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Die Europäische Union

Die Europäische Union. Grundlagen Erfolge Geschichte Institutionen. Grundlagen Geschichte Institutionen. EU-Mitgliedstaaten. 27 Länder 500 Millionen Menschen 23 Amtssprachen. EU-Mitglieder EU-Beitrittskandidaten. Hymne: Ode an die Freude. Europaflagge. Symbole der EU.

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Die Europäische Union

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Presentation Transcript


  1. Die Europäische Union GrundlagenErfolgeGeschichteInstitutionen GrundlagenGeschichteInstitutionen

  2. EU-Mitgliedstaaten 27 Länder 500 Millionen Menschen 23 Amtssprachen EU-Mitglieder EU-Beitrittskandidaten

  3. Hymne: Ode an die Freude Europaflagge Symbole der EU Europatag: 9. Mai Wahlspruch: In Vielfalt geeint

  4. Bevölkerung in Millionen (2008) EU im Vergleich China: 1.330 USA: 304 Indien: 1.166 Russland: 141 EU: 500 Japan: 128

  5. Bruttoinlandsprodukt in Milliarden Euro (2008) EU im Vergleich EU: 15.247 Japan: 4.354 USA: 14.264 Indien: 3.288 China: 7.916 Russland: 2.260

  6. Bruttoinlandsprodukt pro Kopf in Euro (2007) EU im Vergleich USA: 37.300 Russland: 10.000 Japan: 27.800 China: 6.400 EU: 24.700 Indien: 3.300

  7. Bruttoinlandsprodukt im Vergleich, EU-27-Durchschnitt = 100 (2007) Wohlstandsverteilung

  8. Vier Grundfreiheiten

  9. Euro-Zone 16 Länder 329 Millionen Menschen EU-Mitglieder mit gemeinsamer Währung restliche EU-Mitglieder

  10. Schengen-Raum 28 Länder, davon 25 EU-Mitglieder 483 Millionen Menschen Länder ohne Binnen-Grenzkontrollen EU-Mitglieder mit partieller Teilnahme EU-Mitglieder außerhalb Schengens

  11. Die Europäische Union GrundlagenErfolgeGeschichteInstitutionen GrundlagenGeschichteInstitutionen

  12. Schritte der Integration

  13. Die Europäische Union GrundlagenErfolgeGeschichteInstitutionen GrundlagenGeschichteInstitutionen

  14. Institutionen der EU Präsident Europäischer Rat (ER) Hohe Vertreterin Europäisches Parlament (EP) Europäische Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäischer Wirt-schafts- und Sozial-ausschuss (EWSA) Gerichtshof der Europäischen Union Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Agenturen (z.B. Europol, Frontex) Europäischer Bürgerbeauftragter Europäischer Datenschutzbeauftragter Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Interinstitutionelle Einrichtungen (z.B. Amt für Veröffentlichungen) Organe beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus

  15. Europapolitik Europäisches Parlament Europäische Kommission Primäres EU-Recht (EUV & AEUV) Sekundäres EU-Recht Verordnungen (VO) Rat der Europäischen Union Richtlinien (RL) Entscheidungen & Beschlüsse gilt unmittelbar in nationales Recht umzusetzen rechtlich nicht verbindlich Empfehlungen & Mitteilungen

  16. 136,8 Milliarden Euro = 1,18% des EU-27-Bruttonationaleinkommens (2009) Haushalt der EU

  17. Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP) Europäische Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäischer Wirt-schafts- und Sozial-ausschuss (EWSA) Gerichtshof der Europäischen Union Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Agenturen (z.B. Europol, Frontex) Europäischer Bürgerbeauftragter Europäischer Datenschutzbeauftragter Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Interinstitutionelle Einrichtungen (z.B. Amt für Veröffentlichungen) Organe beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus

  18. ER: Funktion Präsident Europäischer Rat (ER) Der Europäische Rat besteht aus seinem Präsidenten (eingeführt durch den Vertrag von Lissabon), den Staats- und Regierungschefs aller EU-Staaten sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission. Der Europäische Rat tagt grundsätzlich viermal jährlich, um die allgemeinen politischen Leitlinien und Prioritäten der EU festzulegen und die erzielten Fortschritte zu überprüfen. Da er das oberste politische Entscheidungsgremium in der EU darstellt, werden seine Tagungen oft als „Gipfeltreffen“ bezeichnet. Der Europäische Rat trifft seine Entscheidungen einstimmig.

