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NÜRNBERGER Pflegevorsorge mit Zulage vom Staat

NKV-News 03/2013 NÜRNBERGER Pflegevorsorge. NÜRNBERGER Pflegevorsorge mit Zulage vom Staat.

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NÜRNBERGER Pflegevorsorge mit Zulage vom Staat

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  1. NKV-News 03/2013NÜRNBERGER Pflegevorsorge NÜRNBERGER Pflegevorsorge mit Zulage vom Staat Private Zusatzversicherungen für den Pflegefall werden jetzt gefördert: Bei einem Mindesteigenbeitrag von 10 EUR im Monat und einer Mindestleistung von 600 EUR Pflegegeld in Pflegestufe III, gewährt der Staat eine Zulage von 5 EUR. Ab sofort bietet die NÜRNBERGER mit dem Tarif NPV eine preiswerte Basisabsicherung. Der Bedarf In Deutschland sind aktuell über 2 Mio. Menschen pflegebedürftig. Bis zum Jahr 2050 soll diese Zahl auf 5 Mio. steigen. Weiterhin sind 1,1 Mio. Menschen an Demenz erkrankt. Seit Januar 2013 gibt es die staatlich geförderte Pflegeversicherung für die private Vorsorge. Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) wurde der sogenannte „Pflege-Bahr“ ins Leben gerufen. Das bedeutet: Der Staat bezuschusst private Pflegeversicherungen mit 5 EUR pro Monat. (60 EUR im Jahr) Die Zielgruppe Förderberechtigt ist jeder gesetzlich- oder privat Pflegepflicht-versicherte über 18 Jahre alt und vor Abschluss nicht pflegebedürftig. Es gilt: Eine private Vorsorge ist umso attraktiver, je früher man damit beginnt! Die Inhalte – Tarif NPV Mit der NÜRNBERGER Pflegevorsorge kann schon bei einem geringen Eigenbeitrag die höchstmögliche Förderquote erzielt werden für eine solide Grundsicherung. • Leistung bereits ab Pflegestufe 0 (bei Demenz) • mtl. 600 EUR Mindestabsicherung • keine Gesundheitsfragen • Zulage vom Staat: 60 EUR jährlich (5 EUR im Monat) • Mindesteigenbeitrag 10 EUR im Monat • Keine Leistungsausschlüsse oder Beitragszuschläge Die Leistungen im Überblick *Die Leistungen gelten ab dem 6. Versicherungsjahr; in den ersten 5 Jahren besteht eine Wartezeit. Diese entfällt bei Unfall. **Die Zulage in Höhe von 5 EUR ist noch nicht berücksichtigt

  2. NKV-News 03/2013NÜRNBERGER Pflegevorsorge Der Ablauf • Die Auszahlung der staatlichen Förderung wird über eine zentrale Stelle bei der „Deutschen Rentenversicherung Bund“ abgewickelt. • Der VN bevollmächtigt die NÜRNBERGER mit Vertragsabschluss, die Zulage bei der zentralen Stelle zu beantragen. • Wir übermitteln der zentralen Stelle alle dafür notwendigen Angaben • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, zahlt die zentrale Stelle die Zulage direkt an die NÜRNBERGER aus. • Die Zulage wird unverzüglich dem begünstigten Vertrag gutgeschrieben. Fazit: Die Zulage beantragt die NÜRNBERGER – und diese fließt dann automatisch in die Pflegevorsorge. Der Kunde muss sich um nichts weiter kümmern. Die Beratungstechnologie Anfang April steht Ihnen über BTnet ein Pflegekompass zur Verfügung. Mit Hilfe dieses Rechentools können Sie dem Kunden auf einem Blick zeigen, wie seine Absicherung mit der ergänzenden Pflegevorsorge NPV aussieht und wie Kombinationsmöglichkeiten mit den Pflegetagegeldern PTS und/oder PTF eine bedarfsgerechte Absicherung inkl. staatlichem Zuschuss ermöglichen. Auch im BTnet Bestandsaktionstool ist der neue Tarif rechenbar. So können Sie im Rahmen Ihrer Bestandsarbeit vorbereitete, VVG-konformen Anträge erstellen. Selbstverständlich wird es auch ein Update unserer App NÜRNBERGER PflegeInfo geben. Hier kann der Anwender anhand eines zweiten Rechners (zulagenoptimiert) den geförderten Tarif inkl. einer Zusatzabsicherung mittels Tarif PTS rechnen. Verkaufshilfen KV104_201304 Antrag Tarif NPV (ab KW15 bestellbar) KV268_201304 Kombiantrag Tarif NPV, PTF, PTS (in Kürze bestellbar) KV282_201304 Kundeninfo (bestellbar) KV283_201304 Beitragsliste (nur PDF) KV143_005_201304 Verkaufshilfe (in Kürze bestellbar) Werbebrief, Drehscheiben Nutzen Sie den neuen NÜRNBERGER Pflegevorsorgetarif als Türöffner für Ihren Verkauf!

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