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Arbeitskreis Rechnungswesen Steuervereinfachung Für wen wird es eigentlich einfacher?

www.pwc.de. Arbeitskreis Rechnungswesen Steuervereinfachung Für wen wird es eigentlich einfacher?. Steuervereinfachung aus Sicht der Beratung. Jahressteuergesetz 2010 Verzicht auf wesentliche Umbrüche, weiter so im klein, klein …. Jahressteuergesetz 2010.

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Arbeitskreis Rechnungswesen Steuervereinfachung Für wen wird es eigentlich einfacher?

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Presentation Transcript


  1. www.pwc.de

    Arbeitskreis RechnungswesenSteuervereinfachungFür wen wird es eigentlich einfacher?

  2. Steuervereinfachung aus Sicht der Beratung

    Jahressteuergesetz 2010Verzicht auf wesentliche Umbrüche, weiter so im klein, klein …
  3. Jahressteuergesetz 2010 Änderungen bei der Ertragsbesteuerung von Unternehmen Untergang Verlustvortrag - Anpassung der Stille-Reserven-Klausel Maßgebende stille Reserven: Im Inland steuerpflichtige Reserven des Betriebsvermögens (inländisch und ausländisch) Ermittlungsschema bei negativem steuerlichen Eigenkapital: Gemeiner Wert des Betriebsvermögens (ggf. anteilig) ./. steuerliches Eigenkapital (ggf. anteilig) = stille Reserven Verschärfung bei der Feststellung von Verlustvorträgen Modifizierung der Eigenkapital-Zwangsumgliederung Einlage von Wirtschaftsgütern in ein Betriebsvermögen – Bestimmung der AfA-Bemessungsgrundlage (AfA-BMG= Einlagewert ./. bisherige AfA)
  4. Jahressteuergesetz 2010 Änderungen bei der Abgeltungsteuer Erweiterung der Mitwirkungspflichten bei der unentgeltlichen Übertragung von Konten/Depots zur Vermeidung der KapESt Einführung des materiellen Korrespondenzprinzips bei verdeckten Gewinnausschüttungen Ausweitung der Steuerneutralität auf inländischen Anteilstausch Klarstellung der Steuerpflicht von Stückzinsen aus vor dem 1.1.2009 erworbenen Wertpapieren Keine rückwirkende Korrektur von Fehlern beim Kapitalertragsteuerabzug
  5. Jahressteuergesetz 2010 Weitere Änderungen im Privatbereich Steuerpflicht auf Erstattungszinsen Abzugsmöglichkeit von max. EUR 1.250 beim häuslichen Arbeitszimmer, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht Steuerfreie Veräußerung von Gegenständen des täglichen Gebrauchs Einschränkungen bei der Berücksichtigung von Handwerkerleistungen, wenn Maßnahmen durch zinsverbilligte Darlehen oder Zuschüsse gefördert werden Teilabzugsverbot auch im Zusammenhang mit Beteiligungen, aus denen keine Einnahmen erzielt wurden (§ 3c Abs. 2 EStG ab Vz 2011)
  6. Jahressteuergesetz 2010 Änderungen in der Abgabenordnung Erleichterungen bei der Verlagerung der Buchführung ins Ausland Verzicht auf die Zustimmung der ausländischen Stelle/Zwingende Rückverlagerung der Buchführung bei Beeinträchtigung der Besteuerung Sanktionen bei Verstoß gegen Aufzeichnungspflicht des Warenausgangs Rechtsverordnungen zur Auslegung von DBA‘s möglich Änderungen bei der Lohnsteuer Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale frühestens 2012 möglich, deshalb bleibt die Lohnsteuerkarte für 2010 bleibt vorerst gültig , Finanzamt ist Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug zuständig
  7. Jahressteuergesetz 2010 Änderungen im Umsatzsteuerrecht Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Jahressteuererklärung ab 2011 Ausweitungen bei dem Übergang der Steuerschuldnerschaft auf Leistungsempfänger, z.B. Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen etc., wenn Leistungsempfänger Unternehmer ist Einschränkungen beim Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Grundstücke (Abschaffung des Seeling-Modells) Änderungen bei den Ortsbestimmungen für die Lieferung von Kälte oder Wärme Änderungen im Erbschaftsteuer- , Schenkungsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht Gleichstellung von Lebenspartnern und Ehegatten bei der Steuerklasse
  8. Steuervereinfachung aus Sicht der Finanzverwaltung

