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«Altersvorsorge 2020» Leitlinien

«Altersvorsorge 2020» Leitlinien. 64. Gewerbliche Winterkonferenz, 17. Januar 2013 Jürg Brechbühl, Direktor BSV. Die Pensionierten leben immer länger. 2010. 2030. 2050. Die demographische Entwicklung von 2010 bis 2050. Männer. Frauen. Personen x 1‘000. 60. 40. 20. 20. 40. 60.

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«Altersvorsorge 2020» Leitlinien

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Presentation Transcript


  1. «Altersvorsorge 2020»Leitlinien 64. Gewerbliche Winterkonferenz, 17. Januar 2013Jürg Brechbühl, Direktor BSV

  2. Die Pensionierten leben immer länger

  3. 2010 2030 2050 Die demographische Entwicklung von 2010 bis 2050 Männer Frauen Personen x 1‘000 60 40 20 20 40 60

  4. Zwischen 2020 und 2030 schwindet das Geld in der Kasse der AHV

  5. AHV-Finanzierungsbedarf 2020 bis 2030

  6. Der Umwandlungssatz bestimmt das finanzielle Gleichgewicht der 2. Säule ?

  7. Der «dritte Beitragszahler» ist schwach geworden

  8. 21.11.12: Bundesrat definiert Leitlinien für die Reform «Altersvorsorge 2020»

  9. Leitlinie Altersrücktritt • Referenzalter 65/65 • Alter bei dessen Erreichen die gesetzlich vorgesehenen vollen Leistungen ausbezahlt werden • Flexibilität • Bezugsmöglichkeit der ganzen Rente oder einer Teilrente im Rahmen einer bestimmten Bandbreite (heutige Regelung: Vorbezug 2 Jahre vor Rentenalter, Aufschub 5 Jahre nach Rentenalter • Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit bis Referenzalter und darüber hinaus • Versicherungstechnische Abzüge und Zuschläge • Reduktion der Attraktivität des vorzeitigen Altersrücktritts, Anhebung der Schwelle von 58 Jahren für den frühst möglichen Zeitpunkt des Altersrücktritts in der beruflichen Vorsorge

  10. Leitlinie Anpassung des Leistungsniveaus in BV und Anpassung der versicherungstechnischen Grundlagen (1/2) • Herabsetzung des Umwandlungssatzes • Varianten: 6.4%, 6.1%, 5.8% • Erhöhung der Beiträge zur Sicherstellung des Leistungsniveaus • Varianten • Erhöhung der Altersgutschriften • Reduktion Koordinationsabzug • Früherer Beginn Sparprozess • Besitzstand für Übergangsgeneration • Je rascher der Umwandlungssatz gesenkt wird, desto wichtiger sind Massnahmen • Varianten • Einschub Sicherheitsfonds • Zusatzrente AHV

  11. Leitlinie Anpassung des Leistungsniveaus in BV und Anpassung der versicherungstechnischen Grundlagen (2/2) • Institutionelle Massnahmen • Verbesserung der Transparenz im Geschäft der beruflichen Vorsorge der Lebensversicherer  Risikoprämien sind doppelt so hoch wie Risikoleistungen • Erweiterung der Aufsicht durch FINMA • Echter Versichertenschutz • Grundlegende Überprüfung der Gewinnverteilung Lebensversicherer/Vorsorgeeinrichtung • Faire Aufteilung zwischen Versicherten und Aktionären

  12. Leitlinie nachhaltige Finanzierung AHV • Zusatzfinanzierung • Erhöhung der MWST im Vordergrund • Einbezug der Rentenbeziehenden an der Zusatzfinanzierung • Erhöhung Lohnbeiträge bzw. Finanzierungsmix nicht ausschliessen • Überprüfung von Beiträgen und Leistungen • Überprüfung aus Sicht der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen • Beispiele: Witwenrenten für kinderlose Witwen, Beitragsprivilegien für Selbständigerwerbende

  13. Leitlinie Interventionsmechanismus AHV • Aufnahme des Interventionsmechanismus in Reformvorlage • Ausgestaltung in Analogie zur Regelung in der IV-Revision 6b • Obere Interventionsschwelle • Vorlage des Bundesrates • Untere Interventionsschwelle • Befristete Begrenzung der Rentenanpassung an die Teuerung • Befristete Erhöhung der Beiträge • Entflechtung des Bundesbeitrags von der Entwicklung der Ausgaben der AHV

  14. Zeitplan der Reform Altersvorsorge 2020 Die Reform der Altersvorsorge soll dem Parlament in einer einzigen Vorlage unterbreitet werden

  15. Abstimmung vom 16. Mai 2004 über die 11. AHV-Revision: 67.9 % Nein

  16. Abstimmung vom 7. März 2010 über den Mindestumwandlungssatz: 72.7 % Nein

  17. Abstimmung vom 1.10.2010 zur 11. AHV-Revision im Nationalrat: 118 Nein : 72 Ja

  18. Neue strategische Ausrichtung • Gesamtheitlicher Ansatz • Leistungen und Finanzierung der 1. und 2. Säule gemeinsam betrachten und aufeinander abstimmen • Erhaltung des bewährten Dreisäulen-Prinzips • Die Bedürfnisse der Menschen im Zentrum • Bei den Leistungen gibt es keinen Spielraum nach unten • Verlässliche Lebensabschnittsplanung ermöglichen • Transparentes und vertrauenswürdiges Vorgehen • Keine Salamitaktik und keine Rosinen-Pickerei • Ein einziges Reformpaket ohne vorgezogene Einzelmassnahmen • Demokratie-, gesellschafts- und wirtschaftsverträgliches Tempo • Besser langsamer ans Ziel als schneller in den Abgrund

  19. Länger Arbeiten = Mehr Jobs für ältere Arbeitnehmer- /innen «Wie viele ältere Arbeitnehmende (58+) arbeiten in Ihrem Unternehmen?» Quelle: BSV-Forschungsbericht «Altersrücktritt im Kontext der demographischen Entwicklung», 2012.

  20. Ein Drittel aller Arbeitgeber will nicht, dass die Mitarbeitenden länger arbeiten «Erachten Sie es als notwendig und sinnvoll, dass die älteren Arbeitnehmenden (58+) in Ihrem Unternehmen in Zukunft länger beschäftigt bleiben?» Quelle: BSV-Forschungsbericht «Altersrücktritt im Kontext der demographischen Entwicklung», 2012.

  21. Eine Frage der Personalpolitik «Aus welchen Gründen erachten Sie eine Beschäftigung älterer Arbeitnehmender in Ihrem Unternehmen nicht als sinnvoll und notwendig?» Quelle: BSV-Forschungsbericht «Altersrücktritt im Kontext der demographischen Entwicklung», 2012.

  22. Höheres Rentenalter unerwünscht! «Welche der folgenden Änderungen der gesetzlichen Regelungen zur AHV bezüglich Personen ab 58 Jahren wären aus Sicht Ihres Unternehmens sinnvoll?» Quelle: BSV-Forschungsbericht «Altersrücktritt im Kontext der demographischen Entwicklung», 2012.

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