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Hochschulpartnerschaft Technischen Universität KO Š ICE & Bergische Universität WUPPERTAL

Vortragsthema. AKTUELLE ENTWICKLUNGEN EUROPÄISCHEN CHEMIKALIENRECHT NATIONALES UMSETZUNGSBEISPIEL. Hochschulpartnerschaft Technischen Universität KO Š ICE & Bergische Universität WUPPERTAL. Methodische Einführung ins Thema. Europäisches Gefahrstoffrecht. - REACH - EU-GHS.

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  1. Vortragsthema AKTUELLE ENTWICKLUNGEN EUROPÄISCHEN CHEMIKALIENRECHT NATIONALES UMSETZUNGSBEISPIEL Hochschulpartnerschaft Technischen Universität KOŠICE & Bergische Universität WUPPERTAL

  2. Methodische Einführung ins Thema Europäisches Gefahrstoffrecht - REACH - EU-GHS Aktuelle deutsche Umsetzungsstrategien - Expositions-Risiko-Beziehung für kanzerogene Stoffe - control banding (Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe) Was können Sie erwarten? Aktuelle Entwicklungen im Chemikalienrecht

  3. Methodische Einführung ins Thema EU-Verträge - Änderungen Risiko / Gefährdung ganzheitlicher Gestaltungsansatz Gefährdungsspezifik Gefahrstoffe stoffspezifische Bewertungskonzepte Was können Sie erwarten? Inhaltsdisposition Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht

  4. primärrechtliche Grundlage des politischen Systems der EU = „europäisches Verfassungsrecht“ Gründungsverträge der Europäischen Union (EU) Vertrag über die Europäische Union (EUV oder EU-Vertrag) + Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV oder AEU-Vertrag) gleichrangig und ergänzend ZIEL: einheitlicher Binnenmarkt mit sozialen Mindeststandards Verträge der Europäischen Union (12-2009) Regelungen über die Funktionsweise der EU (358 Artikel) Bestimmungen zu den demokratischen Grundsätzen der Europäischen Union, zu ihren Organen und zur Gemeinsa-men Außen- und Sicherheitspolitik (55 Artikel)

  5. REGELUNGSGEGENSTÄNDE PRODUKTSICHERHEITART. 114 (neu - AEUV) Art. 95 (alt - EGV) ARBEITSSICHERHEIT ART. 153 (neu - AEUV) Art. 137 (alt - EGV) ab 02.12.2009 Verträge der Europäischen Union (12-2009) Gründungsverträge der Europäischen Union (EU) + Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV oder AEU-Vertrag)

  6. Rechtsbereich Arbeitsschutz (Art. 153 AEUV) Produktsicherheit (Art. 114 AEUV) Rechtsbasis Rahmen-Richtlinie AS Maschinen-Richtlinie, REACH, fachkundige Person Experten / Wissenschaftler (-Team) Wer macht´s ? Umfassende Risikoaussagen, Szenarien für 3 drei Schutzbereiche (LAZ: Arbeitsschutz, LZ: US, VS) geeignete betriebliche Maßnahmen des AS für sicheres Tätigkeiten Ergebnis alle verfügbaren, validen & bewerte-ten Daten, ggf. eigene Studien und weltweite Recherchen erforderlich vorhandene, leicht zugäng-licheDaten: Safety data sheet, classification and labeling, ... Grundlage AEUV = Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, AS = Arbeitsschutz, US = Umweltschutz, VS = Verbraucherschutz, LAZ = Lebensarbeitszeit, LZ = Lebenszeit Unterschied: Gefährdungsbeurteilung - Risikobewertung Risikobewertung Gefährdungsbeurteilung

  7. … kann die betrieblichen Anforderungen an den additiven Arbeitsschutz wirksam reduzieren Herstellen / IvB von Produkten Umgang / Tätigkeiten mit Produkten Die effektivste & wirtschaftlichste Form des Gesundheits- und Arbeitsschutzes ist die Gestaltung und das Inverkehrbringen sicherer PRODUKTE (hier: Stoffe, Gemische Erzeugnisse)