    Die E-Bilanz und was das Finanzamt schon immer wissen wollte …
  9. E-Bilanz Einführung Ausgangslage Steuerpflichtiger: Erstellung der Steuererklärung erfolgt vielfach manuell Steuererklärung wird unterschrieben und dem Finanzamt zugesendet Finanzverwaltung: manuelle Erfassung der Erklärungsdaten manuelle Weiterbearbeitung der Daten bei der Betriebsprüfung Keine einheitliche Struktur und Form der Übermittlung von Jahresabschlüssen Fazit: manuelle Prozesse verursachen (unnötige) Kosten sowohl bei Unternehmen als auch Finanzverwaltung  SteuBAG (2008): „Elektronik statt Papier“
  10. ELSTER-Online ELSTER Risiko- Manage- ment- System Bescheid Vorausgef. Erklär. StB-Software Scan WISO, Taxman … Bearb. durch SB Prüfhinweise Auffälligkeiten Stichproben Amtl. Formulare E-Bilanz Finanzamt mit Risiko-Prüfungsansatz Risikomanagementsystem (RMS) in der Finanzverwaltung  Ziel: Massengeschäft soll elektronisch abgewickelt werden
  11. E-Bilanz SteuBAG und KONSENS-Projekte Generelle Verpflichtung (mit Ausnahmen) zur elektronischen Abgabe von allen Unternehmensteuererklärungen, insbesondere KSt-, Feststellungs-, GewSt-Erklärungen und GewSt-Zerlegung allen Anmeldungen von Unternehmen ESt-Erklärungen für Gewinneinkünfte (LuF, G, S) Bilanz und GuV, auch EÜR Rahmenbedingungen Unterschrift: grundsätzlich qualifizierte elektronische Signatur oder anderes sicheres Verfahren Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein Risikomanagementsystem (§ 88 Abs. 3 AO) keine Übermittlungspflicht für private ESt-Erklärungen
  12. E-Bilanz Zeitlicher und persönlicher Anwendungsbereichvon § 5b EStG Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen(§ 52 Abs. 15a EStG) Ergebnis Anhörung BMF zur E-Bilanz am 11.10.2010 -> ab VZ 2012Voraussetzung: Rechtsverordnung und Zustimmung des Bundesrates(§ 51 Abs. 4 Nr. 1c EStG) Anwenderkreis: Unternehmen, die Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 oder § 5a EStG ermitteln Keine größenklassenabhängige Erleichterungen bzw. Unterscheidung (z.B. geringere Veröffentlichungsanforderungen wie im HGB),dh. erforderliche Pflichtangaben sind von allen bilanzierenden Unternehmen zu machen Bestimmung des Umfangs der Pflichtangaben durch BMF im Einvernehmen mit obersten Finanzbehörden der Länder
  13. E-Bilanz Projekt “E-Bilanz” Im Rahmen des Verwaltungsabkommens KONSENS (“Koordinierte Neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung” zwecks Vereinheitlichung der Steuersoftware von Bund und Ländern) wurde Projekt “E-Bilanz” ins Leben gerufen Ziel: Konzeption / Realisierung elektronischer Übermittlungs- & Nutzungs-möglichkeiten von Jahresabschlüssen für steuerliche Zwecke Modernisierung der ArbeitsabläufeErstellung -> Übermittlung -> Verarbeitung Abbau von steuerlicher Bürokratie durch automatisierte Erstellung und Übermittlung der Jahresabschlüsse aus der elektronischen Unternehmensbuchhaltung sowie Abschaffung der Notwendigkeit einer Einreichung in Papierform
  14. E-Bilanz Übermittlungsformat - xBRL™ : eXtensible Business Reporting Language International verbreiteter Standard für elektronischen Austausch finanzieller und nichtfinanzieller Unternehmensinformationen, dh. kein einseitig von der Finanzverwaltung vorgegebener Standard Weltweit in Wirtschaft, staatlichen Stellen und öffentlichen Organisationen verbreitet, z.B. seit 2007 elektronischer Bundesanzeiger alle SEC gelisteten Unternehmen müssen bis spätestens 2011 ihre Berichte in XBRL vorlegen Standard für die gesamte öffentliche Administration des spanischen Finanzministeriums Börsen Japan, Australien, Korea
  15. E-Bilanz Dateninhalt Definition des Dateninhalts mittels „Taxonomie“ Gegliedertes Datenschema, ähnlich einem Kontenrahmen Veröffentlichung der allgemeinen Taxonomie durch Entwurf eines BMF-Schreibens zur Veröffentlichung von Bilanzen und GuV‘s vom 31.08.2010 Branchenspezifische Taxonomien noch nicht vorhanden Finanzverwaltung behält sich eine regelmäßige Überprüfung/Aktualisierung der Taxonomie vor
  16. E-Bilanz Bislang vorgesehene Mindestangaben Ausgangspunkt GAAP HGB der xBRL, dh. grundsätzliche Orientierung an Gliederungsvorgaben der §§ 266, 275 HGB Anpassung an Einzelbesteuerungsvorschriften, dh. zusätzliche Angaben zu steuerlich relevanten Werten Umfangreiche Differenzierungen und Ergänzungen zum HGB Abbildung der Gliederungstiefe durch „Mussfelder“ Angabe von NIL-Werten (Leer-Übermittlung), sofern Wertangabe aufgrund Rechtsform oder mangels Buchungskonto nicht möglich Zusätzliche Auffangpositionen, für den Fall dass die vorgesehene Differenzierung nicht in Buchhaltung nicht abgebildet wird Darüber hinaus Kontennachweise „erwünscht“
  17. E-Bilanz Umfang der erforderlichen Angaben Umfang der meldepflichtigen Mussfelder
  18. E-Bilanz Beispiel 1: Anteile an verbundenen Unternehmen
  19. E-Bilanz Beispiel 2: Umsatzerlöse
  20. E-Bilanz Beispiel 3: Auszug aus SBE (GKV)
  21. E-Bilanz Sanktionsmöglichkeiten Bilanz und GuV-Rechnung sind nach h.M. kein Teil der Steuererklärung, daher darf Nichtübermittlung dieser Daten keine Auswirkung auf Einhaltung der Fristen für Abgabe der Steuererklärung haben Keine Sanktionsmöglichkeiten bei fälschlicher Leerübermittlung (ggf. Zwangsgeld) bei Übermittlung unrichtiger Werte einzelner Positionen Durch Plausibilitätsprüfungen soll sichergestellt werden, dass Datensätze zurückgewiesen werden, die nicht konsistent sind(z.B. Summe Aktiva = Summe Passiva)
  22. Steuervereinfachung aus Sicht der Regierung

