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Rhein Land Versicherungen

Rhein Land Versicherungen. Danke für die Einladung zur Siedlergemeinschaft Störnstein. Rhein Land Versicherungen Regionaldirektion Stuttgart Generalagentur Öner Cetin Generalagentur Fröhlich Christian zuständig für den BSB Oberpfalz. Agenda:. Wer sind wir?

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Presentation Transcript


  1. RheinLand Versicherungen

  2. Danke für die Einladung zur Siedlergemeinschaft Störnstein

  3. RheinLand Versicherungen Regionaldirektion Stuttgart Generalagentur Öner Cetin Generalagentur Fröhlich Christian zuständig für den BSB Oberpfalz.

  4. Agenda: • Wer sind wir? • Wer sind unsere Kooperationspartner? • Rahmenvertrag Bayerischer Siedlerbund e.V. • Weitere Angebote für Mitglieder des Siedlerbundes • Ziele der Zusammenarbeit • Fragen

  5. RheinLand Versicherungen Wer sind wir? • Gegründet 1880 Feuerversicherungs-Gesellschaft RheinLand AG • Hauptsitz Neuss • Sach- und Lebensversicherer • ca. 1.000 Mitarbeiter

  6. RheinLand Versicherungen • Kooperationspartner! • ARAG Rechtsschutz+Kranken • LKH Lüneburg Krankenversicherung • BHW Bausparer

  7. Rahmenvertrag Bayerischer Siedlerbund e.V., Weiden RheinLand Versicherungen AG, Neuss RheinLand Versicherungen

  8. Gegenstand des Rahmenvertrages a) Haftpflichtversicherung für den Bayerischen Siedlerbund e.V. (BSB) - Vereins- und Betriebshaftpflichtversicherung - b) Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung für die Mitglieder des BSB. c) Bauherrn-Haftpflicht-Versicherung

  9. Was ist Haftpflicht? • Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Schadenersatzpflicht BGB § 823

  10. Gegenstand der Versicherung • Der Rahmenvertrag bietet den Mitgliedern des BSB Versicherungsschutz für den Fall, dass es wegen eines eingetretenen Ereignisses zu Schadenersatzansprüchen Dritter aufgrund von Personen- und/oder Sachschäden kommt. • Eintritt des Ereignisses muss während der Wirksamkeit der Versicherung - also während der Mitgliedschaft im BSB - sein.

  11. Umfang des Versicherungsschutzes • Versichert ist das Mitglied des BSB in seiner Eigenschaft als Haus- und Grundbesitzer. • Die Leistungspflicht des Versicherers umfasst die • Prüfung der Haftpflichtfrage, • die Zahlung der berechtigten Forderung • sowie die Abwehr unberechtigter Ansprüche, die gegen das Mitglied erhoben worden sind.

  12. Allgemeine Deckungssummen Die Deckungssummen dieses Rahmenvertrages betragen: • € 3.000.000 pauschal für Personen- und/oder Sachschäden je Schadenereignis. • Die Ersatzleistung des Versicherers ist auf das Doppelte dieser Deckungssummen im Versicherungsjahr begrenzt.Für die Gesamtzahl aller Schäden steht demnach ein Betrag von € 6.000.000 pauschal für Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsjahr zur Verfügung.

  13. Welche Ansprüche sind versichert? • aus der Unterhaltung, Reinigung und Streupflicht der Wege und Straßen in und vor den Familienheimen, • Die Versicherung bezieht sich u.a. auch auf die gesetzliche Haftpflicht der Mitglieder, • aus der Reinigung, Unterhaltung und Erhaltung der Wohnung oder Teilen dieser Wohnung,

  14. aus dem Besitz eines in Inland gelegenen unbebauten Grundstückes oder Schrebergartens soweit diese privat und nicht gewerblich von den Mitgliedern des BSB genutzt werden, • aus Um-, Aus- oder Neubauten (sog. Bauherren-Haftpflicht-Versicherung) bzw. Reparaturen sowie Selbsthilfearbeiten (Eigenleistung) an dem Familienheim-grundstück, soweit der Bauwert € 600.000 nicht übersteigt. Wird dieser Betrag überschritten, entfällt der prämienfreie Einschluss und es ist besonderer Versicherungsschutz zu beantragen,

  15. aus Vermietung von bis zu 3 Wohnungen (wenn das Mitglied das Anwesen nicht selbst bewohnt), • aus Vermietung von bis zu 4 Wohnungen (wenn das Mitglied das Anwesen selbst bewohnt), • aus dem Vorhandensein von Garagen, Tiefgaragenstellplätze, Stellplätze oder Garagenhöfe die vom Mitglied genutzt oder mit einer Wohnung vermietet werden.