  8. Herstellen / IvB von Produkten Umgang / Tätigkeiten mit Produkten Konstruktiver / produktintegrierter Primärschutz Additiver Primärschutz (S) R I S I K O B E W E R T U N G GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG Produktintegrierter / technischer Sekundärschutz Additiver Sekundärschutz (T) Produktspezifischer Tertiärschutz Ergänzender Tertiärschutz (O) (P) IvB = In Verkehr bringen Rangfolgeorientierte Ableitung von Schutzmaßnahmen (sechs Freiheitsgrade)

  9. Betrieblicher Primärschutz Ersatzstoffprüfung Substitution: Stoffe, Verfahren (in Abh. von den Verwendungsbedingungen) Einsatz emissionsarmer Arbeitsmittel Primärschutz Stoffe mit ungefährlichen inhärenten Stoffeigen- schaften auswählen (Mensch, Umwelt) Sekundärschutz Minimierung der gefährlichen Eigenschaften durch geeignete Zubreitungsrezepturen Entwicklung emissionsarmer Produkt-, Verwendungsformen Additiver Sekundärschutz quellennahe Absaugung, raumlufttechnische Maßnahmen (Be- und Entlüftung) Produktspezifische Tertiärschutz Kennzeichnung von Stoffen / Gemischen (GHS) Stoffsicherheitsbericht (REACH) Expositionsszenarien Herstellergrenzwerte (DNELs) Sicherheitsdatenblatt(eSDB) Ergänzender Tertiärschutz räuml./ zeitl. Expositionsbegrenzung Gefahrstoffverzeichnis Betriebsanweisung Unterweisung Auswahl geeigneter PSA Arbeitsmedizin. Vorsorgeuntersuchungen Harmonisierte Gefahrenkommunikation Beispiele für die rangfolgeorientierte Maßnahmenableitung Herstellen / IvB von Produkten Umgang / Tätigkeiten mit Produkten

  10. TEMPERATURoderDRUCK am Arbeitsplatz z.B. Wasserdampf bei 150 ºC, Lösemitteldämpfe: Freisetzung temperaturabhängig gefährliche (physikalisch-chemi- sche, toxikologische), inhärenteSTOFFEIGENSCHAFTEN z.B. narkotisch wirkend (nicht ein-stufungsrelevant), giftig (eingestuft) ! FORMdesVORHANDEN- SEINSam Arbeitsplatz z.B. Pellets, Wachs, Stäube (u.a. Nanopartikel und -tubes) Fähigkeit zurVERDRÄNGUNG des atmosphärischen Sauerstoffs am Arbeitsplatz z.B. Inertgas unter Druck Stoffspezifische Gefährdungspotentiale

  11. GRENZWERTBASIERTE Bewertungskonzepte GRENZWERTFREIE Bewertungskonzepte punktuelles Denken z.B. Denken in Bändern Arbeitsplatzgrenzwerte der TRGS 900 Biologische Grenzwerte der TRGS 903 Staatliche Grenzwerte Expositions-Risiko-Beziehungen (BekGS 910)  RCP-Konzept für Kohlenwasserstofflösemittel DNEL - Derived No Effect Level (eSDB) Hersteller- grenzwerte DMEL - Derived Minimal Effect Level (eSDB) Grenzwerte der MAK-Kommission Grenzwerte Dritter TRGS – Technische Regel Gefahrstoffe BekGS – Bekanntmachung Gefahrstoffe Internationale Grenzwerte Bewertungskonzepte / Beurteilungsmaßstäbe:

  12. stoffbezogene Konzepte / Handlungshilfen, u.a. EMKG = Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe Maßnahmenorientierte Techn. Regeln (Eingangsgrößen  erforderl. Maßnahmen) Festlegung von tätigkeitsspezifischen Expositionskategorien Analogiebetrachtungen (Stoffgruppen / Expositionssituationen) Technische Beurteilungsmaßstäbe / Handlungshilfen, u.a. … Emissionsrate an der Maschine Absaugvolumenstrom an Lüftungsanlage, Abscheidegrad der Filteranlagen, etc. Einhaltung des Schutzniveaus „Stand der Technik“ … GRENZWERTFREIE Bewertungskonzepte

  13. Europäisches Gefahrstoffrecht REACH EU-GHS globally harmonized system Was können Sie erwarten? Inhaltsdisposition Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht

  14. Maßnahmen des additiven Arbeitsschutz erforderlich Ergebnisse des EU-Altstoffprogramms (1993 - 2008) Quelle: BAuA, 2008