    Steuervereinfachungsgesetz 2011 Als Tiger gesprungen als Bettvorleger gelandet ...
  23. Steuervereinfachungsgesetz 2011 Besteuerung von Privatpersonen Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags von 920 € auf 1.000 € Entfernungspauschale grundsätzlich 0,3 €/km Günstigerprüfung: Nachweis einzelner Kosten muss bezogen auf das Gesamtjahr zum höheren Wert führen Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben Aufteilung Sonderausgaben/WK entfällt Kinderfreibetrag/KindergeldWegfall der Einkunftsgrenze von 8.004 € Erstattung Sonderausgaben (insbes. Kirchensteuer)Erstattungsüberhang von Kirchensteuer erhöht den Gesamtbetrag der Einkünfte
  24. Steuervereinfachungsgesetz 2011 Steuervereinfachungsgesetz 2011 Besteuerung von Unternehmen/natürliche Personen Neuregelung Betriebsaufgabe/Betriebsaufspaltung explizite Aufgabeerklärung erforderlich Abgabe Körperschaftsteuererklärung bei Vereinen (Überschusseinkünfte) alle 2 Jahre Abgabe Einkommensteuererklärung alle 2 Jahre; wenn nur Überschusseinkünfte erzielt werden und Einkünfte, die keinem Steuerabzug unterliegen < 13.000 € VeranlagungswahlrechteWahl der Veranlagung bei Abgabe der SteuererklärungTarifminderung zum Ausgleich bestimmter Nachteile bei nachträglicher Änderung der Vorteilhaftigkeit
  25. Steuervereinfachungsgesetz 2011 Sonstiges Keine Gebühr für verbindliche Auskünfte bei Gegenstandswert unter 10.000 € oder Bearbeitungszeit unter 2 Stunden Förmliche Feststellung der erbschaftsteuerliche relevanten Lohnsumme KSt-Zerlegungserklärung elektronisch abgeben Elektronische RechnungReduktion der Anforderungen (elektr. Signatur oder EDI) auch pdf, Computerfax, E-Mail sollen zulässig sein Elektronische Übermittlung Erwerbsanzeigen bei der GrESt
  26. Steuervereinfachung aus Sicht der Parteien

