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tiefe geothermie im innerstädtischen bereich

tiefe geothermie im innerstädtischen bereich. planungsgrundlagen. Inhaltsverzeichnis. Planung einer Tiefbohrung im Innenstadtbereich Bergbaugesetz (BBergG) Betriebsplanverfahren nach BBergG Bedeutung für die Praxis Abschätzung der maximalen Schwinggeschwindigkeiten

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tiefe geothermie im innerstädtischen bereich

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Presentation Transcript


  1. tiefe geothermie im innerstädtischen bereich • planungsgrundlagen

  2. Inhaltsverzeichnis • Planung einer Tiefbohrung im Innenstadtbereich • Bergbaugesetz (BBergG) • Betriebsplanverfahren nach BBergG • Bedeutung für die Praxis • Abschätzung der maximalen Schwinggeschwindigkeiten • Auswirkungen auf die Umsetzung • Umgang mit Anwohnern • Vorteile der Geothermie im städtischen Wärmenetz • Einbindung der Geothermie • Quellenverzeichnis

  3. Planung einer Tiefbohrung im InnenstadtbereichBundesberggesetz (BBergG) • § 1 Zweck des Gesetzes: • „...zur Sicherung der Rohstoffversorgung das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Bodenschätzen (...) bei sparsamem und schonendem Umgang mit Grund und Boden zu ordnen und zu fördern, ...“ • „...die Vorsorge gegen Gefahren, die sich aus bergbaulicher Tätigkeit für Leben, Gesundheit und Sachgüter Dritter ergeben, zu verstärken...“ • § 3 Bergfreie und grundeigene Bodenschätze: • „Als bergfreie Bodenschätze gelten: (...) Erdwärme und die im Zusammenhang ihrer Gewinnung auftretenden anderen Energien (Erdwärme).“

  4. Planung einer Tiefbohrung im InnenstadtbereichBetriebsplanverfahren nach BBergG • Erlaubnis oder Bewilligung werden nur auf Antrag von der zuständigen Behörde verliehen • Erlaubnis gewährt freie Bodenschätze aufzusuchen und dafür erforderliche Einrichtungen zu errichten und zu betreiben • Erlaubnis wird auf maximal 5 Jahre befristet; kann ggf. um 3 Jahre verlängert werden • Bewilligung gewährt freie Bodenschätze aufzusuchen, zu gewinnen und zu erwerben sowie die dafür erforderlichen Einrichtungen zu errichten und betreiben • Bewilligung wird auf maximal 50 Jahre befristet; Verlängerung bis zur Erschöpfung des Vorkommens möglich

  5. Planung einer Tiefbohrung im InnenstadtbereichBetriebsplanverfahren nach BBergG • Nach Genehmigung wird das Betriebsplanverfahren eröffnet • Verfahren zur vorläufigen Betriebsüberwachung • Zulassung der Betriebspläne durch die zuständige Behörde ist eine zwingende Voraussetzung für Durchführung bergbaulicher Aktivitäten • Zu dem Verfahren gehört auch die Erstellung von • einem Rahmenbetriebsplan, • Betriebsplänen, die ein Beteiligungsverfahren nach sich ziehen, und • Sonderbetriebsplänen

  6. Planung einer Tiefbohrung im InnenstadtbereichBetriebsplanverfahren nach BBergG • Rahmenbetriebsplan • Angaben über das beabsichtigte Vorhaben, die technische Ausführung und den voraussichtlichen zeitlichen Ablauf • Zeitraum: 10 bis 20 Jahre • Beteiligung von „Trägern öffentlicher Belange“ (Gemeinden etc.) für eine bessere Koordination der Planung • Zulassung nach einem Planfeststellungsverfahren; i.d.R. mit Nebenbestimmungen

  7. Planung einer Tiefbohrung im InnenstadtbereichBetriebsplanverfahren nach BBergG • Betriebspläne mit Beteiligungsverfahren • Rahmenbetriebsplan, Betriebspläne für seismische Untersuchungen und Hauptbetriebsplan • Sonderbetriebspläne • als Nebenbestimmungen im Rahmenbetriebsplan für Bohrplatzbau, Ausführung von Bohrarbeiten, Perforationsarbeiten, Testarbeiten etc.