  15. Registration Evaluation Authorisation and Restriction of Chemicals Produktsicherheit Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 … vom 18.12.2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Euro-päischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA), … VO ist stufenweise und seit 01.06.2009 vollständig in Kraft getreten VO integriert > 40 Richtlinien & Verordnungen, die bisher EU-weit den Umgang i.S. der Chemikaliensicherheit regelten, - keine Richtlinie, d.h. unmittelbar wirksam Was ist REACH? R E A CH

  16. … Minimierung bestehender Wissenslücken (hazard, exposition) über chemische Stoffe … Harmonisierung & Vereinfachung des bisherigen Chemikalienrechts … neue Pflichten für die Hersteller / Importeure von Stoffen oder von Stoffen in Gemischen oder in Erzeugnissen … Anforderungen an die Kommunikation innerhalb der Lieferkette in beide Richtungen (Hersteller – nachgeschaltete Anwender 1 … n ) … neue Kommunikationsinstrumente (Registrierungsdossier und eSDB) und neue Art von Grenzwerten (Herstellergrenzwerte) … Schaffung ergänzender Schnittstellen und Hilfen für den Arbeitsschutz (Gefährdungsbeurteilung / Tätigkeiten mit Chemikalien) Warum brauchen wir REACH?

  17. 2,75 Mill. Vorregistrierungen, ~ 150.000 Stoffe 65.000 Registranten Vorregistrierung Registrierung Stoffe ≥ 1.000 t/a R 50/53-Stoffe ≥ 100 t/a CMR-Stoffe Kat. 1 und 2 ≥ 1 t/a bis 01.12.2010 ≥ 100 - < 1.000 t/a bis 01.06.2013 bis 01.06.2018 ≥ 1 - < 100 t/a Registrierung Registration Phase a) Einreichung eines REGISTRIERUNGSDOSSIERs Phase b) ZEITSCHIENE in Abhängigkeit von der Stoffmenge/Jahr Zeitraum: 1.12.2010 - 1.06.2018 Ziel: Erstellung eines Regis- trierungsdossiers für den zu registr. Stoff

  18. ~ 5 % der eingereichten Registrierungsdossiers werden von der ECHA fachlich bewertet (Prioritäten) ab 01.12.2011 (Aktionsplan zur Stoffevaluierung) Bewertung verdächtiger Stoffe (risikoorientiertes Konzept der ECHA) durch die Mitgliedsstaaten (MS) Bewertung Evaluation Dossier- bewertung Stoff- bewertung vertiefende Stoffbewertung ca. 100 Stoffe pro Jahr • Ergebnis: besonders besorgniserregende Stoffe • Handlung: Aufnahme dieser Stoffe in die Kandidatenliste für die Zulassungspflicht + Kunden- information (> 0,1 Gew.-%)

  19. für besonders besorgniserregende Stoffe (derzeit 15 St.) Zulassungs- verfahren (NEU!) Beschränkungs- verfahren Befristete Verwendung nur nach positiv beschiedenem Zulassungsantrag  Voraussetzung: angemessene Beherrschbarkeit der Risiken Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (ab 2012) Eu-weites vollständiges oder teilweises Verbot der Stoffe Übernahme der „alten“ Beschränkungs-RL (Anhang XVII) u.a. für Stoffe, die die CMR-Einstufungskriterien erfüllen, (sehr) persistent, (sehr) bioakkumulierbar, toxisch sind Stoffe mit besonderen Eigenschaften mit schwerwiegenden Wirkungen Zulassung Authorisation and Restriction

  20. KRITIKPUNKTE: deutlich mehr Grenzwerte (Herstellergrenzwerte DNEL / staatliche Grenzwerte) neue Datenqualität /-menge „No data - no market“ AUSSICHT auf: eu-weit mitgelieferte GB in Form von aussagekräftigen (!) Expositionsszenarien Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung (Datenbank)  GHS … erstes Fazit im Fokus des Arbeitsschutzes  REACH ist kein Instrument des Arbeitsschutzes aber  durch REACH kann der Arbeitsschutz bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen unterstützt und verbessert werden - REACH > 1t/a - Mangel an umfassender Substitutionsverpflichtung - bisher nur 15 Stoffe (Kandi- daten) auf Zulassungsliste (Tributylzinn?) - Informationspflicht erst ab 0,1 Gew.-% im Produkt

