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Vortragsabend am 17.06.2003 SiemensForum

Unternehmenssicherung und Wertsteigerung durch Mergers & Acquisitions. Vortragsabend am 17.06.2003 SiemensForum. WEITNAUER Rechtsanwälte Vortragsabend am 18.03.2004. WEITNAUER Rechtsanwälte München - Berlin - Heidelberg. Referenten. Themen. Dr. Wolfgang Weitnauer

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Vortragsabend am 17.06.2003 SiemensForum

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Presentation Transcript


  1. Unternehmenssicherung und Wertsteigerung durch Mergers & Acquisitions Vortragsabend am 17.06.2003 SiemensForum WEITNAUER Rechtsanwälte Vortragsabend am 18.03.2004

  2. WEITNAUER Rechtsanwälte München - Berlin - Heidelberg Referenten Themen Dr. Wolfgang Weitnauer WEITNAUER Rechtsanwälte Strategische Ansatzpunkte und Ablauf des M & A-Prozesses Dr. Christian Borsche Dr. Borsche GmbH Interne Phase (Rolle des M & A-Beraters) Annette Kespohl WEITNAUER Rechtsanwälte Externe Phase (vom Letter of Intent bis zum Closing)

  3. Externe Phase (vom Letter of Intent bis zum Closing) Annette Kespohl WEITNAUER RECHTSANWÄLTE München  Berlin  Heidelberg

  4. Rechtliche und steuerliche Aufbereitung/Vorbereitung des M&A-Prozesses - was/wie verkaufen, ggf. ausgliedern - steuerlich optimierte Gestaltung - Information/Genehmigung durch Aufsichtsgremium - Information Betriebsrat ? - Kartellrechtliche Fragen - Aufbereitung von Unterlagen für Käufer Due Diligence/Vendor Due Diligence? - Vertraulichkeitsvereinbarung - Vertragsentwurf

  5. Vertraulichkeitsvereinbarung - ein überschätztes Dokument? Art der Information • öffentlich zugängliche • unbedenkliche rechtlich eingeschränkte • sensible • Schutz nur mit Sanktion

  6. Vertraulichkeitsvereinbarung - ein überschätztes Dokument? Besserer Schutz durch kreative Lösungen, z. B. • bestimmte Unterlagen (z. B. Kalkulationen) nicht offenlegen • sehr, sehr spät zugänglich machen • schwärzen • nur begrenztem Personenkreis zugänglich machen, bspw. nur gegnerischen RAen/StB/WP mit Verpflichtung Information, die an Käufer weitergegeben werden soll, dem Verkäufervertreter zur Genehmigung vorzulegen Abwerbeverbot

  7. Zweck • • • wichtige Punkte des Hauptvertrages herausarbeiten Verhandlungsstand festschreiben Absicht zum Vertragsschluss bekunden Letter of Intent - ein überschätztes Dokument? möglicher zusätzlicher Inhalt • Vertraulichkeitsvereinbarung • Exklusivität • pauschalierter Schadensersatz bei Abbruch • Abwerbeverbot Wert • dokumentiert Eintritt in vorvertragliches Stadium mit besonderen Treuepflichten • Keine Verpflichtung zum Abschluss der Transaktion Vorvertrag • psychologischer Wert

  8. Due Diligence (I) Was ist das? Welche Bereiche deckt sie ab? Wie wird sie durchgeführt? • vom Verkäufer/Käufer gesteuert • im Unternehmen/auf neutralem Boden • Benutzungsordnung Warum wird sie durchgeführt? • Gewährleistung • Risikoermittlung • Wertermittlung • Beweissicherung

  9. Due Diligence (II) DD – Ja oder Nein? aus Verkäufersicht: • Unruhe contra: • Blockierung • Vertraulichkeit • Kosten • weniger Gewährleistungen, bessere „caps“ pro: • höherer Kaufpreis (?)