  16. Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch häusliche Abwässer, die im Gebäude selbst anfallen ( also keine industriellen oder gewerblichen Abwässer ) sowie Sachschäden, die als Rückstau aus dem Straßenkanal auftreten können. • Mitversichert gelten des weiteren Sachschäden durch allmähliche Einwirkung ( z.B. durch Feuchtigkeit )

  17. als Inhaber eines ” Kleinstgewerbebetriebes ” (z.B. Vermietung von Ferienwohnungen, Frühstücks-pensionen, Schreibdienste, Handels- und Reparatur-betriebe, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: • ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung, • Ausübung des Gewerbes ausschließlich auf dem versicherten Anwesen, • keine Beschäftigung von Angestellten/ Arbeitern mit Ausnahme von unmittelbaren Familienan- gehörigen, • ein Bruttojahresumsatz von € 26.000 wird nicht überschritten.

  18. aus der Kleintierhaltung ( Ausnahme: Hunde, Pferde, Ponys; hier ist eine besondere Tierhalterhaftpflicht – Versicherung abzuschließen), • aus Ansprüchen, die ein anderes Mitglied des BSB gegen den Versicherten erhebt, • wird der ” Kleinstgewerbebetrieb ” durch Mieter/Pächter betrieben, gilt über die H&G des Mitgliedes die Betriebshaftpflicht dieses Betriebes bis zu einem Bruttojahresmietwertes von 26.000,-€ mitversichert. (Deckung wird subsidär gewährt)

  19. Weitere versicherte Ansprüche! • Versicherungsschutz besteht für die Unterhaltung von Geschäftsstellen, die Durchführung von Veranstaltungen, wie z.B. Kurse, Lehrgänge, Vorträgen, Wanderungen, Wettbewerbe, Sport- und Spielfeste, Erntedankfeste u.ä. • Ansprüche, die aus dem Besitz von Gebäuden und Grundstücken entstehen, die Vereinszwecken dienen. • Ausgeschlossen bleiben Gastwirtschaften und sonstige Betriebe, wenn sie durch Dritte geführt werden.

  20. Ansprüche aus der Errichtung und Unterhaltung von Gemeinschaftseinrichtungen, wie z.B. Siedlerschulen,Turn- und Spielplätzen, Schaukeln, Planschbecken. • die Vorstandsmitglieder und der von ihnen beauf-tragten Personen bei der Durchführung ihrer vom BSB übertragenen Aufgaben. • den Auf- und Abbau von Festzelten einschließlich Ausschank von Getränken und Ausgabe von Speisen durch die Siedlergemeinschaft. • die Durchführung von Festumzügen mit Festwagen.

  21. Mitversichert ist auch der Einsatz und die Verwendung von: • Gemeinschaftsgeräten, wie z.B. Heckenscheren, Rasenmäher, Einrichtungen zur Schädlingsbekämpfung, Häckslern, Vertikutiergeräten, Stahlgerüsten, Steckleitern und sonstigen Geräten • selbstfahrenden Kraftfahrzeugen bis 6 km/h und / oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis 20 km/h, es sei denn, dass eine Zulassungspflicht / Versicherungspflicht gemäß der StVZO besteht.

  22. Was ist bei Schadenfällen zu beachten? • Jeder Haftpflichtschaden ist unverzüglich – spätestens von 8 Tagen zu melden. • Es dürfen keine Haftpflichtansprüche anerkannt werden. • Gegen Mahnbescheide wegen Schadenersatz-ansprüche ist unverzüglich Widerspruch einzulegen, auch ohne Weisung des Versicherers.

  23. RheinLand Versicherungen Siedler-Versicherungen Bayerischer Siedlerbund e.V., Weiden RheinLand Versicherungen AG, Neuss Die Siedler-Versicherungen sind eigenständige Versicherungen und nicht Inhalt des Mitgliedsbeitrages

  24. RheinLand Versicherungen Der Bayerische Siedlerbund bietet gemeinsam mit den RheinLand Versicherungen besondere Versicherungsprodukte für Mitglieder des Siedlerbundes an. Alle diese Produkte haben eine Gemeinsamkeit: Es handelt sich um spezielle Angebote für Siedlerbund-Mitglieder, die durch exklusive Sonderkonditionen zu äußerst günstigen Prämien gekennzeichnet sind.