  21. (UN-Initiative, Modulartiger Aufbau) Europäische Verordnung (CLP-VO Nr. 1272/2008)  EG-GHS .. über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen „Classification, Labelling and Packaging“ USA-GHS China-GHS Japan-GHS Bisheriger Zustand: … in 67 Ländern Implementierungs- aktivitäten GHS Globally harmonized system for classification and labelling

  22. Umstufung Stoffe ab 01.12.2010 verbindlich seit 01.01.2009 kann nach EG-GHS eingestuft und gekenn- zeichnet werden Gemische ab 01.06.2015 verbindlich ab 01.10.2010 kann nach EG-GHS eingestuft und gekenn- zeichnet werden Hilfen: - Anhang VII CLP-VO, Umwandungstabelle - REACH-CLP-Helpdesk Angaben / Kennzeichnung GHS Globally harmonized system for classification and labelling (UN-Initiative, Modulartiger Aufbau) Europäische Verordnung (CLP-VO Nr. 1272/2008)  EG-GHS Im SDB  beide Kennzeichnungen während der Übergangszeiten Auf Verpackung nur eine der beiden Kennzeichnungen

  23. EG-GHS Gefahrenklassen / Gefahrenkategorien

  24. EG-GHS Gefahrenpiktogramme

  25. R-Sätze (Risk)  H-statements (H-hazard) S-Sätze (Safety)  P-statements (P-Precautionary)  optional Anzahl Gefahrenpiktogramme (Rangfolge für Gefahrenpiktogramm, Art. 26) Anzahl H-Statement (Anzahl prinzipiell unbegrenzt, soll alle Gefahreneinstufungen abbilden) EG-GHS ANPASSUNG des SDB an die CLP-Verordnung bis 1.12.2010

  26. Einstufung Kategorie 3 Kategorie 1 Kategorie 2 GHS- Piktogramm Signalwörter ACHTUNG GEFAHR ACHTUNG H371: Kann die Organe schädigen H335: Kann die Atemwege reizen oder H336: … H370: Schädigt die Organe Gefahren- hinweis • Sicherheitshinweise • Prävention • Reaktion • Lagerung • Entsorgung P260, P264, P270 P307 + P311, P321 P405 P501 P260, P264, P270 P309 + P311 P405 P501 P261, P271 P304 + P340, P312 P403 + P233, P405 P501 Kennzeichnungselemente für spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) EG-GHS

  27. ECHA-Datenbank: (1) wesentliche Einstufungs- und Kennzeichnungsinformationen von gemeldeten (Herstellerangaben) und registrierten Stoffen (2) Liste der harmonisierten Einstufungen (Anhang VI) + Meldepflicht … umfasst alle gefährlichen Stoffe im Sinn von CLP-VO, einschließlich Stoffe als solche und Stoffe in Gemischen, unabhängig von der Gesamtmenge Globally harmonized system for classification and labelling (UN-Initiative, Modulartiger Aufbau) Europäische Verordnung (CLP-VO Nr. 1272/2008)  EG-GHS Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis = C&L-Inventory

  28. Aktuelle deutsche Umsetzungs- strategien Expositions-Risiko-Beziehung für kanzerogene Stoffe control banding (Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe) Was können Sie erwarten? Inhaltsdisposition Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht

  29. IST- ZUSTAND: Für die überwiegende Zahl der krebserzeugenden Stoffe ist der-zeit kein staatlicher Grenzwert (Arbeitsplatzgrenzwert) ableitbar. ( NOAEL) ZIEL: Entwicklung eines Gesamtkonzepts zur Festlegung risiko- basierter Grenzwerte für krebserzeugende Stoffe Festlegung und Begründung stoffübergreifender Risikogrenzen für Tätig-keiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen: 1. Festlegung und Begründung stoffspezifische Konzentrationswerte zu den stoffübergreifenden Risikogrenzen (Quantifizierung von Krebsrisikozahlen am Arbeitsplatz) 2. Ableitung von abgestuften Maßnahmen / Maßnahmenniveaus 3. BekGS 910 - „Risikowerte und Expositions-Risiko-Beziehungen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen"  BekGS

