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Europäische und nationale Konzepte zur Maschinensicherheit

Europäische und nationale Konzepte zur Maschinensicherheit. Vorlesung am 18.03.2010 Technicka Univerzita v Ko šiciach. Disposition Konzepte der Europäischen Union 1.1 Einheitlicher Binnenmarkt (Produktsicherheit) 1.2 Verbesserung der Arbeitswelt (Arbeitssicherheit)

aliya
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Europäische und nationale Konzepte zur Maschinensicherheit

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  1. Europäische und nationale Konzepte zur Maschinensicherheit Vorlesung am 18.03.2010 Technicka Univerzita v Košiciach Disposition Konzepte der Europäischen Union 1.1 Einheitlicher Binnenmarkt (Produktsicherheit) 1.2 Verbesserung der Arbeitswelt (Arbeitssicherheit) 2. Nationale Konzepte zur Maschinensicherheit 2.1 Regelungsgegenstände / Aufgabengebiete 2.2 Vorgehen zur Erreichung von Produkt-/ Maschinensicherheit 2.3 Vorgehen zur Erreichung von Arbeits-/ Maschinensicherheit 2.4 Schutzkonzepte für spezielle Maschinen/ Anlagen

  2. Konzepte der Europäischen Union1.1 Angleichung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die sich auf die Einrichtung und das Funktionieren eines einheitlichen europäischen Binnenmarktes auswirken ( EG-Richtlinien nach Artikel 95 EG-Vertrag) Regelungsgegenstand: Produktsicherheit  Inverkehrbringen von Produkten(Maschinen, Sicherheitsbauteile, Bauprodukte, Medizinprodukte, chem. Produkte, …) • Anliegen: • Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes durch Beseitigung von: • steuerlichen, • materiellen und • technischen (sicherheitstechnischen, …)Schranken Ziel: Harmonisierung technischer Vorschriften, z.B. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und Normen der Typen A, z.B. EN 12100 Allgemeine Gestaltungsleitsätze, Typen B, z.B. 13849 Sicherheitssteuerungen und Typen C, z.B. EN 775 Industrieroboter  Nationale Umsetzung der Richtlinie 1:1

  3. 1.2 Verbesserung der Arbeitsumwelt und der Arbeitsbedingungen zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer bei der Arbeit (EG-Richtlinien nach Artikel 137 EG-Vertrag) Regelungsgegenstand: Arbeitnehmer- (Beschäftigten-) Schutz Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit Anliegen: Schrittweise Angleichung im sozial-politischen Bereich mit gleichzeitigem Fortschritt (dazu zählen auch u.a. berufliche Wiedereingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen Chancengleichheit von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt und Gleichbehandlung am Arbeitsmarkt) Ziel: Schaffung von Mindestvorschriften zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG und 20 Einzelrichtlinien, z.B. 89/655/EWG in Verbindung mit 95/63/EG Benutzung von Arbeitsmitteln, 2006/25/EG künstliche optische Strahlung  Nationale Umsetzung der EG-Richtlinie 1 ≥ 1

  4. Beschaffenheits- Arbeits-, Maschinen- sicherheit Produkt-, Maschinen- sicherheit anforderungen • Sicherheitsingenieur • Beratung • Beurteilung • Abnahme/ • Freigabe Hersteller, Inverkehrbringer, Importeur von Maschinen Anwender, Benutzer von Maschinen (Arbeitsmittel) • Anforderungen in europäischen • Richtlinien (2006 / 42 / EG) • -verbindlich- • Normen (EN der Typen A-C) • -freiwillig- • Anforderungen in • europäischen Richtlinien • (89/ 655 /EWG; 95/ 63 /EG) • -verbindlich- • nationalen Regeln • -freiwillig Nationale Konzepte zur Maschinensicherheit2.1 Regelungsgegenstände / Aufgabengebiete

  5. Maßnahmen zur Gewährleistung des Qualitätsmerkmals „Sicherheit“ -exemplarisch- Sicherheitsrelevante Vorgaben/ Zielstellungen Bau und Vertrieb Planen Konzipieren Entwerfen Ausarbeiten Einordnung in den Geltungsbereich von gesetzlichen Regelungen (Verordnungen) und zutreffender Normen Konformitätsbewertung Konformitätserklärung Betriebsanleitung Mitlieferung erforderlicher Unterlagen 2.2 Vorgehen zur Erreichung von Produkt-/ Maschinensicherheit Entwicklungsphasen ( Konstruktion) von Maschinen Risikobeurteilung und Ableitung von Maßnahmen