  19. ER: Vorsitz Der (erstmalige) Präsident des Europäischen Rats ist seit November 2009 der Belgier Herman van Rompuy.

  20. Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP) Europäische Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäischer Wirt-schafts- und Sozial-ausschuss (EWSA) Gerichtshof der Europäischen Union Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Agenturen (z.B. Europol, Frontex) Europäischer Bürgerbeauftragter Europäischer Datenschutzbeauftragter Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Interinstitutionelle Einrichtungen (z.B. Amt für Veröffentlichungen) Organe beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus

  21. Rat: Funktion

  22. Rat: Abstimmungen Beschlüsse in einigensensiblen Bereichen (in denen das Europäische Parlament kein Mitspracherecht hat, wie Steuern oder Außen- und Sicherheitspolitik) erfordern Einstimmigkeit. In den meisten Fällen (wenn das Europäische Parlament mitentscheidet) ist jedoch eine Mehrheitsentscheidung ausreichend. Nur in Ausnahmefällen können Mitgliedstaaten noch ein Vetorecht einlegen. Noch bis 2014 (spätestens 2017) gilt das Verfahren der qualifizierten Mehrheit, danach das Verfahren der doppelten Mehrheit, das der Vertrag von Lissabon vorsieht. Der Rat wird auch Ministerrat genannt. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon tagt er bei Gesetzgebungs-entscheidungen öffentlich. Der Rat ist neben dem Europäischen Parlament das Entscheidungsorgan der Europäischen Union. Je nach den Themenbereich ist jedes Land mit seinem zuständigen Fachminister vertreten (z.B. Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen, Soziales, Verkehr, Landwirtschaft).Der Vorsitz des Ratswird von den Mitgliedstaaten im Halbjahreswechsel wahrgenommen (mit Ausnahme des Rats für Auswärtige Angelegenheiten, siehe Hohe Vertreterin).

  23. Rat: Stimmverteilung

  24. Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP) Europäische Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäisches Parlament (EP) Europäischer Wirt-schafts- und Sozial-ausschuss (EWSA) Gerichtshof der Europäischen Union Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Agenturen (z.B. Europol, Frontex) Europäischer Bürgerbeauftragter Europäischer Datenschutzbeauftragter Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Interinstitutionelle Einrichtungen (z.B. Amt für Veröffentlichungen) Organe beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus

  25. EP: Fakten Im Europäischen Parlament vertreten 736 Abgeordnete die Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Seit 1979 werden sie alle fünf Jahre direkt gewählt. Die letzte Europawahl fand vom 4. bis 7. Juni 2009 statt. Der Sitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg, weitere Dienstorte sind Brüssel und Luxemburg.

  26. EP: Funktion

  27. EP: Vorsitz Der Präsident des Europäischen Parlaments ist seit Juli 2009 der Pole Jerzy Buzek.

  28. EP: Sitzverteilung nach Ländern

  29. EP: Sitzverteilung nach Fraktionen

  30. Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP) Europäische Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäische Kommission (EK) Europäischer Wirt-schafts- und Sozial-ausschuss (EWSA) Gerichtshof der Europäischen Union Europäischer Rechnungshof (EuRH) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Dezentrale Agenturen (z.B. Europol, Frontex) Europäischer Bürgerbeauftragter Europäischer Datenschutzbeauftragter Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Interinstitutionelle Einrichtungen (z.B. Amt für Veröffentlichungen) Organe beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus

  31. EK: Funktion

  32. EK: Abstimmungen Die Europäische Kommission besteht aus 27 Kommissaren aus den 27 Mitgliedstaaten (einschließlich ihres Präsidenten und des Hohen Vertreters). Ihr Präsident wird vom Europäischen Rat bestimmt und benötigt die Zustimmung des Europäischen Parlaments. Die Amtsdauer der Europäischen Kommission beträgt fünf Jahre und ist mit der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments abgestimmt. Jeder Kommissar/ jede Kommissarinhat eine Stimme. Die Kommission ist ein Kollegialorgan. Daher sind bei Abstimmungen Minderheiten an die Mehrheitsmeinung gebunden.

  33. EK: Vorsitz Der Präsident der Europäischen Kommission ist seit November 2004 der Portugiese José Manuel Barroso (wiedergewählt 2009).

  34. HV: Funktion Europäischer Rat (ER) Hohe Vertreterin Europäische Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik (eingeführt durch den Vertrag von Lissabon) ist ständige Vorsitzende des Ministerrats für Auswärtige Angelegenheiten und zugleich Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und Außenbeauftragte des Europäischen Rats. Die Hohe Vertreterin wird vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt und muss vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Zur Unterstützung seiner Arbeit steht der Hohen Vertreterin der Europäische Auswärtige Dienst zur Verfügung.

  35. HV: Vorsitz Die (erstmalige) hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik ist seit Dezember 2009 die Britin Catherine Ashton.

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