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V. Die Sozialverkündigung der Kirche: Entwicklungsschritte und Perspektiven II:

V. Die Sozialverkündigung der Kirche: Entwicklungsschritte und Perspektiven II:. Von „Rerum novarum“ bis zum 2. Vatikanum. 1. Sozialkatholizimus und Soziallehre zwischen Rerum Novarum (1891) und Quadragesimo anno (1931) 1.1 Die Blütezeit des Sozialkatholizismus in Deutschland.

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V. Die Sozialverkündigung der Kirche: Entwicklungsschritte und Perspektiven II:

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Presentation Transcript


  1. V. Die Sozialverkündigung der Kirche: Entwicklungsschritte und Perspektiven II: Von „Rerum novarum“ bis zum 2. Vatikanum

  2. 1. Sozialkatholizimus und Soziallehre zwischen Rerum Novarum (1891) und Quadragesimo anno (1931)1.1 Die Blütezeit des Sozialkatholizismus in Deutschland • Drei Säulen des Sozialkatholizismus I. Die katholischen Arbeitervereine

  3. 1. Sozialkatholizimus und Soziallehre zwischen Rerum Novarum (1891) und Quadragesimo anno (1931)1.1 Die Blütezeit des Sozialkatholizismus in Deutschland • Drei Säulen des Sozialkatholizismus II. Der Volksverein für das katholische Deutschland (1890-1933)

  4. 1. Sozialkatholizimus und Soziallehre zwischen Rerum Novarum (1891) und Quadragesimo anno (1931)1.1 Die Blütezeit des Sozialkatholizismus in Deutschland • Drei Säulen des Sozialkatholizismus III. Die christliche Gewerkschaft (1894) - Der Gewerkschaftsstreit mit Teilen des Episkopats - Duldung durch Pius X („Singulari quadam, 1912)

  5. Mönchengladbacher Richtung - Sozialpolitische Zähmung des Kapitalismus - Lohngerechtigkeit - berufsständische Elemente im liberalen Staat (Heinrich Pesch) Wiener Richtung - grundlegender Umbau von Staat und Gesellschaft - beruftständische Ordnung als alternatives System - Zinsverbot/ Wirt- schaftslenkung etc. 1. Sozialkatholizimus und Soziallehre zwischen Rerum Novarum (1891) und Quadragesimo anno (1931)1.2 Mönchengladbacher gegen Wiener Richtung

  6. 2. Die Enzyklika „Quadragesimo anno“

  7. 2. Die Enzyklika „Quadragesimo anno“2.1 Positive Entwicklungen seit „Rerum novarum“ • Katholische Gesellschaftswissenschaft • Religiös-soziale Bildung der Arbeiter • Caritative Engagement der Katholiken • Staatliche Sozialpolitik • Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften • Katholische Arbeitervereine • Christliche Gewerkschaften (Ende des Gewerkschaftsstreits)

  8. 2. Die Enzyklika „Quadragesimo anno“2.2 Fünf Kernaussagen zu Wirtschaft und Gesellschaft (1.) Eigentum (2.) Kapital und Arbeit (3.) Entproletarisierung (4.) Lohngerechtigkeit (5.) Die neue Gesellschaftsordnung.

  9. (1) Eigentum • Recht auf Privateigentum, „um für sich und die Seinen sorgen zu können“ • Individual- und Sozialfunktion des Eigentums • „Auf der eine Seite führt die Leugnung oder Abschwächung der Sozialfunktion des Eigentumsrechts zum Individualismus oder mindest in seine Nähe; auf der anderen Seite treibt die Verkennung oder Aushöhlung seiner Individualfunktion zum Kollektivimus oder läßt zumindest diesen Standpunkt bedenklich streifen” (46). • Eingriff in den Eigentumsgebrauch legitim

  10. (2.) Arbeit und Kapital • Zur Reichtumsproduktion beide aufeinander angewiesen • Reichtumsverteilung nach Regeln der Gemeinwohlgerechtigkeit • “Jedem soll also sein Anteil zukommen; im Ergebnis muss die Verteilung der Erdengüter, die heute durch den ungeheuren Gegensatz von wenigen Überreichen und einer unübersehbaren Masse von Eigentumslosen aufs schwerste gestört ist - ... - wieder mit den Forderungen des Gemeinwohls bzw. Gemeinwohl-gerechtigekit in Übereinstimmung gebracht werden” (58).