  6. Beispiele für Maßnahmen zum Abbau von Risiken / Gefährdungen (1) Inhärent sichere Konstruktion Risikominderung durch funktions- technische Lösung (Gefährdungs- beseitigung) Vermeidung von Einzugsstellen (2) Technische Schutzmaßnahmen Risikominderung durch zusätzliche Schutzeinrichtungen (Gefährdung unwirksam machen) Zugangssicherung - Lichtgitterschranken (3) Benutzerinformationen Risikominderung durch Kommuni- kationsmittel (Hinweis auf Gefähr- dung und Verhalten) Sicherheitszeichen Risikobeurteilung und Ableitung von Maßnahmen an Maschinen(Grundlage EN ISO 12 100 Teil 1 und 2) Maßnahmenfolge zur Vermeidung / Minderung von Risiken

  7. auf der Grundlage von erforderlichen Unterweisungen 2.3 Vorgehen zur Erreichung von Arbeits-/ Maschinensicherheit • Auswahl und Bereistellen von Maschinen einschließlich Montage + Installation unter Betrachtung der Wechselwirkungen mit: • anderen Maschinen/ Arbeitsmitteln (z.B. Beeinträchtigungen durch mechanische • Schwingungen) • Arbeitsstoffen (z.B. Auftreten explosionsfähigen Gemisches) • Arbeitsumgebung (z.B. ausreichende Bewegungsfreiheit am Arbeitsplatz) • Benutzen von Maschinen • unter Beachtung aller Betriebszustände • Erprobung • Ingangsetzen, Stillsetzen • Gebrauch • Instandsetzung und Wartung • Prüfung (Erst-, Wiederholungsprüfung) • Umbau • Abbau • Transport • Maßnahmen bei Betriebsstörungen

  8. Primäre Maßnahmen Eigensichere Anlage z.B. Wanddicke bei Druckbehälter; Begrenzung der Konzentration explosionsfähigen Gemisches Tertiäre Maßnahmen Zusätzliche Schutzeinrchtungen z.B. Sicherheitsventil bei Druckbehälter; Begrenzung des Zündpotentials Sekundäre Maßnahmen Zusätzliches Havarie-, Störfallschutzsystem z.B. Rettungssystem für Aufzüge; Druckentlastungstechnik 2.4 Schutzkonzept für spezielle Maschinen/ Anlagen - überwachungsbedürftige Anlagen Definition: Anlagen mit erhöhter Gefährdung durch Druck (z.B. Dampfkessel, Druckbehälter) Absturz (Personen- und Lastenaufzüge) Explosion (Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen) Brand (Anlagen entzündlicher Flüssigkeiten) Schutzebene („schadensbegrenzend“) Sicherheitsebene („vorbeugend“)

  9. Primäre Explosionsschutzmaßnahmen (Konzentrationsbegrenzung)

  10. Sekundäre Explosionsschutzmaßnahmen (Begrenzung des Zündpotentials)-Temperaturklassen und Zündtemperatur IEC 60079 -4-

  11. Tertiäre Explosionsschutzmaßnahmen (Einrichtungen zur Explosionsdruckentlastung)

  12. Aktivitäten beim Inverkehrbringen von Maschinen in der Europäischen Union Vorlesung am 18.03.2010 Technicka Univerzita v Košiciach Disposition Aktivitäten beim Inverkehrbringen Beschaffungsanforderungen EG- Konformitäts-/ Einbauerklärung Technische Unterlagen Konformitätsbewertungsverfahren CE- Kennzeichnung Betriebs-/ Montageanleitung Zusammenfassung

  13. Realisierung aller Beschaffenheits- anforderungen Ausstellung EG- Konformitäts-/ Einbauerklärung Erarbeitung von Technischen Unterlagen Risikobeurteilung Richtlinien- konforme Maschine Durchführen des Konformitätsbe- wertungsverfahrens Anbringen der CE- Kennzeichnung Mitliefern einer Betriebs- bzw. Montageanleitung Konzepte der Europäischen Union - Übersicht

  14. 2. Realisierung aller Beschaffungsanforderungen Grundlage: Risikobeurteilung (→ Vorlesung 1) Grundsatz: Durch die Bauart von Maschinen ist zu gewährleisten, dass bei be- stimmungsgemäßer Benutzung Personen nicht gefährdet werden. Harmonisierungskonzept: 1) Schutzforderungen auf politischer Ebene → 2006/ 42/ EG 2) Technische Umsetzung durch Schutzforderungen → harmonisierte Normen (EN…) Beispiel: Pressen (EN 692/ 693)

