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Hochschultag der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen am 21. Februar 2011

Hochschultag der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen am 21. Februar 2011. Gemeindefinanzkommission: Darstellung der Reformmodelle - Prüfmodell- - Kommunalmodell - - "Niedersachsen-Modell" -. Ministerialrat Roland Franz. "Prüfmodell". Abschaffung der Gewerbesteuer

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Hochschultag der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen am 21. Februar 2011

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  1. Hochschultag der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen am 21. Februar 2011 Gemeindefinanzkommission:Darstellung der Reformmodelle- Prüfmodell-- Kommunalmodell -- "Niedersachsen-Modell" - Ministerialrat Roland Franz

  2. "Prüfmodell" • Abschaffung der Gewerbesteuer • Wegfall der Gewerbesteuerumlage • Wegfall der Gewerbesteueranrechnung • Abschaffung des bisherigen Gemeindeanteils an der ESt • Ersatz durch • Gemeindezuschlag zur ESt (mit Hebesatzrecht) • Absenkung des ESt-Tarifs um 15 % • Gemeindezuschlag:  17,65 % (≙ 2,47 Prozentpunkte) • Gemeindezuschlag zur KSt (mit Hebesatzrecht) • Anhebung der KSt auf 24,65 % • Gemeindezuschlag:  17,65 % (≙ 4,35 Prozentpunkte) • Ausgleich durch stärkere Beteiligung an der USt

  3. Kommunalmodell • Revitalisierung der Gewerbesteuer durch • Verbreiterung der Bemessungsgrundlage • volle Hinzurechnung von Finanzierungskosten und -anteilen • Hinzurechnung der gesamten Schuldzinsen • Hinzurechnung der gesamten Finanzierungsanteile • 25 % bei beweglichen Wirtschaftsgütern (derzeit 20 %) • 75 % bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern (derzeit 50 %) • 100 % bei immateriellen Wirtschaftsgütern (derzeit 25 %) • Senkung des Freibetrags auf 25 000 € (derzeit 100 000 €) • Verbreiterung des Personenkreises • Einbeziehung der Freiberufler • Erhaltung des Hebesatzrechts • Senkung der Steuermesszahl von 3,5 % auf 2,5 %

  4. Gemeindefinanzkommission - Erkenntnisse • Prüfmodell • erhebliche Administrierungsprobleme durch Zuschlag zur ESt • Arbeitgeber muss Hebesätze berücksichtigen • Einführung erst ab 2014 möglich, besser erst ab 2016 • Verschärfung der Stadt-Umland-Problematik durch Wechsel des Steuergläubigers • GewSt = Betriebsstättengemeinde, ESt-Zuschlag = Wohnsitzgemeinde • Problem lösbar, aber weitere Komplizierung • Aufkommenserhöhung bei den Kommunen um 5,5 bis 6 Mrd. € • Hauptgrund = keine Beteiligung der Kommunen an der Kinderentlastung • Problem lösbar • Günstigerprüfung unter Beachtung des jeweiligen Hebesatzes • sehr verwaltungsaufwendig • Kommunalmodell • Ausweitung der Hinzurechnungen • Stärkung ertragsunabhängiger Elemente = Substanzbesteuerung • Einbeziehung der Selbständig Tätigen • erheblicher Verwaltungsaufwand für nichts

  5. Aktuelles Angebot von BMF Schäuble • Gewerbesteuer bleibt • Kommunen erhalten Zuschlagsrecht auf ESt (mit Hebesatzrecht) • Stärkung des Demokratieprinzips, aber • gleiche Administrierungsprobleme wie Prüfmodell • jährliche Festsetzung contra Dreijahresrhythmus bei Gemeindeanteil • zusätzliche Mechanismen im kommunalen Finanzausgleich erforderlich • Bund entlastet Kommunen bei den Sozialleistungen • sollte als Hebel für Zugeständnisse der Kommunen genutzt werden • möglichst Aufgabe der ertragsunabhängigen Komponenten • Haltung BW • keine ertragsunabhängigen Elemente • möglichst keine Einbeziehung der Freien Berufe

  6. "Niedersachsen-Modell" • Stiftung Marktwirtschaft • Bürgersteuer • aufkommensneutraler Ersatz des bisherigen Gemeindeanteils •  4 % des zu versteuernden Einkommens • mit Hebesatzrecht • Stärkung des Demokratieprinzips • Administrierungsprobleme wie beim "Prüfmodell"

  7. "Niedersachsen-Modell" • Ersatz der Gewerbesteuer durch • Kommunale Unternehmensteuer •  8 % des Gewinns (= reine Ertragsabhängigkeit) • mit Hebesatzrecht • Einbeziehung von Freiberuflern und Land- und Forstwirten • Erhöhung der KSt auf 22 % (Erhaltung der Belastung von ca. 30 %) • Erhalt der Anrechnung auf die ESt (aber geringeres Anrechnungsniveau) • Beteiligung am Lohnsteueraufkommen • 2 % der Lohnsumme in der Betriebsgemeinde • reiner Finanzausgleich • kein Hebesatzrecht • Ausgleich für Bund und Länder • höhere Einkommen- und Körperschaftsteuer • Beteiligung an Kommunaler Unternehmensteuer (Bund = 15 %, Länder = 35 %)

