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Die Ozonschicht

Die Ozonschicht. Elsenbaumer Stefanie Pojer Doris Tripolt Anja. Agenda. Grundlagen Verträge zum Schutz der Ozonschicht Montrealer Protokoll Europäische Ozonschutzverordnung Kyoto-Protokoll Ozongesetz Ausblick. Grundlagen. Ozon und Arten des Ozons.

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Die Ozonschicht

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Presentation Transcript


  1. Die Ozonschicht Elsenbaumer Stefanie Pojer Doris Tripolt Anja

  2. Agenda • Grundlagen • Verträge zum Schutz der Ozonschicht • Montrealer Protokoll • Europäische Ozonschutzverordnung • Kyoto-Protokoll • Ozongesetz • Ausblick

  3. Grundlagen

  4. Ozon und Arten des Ozons • Ozon: reaktives, leicht stechend riechendes Gas mit Molekülen aus je 3 Sauerstoffatomen, chemische Formel ist O3 • Vorkommen des Ozons in 2 Regionen der Erdatmosphäre: • Stratosphärisches Ozon („Ozonschicht“) • Troposphärisches Ozon („Bodennahes Ozon“)

  5. Verteilung des Ozons

  6. Bodennahes Ozon • Bildung erfolgt im Sonnenlicht aus Sauerstoff und bestimmten Vorläufersubstanzen (Kohlenmonoxid, Stickoxide aus Verkehr, VOC aus Industrie und Gewerbe) • Große schädigende Wirkung auf Menschen (Beeinträchtigungen der Lungenfunktion, Reizung der Schleimhäute und Bronchialstörungen) und Pflanzen (zerstört Stoffwechsel, verfärbte Blätter und Kleinwuchs) • Reduzierungsansatz: gesetzl. festgel. Emissionshöchstmengen für Vorläufersubstanzen, Hauptverursacher von NOx Verkehr, für VOC chem. Industrie & Verkehr • Lösung bodennahes Ozonproblems: hauptsächlich verändertes Mobilitätsverhalten (politische Weichenstellungen, Verhaltensänderungen jedes einzelnen Individuums) und vermehrter Katalysatoren-Einsatz

  7. Stratosphärisches Ozon • Ozonschicht: großer Vorteil liegt in der Filterung der UVB-Strahlung • Verursachung Ozonabbau durch Luftschadstoffe: ozonzerstörende Verbindungen von Chlor, Fluor, Brom, Kohlenstoff und Wasserstoff, Hauptverursacher FCKW bzw. bromhaltige Halone • Auswirkungen des Ozonabbaus auf Menschen (Sonnenbrand, Augenerkrankungen, größeres Hautkrebsrisiko, geschwächtes Immunsystem)

  8. Stratosphärisches Ozon • Auswirkungen des Ozonabbaus auf Pflanzen (Veränderung Gesamtbiomasse, Pflanzenhöhe, Blattvolumen, Verminderung Ernteerträge, Veränderung Pflanzenqualität) • Reduzierungsansatz Ozonabbau: vermehrter Einsazt von H-FCKW (teilhalogenierte Fluor chlorkohlenwasserstoffe) und H-FKW (teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe) anstatt FCKW

  9. Verträge zum Schutz der Ozonschicht

  10. Montrealer Protokoll • Aufgesetzt vor 21 Jahren (1987) • Vorreiter – Wiener Konvention • Förderung der Forschungstätigkeit • Förderung der Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Vertragsstaaten • Förderung des Informationsaustausches der Staaten • Keine konkreten Maßnahmen

  11. Inhalte des Montrealer Protokolls • Inhalte des Montrealer Protokolls • Völkerrechtlicher Vertrag des Umweltrechts • Konkretisierung des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht • FCKWs, Halone, Bromide, Tetrachlorkohlenstoff • Reduktion und schlussendlich Verbot dieser Stoffe • Multilateral Ozone Fonds (Hilfe für Entwicklungsländer)

  12. 5 Änderungsprotokolle Quelle: http://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/umweltkontrolle/2001/04_strato.pdf

  13. Erfolge des Montrealer Protokolls • Ausstoß ozonabbauender Stoffe konnte erheblich gesenkt werden. • Verbot von FCKW und Halonen seit 1996 • Vollständige Regeneration der Ozonschicht. wird noch weitere 50 bis 60 Jahre dauern. • Folgen wären drastischer als bisher gedacht ohne Montrealer Protokoll .

  14. Europäische Ozonschutzverordnung • EU-Ozon-Verordnung 2037/2000 – Verordnung des Rates über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen • Einschränkung der Produktion und auch des Angebotes an • Methylbromid • teilhalogenierten Fluorbromkohlenwasserstoffen • teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen • EU-weit wurden mit Hilfe dieser Verordnung die Produktion und der Verbrauch dieser Stoffe um 99 Prozent reduziert. • Neufassung – Begutachtung am 24.11.2008 – endgültige und vollständige Reduktion sämtlicher ozonabbauender Stoffe.

  15. Ozongesetz EU • Richtlinie über den Ozongehalt der Luft seit 12.02.2002 • Ziele: a) Festlegung einer Alarmschwelle und einer Informationsschwelle für Ozonkonzentrationen in der Luft b) Sicherstellung der Anwendung einheitlicher Methoden und Kriterien zur Beurteilung der Konzentrationen von Ozon in der Luft c) Sicherstellung der Erlangung ausreichender Informationen über die Ozonwerte in der Luft d) Sicherstellung in Bezug auf Ozon, dass die Luftqualität aufrechterhalten wird, wenn sie gut ist e) Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Verringerung der Ozonwerte

  16. Ozongesetz Österreich • „Bundesgesetz über Maßnahmen zur Abwehr der Ozonbelastung und die Information der Bevölkerung über hohe Ozonbelastungen“ • Erstfassung 1992 • Novelle 2003 wegen EU Richtlinie

  17. Ozongesetz Österreich • Informationsschwelle • 180 μg/m3 als Einstundenmittelwert • Weniger mit dem Auto fahren und Öffentliche Verkehrsmittel benützen • Auf ökologischen Einkauf achten • Gefährdete Personen sollten ungewohnte und starke Anstrengungen im Freien vermeiden • Alarmschwelle • 240 μg/m3 als Einstundenmittelwert • Auf die Verwendung des Autos verzichten und Öffentliche Verkehrsmittel benützen • Auf ökologischen Einkauf achten • Gesunde Personen sollten ungewohnte und starke Anstrengungen im Freien vermeiden. • Gefährdete Personen sollten sich bevorzugt in Räumen aufhalten, in denen nicht geraucht wird.

  18. Ausblick

  19. Ausblick Neuerungen des Montrealer Protokolls • Förderungshilfe für Entwicklungsländer 400 Mio $ • Ausstieg aus der Produktion von FCKW, die bei Asthmasprays (MDIs) zum Einsatz kommen • Ausstieg aus FCKW-haltigen Pharmaprodukten in Entwicklungsländern

  20. Ausblick Entwicklung des Ozonlochs • Studie vom Georgia Institute for Technology • Erholung der Ozonschicht über Nord- und Südpol bis 2050 • Schließung des Ozonlochs über der Arktis ca. 2068 • Annahmen treten allerdings nur ein, wenn die Staatengemeinschaft den Weg weiter konsequent verfolgt.

  21. Danke für die Aufmerksamkeit & viel Spaß mit dem Video!

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