  15. a = Abstand zur Schnittstelle b = Schlitzweite c = Plattenstärke Werkzeug Werkstück b = 8 mm → a ≥ 20 mm b = 20 mm → a ≥ 120 mm (EN 294) 1- Betätigungselement 2 –NOT AUS Sichere Pressenwerkzeuge Feste Abschirmung Zweihandschaltung (EN 574)

  16. 3. Ausstellung der EG- Konformitäts-, Einbauerklärung Konformitätserklärung = Verfahren, bei dem der Hersteller erklärt, dass die in den Verkehr gebrachte Maschine allen einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheits- anforderungen (Anhang II A -2006/42/EG) Einbauerklärung = Verfahren, bei dem … gebrachte unvollständige Maschinen allen… Die Inbetriebnahme ist solange untersagt, bis die Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut werden soll, den Bestimmungen der EG- Richtlinien entspricht; die mitgelieferte Montageanleitung ist zu beachten. (Anhang II A -2006/42/EG)

  17. EG – KONFORMITÄTSERKLÄRUNG FÜR EINE MASCHINE (2006/42/EG, Anhang IIA) Hiermit erklären wir, dass die nachstehend bezeichnete Maschine in ihrer Konzipierung und Bauart sowie in der von uns in Verkehr gebrachten Ausführung den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der EG-Richtlinie für Maschinen entspricht. Bei einer mit uns nicht abgestimmten Änderung der Maschine verliert diese Erklärung ihre Gültigkeit. • Beschreibung und Identifizierung der Maschine, z.B.: • Baujahr:Maschinentyp:Maschinen-Nr.: • Zutreffende EG-Richtlinien: • Angewandte harmonisierte • Normen: • Angewandte nationale Normen • und technische Spezifikationen1): • Bevollmächtigter (Name und Anschrift)für die technische Unterlage: • Benannte Stelle (Name, Anschrift, Kennnummer), die Konformitätsbe-wertungsverfahren nach Anhang IX bzw. Anhang X durchgeführt haben: • Firmenbezeichnung und Anschrift des Herstellers: • Ort, Datum – Unterschrift: • Angabe zur Person des Ausstellers dieser Erklärung: • EG-Richtlinie Maschinen 2006/42/EG • EG-Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG • EG-Richtlinie EMV 2004/108/EG (z.B. DIN EN ISO 12001 T1 und T2; EN 60 204-1)

  18. 4. Erarbeitung von Technischen Unterlagen Anliegen: Beurteilung der Übereinstimmung der Maschine mit den Anforderungen der Richtlinie 2006/ 42/ EG Arten: ○ Technische Unterlagen für vollständige Maschinen (Anhang VII A – 2006/ 42/ EG) ○ Spezielle technische Unterlagen für unvollständige Maschinen (Anhang VII A – 2006/ 42/ EG) Umfang: Technische Dokumentation bzw. bei Serienfertigung eine Aufstellung der Maßnahmen zur Übereinstimmung aller gefertigten Maschinen mit den Bestimmungen der Richtlinie 2006/ 42/ EG

  19. Technische Unterlage für Maschinen gemäß EG-Richtlinie Maschinen 2006/42/EG Anhang VII A • Beschreibung der Maschine • Übersichtszeichnungen, Schaltpläne der Steuerkreise und Beschreibungen zur Funktionsweise der Maschine • Detailzeichnungen, Berechnungen, Versuchsergebnisse und Bescheinigungen, die für Übereinstimmung der Maschine mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erforderlich sind. • Unterlagen über die Risikobeurteilung(Liste der Anforderungen, die für Maschine gelten und Beschreibung der zur Abwendung ermittelter Gefährdungen ergriffenen Schutzmaßnahmen) • Liste der angewandten Normen und anderer technischer Spezifikationen unter Angabe der von diesen Normen erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen • Exemplar der Betriebsanleitung der Maschine • Ergebnisse geforderter Prüfungen und sonstige Zertifikate • Kopie der EG-Konformitätserklärung • ...