  11. (3.) Entproletarisierung des Proletariats • Überwindung der Proletarität aus eigenen Kräften - Vermögensbildung durch Sparsamkeit - Bewältigung der Familienlasten - Daseinssicherung gegenüber den Wechselfällen des Lebens

  12. (4.) Lohngerechtigkeit • Statt reinem Lohnverhältnis, ein Gesellschaftsverhältnis (Mitbesitz, Mitverwaltung, Gewinnbeteiligung) • Kriterien der Lohngerechtigkeit - Lebensbedarf des Arbeiters und seiner Familie (gegen Frauenerwerbstätigkeit) - Lebensfähigkeit des Unternehmens - Allgemeine Wohlfahrt (Vermögensbildung der Arbeiter/ Bekämpfung der Arbeitslosigkeit)

  13. (5.) Die neue Gesellschaftsordnung • Grundlegung des Subsidiaritätsprinzip • Gesellschaftsdiagnose: • "In Auswirkungen des individualistischen Geistes ist es so weit gekommen, dass das einst blühend und reichgegliedert in einer Fülle verschiedenartiger Vergemeinschaftungen entfaltete menschliche Gesellschaftsleben derart zerschlagen und nahezu ertötet wurde, bis schließlich fast nur noch die Einzelmenschen und der Staat übrigblieben - zum nicht geringen Schaden für den Staat selbst. Das Gesellschaftsleben wurde ganz und gar unförmlich;..." (Nr. 78)

  14. (5.) Die neue Gesellschaftsordnung • Das Subsidiaritätsprinzip • „wie dasjenige, was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen werden und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf, so verstößt es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen;“ (Nr. 79)

  15. (5.) Die neue Gesellschaftsordnung • Das Subsidiaritätsprinzip • „zugleich ist es überaus nachteilig und verwirrt die ganze Gesellschaftsordnung. Jedwede Gesellschaftstätigkeit ist ja ihrem Wesen nach subsidiär; sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals zerschlagen oder aufsaugen." (Nr. 79).

  16. (5.) Die neue Gesellschaftsordnung • Ständische Ordnung - Überwindung der Klassengesellschaft durch eine „klassenfreie Gesellschaft“ (Nell-Breuning) - Funktionale gesellschaftliche Gruppierungen/Berufsstände statt Konfrontation der Klassen - Missbrauch durch autoritäre, ständestaatliche Regime (Dollfuss; Salazar)

  17. 2. Die Enzyklika „Quadragesimo anno“2.3 Kapitalistische Wirtschaftsweise • Die kapitalistische Wirtschaftsweise ist nicht in sich schlecht • “Die Verkehrtheit beginnt vielmehr erst dann, wenn das Kapital die Lohnarbeiterschaft in seinen Dienst nimmt, um die Unternehmungen und die Wirtschaft insgesamt einseitig nach seinem Gesetz und zu seinem Vorteil ablaufen zu lassen, ohne Rücksicht auf die Menschenwürde des Arbeiters, ohne Rücksicht auf den gesellschaftlichen Charakter der Wirtschaft, ohne Rücksicht auf Gemeinwohl und Gemeinwohlgerechtigkeit” (98). • Vermachtung der Wirtschaft/Entmachtung des Staates

  18. 2. Die Enzyklika „Quadragesimo anno“2.4 Der Sozialismus • Scharfe Verurteilung des Kommunismus • Unvereinbarkeit der kath. Lehre mit dem Sozialismus • “Der Sozialismus, gleichviel ob als Lehre, als geschichtliche Erscheinungsform oder als Bewegung, auch nachdem er in den genannten Stücken der Wahrheit und Gerechtigkeit Raum gibt, bleibt mit der Lehre der katholischen Kirche immer unvereinbar - er müßte denn aufhören, Sozialismus zu sein” (Nr. 117).

  19. 3. Von „Quadragesimo anno“ zum Zweiten Vatikanum

  20. 3. Von „Quadragesimo anno“ zum Zweiten Vatikanum • Nachkriegsentwicklung in Deutschland - Starke Stellung der Kirchen - Renaissance des Milieukatholizismus - Kath. Soziallehre als „offiziöse“ Staatsphilosophie (Subsidiarität) • Tendenz zur Vereinheitlichung in der Soziallehre • Neuscholastische Grundlage • Keine Sozialenzyklika Pius XII., aber unumstößliche Autorität

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