    Weitblick im Superwahljahr 2011 oder wer hat bei wem abgeschrieben?
  27. Steuerkonzepte der Parteien Kernpunkte des Koalitionsvertrages 2009 Wachstum und Aufschwung Sofortprogramm krisenentschärfender Maßnahmen Steuervereinfachungen Reform der Erbschaftsteuer Neustrukturierung Verlustverrechnungsmöglichkeiten Einführung einer modernen Gruppenbesteuerung Investitionsbremsen lösen Bürokratieabbau Genehmigungsverfahren verkürzen und beschleunigen Vergaberecht vereinfachen und transparenter gestalten Unternehmensfinanzierungen verbessern Reform des Insolvenzrechts
  28. Steuerkonzepte der Parteien Steuerkonzept der CDU – aktuelle Fassung? Reformierung und Vereinfachung der Umsatzsteuer Einkommensteuer Senkung Eingangssteuersatz zur Vermeidung des Mittelstandsbauches Erhöhung des Betrages ab dem der Spitzensteuersatzes von 42 % zur Anwendung kommt auf € 60.000 Beibehaltung von Ehegattensplitting Beibehaltung der Abgeltungssteuer
  29. Steuerkonzepte der Parteien Steuerkonzept der FDP – Eckdaten 2010 Vereinfachte Regeln, mehr Pauschalierung und verständliche Vordrucke Werbungskostenpauschale von 2 % Pauschale für Arbeitszimmer und doppelte Haushaltsführung Verständliche Erklärungsvordrucke, vorausgefüllte Steuererklärung! Gerechter und fairer Steuertarif für die Bürger Einführung eines 5-Stufentarifs bei der Einkommensteuer Besteuerung der Unternehmer, wettbewerbsfähig und krisenfest Zeitnahe Betriebsprüfung Vereinfachung von Dokumentationspflichten bei Verrechnungspreisen Gruppenbesteuerung statt Organschaft Abschaffung der Gewerbesteuer
  30. Steuerkonzepte der Parteien Steuerkonzept der Grünen – aktuelle Fassung Einkommensteuer Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 45 % (ab € 60.000) Abschaffung Ehegattensplittings Abgeltungssteuer abschaffen Ökologische Besteuerung von Dienstwagen Besteuerung von Flugbenzin 15% F&E-Steuergutschrift für Unternehmen mit weniger als 250 MA Schaffung einer Bundessteuerverwaltung Einführung einer Vermögensabgabe (Aufkommen € 100 Mrd. über 10 Jahre) Aufkommenserhöhung der Erbschaftsteuer (für größere Erbschaften) Ökologische Grundsteuer (Verteuerung Flächenverbrauch)
  31. Steuerkonzepte der Parteien Steuerkonzept der SPD – Vorstandsvorlage 2010 Einkommensteuer Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 49 % (ab € 100.000) Eingangssteuersatz absenken Modifizierung (Reduzierung) des Ehegattensplittings Abgeltungssteuer auf bis zu 30 % anheben Wiedereinführung der Vermögensteuer (Aufkommen € 10 Mrd.) Erbschaftsteueraufkommen signifikant erhöhen
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