  8. Planung einer Tiefbohrung im InnenstadtbereichBedeutung für die Praxis • Enge Zusammenarbeit mit der zuständigen Zulassungsbehörde (geologische Landesämter) • Im Vorfeld der Bohrung Erstellung einer ersten Schallimmissionsprognose • Untersuchung einer im Betriebsfall auftretenden Lärmbelästigung • Nachweis der Einhaltung der Vorgaben aus der Technischen Anleitung zum Schutz vor Lärm (TA Lärm) • Dauerschallpegel ≤35 db(A) (nachts in reinen Wohngebieten) • Einladung direkt betroffener Anwohner und Träger öffentlicher Belange von der zuständigen Behörde zur Vorstellung des Projektes und der ersten Schallstudie

  9. Planung einer Tiefbohrung im InnenstadtbereichBedeutung für die Praxis • Aufnahme der Bedenken in den Nebenbestimmungen der Zulassung des Rahmenbetriebsplans • Einhaltung der Schallimmissionsgrenzwerte • Erstellung einer Studie zu Erschütterungen während der Bohrplatzherstellung, Bohr- und Testarbeiten und des regulären Betriebs • Beispielsweise: • Rammen nicht zulässig, Standrohr ist zu bohren • Lärmintensive Arbeiten nur tagsüber an Werktagen • Geräuscharme Antriebe der Anlagen

  10. Planung einer Tiefbohrung im InnenstadtbereichAbschätzung der max. Schwinggeschwindigkeiten Abschätzungen anhand der Forschungsbohrung Horstberg Z1

  11. Planung einer Tiefbohrung im InnenstadtbereichAbschätzung der max. Schwinggeschwindigkeiten Einteilung der Intensitätsskala nach der European Macroseismic Scale (EMS)

  12. Planung einer Tiefbohrung im InnenstadtbereichAuswirkungen auf die Umsetzung • Einsatz einer schalloptimierten Bohranlage (elektr. Antrieb) • Lärmschutzwände in Richtung der Wohnsiedlung • Einweisung des Bohrpersonals bzgl. Lärmschutz • Lärmintensive Arbeiten tagsüber an Werktagen • Überwachung der Lärmemissionen mittels Schallpegelsensoren auf dem Baugelände • Überwachung der Erschütterungen in der Nachbarschaft mittels seismischen Stationen • Messfelder mit Geophonen in mehreren hundert Metern Tiefe und in mehreren hundert Metern Entfernung

  13. Planung einer Tiefbohrung im InnenstadtbereichUmgang mit Anwohnern • Informationsschreiben an die direkt betroffenen Anwohner vor Beginn der Arbeiten • Öffentliche Informationsveranstaltungen • Umgehende und offene Beantwortung eingehender Fragen • Informationen über Baustand via Veröffentlichung der Messergebnisse, Webcams oder Baustellenführungen

  14. Planung einer Tiefbohrung im InnenstadtbereichVorteile der Geothermie im städtischen Wärmenetz • Weder lokale Luftverunreinigungen wie NOX, CO2 oder Feinstaub noch nennenswerte Lärmemissionen • Grundlastfähig • Relative Unabhängigkeit von Energiekosten; daher niedrige Wärmegestehungskosten • Sehr geringer Platzbedarf

  15. Planung einer Tiefbohrung im InnenstadtbereichEinbindung der Geothermie • In der Regel Verdrängung bestehender Erzeugungskapazitäten durch Kraft-Wärme-Kopplung • Anpassung des Geothermieausbaus an geplante Außerbetriebnahmen von KWK-Anlagen • Absenkung der Temperaturen des Fernwärmenetzes für effiziente Integration der Geothermie • Umbau der KWK-Anlagen in Richtung höherer Stromerzeugungseffizienz und besserer Schnellstartfähigkeit/höherer Flexibilität • Damit neue Aufgaben für KWK-Anlagen: Bereitstellung von Reserveleistung

  16. Planung einer Tiefbohrung im InnenstadtbereichZusammenfassung • Enge Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde notwendig • Sehr aufwändiger Planungsprozess durch Rücksichtnahme auf das Umfeld • Mehrkosten durch zusätzlichen Aufwand • Keine schnelle Umsetzung der Wärmenetzintegration möglich/Berücksichtigung vorhandener Kapazitäten

  17. Quellenverzeichnis • Pletl, M., Integration der Tiefen Geothermie in die Energieversorgung der Stadt München, VDI-Berichte 2167, S. 155-166, VDI-Verlag GmbH, Düsseldorf, 2012 • Jatho, R., Projektplanung einer Tiefbohrung im innerstädtischen Bereich - Genehmigungsverfahren, Zusammenarbeit mit der Bergbehörde, Einbeziehung der Öffentlichkeit und Erfahrungen während der Bohrphase, VDI-Berichte 2082, S. 97-108, VDI-Verlag GmbH, Düsseldorf, 2012 • Bundesberggesetz, http://www.gesetze-im-internet.de/bbergg/, Stand: 20.07.2013

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