  20. 5. Durchführen der Konformitätserklärung Anliegen: Nachweis der Übereinstimmung der Maschine mit den Bestimmungen der Richtlinie 2006/ 42/ EG Verfahren: ○ Interne Fertigungskontrolle bei der Maschinenherstellung ○ EG- Baumusterprüfung durch eine benannte Stelle bei Maschinen nach Anhang IV – 2006/ 42/ EG ○ Umfassendes Qualitätssicherungssystem für Konstruktion, Bau, Endabnahme und Prüfung der Maschinen durch benannte Stelle

  21. Kategorien von Maschinen und Liste der Sicherheitsbauteilen nach Anhang IV und Anhang V der Richtlinie 2006/42/ EG • B. Sicherheitsbauteile • (nicht erschöpfende Liste) • Schutzeinrichtung zur Personendetektion • Schutzeinrichtung zum Personenschutz vor beweglichen Teilen • Einrichtungen zur Überlastsicherung bei Hebezeugen • Personenrückhalteeinrichtungen für Sitze • Überrollschutzaufbauten • Zweihandschaltungen • Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände • Systeme zur Beseitigung von Maschinenemissionen • Not-Halt-Befehlsgeräte • 17. A. Maschinen 1. (Einblatt- und Mehrblatt-) Kreissägen 2. Abrichthobel mit Handvorschub 3. Hobelmaschinen 4. Bandsägemaschinen 5. Kombinierte Maschinen unter 1. bis 4. und 7. 6. Mehrspindel-Zapffräsmaschinen 7. Unterfräsmaschinen 8. Handkettensägen 9. Pressen 10. Kunststoffspritzgieß- oder -formpreßmaschinen 11. Gummispritz- oder -formpreßmaschinen 12. Maschinen für den Einsatz unter Tage 13. Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung 14. Abnehmbare Gelenkwellen 15. Hebebühnen für Fahrzeuge 16. Maschinen zum Heben von Personen (Höhe > 3 m) 17. Tragbare Befestigungsgeräte mit Treibladung und andere Schussgeräte 23.

  22. Maschine (verwendungsfertig) nicht im Anhang IV aufgeführt im Anhang IV aufgeführt Bewertung der Konformität mit interner Fertigungskontrolle bei der Maschinenherstellung Bewertung der Konformität durch EG-BMP und interne Fertigungkontrolle Bewertung der Konformität durch zugelassenes QSS für Konstruktion, Bau, Endabnahme und Prüfung har- monisierte Normen vorhanden + bei Herstellung berücksich- tigt? ja Anhang VIII Anhang IX Anhang X nein Konformitätsbewertung – Maschinen/ Übersicht [2006/42/ EG] QSS – Qualitätssicherungssystem BMP – Baumusterprüfung

  23. 6. Anbringen der CE- Kennzeichnung (Comunaute Europeene) Anliegen: Verwaltungszeichen für Aufsichtsbehörden, das die Richtlinienkonformität der verwendungsfertigen Maschine anzeigt. Verantwortlich: Hersteller/ Inverkehrbringer der Maschine Vorraussetzungen: ○ Erfüllung der zutreffenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen (Anhang I – 2006/ 42/ EG) ○ Konformitätserklärung ○ Konformitätsbewertung ○ Technische Unterlagen

  24. 7. Mitlieferung einer Betriebs- bzw. Montageanleitung Betriebsanleitung: Für jede verwendungsfertige Maschine zu erarbeiten. Angaben müssen gemacht werden zur ○ bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine ○ vorhersehbare Fehlanwendung in der Sprache des Herstellerlandes und aller Verwendungsländer Montageanleitung: Für jede unvollständige Maschine zu erarbeiten. Angaben müssen gemacht werden zum ○ Zusammenbau mit anderen Teilen zu einer vollständigen Maschine in den Amtssprachen der Europäischen Union.

  25. Betriebsanleitung für Maschinen gemäß EG-Richtlinie Maschinen 2006/42/EG Anhang I, 1.7.4.2 • Anschrift des Herstellers • Bezeichnung und allgemeine Beschreibung der Maschine • EG-Konformitätserklärung • Zeichnungen, Schaltpläne, Beschreibungen und Erläuterungen, die für Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung des ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlich sind • Beschreibung der bestimmungsgemäßen Verwendung • Warnhinweise in Bezug auf Fehlanwendungen der Maschine • Anleitungen und Hinweise für • Montage einschließlich Transport • Inbetriebnahme • Betrieb • erforderliche Ausbildung und Einarbeitung des Bedienungspersonals • Restrisiken und erforderliche Schutzmaßnahmen • einzusetzende Werkzeuge, zu verwendende Ersatzteile • Einrichtungs-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten • Störungsbeseitigung • Demontage und Außerbetriebnahme • Angaben zu Luftschallemission und ggf. zur nicht ionisierenden Strahlung

  26. 8. Zusammenfassung ○ Einzelmaschine (funktionsfähig, manuelle Bedingung)

  27. ○ Komplexe Maschine (Bearbeitungszentrum – CNC gesteuert)

  28. ○ Gesamtheit von Maschinen (Flexibles Fertigungssystem)

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