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WHY THE RULE OF LAW MATTERS Guillermo O‘Donnell FREEDOM AS THE FOUNDATION David Beetham

WHY THE RULE OF LAW MATTERS Guillermo O‘Donnell FREEDOM AS THE FOUNDATION David Beetham. Michael Bouda 0705181. WHY THE RULE OF LAW MATTERS Guillermo O‘Donnell. Argentinischer Politikwissenschafter; *1936 Professor an der University of Notre Dame

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WHY THE RULE OF LAW MATTERS Guillermo O‘Donnell FREEDOM AS THE FOUNDATION David Beetham

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Presentation Transcript


  1. WHY THE RULE OF LAW MATTERSGuillermo O‘DonnellFREEDOM AS THE FOUNDATIONDavid Beetham Michael Bouda 0705181

  2. WHY THE RULE OF LAW MATTERSGuillermo O‘Donnell • Argentinischer Politikwissenschafter; *1936 • Professor an der University of Notre Dame • Forschung zu Demokratiequalität v.a. über Demokratien in Südamerika • WHY THE RULE OF LAW MATTERS • Journal of Democracy, Vol. 15, Nr. 4, Okt. 2004, S. 32-46

  3. Rule of Law/Rechtsstaatlichkeit • eine der grundlegenden Säulen jeder Demokratie • niedergeschriebenes Recht; jedeR ist vor dem Gesetz gleich; zuvor festgelegte Abläufe; Grundsatz des rechtlichen Gehörs • Voraussetzung: formelle Gleichheit durch 1. „valid legal rules“ und 2. deren Universalität • Positive Beschreibung schwierig, zumindest: • Hierarchische Struktur des Rechtssystems • Das Rechtssystem als Aspekt der sozialen Ordnung

  4. Aspekte der RechtsstaatlichkeitZusammenhang mit Demokratie • Rechtsstaatlichkeit als die gesetzlich verankerte Rechtsordnung einer Demokratie • Daher muss Rechtssystem selbst demokratisch sein, durch: • 1.: Aufrechterhaltung der politischen Rechte und Freiheiten • 2.: Aufrechterhaltung der Grund- bzw. Bürgerrechte • 3.: Etablierung von Netzwerken von Verantwortlichkeit •  „democratic rule of law“

  5. Aspekte der RechtsstaatlichkeitVerantwortlichkeit • Zwei Eigenschaften des demokratischen Rechtssystems: • 1. Rechte, die mit einer Demokratie verbunden sind, werden erlassen und geschützt  damit auch die Freiheiten • 2. Organe und Institutionen werden verantwortlich gehalten  Niemand steht über dem Recht

  6. Aspekte der RechtsstaatlichkeitVerantwortlichkeit • Drei Arten von Verantwortlichkeit: • 1. vertikal in Form von fairen, institutionalisierten Wahlen • 2. vertikal in gesellschaftlicher Hinsicht, indem Gruppen oder Individuen rechtliche Schritte gegen Staatseinrichtungen oder Amtsträger etc. einleiten können • 3. horizontal durch entsprechende staatliche Institutionen, die die Amtsträger etc. für gesetzwidrige Handlungen haftbar machen bzw. solche verhindern

  7. Aspekte der RechtsstaatlichkeitEffektivität des Rechtssystems • Netzwerk von staatlichen Institutionen garantiert zusammen Effektivität • Interinstitutionell • Horizontal • Territorial • Soziale Gliederung • In vielen Demokratien wie in Südamerika fehlt es an Effektivität

  8. Aspekte der RechtsstaatlichkeitIndividuum • BürgerInnen sind Quelle und Rechtfertigung bestimmter Rechte • Demokratie heute weniger „by the people“ als mehr „of the people“ und deshalb sollte sie auch „for the people“ sein • Träger einer Reihe von Rechten, wodurch es auf rechtlicher Basis mit allen anderen gleichgestellt ist und auch gleich berücksichtigt und respektiert werden soll •  Gleichheit

  9. Mängel in der Rechtsstaatlichkeit • 1. im vorhandenem Recht • 2. in der Rechtsanwendung • 3. in der Beziehung zwischen staatlichen Behörden und BürgerInnen • 4. im Zugang zur Justiz und zu einem fairen Prozess • 5. in Hinblick auf schiere Gesetzlosigkeit/-widrigkeit  „brown areas“

  10. Dimensionen der Rechtsstaatlichkeit Um die Rechtsstaatlichkeit als Faktor für die Demokratiequalität messen zu können bzw. wie demokratisch der Rechtsstaat ist • 1. Rechtssystem: „brown areas“?, Gleichheit?, Verassungsrecht? • 2. Staat und Staatsgewalt: Effektive Kontrolle?, Verantwortlichkeit? • 3. Gerichte und deren Hilfsinstitutionen: Gewaltenteilung? • 4. staatliche Institutionen allgemein • 5. sozialer Kontext: Sicherstellung der vertikalen Verantwortlichkeit • 6. Bürger- und Menschenrechte: Verletzung von Rechten?