  8. Hochschultag der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen am 21. Februar 2011 Grundsteuerreform:Darstellung der Reformmodelle- Verkehrswertmodell -- Äquivalenzmodell -- Kombinationsmodell - Ministerialrat Roland Franz

  9. Verkehrswertmodell • "Nordländermodell" • Berlin, Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein • Bemessungsgrundlage (EFH, ZFH, ETW) • Ausgangspunkt = wesentliche wertbestimmende Grundstücksdaten wie Lage (Bodenrichtwert), Grundstücks- und Wohnfläche sowie Baujahr • keine Berücksichtigung weiterer individuelle Merkmale, wie z.B. der Ausstattungsstandard oder der Erhaltungszustand • automationsgestützte Verknüpfung mit den Vergleichsdaten der Gutachterausschüsse • Basis = Kaufpreissammlungen • Ermittlung von Vergleichsfaktoren zur Ableitung des Grundstückswerts aus den Vergleichswerten • Anwendung der Vergleichsfaktoren auf den Vergleichswert = Grundsteuerwert des Grundstücks

  10. Verkehrswertmodell • Beispiel Einfamilienhaus in Oldenburg (Niedersachsen) mit folgenden Daten: Baujahr 1975 Grundstücksfläche 800 m² Wohnfläche 140 m² Lage/Bodenrichtwert 150 €/m² Vergleichsfaktor der Stadt Oldenburg in Abhängigkeit von Wohnfläche und Bodenrichtwert 1 167 €/m² Korrekturfaktor für abweichendes Baujahr 0,95 Korrekturfaktor für abweichende Grundstücksgröße 1,06 korrigierter Vergleichsfaktor (1 167 €/m² x 0,95 x 1,06) 1 175 €/m² Grundsteuerwert (1 175 €/m² x 140  m²) 165 000 €

  11. Verkehrswertmodell • Bemessungsgrundlage • Unbebaute Grundstücke = Bodenrichtwert • Standardgrundstücke mit Renditeorientierung (insb. Mehrfamilienhausgrundstücke, Grundstücke mit gewerblicher Nutzung, gemischt genutzte Grundstücke) = vergleichendes Verfahren mit Ertragsfaktoren • Land- und Forstwirtschaft • landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ≙ unbebaute Grundstücke • Wohnteil ≙ EFH • Sachwertverfahren, wenn Vergleichswerte fehlen

  12. "Äquivalenzmodell" • "Südländermodell" • Baden-Württemberg, Bayern, Hessen • Unbebaute Grundstücke • BG Boden = Bodenfläche x 0,02 € • Bebaute Grundstücke • BG Boden + BG Gebäude • nicht betrieblich genutzte Gebäude • Geschossflächen x 0,20 € • betrieblich genutzte Gebäude • Geschossflächen x 0,40 € • Vereinfachungsregelung

  13. Vereinfachte Flächenermittlung • BG (Gebäude) • Gebäudefläche x Höhenzahl x Äquivalenzzahl (Gebäude) • Höhenzahlen Gebäudehöhe bis 5 Meter  Höhenzahl 1 bis 10 Meter  Höhenzahl 2 bis 15 Meter  Höhenzahl 3 bis 19 Meter  Höhenzahl 4 bis 21 Meter  Höhenzahl 5

  14. Vereinfachte Flächenermittlung 9,5 m 10 m 8 m Einfamilienhaus, nicht unterkellert Gebäudegrundfläche: 8 m x 10 m = 80 m² x Anzahl Geschosse: 2 (typisiert bei 9,5 m Höhe) = Gebäudefläche: 160 m²

  15. "Äquivalenzmodell" Beispiel Einfamilienhaus mit Keller, Gebäudehöhe 8 m Grundstücksfläche 700 m² Gebäudegrundfläche 100 m² Hebesatz 350 % Lösung • Grundstücksfläche: 700 m² x 0,02 €/m2 = 14 € • Gebäudefläche (vereinfachte Berechnung): 100 m² bebaute Fläche x Höhenzahl 2 x 0,20 €/m² = 40 € 54 € • Grundsteuer: (54 € x 350 % Hebesatz =) 189 €

  16. Weiteres Verfahren • Kenntnisnahme durch die Finanzministerkonferenz am 27. Januar 2011 ohne abschließende Festlegung • Verprobung unter Einbindung der kommunalen Spitzenverbände und Hinzuziehung des Statistischen Bundesamts • Ermittlung der Bürokratiekosten und der Verwaltungskosten • Kosten des Finanzamtes und anderer Stellen bzw. der Kommune, je nach Umfang der Aufgabenzuweisung für die Grundsteuererhebung • Vorlage der Ergebnisse an die FMK bis Ende 2011

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