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NÖ. Pflichtschulen

NÖ. Pflichtschulen. Zusätzliche pädagogische Dienste. Logopädie. Feststellung des Bedarfs Einteilung durch BSI Unterricht für 1-2 Kinder pro Einheit während des Regelunterrichts Unterricht durch ausgebildete Sprachheillehrer. Legasthenie. Feststellung des Bedarfs (Test)

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Presentation Transcript


  1. NÖ. Pflichtschulen Zusätzliche pädagogische Dienste

  2. Logopädie Feststellung des Bedarfs Einteilung durch BSI Unterricht für 1-2 Kinder pro Einheit während des Regelunterrichts Unterricht durch ausgebildete Sprachheillehrer

  3. Legasthenie Feststellung des Bedarfs (Test) Einteilung durch Direktion Unterricht in Kursform oder in den Unterricht integriert Unterricht durch Lehrer, die diese Zusatzausbildung haben

  4. Stützstunden für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der VS oder in der HS normalerweise nur in Deutsch, Englisch, Mathematik 2 – 6 Stunden pro Woche Unterricht meist durch ASO-Lehrer

  5. Beratungslehrer besonders ausgebildete Lehrer für Krisensituationen in der Schule (verhaltensauffällige Schüler) 1-2 Lehrer pro Bezirk Beratungslehrer haben an ihrer Schule einen fixen Stundenplan, der kann aber jederzeit bei Bedarf geändert werden Direktion fordert beim Bezirksschulrat den Lehrer an Beratungsgespräch zur Konfliktlösung in der Schule Beiziehung anderer päd. Dienste bei Bedarf

  6. Mediatoren Idealfall: An jeder Schule ein ausgebildeter Mediator Arbeit innerhalb der Lehrverpflichtung oder gegen Honorar außerhalb des Unterrichts Vermittlung bei Konflikten in der Schule Arbeiten mit Lehrern, Eltern und Schülern Beiziehung anderer päd. Dienste

  7. Ergotherapeuten Schulung der Motorik bei Behinderung Bezahlung zum Teil über Krankenschein Zuschüsse von Sozialeinrichtungen

  8. Religionslehrer Lehrer für Textiles Werken

  9. Schulärztlicher Dienst Jährliche Untersuchung der Schüler Durchführung von Schutzimpfungen Referate zu medizinischenThemen

  10. Jugendamt Betreuung von Schülern aus Problemfamilien Zusammenarbeit mit der Schule bei Krisenfällen Finanzielle Unterstützung bei Schulveranstaltungen für sozial schwache Familien

  11. NÖ. Pflichtschulen Schulübergreifende Verwendung der Lehrpersonen

  12. Jeder NÖ. Lehrer im Dienst hat eine Stammschule Manche Lehrer unterrichten auch an anderen Schulen (Sprengelschulen)

  13. Stammschule des Lehrers: Zuständig für: alle Personalangelegenheiten die Erfüllung der Lehrverpflichtung Teilnahme des Lehrers an den Schulkonferenzen

  14. Sprengelschule des Lehrers: Zuständig für: Einteilung der Unterrichtsstunden des Lehrers

  15. Unterricht an mehreren Schulen Religionslehrer Lehrer für Textiles Werken Lehrer in der Personalreserve Literarische Lehrer, die an der Stammschule zu wenig Stunden haben

  16. Unterricht an mehreren Schulen Einsatz auch in verschiedenen Schularten möglich z.B: Stammschule HS – 15 Stunden 6 zusätzliche Stunden in der VS oder in der ASO Lehrverpflichtung = 21 Stunden

  17. Unterricht an mehreren Schulen Vorlage einer Reiserechnung am Ende des Monats in der Direktion der Stammschule ( Die Kilometer werden immer von der Stammschule ausgehend gerechnet) Die Fahrt erfolgt normalerweise mit dem eigenen PKW Bezahlt wird das amtlich festgesetzte Kilometergeld (derzeit € 0,42 pro km)

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