläche der Kommune und erhält Mähgeld in Höhe von 300,- €/ha keine Beihilfe, da Gegenleistung aber: wenn Landwirt nicht die Verfügungsgewalt über die Fläche hat, kann er keine EBP / MEKA / AZL beantragen B) Gemeinde beauftragt Landwirt, eine Fläche der Kommune zu mähen und zahlt 2.000,- € ( nach Maschinenringsätzen wären 300,- € angemessen ) Beihilfe, da marktunübliche Leistung, über De-minimis möglich RPF, Referat 32 De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor,

  18. 6. Beispiele (2) • Förderung der Verpflichtung von rinderhaltenden Betrieben, mindestens 4 Monate im Jahr zu weiden: keine Förderung in einem Förderprogramm Förderung über De-Minimis bis zu 2.500,- € pro Jahr möglich (7.500,- € in 3 Jahren) • "Ausgleichszulage"/Steillagenprogrammfür Betriebe, die aufgrund ihrer geringen Betriebsgröße ausgeschlossen sind, z.B. Betriebe unter 3 ha in der AZL oder Betriebe, die in MEKA den 250 € Mindestauszahlungsbetrag nicht erreichen Förderung über De-Minimis möglich RPF, Referat 32 De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor,

  19. 6. Beispiele (3) • Landwirt erhält von der Kommune 500,- € für die Pflege (den Schnitt) von Streuobstbäumen auf eigenen / von ihm gepachteten FlächenBeihilfe ? ja über De-minimis möglich ? ja keine Kumulierung mit MEKA-“Streuobstförderung, da bei MEKA-Erhalt von Streuobstflächen folgende Auflagen durch die Förderung ausgeglichen werden: - Erhalt von typischen Streuobstbeständen (Bestände mit i.d.R. einer Bestandsdichte von bis zu 100 Bäumen je ha mit deutlich ausgeprägtem Stamm und deutlich ausgeprägter Krone mit einer Stammhöhe von i.d.R. mehr als 1,40 m)- Verpflichtende Bewirtschaftung bzw. Pflege zwischen den Bäumen- abgängige Bäume sind mit Hochstammsorten zu ersetzen RPF, Referat 32 De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor,

  20. Beispiele (4) Förderung von Grünlandflächen im benachteiligten Gebiet:- im Anhang zur ELER-VO festgelegter Höchstbetrag: 150,- € pro ha- Fördersätze der AZL- Richtlinie gestaffelt nach LVZ: von 50,- bis 120,- € (Handarbeitsstufe, d.h. Flächen > 50% Hangneigung: generell 200,- €) Fall A: Landwirt hat AZL- Antrag gestellt - der Landwirt kann als De-minimis-Beihilfe die Differenz zwischen Fördersatz AZL und Höchstsatz ELER erhalten sinnvoll ??? Fall B: Landwirt hat keinen AZL-Antrag gestellt- Landwirt kann in beliebiger Höhe De-minimis-Beihilfe erhalten, auch über Höchstsatz ELER hinaus RPF, Referat 32 De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor,

  21. Beispiele (5) Steillagenförderung Grünland Betrieb hat MEKA-Steillagenförderung beantragt: 120,- €/haHöchstbetrag ELER-VO bei Grünland: 450,- €/haAuszahlung der Differenz von 330,- €/ha über De-minimis möglich ABER: dieser Höchstbetrag gilt für alle Agrarumweltmaßnahmen auf dieser Fläche,d.h.: - Betrieb hat im MEKA auch B2 (extens. Grünlandnutzung mit Einhaltung eines Viehbesatzes von 0,3 - 1,4 GV/ha) beantragt: 120 € + 90 € = 210,- €/hamöglicher De-minimis-Betrag reduziert sich auf 240,- €/ha - Betrieb hat zusätzlich artenreiches Grünland auf dieser Fläche:210 € + 50 € = 260,- €/hanur noch 190,- € nach De-minimis möglich RPF, Referat 32 De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor,

  22. Beispiele (5) Steillagenförderung Grünland (2) - B. steigt in Ökolandbau ein, erhält 150 € anstelle von 90 € für den GV-Besatz: 120 € + 150 € + 50 € = 320,- €/hanur noch 130,- € nach De-minimis möglich Ist das von den Kommunen noch händelbar??? • Betrieb hat auf der Fläche kein MEKA beantragtSteillagenförderung als De-minimis-Beihilfe ist in beliebiger Höhe möglich RPF, Referat 32 De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor,

  23. Beispiele (6) InvestitionenFörderung von Motormähern, Weidezäunen: Keine Förderung über AFP (Förderung unter besonderen Umständen über LPR möglich!) Förderung über De-Minimis möglich Förderung eines MutterkuhstallesA) Betrieb erhält einen Zuschuss aus der AgrarinvestitionsförderungNach der ELER-VO wäre innerhalb der Höchstgrenze eine Förderung über De- minimis möglich aber: die AFP-Förderrichtlinie schließt eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen (öffentliche Mittel) aus B) Betrieb erhält keine Förderung nach AFPDe-minimis-Beihilfe möglich RPF, Referat 32 De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor,

  24. 7. Fazit • Rechtskonformität liegt im Verantwortungsbereich der Kommune, die die Beihilfe gewährt • der Zuwendungsgeber entscheidet über das Vorliegen einer Beihilfe • geringstes Risiko: Förderung von Maßnahmen, die keine Beihilfe i.S. des Art. 87 EU-Vertrag darstellen, z.B. Infrastrukturmaßnahmen • rel. geringes Risiko: Fördertatbestände bzw. Förderung von Unternehmen, die keine öffentlichen Mittel nach anderen Förder-RL erhalten • hohes Risiko: Kumulierungen, Förderungen, die an die Fläche geknüpft sind RPF, Referat 32 De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor,

  25. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! RPF, Referat 32 De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor,

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