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Genderaspekte und Qualität bei Berufungsverfahren

Genderaspekte und Qualität bei Berufungsverfahren. Dr. Bärbel Rompeltien Workshop 16. März 2007. Gleichstellungsrelevante rechtliche Grundlagen. Umsetzung des Art. 3.2 GG durch das LGG Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten § 24 HG neu

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Genderaspekte und Qualität bei Berufungsverfahren

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Presentation Transcript


  1. Genderaspekte und Qualität bei Berufungsverfahren Dr. Bärbel Rompeltien Workshop 16. März 2007

  2. Gleichstellungsrelevante rechtliche Grundlagen • Umsetzung des Art. 3.2 GG durch das LGG • Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten§ 24 HG neu • Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten bei Personalvorgängengem. LGG • Bevorzugte Berücksichtung von Bewerberinnen bei gleicher Qualifikation § 7 Abs.2 LGG

  3. Frauen in der wissenschaftlichen Karriere

  4. Berufungsverfahren • Zentrales hochschulinternes Steuerungsinstrument für die Qualitätssicherung in Forschung und Lehre und für die Hochschulentwicklung • Anpassung an die veränderten Rahmenbedingungen der Universitäten erforderlich (Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Ausgestaltung von Berufungsverfahren 20.05.2005)

  5. Berufungen: strategische Personalentwicklung • Profilbildung der Universität • Stärkung der Leistungsfähigkeit • Sicherung der Zukunftsfähigkeit • Qualität • Attraktivität

  6. Überblick - Verfahrensablauf • Freigabe und Zuweisung der Stelle • Ausschreibung • Auswahl für die Vorstellung • Vorträge und Gespräche mit der BK • Auswahl für den Berufungsvorschlag • Begutachtung • Berufungsvorschlag • Weiteres Verfahren

  7. Freigabe und Zuweisung der Stelle • Aufgabenstellung für die ProfessurStrukturplan des FachesFrauenförderplan (Feststellung der Unterrepräsentanz) • Ausstattung/ zur Verfügung stehende Ressourcen • Kompetenzanforderungenin Forschung, Lehre, Management Profil der auszuschreibenden Professur

  8. Bildung der Berufungskommission • Geschlechtsparitätische Zusammensetzung gem. §9 Abs. 2 LGGin allen Statusgruppen • Beratende Mitglieder • Externe Mitglieder • Einbeziehung der Gutachtenden • Aufgaben der Berufungskommission

  9. Ausschreibung • Öffentliche Ausschreibung, möglichst international • Benennung des Aufgaben- und Anforderungsprofils sowie der formalen Voraussetzungen • Hinweis, dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sindFormel gem. Berufungsordnung

  10. Auswahl für die Vorstellung • Wg. Unterrepräsentanz sind grundsätzlich gem. § 9 LGG mindestens gleich viele Frauen wie Männer einzuladen • Neue Kriterien über den Ausschreibungstext hinaus dürfen nicht eingeführt werden

  11. Vorträge und Gespräch mit der BK • Öffentlicher Vortragmit anschließender Diskussion über den Vortrag • Vertrauliches Gespräch mit der BerufungskommissionForschungsprogramm/DrittmittelstrategieLehrerfahrung und Lehrkonzeptweitere Aspekte: Aufgaben in der Selbstverwaltung / FB-Management /Studiengang- entwicklung / Nachwuchsförderung / Internationalität

  12. Auswahl für den Berufungsvorschlag • Listenfähigkeit • Anlegen gleicher Kriterien • Ausschlusskriterien

  13. Begutachtung Bei der Auswahl der Gutachtenden beachten: • Frauen und Männer beteiligen • Gutachtende sollten weder mit den KandidatInnen noch mit dem berufenden Fachbereich in enger Verbindung stehen • Internationale GutachterInnen • Mitteilung des erwünschten Profils • Mitteilung der gewünschten Reihung?

  14. Berufungsvorschlag • Auswahl nach Eignung, Leistung und Befähigung Leistungsbewertung und Potentialeinschätzung • Auswertung der GutachtenAbgleich mit der Bewertung in der Kommission • Bei gleicher Qualifikation ist die Bewerberin bevorzugt zu berücksichtigen

  15. Bewertung von Eignung und Leistung und Befähigung • Forschungsleistung:PublikationenDrittmittel • Prognostische EinschätzungFundiertes Forschungskonzept • Eignung für die LehreVortragLehrerfahrungQualifizierung für die LehreEvaluationsergebnisse

  16. Bewertung von Eignung, Leistung und Befähigung • Weitere AnforderungenManagement- und FührungsqualifikationBefähigung zur KooperationAufbau eines SchwerpunktesStudiengangsentwicklungInternationalitätNachwuchsförderung

  17. Weiteres Verfahren • Verabschiedung der Liste im FB • Beratung/ Behandlung im Senat • Erteilung des Rufes durch den Rektor • Berufungsverhandlungen • Dienstantritt

  18. Kritik an der Berufungspraxis • Dauer der Verfahren • Mangelhafte Qualität • Intransparenz • Unzureichendes BewerberInnen-Management • Gender-Bias

  19. Gender Bias bei Auswahlverfahren • Gutachterprobleme:mangelnde Sorgfaltfachliche InkompetenzBefangenheit • Kollegialitätsproblememangelnde DistanzKollegialitätsprinzip • Matthäus-Matilda-Effekt

  20. Empfehlungen zur Qualitätssteigerung bei Berufungsverfahren • Bessere Einbindung in Strukturplanung und Profilbildung • QM über einen Berufungsbeauftragten, der verfahren begleitet • Transparenz und Beschleunigung, z.B. durch Konzentration der Verfahren und Einbeziehung internationaler Gutachter • Aktives Recruiting: Direktansprache • Berücksichtigung veränderter Anforderungen an Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

  21. Personalentwicklung für ProfessorInnen • Angebote für Neuberufene • Familienfreundlichkeit und Dual Career-Situationen • Bei Erstberufungen: Mentoring, Qualifizierung und Coaching

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