  10. Due Diligence (III) DD – Ja oder Nein? aus Käufersicht: • Verpflichtung zur Durchführung (ordnungsgemäße Geschäftsführung) pro: • Information/Vorbereitung auf Integration • Risiken kennen und bewerten (Preisabschlag) ist besser als später streiten • verlagert das Erkenntnisrisiko auf Käufer (§ 442 BGB) contra: • weniger Gewährleistungen

  11. Due Diligence (IV) Regeln für den Verkäufer/Zielunternehmen: • selbst Umfang und Inhalt bestimmen • nicht im Unternehmen durchführen lassen • kein bzw. nur kontrollierter Zugang zum Management Regel für den Käufer: Je besser vorherige Information, desto geringeres Schutzbedürfnis Vendor Due Diligence-Bericht an Kaufinteressenten, Käufer erhält später Reliance-Letter Mittelweg:

  12. Verhandlungen Verhandlungsstrategie: klares, intern abgestimmtes und kommuniziertes Konzept (Schmerzgrenze) wer verhandelt? wer hat die Federführung?

  13. Vertragsgestaltung Asset Deal Veräußerung der Wirtschaftsgüter eines Unternehmens im Wege der Einzelrechtsnachfolge • spezifische Erfassung der zu übertragenden Vermögensgegenstände (Auffangklauseln/Bestimmtheitsgrundsatz) • Problem Dauerschuldverhältnisse • §§ 613 a BGB, 25 HGB, 75 AO Share Deal Veräußerung der Beteiligungsrechte • alle Risiken gehen über

  14. Vertragsgestaltung Versteckter Kaufpreis (Verkäuferdarlehen, earn out?) Kaufpreisanpassungsmechanismen Gewährleistungen Warranty & Indemnity Insurance Mindest- und Höchstbeträge Sicherheiten Steuern Wettbewerbsverbot Rücktrittsmöglichkeiten / material adverse change Kosten

  15. Abschluss Abschluss des M&A-Prozesses: negativer • klar kommunizieren • an Grund/Anlass knüpfen • Unterlagen zurückfordern positiver • Unterzeichnung in der richtigen Form • zwischen Unterzeichnung und Vollzug • Vollzug

  16. Gestaltung Beteiligungsvertrag • Zusicherungen und Garantien (ohne Rücksicht auf Verschulden oder „Kenntnis“-Klausel, Haftungsbegrenzung) • Mitsprache-, Informations- und Kontrollrechte (Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte, Entsendungsrecht für Aufsichtsrat/Beirat) • Übertragung von Anteilen (Vinkulierung durch Zustimmungsvorbehalt, Vorkaufsrecht) • Mitveräußerungsrechte und -pflichten • Wettbewerbsverbot • Exit-Absprachen (put/call-Option, Liquidationspräferenz)

  17. Verkäufer natürliche Personen (Einzelunternehmen) Personengesellschaft Kapitalgesellschaft Verkaufs- gegenstand grds. voll steuerpflichtig; ggf. Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG (max. EUR 45.000); ggf. ermäßigter Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG (56% des durch-schnittlichen Steuersatzes) bis max. EUR 5 Mio. grds. keine GewSt-Pflicht grds. voll steuerpflichtig; ggf. Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG (max. EUR 45.000); ggf. ermäßigter Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG (56% des durchschnittlichen Steuersatzes) bis max. EUR 5 Mio. grds. keine GewSt-Pflicht (Teil-)betrieb 100%-Anteil an KapG‘t voll steuerpflichtignach § 8 Abs. 2 KStG25% KSt zzgl. 5,5% SolZ GewSt-Pflicht Dto.Vorausgesetzt es wird gesamter Anteil veräußert Dto.Vorausgesetzt es wird gesamter Anteil veräußert Dto. Mitunternehmeranteile/ an Personen- Gesellschaft Anteile an Kapital- Gesellschaft(weniger als 100%) grds. zu 95% steuerfrei n.§ 8b Abs. 5 KStG(sofern keine einbringungs-geborenen Anteile) Keine GewSt-Pflicht grds. hälftig steuerfrei durch HEV n. § 3 Nr. 40 EStGggf. § 6b – Rücklage bis max. T€ 500 möglich hälftige GewSt-Pflicht grds. hälftig steuerfrei durch HEV n. § 3 Nr. 40 EStGggf. § 6b – Rücklage bis max. T€ 500 möglichVolle GewSt-Pflicht Steuerliche Folgen eines Unternehmensverkaufs (ESt/KStG/GewStG)

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