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Vertraglichen Haftungsfallen entgehen

Vertraglichen Haftungsfallen entgehen. Rechtsanwalt und Mediator (DAA) Dr. Benno Grunewald www.dr-grunewald.de. Vertrag. Ein Vertrag kann wie folgt geschlossen werden: schriftlich mündlich konkludent. Vertragsfreiheit. Grundsätzlich alles erlaubt! Grenzen:

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Vertraglichen Haftungsfallen entgehen

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Presentation Transcript


  1. Vertraglichen Haftungsfallen entgehen Rechtsanwalt und Mediator (DAA)Dr. Benno Grunewaldwww.dr-grunewald.de

  2. Vertrag • Ein Vertrag kann wie folgt geschlossen werden: • schriftlich • mündlich • konkludent www.dr-grunewald.de

  3. Vertragsfreiheit • Grundsätzlich alles erlaubt! • Grenzen: • § 134 BGB Verstoß gegen ein Gesetz • § 138 BGB Verstoß gegen die guten Sitten www.dr-grunewald.de

  4. Vertragsauslegung • § 133 BGB • Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften www.dr-grunewald.de

  5. Dienstvertrag oder Werkvertrag • Dienstvertrag § 611 BGB • (1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. • (2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein. www.dr-grunewald.de

  6. Dienstvertrag oder Werkvertrag • Werkvertrag § 631 BGB • (1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. • (2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein. www.dr-grunewald.de

  7. Ergebnis Fast alle Verträge mit IT-Selbständigen sind Dienstverträge, da es an einer ausreichend konkreten Beschreibung der zu erbringenden Leistung fehlt www.dr-grunewald.de

  8. Haftung und Gewährleistung • Gewährleistung • Dienstvertrag: Nein • Werkvertrag: Im Rahmen der vertraglichen oder gesetzlichen Regelungen www.dr-grunewald.de

  9. Haftung Beweislast umfasst: • Schaden, • rechtswidriges Handeln, • Kausalität • und Verschulden www.dr-grunewald.de

  10. Gegenmittel • Vertraglicher Haftungsausschluss • Haftungsbeschränkung (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) • Haftpflichtversicherung www.dr-grunewald.de

  11. Wettbewerbsverbot • Kundenschutzklausel • Loyalitätsvereinbarung • Geheimhaltungsgebot www.dr-grunewald.de

  12. Wirksamkeit • Während der Vertragslaufzeit: Ja! • Nach Ende des Vertrags: es kommt darauf an! www.dr-grunewald.de

  13. Rechtsprechung • Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist unwirksam, wenn • keine Karenzentschädigung vereinbart • nur ein Auftraggeber bzw. nur ein Hauptauftraggeber • Vertragsdauer länger als ein Jahr • Spezialisierung ist zusätzliches Argument,nach neuester Rechtsprechung jedoch nicht zwingend notwendig www.dr-grunewald.de

  14. Rahmenvertrag  Einzelvertrag • Welche Pflichten sind an welchen Vertrag gebunden? • Welche Inhalte überschneiden sich? • Welcher Vertrag endet mit Zeitablauf? • Welcher Vertrag muss gekündigt werden? • Welche Kündigungsfristen müssen beachtet werden? www.dr-grunewald.de

  15. Option auf Verlängerung • Wichtig: Frist zur Anmeldung der Option vereinbaren! • Ansonsten: rechtzeitige Anzeige, die Option nicht wahrnehmen zu wollen bzw. sie auszuschlagen www.dr-grunewald.de

  16. Scheinselbständigkeit/Rentenversicherungspflicht • Scheinselbständigkeit: durch Gesetzesänderungen seit 2003 weitgehend erledigt! • Rentenversicherungspflicht: noch immer hoch aktuell! www.dr-grunewald.de

  17. Empfehlungen • keine Verpflichtung, Leistung höchstpersönlich zu erbringen • keine Einschränkung des Einsatzes eigener Mitarbeiter • keine unbefristeten Verträge www.dr-grunewald.de

  18. Gewerbesteuer/Freiberuflichkeit • Keine detaillierten und umfangreichen Tätigkeitsbeschreibungen • Ideal: Hinweis auf ingenieurvergleichbare Aufgaben www.dr-grunewald.de

  19. Salvatorische Klausel • § 139 BGB: Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde • Salvatorische Klausel: Vertrag bleibt wirksam, auch wenn eine Klausel nichtig ist • BGH: Auch bei salvatorischer Klausel muss eine unwirksame Vertragsbedingung geprüft werden und kann zur Nichtigkeit des gesamten Vertrags führen www.dr-grunewald.de

  20. Haftungsfallen www.dr-grunewald.de

  21. Gut Recht bedarf der Hilfe! www.dr-grunewald.de

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