  30. bekannte Risiken eines tödlichen Unfalls an Arbeitsplätzen[Arbeitslebenszeit 40 Jahre - Alz]: Krebserkrankungsrisiko in Folge eines der sieben wichtigsten luftgetragenen UmweltkarzinogeneQuelle: LAI 1992 Landwirtschaft: 3: 1.000 (Alz) Bauwirtschaft: 2: 1.000 (Alz) Bergbau: 3: 1.000 (Alz) Einzelhandel: 4: 10.000 (Alz) Stadtbevölkerung: 1: 1.000 (Alz) Landbevölkerung: 2: 10.000 (Alz) maximal zulässige Konzentrationen von Kanzerogenen in mehreren staatl. Regelungen zum Lebensmittel- bzw. Umweltbereich(Ableitung nicht grundsätzl. auf der Basis des akzeptablen Risikos, bezogen auf Lebenszeit - Lz) Dieselruß (5 ng BaP/m3) 2: 10.000 Cadmium im Schwebstaub 2: 100.000 Arsen im Trinkwasser (10 mg/l) 5: 10.000 Natürliche Strahlen 1: 1.000 BekannteRisiken am Arbeitsplatz und für die Allgemeinbevölkerung BaP = Benzo(a)pyren TEQ = Toxizitätsäquivalent zu 2,3,7,8-TCDD

  31. Lungenkrebsrisiko (Lz) Nichtraucher Erkrankungsrisiko 5: 1.000 bis 1:100 (ohne zusätzliche krebsauslösende Faktoren) Hintergrundrisiko für Krebserkrankungen

  32. Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) – akzeptables Risiko für die deutsche Allgemeinbevölkerung • stufenförmige Absenkung von Umwelt-Konzentrationswerten • Höhe der international diskutierten Risikogrößen (Ziel für Einzelsubstanzen) Niederländisches Arbeitsschutzgesetz  Liste Luftgrenzwerte für Kanzerogene Risikoniveau max. 1: 10.000/a Risikoniveau Ziel 1: 1.000.000/a Akzeptanzrisiko 1: 100.000 Risikoniveau (Toleranz) 4: 1.000 Risikoniveau (Akzeptanz) 4: 100.000 Umrechnung auf 40 Jahre Arbeitslebenszeit Schweizer Regulation  Asbesthaltige Mineralien  Benzol Akzeptanzrisiko 4: 100.000 Akzeptanzrisiko 6: 10.000 Umrechnung auf Lebenszeit RegulativeRisiken am Arbeitsplatz und für die Allgemeinbevölkerung

  33. Risiko Beschränkungen / Verbote Überprüfung des Schutzkonzeptes Toleranzrisiko 4 x 10-3 Anwendung des spezif. Maßnahmen- katalogs (TRGSen, etc.) • KRITERIEN: • Risikowahrnehmung, • Relation zu vergleichbaren • Arbeitsplatzrisiken, • der unmittelbare Nutzen, • die Anzahl der Betroffenen, etc. Akzeptanzrisiko 4 x 10-4 Schutzniveau halten, keine weiteren Maßnahmen erforderlich BekGS 910: Risikowerte und Exposition-Risiko-Beziehungen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen Festlegung und Begründung stoffübergreifender Risikogrenzen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen: 1. KEINE streng wissenschaftliche Ableitung und Begründung der Risikohöhen für die zwei Risikowerte BASIS: (internationale) Risikovergleiche, gesellschaftspolitische Festsetzung

  34. Festlegung und Begründung stoffübergreifender Risiko- grenzen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahr- stoffen: 1. breite Anwendung des neuen Konzept durch die Fachexperten zur Grenzwertableitung o.k.? endgültige Akzeptanz- werte   getroffene ANNAHME kollektives EINVERNEHMEN Akzeptierbarkeit Akzeptiertheit 2008 2018

  35. Risiko Stoff Beschränkungen / Verbote Überprüfung des Schutzkonzeptes Asbest (Sanierung) Acrylnitril Trichlorethen Toleranzrisiko 100.000 F/m3 1,2 ml/m3 11 ml/m3 4 x 10-3 Anwendung des spezif. Maßnahmenkatalogs (TRGSen, etc.) Akzeptanzrisiko 4 x 10-4 10.000 F/m3 0,12 ml/m3 6 ml/m3 Schutzniveau halten, keine weiteren Maß- nahmen erforderlich Stand: 01/2010: 5 Stoffe … - Acrylamid - 1,3-Butadien BekGS 910: Risikowerte und Exposition-Risiko-Beziehungen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen Festlegung und Begründung stoffspezifische Konzentrationswerte zu den stoffüber-greifenden Risikogrenzen (Quantifizierung von Krebsrisikozahlen am Arbeitsplatz) 2.