  25. HighlightsSiedler-Privathaftpflicht ! • Schäden durch das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln sind bis zu € 15.000 mitversichert. • Mietsachschäden,für die Sie als Mieter einer fremden Wohnung haften, sind bis zu € 500.000 versichert • Eine Dienst- bzw. Lehrerhaftpflichtversicherungfür Angestellte im öffentlichen Dienst (nicht Kranken-Schwestern u. –Pfleger), die durch ihre berufliche Tätigkeit Verantwortung für die Gesundheit oder das Eigentum anderer Personen tragen, kann in der Siedler-Privathaftpflichtversicherung gegen einen Aufschlag von 10 % eingeschlossen werden. • Schäden, die durch Kinder unter 7 Jahren entstanden sind, verzichtetdie RheinLand-Versicherung auf die Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung.

  26. Siedler-Privathaftpflicht ! RheinLand Versicherungen Der Bruttobeitrag beträgt für eine Versicherungssumme von 5.000.000€jährlich 64,86€ 3.000.000€jährlich 58,91 €

  27. HighlightsSiedler-Unfallversicherung ! • BeiGeburt eines Kindesist das neue Familienmitglied automatisch bis zu einem halben Jahr beitragsfrei mitversichert • Gegenüber den allgemeinenVersicherungsbedingungen verbesserte Leistungen bei Verlust oder Funktionsbeeinträchtigung von Gliedmaßen oder Sinnesorganen • Versichert sind auch Nahrungsmittelvergiftungen • Einschluss von Infektionskrankheiten, Impfschäden und Infektionen durch Zeckenbissen ohne Mehrkosten.

  28. HighlightsSiedler-Hausratversicherung ! • Diebstahl von Gegenständen aus einemKrankenzimmer bis zu einem Wert von € 1.000 • Auf dem eingefriedeten Grundstück befindliche bewegliche Gegenstände wie Gartenmöbel und Gartengeräte, Kinderwagen und Ausstattung sowie Wäsche und Kleidungsstücke bis zu einem Wert von € 1.000 • Inventar beruflich genutzter Räume in Ihrer Wohnung bis zu einem Neuwert von € 5.000 • Gefriergut, das infolge einer unvorhersehbaren Unterbrechung der Energieversorgung (nicht technische Defekte oder Bedienungsfehler) aufgetaut und damit ungenießbar geworden ist, bis zu einem Wert von € 500 • Überspannungsschäden durch Blitz inklusive der Folgeschäden bis zu einem Wert von € 12.500

  29. Siedler-Hausratversicherung ! RheinLand Versicherungen Der Bruttobeitrag beträgt z. B. bei einem Haushalt mit 100 m² Wohnfläche und einer Versicherungssumme von 65.000€jährlich 92,04 €

  30. HighlightsSiedler-Wohngebäudeversicherung ! Beitragsfrei mitversichert sind: • Fußbodenheizung und Schwimmbecken • Graffiti-Schäden bis zu € 2.500 mit einem SB von € 500 • Aufräumkosten für durchSturm umgestürzte Bäume bis € 5.000 • Bruch von Armaturen (kein Verschleiß) bis zu € 250 • Überspannungsschädendurch Blitz • Wasserverlust bis € 200 • Aufräumungs-, Abbruch- und Dekontaminationskosten(bis zur Höhe der Versicherungssumme, maximal jedoch € 1.500.000) • Solar- und Photovoltaikanlagen

  31. RheinLand Versicherungen Siedler- Wohngebäudeversicherung ! Der Bruttobeitrag beträgt z. B. bei einem Wohngebäude mit einer Versicherungssumme Wert 1914 von 20.000Mark und den Risiken Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel Jährlich 171,50 €

  32. Vorteil für den Siedler Privathaftpfl. Deckung 5 Mio. € Normaltarif 88,68 € Siedlertarif 68,32 € Ersparnis 23,82 € Hundehaftpfl. 5 Mio. € 118,12 € 76,56 € 39,58 € Heizöltank bis 10.000 l 5 Mio. € 116,81 € 45,16 € 71,65 € Hausratv. incl. Glasbruch 50.000,00 € 184,75 € 118,00 € 66,75 € Wohngeb.-Vers. F,LW,St, Hagel 25000 ´14 ca. € 260.000 257,83 € 219,71,34 € 38,12 € Fam.-Unfall-Ver 2Erw./1 Kind 50.000/250.000 235,42 € 165,80 € 66,62 € Mögliche Ersparnis p.a. 306,54 €

  33. Haben wir Ihr Interesse geweckt !oder Haben Sie noch Fragen ?Wir stehen Ihnen gerne zur VerfügungGeneralagentur Öner CetinGeneralagentur Fröhlich Christian

  34. Schönen Abend! Danke für die Aufmerksamkeit ! RheinLandVersicherungen

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