  11. FREEDOM AS THE FOUNDATIONDavid Beetham • Britischer Sozialtheoretiker • Emeritierter Professor an der University of Leeds • Arbeiten zur Messung von Demokratie und im Bereich der Menschenrechte • FREEDOM AS THE FOUNDATION • Journal of Democracy, Vol. 15, Nr. 4, Okt. 2004, S. 61-75

  12. Freiheit • Freiheit als Voraussetzung für jede Art von Demokratie • Demokratie ohne Freiheit ist ein Widerspruch in sich • Ideen dazu seit antikem Griechenland • Seit der Moderne: Freiheiten in Form von persönlichen Rechten verfassungsrechtlich garantieren  Verbindung zur Rechtsstaatlichkeit

  13. Rechte, Gleichheit und Demokratie • Kernfrage: Diskrepanz zwischen verfassungsrechtlich garantierten Freiheiten und deren faktischer Ausgestaltung • Freiheiten bedürfen einer gesetzlichen Verankerung • Freiheiten nur gesichert, solange Gerichte unabhängig • Einschränkungen der Freiheiten  Überprüfung durch Gerichte

  14. Rechte, Gleichheit und Demokratie • enge Verbindung zwischen Rechten und Gleichheit  Rechte begründen Gleichheit, weil für alle gleich • Forderung, dass Bürger- und politische Rechte nicht getrennt von wirtschaftlichen und sozialen Rechten sein sollten • Garantie der bürgerlichen und politischen Freiheiten ist ein notwendiges Fundament für alle anderen Dimensionen von Demokratie  Rechtsstaatlichkeit als Teil dieser Garantie

  15. Vier Stufen, um Demokratie(qualität) zu messen • 1. Festmachen der Voraussetzungen für eine Demokratie; hier bestimmte Rechte, die für demokratische Freiheit notwendig sind • 2. Identifizierung der relevanten internationalen Standards als „best practice“ um die einzelnen Rechte zu erreichen Demokratie ist weniger eine Frage von „ganz oder gar nicht“ als eine Frage des Ausmaßes  konkrete Orientierungspunkt notwendig für Messung

  16. Vier Stufen, um Demokratie(qualität) zu messen • 3. Auflistung typischer Formen von Subversion, die demokratische Standards oder deren Anwendung gefährden oder beeinträchtigen nicht nur relevante Gesetze finden, sondern auch untersuchen, wie effektiv diese angewendet werden Beeinträchtigung kann sowohl vorsätzlich, als auch unbeabsichtigt erfolgen • 4. Spezifizierung und Effektivität typischer Institutionen zum Schutz der Rechte

  17. Bürgerrechte • 1. Fundamentale Rechte, die eine Demokratie schützen soll: Recht auf Leben, persönliche Freiheit und Sicherheit, Schutz vor Diskriminierung; Gedanke-, Gewissens- und Religionsfreiheit, etc. • 2. Quellen für „standards of best practice“: relevante internationale Übereinkommen samt dazugehöriger Rechtsprechung

  18. Bürgerrechte • 3. Typische Formen der Subversion • Missstände im Justizwesen beim Beschützen der Rechte • willkürliche und repressive Exekutive • Gebrauch von Not- oder Anti-Terror Gesetzgebung • systematischer Auschluss bestimmter Gruppen Beeinträchtigung spezifischer Rechte: • Recht auf Leben und Sicherheit • unzumutbares Ausmaß an physischer Misshandlung und Todesopfern in Haft • Meinungs-, Versammlungs-,Vereinigungs- und Informationsfreiheit

  19. Bürgerrechte • 4. Typische Behörden und Institutionen: • spezielle Gerichte als Kontrollorgane • Ombudsmann, der Beschwerden von BürgerInnen bezüglich staatlicher Behörden nachgeht • nationale Menschenrechtskommission mit ausreichenden Untersuchungsbefugnissen und Gehör bei der Legislative • aktive öffentliche Kontrolleinrichtungen, z.B. Organisationen, die investigativen Journalismus schützen, Rechtshilfe • unabhängige Beschwerde- und Inspektionsmöglichkeiten für alle Exekutivbehörden • supranationale Menschenrechts-Gerichte wie der EGMR

  20. Politische Rechte • 1. Drei fundamentale politische Rechte: • 1. für die Wahl von öffentlichen Ämtern anzutreten • 2. Wählen der wichtigsten politischen Ämter • 3. Volksabstimmung über wichtige Materien • 2. Internationale Maßstäbe für die meisten Aspekte des Wahlprozesses aber wichtige Punkt fehlen

  21. Politische Rechte • 3. Gefährdungen und Beeinträchtigungen • physische Gewalt, Einschüchterung, Sabotage • Verletzung anderer (Bürger-) Rechte • alleinige Entscheidungsbefugnisse der Regierung(sparteien) bei Verfassungsrecht • Fehlen von Regeln zur Parteienfinanzierung • systematischer Ausschluss bestimmter Gruppen vom Wahlprozess • Wahlbetrug

  22. Politische Rechte • 4. Im Bereich der Behörden und Institutionen • 1. eine unabhängige, personell und finanziell ausreichend ausgestattete Wahlkommission, die jeden Aspekt des Wahlprozesses kontrolliert • 2. nationale und interantionale Wahlbeobachter von NGOs, politischen Parteien, vertrauenswürdigen Organisationen

  23. Fazit • Für eine Demokratie notwendige Freiheiten werden in Form von Rechten Teil des Rechtssystems • Damit kommt der Rechtsstaatlichkeit durch den Schutz dieser Rechte elementare Bedeutung in einer Demokratie zu • Trotzdem sind auch andere Aspekte zu beachten: z.B. soziale und wirtschaftliche Faktoren, Toleranz, etc.

  24. Ende Danke für die Aufmerksamkeit

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