  36. Expositionsverbot, PSA ? Expositionsverbot, PSA ? Expositionsverbot, PSA ? Expositionsverbot, PSA ? Expositionsverbot, PSA ? 100.000 F/m3 1,2 ml/m3 11 ml/m3 2 ml/m3 ---*) personelle/sicherheits- technische Ausstattung, Einsatz sachkundiger Personen, Zulassung der Fachbetriebe, PSA alle Tätigkeiten im geschlossenen System, (Befüllen, Wartung, Störungsbeseitigung), PSA, ? Maßnahmenkatalog Maßnahmenkatalog Maßnahmenkatalog 10.000 F/m3 0,12 ml/m3 6 ml/m3 0,2 ml/m3 0,07 mg/m3 u.a. Asbestfasergehalt in der ins Freie abgelei- teten Luft maximal 1000 F/m³, ? Erfassung an der Ent- stehungsstelle mit defi- nierten technischen Parametern, ? ? ? ? Ableitung von abgestuften Maßnahmen / Maßnahmenniveaus (noch offen) 3. Stoff Asbest (Sanierung) Acrylnitril Trichlorethen 1,3-Butadien Acrylamid *) Toleranzwert ohne praktische Bedeutung in Folge des bestehenden „Verschlechterungsverbotes“

  37. control banding (Einfaches Maßnahmen- konzept Gefahrstoffe) Was können Sie erwarten? Inhaltsdisposition Aktuelle deutsche Umsetzungs- strategien Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht

  38. DENKEN IN BÄNDERN für Stoffe MIT OHNE Grenzwerte mit eingeschränktem Anwendungsbereich leicht zu ermittelnde Informationen ! Maßnahmenpakete Vorschläge für die betriebliche Gestaltung des Arbeitsverfahrens notwendiger sicherheitstechnischer und/oder arbeitsmedizinischen Beratungsbedarf Dokumentationmittels Formblatt Hilfen: www.einfaches-massnahmenkonzept-gefahrstoffe.de

  39. Maßnahmen hazard exposition Einatmen (inhalativ) Maßnahmen- bedarf Freisetzung Schutz- leitfäden 100 … 200 … 300 … (Modell- lösungen) R-Sätze/ H-Codes Menge + + = ODER Fläche zusätzlicher Maßnahmen- bedarf Hautschutz Grenz- werte Dauer Hautkontakt (dermal)

  40. hazard R-Sätze/ H-Codes ODER Grenz- werte INHALATIV (Einatmen) hazard: Ermittlung der Gefährlichkeitsgruppen für Stoffe ohne Grenzwert und Gemische

  41. INHALATIV (Einatmen) hazard hazard: Ermittlung der Gefährlichkeitsgruppen für Stoffe ohne Grenzwert und Gemische R-Sätze/ H-Codes ODER Grenz- werte

  42. DERMAL (Hautkontakt) hazard hazard: Ermittlung der Gefährlichkeitsgruppen R-Sätze/ H-Codes ODER Grenz- werte

  43. FESTSTOFF exposition Einatmen (inhalativ) Freisetzung Menge FLÜSSIGKEIT Fläche Dauer Hautkontakt (dermal)

  44. exposition Einatmen (inhalativ) Freisetzung Menge Hautkontakt (dermal) Fläche Dauer

  45. INHALATIV (Einatmen) A bis E Maßnahmen Maßnahmen- bedarf + zusätzlicher Maßnahmen- bedarf Hautschutz

  46. Maßnahmen Maßnahmen- bedarf Schutz- leitfäden 100 … 200 … 300 … (Modell- lösungen) + zusätzlicher Maßnahmen- bedarf Hautschutz

  47. DERMAL (Hautkontakt) Maßnahmen Maßnahmen- bedarf + zusätzlicher Maßnahmen- bedarf Hautschutz HA bis HE

  48. Maßnahmen Maßnahmen- bedarf Schutz- leitfäden 100 … 200 … 300 … (Modell- lösungen) + zusätzlicher Maßnahmen- bedarf Hautschutz

  49. - Ende -

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